Colobridge
GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
520.544,87 |
364.686,27 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
33.999,00 |
84.009,00 |
| II.
Sachanlagen |
486.545,87 |
226.082,04 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
54.595,23 |
| B.
Umlaufvermögen |
927.800,96 |
751.603,73 |
| I.
Vorräte |
38,18 |
218.958,98 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
482.999,43 |
239.260,99 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
444.763,35 |
293.383,76 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
123.890,66 |
149.395,03 |
| Aktiva |
1.572.236,49 |
1.265.685,03 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
799.192,91 |
682.975,43 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
201.000,00 |
201.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
598.192,91 |
481.975,43 |
| davon
Gewinnvortrag |
481.975,43 |
469.164,31 |
| B.
Rückstellungen |
111.453,99 |
22.749,01 |
| C.
Verbindlichkeiten |
94.925,93 |
132.285,03 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
94.848,58 |
132.285,03 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
77,35 |
|
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
566.663,66 |
427.675,56 |
| Passiva |
1.572.236,49 |
1.265.685,03 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Colobridge GmbH hat ihren Sitz in Berlin und ist
eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht
Charlottenburg, HRB 137986 B.
Die Erstellung des Jahresabschlusses für das
Geschäftsjahr 2023 erfolgte unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 265, 268-274a, §§ 276-277 HGB, und
unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der
§§ 252-256a HGB.
Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung finden die Vorschriften der § 266 und
§ 275 HGB Anwendung. Die Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr
unverändert beibehalten, soweit nicht neue
Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten bzw.
sich durch die Umsetzung der neuen HGB-Vorschriften nach
BilRUG Änderungen ergaben.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden aktiviert und nach
ihrer voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer abgeschrieben. Erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten
€ 800 nicht übersteigen, werden als bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens behandelt.
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Bewertung von
Herstellungskosten einbezogen. Sofern die Abschreibung
degressiv vorgenommen wird, erfolgt der Übergang von
der degressiven zur linearen Abschreibung, sobald dies zu
höheren Jahresabschreibungen führt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem
Anschaffungspreis von 250,00 € werden im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam
berücksichtigt. Geringwertige Wirtschaftsgüter
mit einem Anschaffungspreis über 250,00 € bis
800,00 € werden aktiviert und im Jahr der Anschaffung
abgeschrieben.
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Enthaltene Fremdwährungsbeträge werden mit dem
Wechselkurs zum Zeitpunkt der Anschaffung bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw.
dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei
zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden, entsprechend ihrer Laufzeiten, mit
dem durchschnittlichen Marktzinssatz gemäß
§ 253 Abs. 2 HGB abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
II.
Angaben zur Bilanz
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände
enthalten antizipative Abgrenzungsposten in Form von
Umsatz- und Vorsteuererstattungsansprüchen in
Höhe von 2.043,65 €.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen
nicht.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
bestehen nicht.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen bestehen nicht.
III.
Sonstige Pflichtangaben
Mitglieder der Unternehmensorgane
Mitglieder der Geschäftsleitung
Geschäftsführer der Colobridge GmbH sind
der Diplom-Kaufmann, Herr Boris Quiotek
und
der Wirtschaftsinformatiker, Herr Kyrylo Marchenko.
Sie sind von den Beschränkungen des § 181
BGB befreit.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gem. § 251 HGB
Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB
bestehen nicht.
Berlin, 30. September
2024
gez.
Boris Quiotek, (Geschäftsführer)
gez.
Kyrylo Marchenko, (Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.09.2024
festgestellt.
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