SEAR Polska Sp. z o. o. Niederlassung Deutschland
Selbe AdresseHerstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jürgen Rosnovsky seit 3.8.2023 | Prokura |
Alexander Ciupka seit 16.12.2020 | Geschäftsführer |
Michael Schmidt seit 28.9.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 44.80% | |
| 22.80% | |
| 17.60% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SEAR GmbHRostockJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtA. Grundsätzliches zum Unternehmen Die SEAR GmbH errichtet komplexe elektrotechnische Anlagen in den Haupttätigkeitsfeldern der Energieverteilung und Energieübertragung, der erneuerbaren Energien sowie im Bereich der kerntechnischen Anlagen und Sicherung von kritischen Infrastrukturen. Planungs- und Engineering-Dienstleistungen sowie die Fertigung von hochwertigen Schaltanlagen in eigens errichteten Produktionsreinrichtungen gehören ebenfalls ins Portfolio der Gesellschaft. Die Kernkompetenzen des Unternehmens liegen im Projektmanagement und im sehr guten elektrotechnischen Know-how. Die Unternehmensphilosophie ist auf Nachhaltigkeit und Zukunftsorientierung ausgerichtet. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in Rostock. Das selbst errichtete Firmengebäude mit Produktionsstätte wird im Rahmen eines Sale-and-lease-back-Verfahrens gemietet. Zur regionalen Repräsentanz wird ein Vertriebsbüro in Bobenheim-Roxheim (Rheinland-Pfalz) unterhalten. B. Wirtschaftsbericht mit den wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren Auch das Jahr 2023 war von makroökonomischen Unsicherheiten geprägt. Nach einem historischen Höchststand der Inflationsrate im Jahr 2022 mit einem Jahresdurchschnitt von 7,9 % lag die Inflationsrate für 2023 mit 5,9 % zwar unter dem Vorjahresniveau, jedoch nach wie vor auf einem hohen Stand. Dennoch war die Inflationsrate im Jahr 2023 auf Monatsebene - als Maß der Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat - deutlich rückläufig, mit einer leichten Verstärkung zum Jahresende (Januar 2023: 8,7 %, Dezember 2023: 3,7 %). * Angesichts der rückläufigen Inflation richtet sich das Augenmerk auf die zukünftigen geldpolitischen Entscheidungen der Zentralbanken. Neben den geldpolitischen Entwicklungen sorgen zudem der anhaltende Russisch-Ukrainische Krieg und der neu entfachte Nahostkonflikt für geopolitische Unsicherheiten. Auch die angespannten Beziehungen zwischen den wirtschaftlichen und militärischen Großmächten USA und China verstärken die globalen Spannungen und beeinflussen den internationalen Handel und somit die Weltwirtschaft. Die Metall- und Elektro-Industrie (kurz: M+E-Industrie), als wesentliche Säule der Volkswirtschaft der Bundesrepublik Deutschland, verzeichnete im Jahr 2023 einen Rückgang bei Neuaufträgen von 5,1 % (kalender- und preisbereinigt). Zudem bauten sich die Auftragsbestände unvermindert ab. Der Umsatz der M+E-Unternehmen konnte in 2023 im Durchschnitt um 4,2 % (kalender- und preisbereinigt) gesteigert werden. Dabei sorgten die Nachholeffekte als Folge der Stabilisierung der Lieferketten im ersten Halbjahr 2023 für den Umsatzanstieg. Im zweiten Halbjahr kam es zu einer deutlichen Trendwende mit einem Umsatzrückgang von ca. 4 %. ** Auftragslage Die SEAR GmbH konnte dem Auftragsrückgang der M+E-Industrie in einem unsicheren makro-ökonomischen Umfeld mit einem Auftragseingang von 38,6 Mio. € trotzen (Plan: 36,0 Mio. €, Vorjahr: 27,5 Mio. €). Dies ist insbesondere auf die anhaltend hohe Nachfrage nach Dienstleistungen im Bereich der Energieverteilung und Energieübertragung infolge des durch die Politik forcierten Ausbaus der Energienetze als Teil der Energiewende zurückzuführen. In diesem Geschäftsfeld konnte insgesamt ein Auftragsvolumen von 33,2 Mio. € generiert werden (Plan: 30,3 Mio. €, Vorjahr: 14,0 Mio. €). Der gesamte Auftragsbestand der Gesellschaft betrug zum 31.12.2023 79,0 Mio. € (Plan: 78,0 Mio. €, Vorjahr: 75,2 Mio. €). Der Personalbestand lag per 31.12.2023 mit 144 Mitarbeitern (inklusive Geschäftsführung, geringfügig Beschäftigten und Auszubildenden) nur leicht unter dem Vorjahresniveau (147). Ertragslage Die Umsatzerlöse, deren Zusammensetzung nach Fachbereichen im Vorjahresvergleich im Einzelnen im Anhang aufgeschlüsselt sind, lagen mit 35,2 Mio. € um 1,6 Mio. € über dem Planwert (33,6 Mio. €) und 6,9 Mio. € deutlich über dem Istwert des Vorjahres (28,3 Mio. €). Das Rohergebnis betrug zum 31.12.2023 18,6 Mio. € (Plan: 15,8 Mio. €) und übersteigt den Vorjahreswert um 15,1 % (16,2 Mio. €). Bei dem Rohergebnis im Jahr 2023 ist ein Sondereffekt aus einem abgeschlossenen Altprojekt i. H. v. 2,0 Mio. € zu berücksichtigen, der durch die Saldierung mit einem Aufwand aus der Abschreibung der dazugehörigen Forderung im Betriebsergebnis neutral wirkt. Der Personalaufwand ist im Wesentlichen aufgrund einer geringeren Mitarbeiteranzahl gegenüber dem Vorjahr um 0,3 Mio. € auf 9,3 Mio. € gesunken. Das Jahresergebnis wurde zudem wesentlich durch die Optionsausübung des Kunden aus einem Altprojekt und die damit verbundene Auszahlung der Gesellschaft i. H. v. 1,35 Mio. € als einmaliger Aufwand zum Jahresende beeinflusst. Darüber hinaus waren im Vorjahr Ausschüttungen der Beteiligungen bzw. verbundenen Unternehmen von 0,6 Mio. € enthalten, die im Berichtsjahr 2023 nicht erfolgten. Die Gesellschaft weist damit zum 31.12.2023 ein Jahresergebnis von 0,5 Mio. € aus und liegt über dem geplanten Jahresergebnis von 0,2 Mio. €. Ohne Berücksichtigung vorgenannter Aufwendungen aus dem Altprojekt ergäbe sich ein bereinigtes Ergebnis in Höhe von 1,85 Mio. €. Finanzlage Der eigene Zahlungsmittelbestand lag am 31.12.2023 bei 0 € (Vorjahr: 0 Mio. €). Herausforderungen, wie lange Zahlungsziele mit Hauptkunden von bis zu 120 Tagen sowie bauseitig bedingte zeitliche Projektverschiebungen und daraus resultierende verzögerte Abrechnungen, bestehen unverändert. Das Working Capital - hier definiert als Differenz zwischen dem kurzfristigen Umlaufvermögen zzgl. aktivem Rechnungsabgrenzungsposten und den kurzfristigen Verpflichtungen zzgl. passiver Rechnungsabgrenzungsposten und ohne Bankkontokorrentverbindlichkeiten - betrug zum 31.12.2023 - 0,7 Mio. € (Vorjahr: 5,3 Mio. €). Unter Einbeziehung der Kontokorrentlinie betrug die frei verfügbare Liquidität am 31.12.2023 10,0 Mio. € (Vorjahr: 10,0 Mio. €). Vermögenslage Die Bilanzsumme ist im Vergleich zum Vorjahr um 0,8 Mio. € auf 24,9 Mio. € gesunken. Ursächlich hierfür ist neben dem abschreibungsbedingten Rückgang des Sachanlagevermögens von 0,1 Mio. € und den geringeren Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Gesellschafter von 0,1 Mio. € vor allem der Rückgang des Umlaufvermögens von 0,6 Mio. €. Dem Anlagevermögen mit 10,8 Mio. € (Vorjahr: 10,9 Mio. €) steht ein Eigenkapital von 3,1 Mio. € (Vorjahr: 4,0 Mio. €) gegenüber. Das Umlaufvermögen i. H. v. 14,0 Mio. € liegt 0,6 Mio. € unter dem Vorjahresniveau (14,6 Mio. €). Dies begründet sich im Wesentlichen durch den Bestandsabbau des Vorratsvermögens um 1,1 Mio. € auf 3,1 Mio. € durch beendete und zum Ende des Geschäftsjahres schlussgerechnete Projekte. Gegenläufig wirken sich die damit um 1,8 Mio. € auf 9,6 Mio. € gestiegenen Leistungsforderungen aus. Die Eigenkapitalquote beträgt infolge der in 2023 vorgenommenen Ausschüttung von 1,3 Mio. € und des gegenüber dem Vorjahr um 1,6 Mio. € geringeren Jahresergebnisses von 0,5 Mio. € am 31.12.2023 12,6 % (Vorjahr: 15,5 %). Die Rückstellungen zum 31.12.2023 belaufen sich auf 8,5 Mio. € (Vorjahr: 10,3 Mio. €). Davon betragen die Rückstellungen für Gewährleistungen unter Berücksichtigung der bestehenden Gewährleistungsverpflichtungen 0,1 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €). Der Rückgang der Rückstellungen begründet sich vor allem durch um 1,9 Mio. € geringere Rückstellungen für noch ausstehende Projekttätigkeiten. Die Verbindlichkeiten betragen zum Ende des Geschäftsjahres 2023 13,2 Mio. € (Vorjahr: 11,3 Mio. €). Der Anstieg begründet sich vor allem durch um 2,5 Mio. € auf 7,6 Mio. € gestiegene erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen. Gegenläufig wirken sich die um 0,9 Mio. € auf 2,9 Mio. € gesunkenen Leistungsverbindlichkeiten aus. Gesamtaussage Mit einer festen Auftragslage und einem überdurchschnittlich hohen Rohergebnis - trotz Bereinigung des Rohergebnisses per 31.12.2023 um den Sondereffekt - blickt die Gesellschaft auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2023 zurück. C. Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung Die Gesellschaft ist für die zukünftige Projektbearbeitung finanziell und ressourcenseitig gut und zukunftsorientiert aufgestellt. Die Laufzeit des aktuell geltenden Konsortialkreditvertrages endet planmäßig mit dem ersten Quartal 2025. Die Folgefinanzierung wird rechtzeitig gemeinsam mit den Finanzierern der Gesellschaft definiert und vereinbart, um die Geschäftsentwicklung weiterhin langfristig zu sichern. Die SEAR GmbH soll sich im Geschäftsjahr 2024 stabil entwickeln. Die Mitarbeiterzahl soll nach Möglichkeit konstant gehalten bzw. leicht aufgebaut werden. Der Ausbau und die Optimierung bestehender Unternehmensbeteiligungen, strategische Personalplanung und aktives Rekrutierungsmanagement sind Maßnahmen, um der allgemein am Markt vorherrschenden Knappheit an qualifiziertem Personal und dem damit verbundenen Risiko entgegenzuwirken. Die fachbezogenen Weiterbildungsmöglichkeiten, das Mentoring-Programm und das Führungskräfteprogramm (Leadership-Programm) werden sukzessive erweitert und optimiert, um das Personal stetig weiterzuentwickeln. Durch die enge Zusammenarbeit mit der SEAR Polska Sp. z.o.o soll die Abhängigkeit von verbundexternen Nachunternehmern verringert und der eigene Qualitätsanspruch gesichert werden. Alle Schlüsselfunktionen des Unternehmens sind nachhaltig und bedacht besetzt. Die etablierte Maßnahme, die Verantwortungsbereiche den Geschäftsführern der Gesellschaft explizit zuzuordnen und die Verantwortung auf im Durchschnitt jüngere Mitarbeiter zu übertragen, bewährt sich und wird weiter verfolgt. Durch die beschriebenen Maßnahmen und Strategien ist die Gesellschaft in der Lage, die strategischen Wachstumsfelder im Portfolio der SEAR GmbH - Energieverteilung und Energieübertragung, Erneuerbare Energien, Kerntechnik und Anlagensicherung - erfolgreich zu bedienen. Das Projektcontrolling und Risikomanagement als wesentlicher Bestandteil des Projektmanagements wird bei der SEAR GmbH sehr intensiv betrieben und stetig den Erfordernissen angepasst. Das Ziel dabei ist es, Risiken rechtzeitig zu erkennen und identifizierte Risiken durch geeignete Maßnahmen zu verhindern oder zu mitigieren. Die Bewertung der unfertigen Leistungen und der Leistungsforderungen erfolgt unter Berücksichtigung aller zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts bekannten Risiken. Aus dem Wesen der hier abgebildeten Projekte können sich weitere Abrechnungschancen, aber auch weitere Abrechnungsrisiken ergeben. Die zukünftige Liquiditäts- und Ertragslage kann hiervon positiv, aber auch negativ beeinflusst werden. Oberste Priorität hat ein bereits abgeschlossenes Altprojekt, bei dem weiterhin Gespräche mit dem betreffenden Kunden über gegenseitige Forderungen geführt werden. Nachdem ein Mediationsverfahren nicht zum gewünschten Ergebnis geführt hat, werden nun weitere außergerichtliche Lösungsmöglichkeiten geprüft. Eine entsprechende Risikovorsorge wurde gebildet. In 2021 hat die Gesellschaft mit einem Kunden eine Vereinbarung mit einem optionalen Recht für beide Parteien geschlossen. Bei Ausübung des Optionsrechtes durch eine der beiden Parteien wird eine in ihrer Höhe feststehende Zahlung in 2025 (1,20 Mio. €) von der SEAR an den Kunden fällig. Nach derzeitiger Beurteilung wird weder der Kunde noch die Gesellschaft das optionale Recht ausüben. Weiterhin spürbar sind die Auswirkungen der Lieferengpässe und des unverändert hohen Preisniveaus für Rohstoffe, Energie und Vorleistungen. Die weiteren Entwicklungen im Rahmen des andauernden Russisch-Ukrainischen Krieges, des neu entfachten Nahostkonflikts, die Spannungen zwischen den USA und China sowie Unsicherheiten im Zusammenhang mit möglichen geldpolitischen Entscheidungen durch die Zentralbanken beobachtet die Gesellschaft aufmerksam, um bedarfsweise geeignete Maßnahmen zu treffen. D. Prognose 2024 Gemäß der Einschätzung der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts wird sich trotz möglicher Auswirkungen aufgrund der genannten unsicheren Einflüsse die Nachfrage durch die Energiewende und dem politischen Ziel der Bundesrepublik Deutschland Energieautarkie zu erreichen, in den von uns bedienten Marktfeldern positiv weiterentwickeln. Wir erwarten für das Geschäftsjahr 2024 einen Auftragseingang von 35,2 Mio. €, einen Auftragsbestand von 77,4 Mio. €, einen Umsatz 37,0 Mio. €, ein Rohergebnis von 16,0 Mio. € und ein Jahresergebnis von 0,8 Mio. €. Eine fundierte Prognose der zukünftigen wirtschaftlichen Auswirkungen ist jedoch angesichts der weiterhin unsicheren Entwicklungen nur schwer vorhersagbar. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Lageberichts ist die Liquidität nach der aufgestellten Ertrags- und Liquiditätsplanung durch die zur Verfügung stehenden Kontokorrentrahmen jederzeit gegeben. E. Finanzinstrumente Der bestehende Konsortialkreditvertrag mit langjährigen Finanzpartnern wurde in 2024 zur Absicherung der Geschäftsentwicklung mit gezielten, marginalen Anpassungen bis Ende des ersten Quartals 2025 neu gefasst. In diesem Nachtrag wurde die Vorgehensweise für die gemeinsame Regelung der Anschlussfinanzierung zwischen der Gesellschaft und den Finanzierern vertraglich vereinbart. Für die Finanzierung diverser in Nutzung befindlicher Betriebsmittel wurden Leasingverträge geschlossen. Das Zinssatzswapgeschäft zur Absicherung des Leasingvertrages für den gemieteten Firmensitz wurde zum 02.03.2023 aufgelöst. F. Entwicklungsaktivitäten Im Geschäftsjahr 2023 gab es bei der Gesellschaft keine staatlich geförderten Entwicklungsaktivitäten.
Rostock, 30. April 2024 SEAR GmbH gez. Michael Schmidt, Geschäftsführer gez. Alexander Ciupka, Geschäftsführer * Statistisches Bundesamt (Destatis), Pressemitteilungen Nr. 022 vom 17.Januar 2023 und Nr. 020 vom 16. Januar 2024 ** Gesamtmetall, M+E-Konjunkturbericht, 26. Februar 2024 BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Von der durch § 265 Abs. 6 HGB eröffneten Möglichkeit, die Gliederung und Bezeichnung der mit arabischen Zahlen versehenen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung zu verändern, wurde durch die Einfügung des Postens "Avalgebühren" Gebrauch gemacht, um die Übersichtlichkeit des Jahresabschlusses zu verbessern. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Bilanzierung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums. Vermögensgegenstände und Schulden werden zum Abschlussstichtag grundsätzlich einzeln bewertet. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, werden berücksichtigt. Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss anzuwendenden Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig fortgeführt. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten sind zu Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 1 HGB bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen (3 bzw. 5 Jahre; lineare Methode) vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 1 HGB angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die den Abschreibungen auf die Sachanlagen zugrunde gelegte voraussichtliche Nutzungsdauer beträgt:
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von 800,00 EUR werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. In den Finanzanlagen werden die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen zu Anschaffungskosten, die Ausleihungen zum Nennwert angesetzt. Die unfertigen Lieferungen und Leistungen sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bzw. unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen berücksichtigt werden. Fremdkapitalzinsen wurden einbezogen soweit sie auf die Finanzierung der Herstellung entfielen. Angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Leistungen und betriebliche Altersversorgung wurden aktiviert. Die erhaltenen Anzahlungen auf Vorräte werden in Teilen offen von den Vorräten abgesetzt. Sofern für erhaltene Anzahlungen noch keine entsprechenden unfertigen Erzeugnisse oder Leistungen aktiviert wurden bzw. die Anzahlungen die jeweiligen Aktivwerte übersteigen, sind diese innerhalb der Verbindlichkeiten ausgewiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert oder zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen für Pensionen werden in zulässiger Höhe ausgewiesen. Den nach versicherungsmathematischen Grundsätzen im Projected Unit Credit-Verfahren (PUC) ermittelten Barwerten liegen die Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Dabei wurden unter Annahme einer pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren ein Rechnungszinsfuß von 1,83 % (10-Jahres-Durchschnittsbildung) und eine Rentendynamik von 1,75 % angesetzt. Für den nach § 253 Absatz 6 HGB zu ermittelnden Unterschiedsbetrag wurde ein Rechnungszins von 1,75 % (7-Jahres-Durchschnitt) berücksichtigt. Daneben bestehen für einzelne Mitarbeiter Versorgungszusagen, die von der Siemens AG übernommen wurden. Die Ermittlung dieser Pensionsverpflichtungen mit Schuldeintritt erfolgte nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren. Dabei wurden bei angenommener Restlaufzeit von 15 Jahren ein Rechnungszinsfuß von 1,83 % und eine Rentendynamik von 1,75 % angesetzt. Für die Ermittlung des Unterschiedsbetrages wurde ein Rechnungszins von 1,75 % berücksichtigt. Der nach § 253 Absatz 6 HGB ermittelte Unterschiedsbetrag beträgt 62.629,00 EUR (Vj. 275.009,00 EUR). Die für diese Versorgungszusagen bereitgestellten Deckungsmittel wurden mit den Pensionsrückstellungen saldiert. Für die Saldierung der Pensionsrückstellungen mit den verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Für die Ermittlung des zu verrechnenden Aktivwertes aus der Rückdeckungsversicherung wurden die Werte in Höhe des Deckungskapitals zuzüglich aller Leistungen aus der Gewinnbeteiligung angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden soweit erforderlich bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrages berücksichtigt. Die Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen sind in der zulässigen Höhe ausgewiesen. Die Bewertung erfolgte gemäß IDW RS HFA 3 unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck. Bei einer Restlaufzeit von mindestens 1 Jahr wird ein Rechnungszins von 1,07 % p.a. sowie ein Gehaltstrend von 4,00 % p.a. zugrunde gelegt. Die ergebnismäßigen Auswirkungen aus der Änderung des Abzinsungssatzes bei Rückstellungen werden im Finanzergebnis erfasst. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. Die Anteile an verbundenen Unternehmen stellen sich wie folgt dar:
* Eigenkapital/Jahresergebnis 2023 Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen bestehen wie im Vorjahr in voller Höhe gegenüber der Gesellschafterin. In den Sonstigen Ausleihungen werden an zwei geschäftsführende Gesellschafter im Jahr 2020 gewährte Darlehen mit einem Gesamtbetrag von 129 TEUR (Vj. 0 TEUR) ausgewiesen. Im Vorjahr waren diese Darlehen mit 128 TEUR in den sonstigen Vermögensgegenständen enthalten. Die Darlehen haben eine Laufzeit von 10 Jahren und sind endfällig. Sie werden mit 1% p.a. verzinst. Als Sicherheit wurden die Gehaltsansprüche an die Gesellschaft abgetreten. Zudem besteht eine noch nicht eingeforderte Kommanditbeteiligung von 10 TEUR (99,9%) an der MOLATHINA Vermietungsgesellschaft mbH & Co. KG Objekt Rostock KG, Düsseldorf (MOLATHINA). Die MOLATHINA weist am 31.12.2023 ein Eigenkapital von 1.181 TEUR und ein Jahresergebnis von 156 TEUR (vor Gutschrift auf Rücklagenkonto) aus. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 198 TEUR (Vj. 143 TEUR). Entwicklung Eigenkapital Das Eigenkapital hat sich wie folgt entwickelt:
Sonstige Rückstellungen Die Sonstigen Rückstellungen enthalten insbesondere Rückstellungen für die Abgrenzung nachlaufender Rechnungen mit 1.596 TEUR (Vj. 3.481 TEUR), Rückstellungen für Verfügungszeiten aus flexibler Arbeitszeit mit 379 TEUR (Vj. 378 TEUR) und Rückstellungen für übrige Gehälter mit 269 TEUR (Vj. 340 TEUR). Des Weiteren sind Rückstellungen für Verluste aus Aufträgen mit 250 TEUR (Vj. 250 TEUR), Rückstellungen für Altersteilzeit mit 195 TEUR (Vj. 160 TEUR), Rückstellungen für Urlaubsansprüche mit 149 TEUR (Vj. 125 TEUR), Rückstellungen für Berufsgenossenschaftsbeiträge mit 120 TEUR (Vj. 130 TEUR), Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen mit 108 TEUR (Vj. 207 TEUR), Rückstellungen für Jahresabschlusskosten mit 84 TEUR (Vj. 81 TEUR) und Rückstellungen für Aufbewahrungskosten mit 47 TEUR (Vj. 21 TEUR) in den sonstigen Rückstellungen enthalten. Verbindlichkeiten Die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten nach Fristigkeit ergibt sich aus dem nachfolgend dargestellten Verbindlichkeitenspiegel.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren wie im Vorjahr aus Lieferungen und Leistungen. Gegenüber der Gesellschafterin bestehen keine Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin betragen 403 TEUR (Vj. 0 EUR). Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse
Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge in Höhe von 504 TEUR (Vj. 1.674 TEUR), welche nicht zum Kerngeschäft des Unternehmens gehören. Davon entfallen 58 TEUR (Vj. 27 TEUR) auf periodenfremde Erträge. Sonstige Angaben Angaben nach § 285 Nr. 3 HGB Zur Entlastung der Bilanz und zur Finanzierung wurden das Firmengebäude und die Lagerhalle an die MOLATHINA Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Rostock KG, Düsseldorf, verkauft und über einen Immobilien-Leasing-Vertrag (sale-and-lease-back) diese Gebäude mit einer Laufzeit von 19,46 Jahren ab dem 17. Oktober 2012 wieder zurückgemietet. Die Gesamtinvestitionskosten des Immobilien-Leasing-Vertrags betrugen TEUR 5.307. Vom Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern wurde für die Gesamtinvestition aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" ein Zuwendungsbetrag von TEUR 1.298 gewährt. Die Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag per 31.12.2023 betrugen 2.147 TEUR. Die Zahlungen haben eine Restlaufzeit von bis zu 99 Monaten. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen weitere sonstige finanzielle Verpflichtungen für Miet- und Leasingverträge in Höhe von 1.126 TEUR (Vj. 773 TEUR). Die Miet- und Leasingverträge haben eine Restlaufzeit von bis zu 55 Monaten. Aus der Kommanditbeteiligung an der MOLATHINA besteht eine nicht eingeforderte Einzahlungsverpflichtung von 10 TEUR. Eventualverbindlichkeiten Es bestehen Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 21.047 TEUR aus bankseitig übernom- menen Avalen. Von einer Inanspruchnahme durch die Begünstigten wegen Nichterfüllung von vertraglich eingegangenen Verpflichtungen seitens der SEAR GmbH ist gegenwärtig entsprechend den Erfahrungen aus der Vergangenheit und aus der aktuellen Projektbearbeitung nicht auszugehen. Mit ein und demselben Kunden, bei dem wechselseitige Ansprüche unverändert strittig sind, wurde in 2021 eine Vereinbarung mit zwei voneinander unabhängigen Optionen geschlossen. Im Geschäftsjahr 2023 hat der Kunde seine erste Option ausgeübt, so dass eine Zahlung i. H. v. 1.350 TEUR von der SEAR an den Kunden fällig wurde. Dieser Sachverhalt ist in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen berücksichtigt. Sofern die zweite Option durch den Kunden oder durch uns zu dem vereinbarten Optionsausübungszeitpunkt in 2025 ausgeübt wird, würde eine weitere in ihrer Höhe feststehende Zahlung über 1.200 TEUR von der SEAR an den Kunden fällig werden. Wir gehen nach derzeitiger Beurteilung nach wie vor nicht davon aus, dass der Kunde sein optionales Recht ausüben wird, da er hierdurch auf eine gerichtliche Durchsetzung der von ihm behaupteten höheren Ansprüche verzichten würde. Aus dem damit nach unserer Erwartung folgenden Gerichtsverfahren werden sich nach unserer derzeitigen Beurteilung keine Verpflichtungen für die SEAR ergeben, weil die Ansprüche des Kunden nicht berechtigt sind. Ebenso werden wir nach derzeitiger Beurteilung unser optionales Recht aus dem zuvor genannten Grund nicht nutzen, sondern die unseres Erachtens berechtigten Ansprüche gegen den Kunden durchsetzen. Haftungsverhältnisse Die SEAR GmbH und die Robert Krebs GmbH, Hamburg, haben mit Schreiben vom 31.01.2017 eine gemeinsame, projektbezogene Patronatserklärung betreffend die Verbindlichkeiten der OIS Offshore Industrie Service GmbH, Rostock, abgegeben. Mit dem Verkauf der von der SEAR GmbH an der OIS Offshore Industrie Service GmbH, Rostock, gehaltenen Geschäftsanteile an die Krebs Holding GmbH ist die SEAR GmbH gemäß dem Geschäftsanteilskauf- und Abtretungsvertrag vom 18.10.2022 von jedweden Ansprüchen Dritter, die aufgrund der Patronatserklärung erhoben werden, freigestellt. Als Sicherheit für diese Freistellungsverpflichtung hat die Krebs Holding GmbH der SEAR GmbH eine Bürgschaft der Robert Krebs GmbH übergeben. Derivative Finanzinstrumente/Bewertungseinheiten Die Gesellschaft hat am 19.09.2012 eine Zinssatzswapvereinbarung abgeschlossen, welche zum 31.03.2022 wirksam wurde. Sie diente der Absicherung von mit hoher Wahrscheinlichkeit entstehenden Zahlungsströmen aus mittels eines Leasingvertrages weitergereichten Zinsen. Diese Zinssatzswapvereinbarung wurde zum 02.03.2023 aufgelöst. Der dafür zu zahlende Auflösungsbetrag i. H. v. 31 TEUR ist in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten. Geschäftsführung Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr: Herr Michael Schmidt, Betriebswirt (ILS) Herr Alexander Ciupka, Energieelektroniker, Betriebswirt Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Geschäftsführer üben ihre Tätigkeit hauptberuflich aus. Gesamtbezüge der Geschäftsführung Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung in 2023 betrugen 593 TEUR. Bezüge ehemaliger Mitglieder der Geschäftsführung Die Pensionsrückstellungen für ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung und ihre Hinterbliebenen sind in voller Höhe gebildet und betragen 715 TEUR. Die Gesamtbezüge im Geschäftsjahr betrugen 48 TEUR. Mitarbeiter Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter setzt sich wie folgt zusammen:
Ausschüttungssperre Der Gesamtbetrag, der gemäß § 253 Abs. 6 und § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt 146 TEUR. Er gliedert sich wie folgt in:
Unter Betrachtung der Kapitalrücklage als frei verfügbare Rücklage ergibt sich mit dem Bilanzgewinn und der Ausschüttungssperre ein ausschüttbarer Betrag von 2.230 TEUR. Latente Steuern Die aktiven latenten Steuern aus den vorhandenen steuerlichen Verlustvorträgen und den Rückstellungen führen insgesamt zu einem Aktivüberhang, der nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wurde. Verwendung des Ergebnisses Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres in Höhe von 1.673 TEUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. Konzernverhältnisse Die SEAR GmbH ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der L&W Industrieholding GmbH mit Sitz in Rostock. Die SEAR GmbH ist von der gesetzlichen Verpflichtung einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen nach § 291 HGB befreit. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den IFRS Konzernabschluss der L&W Industrieholding GmbH, die den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis einbezogener Unternehmen erstellt, einbezogen. Der IFRS Konzernabschluss der L&W Industrieholding GmbH wird im Unternehmensregister elektronisch veröffentlicht. Abschlussprüferhonorar Das für den Abschlussprüfer der SEAR GmbH für das Geschäftsjahr erfasste Honorar beträgt für Abschlussprüfungsleistungen 25 TEUR und 1 TEUR für sonstige Leistungen. Nachtragsbericht Zu den möglichen Auswirkungen des aktuell stattfindenden Russisch-Ukrainischen Krieges verweisen wir auf unsere Ausführungen im Abschnitt "C. Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung" im Lagebericht. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, sind nicht aufgetreten.
Rostock, 30.04.2024 SEAR GmbH gez. Michael Schmidt gez. Alexander Ciupka
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 20.08.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkAn die SEAR GmbH, Rostock Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der SEAR GmbH, Rostock, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SEAR GmbH, Rostock, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, 30. April 2024 ECOVIS
Audit AG
gez. Dipl.-Fin.wirt Andreas Frericks, Wirtschaftsprüfer gez. Dipl.-Kfm. Ralph Riese, Wirtschaftsprüfer |
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