CC Taxi GmbHLiquidiert
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CC Taxi GmbHDüsseldorfJahresabschluss zum 31.12.2007BILANZ
ANHANGAnhang für das Geschäftsjahr
[BilanzDatum_bis.Jahr:2007]
Der vorliegende Jahresabschluss der Firma CC Taxi GmbH] ist unter Beibehaltung der auf den Vorjahresabschluss angewandten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.
Die Gesellschaft zählt zu den kleinen Kapitalgesellschaften.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung vorgenommen.
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige, unter Anwendung der steuerlich zulässigen Höchstsätze degressive oder lineare Abschreibungen entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Ein Übergang von degressiver zu linearer Abschreibung erfolgt, soweit dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Soweit vorgeschrieben, wurde im Anschaffungsjahr die Abschreibung zeitanteilig (pro rata temporis) ermittelt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.
Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.
Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden noch nicht veranlagten Steuern.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Vom Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten ist kein Teilbetrag durch Sicherungsübereignungen bzw. Eigentumsvorbehalte gesichert.
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Ibrahim Cansu.
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
.......................................................... Geschäftsführer
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