Tumi Services GmbH
Selbe AdresseErbringung von Logistikdienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kyle F. Gendreau seit 23.1.2017 | Geschäftsführer |
Damien Mignot seit 23.1.2017 | Geschäftsführer |
Patrick Baele seit 23.1.2017 | Geschäftsführer |
Stefan Schweizer seit 12.9.2014 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Tumi D2C GmbHUnnaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Bilanz zum 31. Dezember 2019Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019
Anhang für das Geschäftsjahr 2019Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren verwendet. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB. Die Tumi D2C GmbH hat ihren Sitz in Unna und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamm (Reg. Nr. HRB 8296). Hinsichtlich der wesentlichen Unsicherheiten, die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 S. 3 HGB darstellen, verweisen wir auf den Abschnitt "III.2. Risiken der künftigen Entwicklung" im Lagebericht. Die Bilanzierung wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit vorgenommen. I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen angesetzt. Für erworbene Software wird eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren unterstellt. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen angesetzt. Den planmäßigen Abschreibungen liegt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu Grunde und sie werden nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von bis zu EUR 250,00 werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Aufwand erfasst. Bauten auf fremden Grundstücken betreffen Mietereinbauten in den eigenen Stores und in Outlet-Stores. Diese werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von acht bis zehn Jahren linear abgeschrieben. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung enthalten vor allem Ladeneinrichtungen und werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von zwei bis fünf Jahren abgeschrieben. Sonstige Ausleihungen enthalten verpfändete Kontokorrentkonten bei Banken, welche in selber Höhe Avale für Mietsicherheiten durch Bürgschaften begeben haben. Diese sind als sonstige Ausleihungen in den Finanzanlagen ausgewiesen, da sie nach der subjektiven Absicht der Geschäftsführung dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen sollen. Eine Mindestlaufzeit wurde nicht vereinbart. Vorräte werden zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h., soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert geführt haben, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Ausfall- und allgemeine Kreditrisiken werden durch Abschreibungen und Wertberichtigungen berücksichtigt. Im Berichtsjahr wurde eine Pauschalwertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf Basis von historischen Ausfallquoten in Höhe von 0,5% gebildet. Für erwartete Retouren hat die Gesellschaft auf Basis der historischen Retourenquote einen pauschalen Abschlag von den Forderungen vorgenommen. Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalbetrag angesetzt. Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen, mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Forderungen und Verbindlichkeiten werden zum Devisakassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Gewinne und Verluste aus Kursänderungen zum Bilanzstichtag wurden ergebniswirksam gemäß § 256a HGB berücksichtigt. Aktive latente Steuern aus handels- und steuerrechtlich voneinander abweichenden Wertansätzen werden in Ausübung des Wahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt. II. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in einer separaten Anlage zum Anhang dargestellt, ausgehend von den gesamten Anschaffungskosten. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten zum 31. Dezember 2019 einen Abschlag aufgrund von erwarteten Retouren aus Verkäufen des Vorjahres in Höhe von TEUR 52 (i. Vj. TEUR 37). Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich im Wesentlichen um Verbindlichkeiten gegenüber der Samsonite Europe N.V., Oudenaarde/Belgien (Gesellschafterin). Der Gesellschafterin gegenüber bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 5.001 (i. Vj. TEUR 6.151). Diese sind auf ein durch die Samsonite Europe N.V. gewährtes Darlehen in Höhe von TEUR 4.015 (i. Vj. TEUR 4.015) und auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 986 (i. Vj. TEUR 2.136) zurückzuführen. Weiterhin bestehen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber der Tumi Services GmbH (verbundenes Unternehmen), Unna, Deutschland, in Höhe von TEUR 36 (i. Vj. TEUR 48). Sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Das durch die Samsonite Europe N.V. gewährte Darlehen in Höhe von TEUR 4.015 (i. Vj. TEUR 4.015) hat keine feste Laufzeit und kann jährlich gekündigt werden. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (TEUR 183) und personalbezogene Rückstellungen (TEUR 72). III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Mietaufwendungen in Höhe von TEUR 2.704 (i. Vj. TEUR 1.989). Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres in Höhe von TEUR 149 mit dem Gewinnvortrag zu verrechnen und den sich ergebenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen. IV. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen TEUR 10.669. Sie betreffen Verpflichtungen aus Mietverträgen mit Laufzeiten bis längstens zum 31. März 2029. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen innerhalb eines Jahres TEUR 2.326 und innerhalb des zweiten bis fünften Jahres TEUR 6.079. V. Sonstige Angaben Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte in 2019 durchschnittlich 71 Mitarbeiter, davon 57 Mitarbeiter in eigenen Verkaufsgeschäften, 12 Mitarbeiter im Vertrieb auf den Tumi Verkaufsflächen in den verschiedenen Kaufhäusern, 1 Mitarbeiter als Country Retail Manager und 1 Mitarbeiter als Visual Merchandiser. Geschäftsführung Patrick Baele / CFO Samsonite Europe N.V., Oudenaarde / Belgien Kyle Gendreau / CEO Samsonite International S.A., Mansfield / USA Damien Mignot / General Manager Samsonite SAS, Paris / Frankreich Stefan Schweizer / Geschäftsführer, Unna / Deutschland Die Organmitglieder erhalten keine Bezüge von der Gesellschaft. Einbeziehung in den Konzernabschluss Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Samsonite Europe N.V., Oudenaarde/Belgien, (Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen) einbezogen. Eine Kopie dieses Konzernabschlusses ist bei der Samsonite Europe N.V. oder bei der Belgischen Nationalbank, Bilanzzentrale, erhältlich. Den Konzernabschluss mit dem größten Konsolidierungskreis, in den die Tumi D2C GmbH einbezogen wird, erstellt die Samsonite International S.A., Luxemburg/Luxemburg. Der Konzernabschluss ist im internet unter www.samsonite.com abrufbar. Nachtragsbericht Der Ausbruch des Coronavirus COVID-19 nach dem Ende des Geschäftsjahres und dessen Auswirkungen auf das öffentliche Gesundheits- und Hygienewesen können erhebliche negative Auswirkungen auf die Tätigkeit und Profitabilität des Unternehmens haben. Das Ausmaß der Auswirkungen auf die Ertragslage der Gesellschaft hängt von den zukünftigen Entwicklungen ab, einschließlich, aber nicht begrenzt auf (i) die Dauer und Ausbreitung des Ausbruchs, (ii) die Beschränkungen und Empfehlungen, (iii) die Auswirkungen auf die Finanzmärkte und (iv) die Auswirkungen auf die Wirtschaft insgesamt, die allesamt höchst ungewiss und nicht vorhersehbar sind. Der deutschlandweite Lockdown im März und im April 2020 hat dazu geführt, dass die von der Gesellschaft betriebenen Stores im Zeitraum Mitte März 2020 bis Ende April 2020 geschlossen waren und erst nach Beendigung des Lockdowns wieder geöffnet werden konnten. Weiterhin hat der Lockdown unsere Umsätze in Bezug auf das Kaufhausgeschäft in Deutschland erheblich beeinträchtigt. Lediglich die Umsätze im E-Commerce Bereich sind während des Zeitraums des Lockdowns weiter generiert worden, obwohl auch hier durch die COVID-19-Pandemie ein wesentlicher Umsatzrückgang zu verzeichnen ist. Auch nach dem Ende des Lockdowns und der Wiedereröffnung der Tumi-Stores haben sich die Umsatzerlöse aufgrund des Einbruchs des weltweiten Flug- und Reiseverkehrs durch die COVID-19-Pandemie nicht auf das Niveau des Vorjahres erholt. Der neu angeordnete Lockdown im Dezember 2020 wird sich vermutlich ebenfalls sehr negativ auf unsere Umsätze und Profitabilität auswirken. Für das Geschäftsjahr 2020 rechnet die Gesellschaft mit einem Umsatzrückgang gegenüber dem Geschäftsjahr 2019 von rund 50-55 %. Dabei geht die Gesellschaft von einem Rohertrag von rund 55 % und einem EBITDA von rund 10 % bezogen auf die Umsatzerlöse aus. Zudem ist nicht auszuschließen, dass die Pandemie Auswirkungen auf die Vermarktungsfähigkeit und damit auch Werthaltigkeit der Vorräte der Gesellschaft haben wird, sofern es zu einem dauerhaft niedrigeren Umsatzniveau kommen würde.
Unna, den 28. Dezember 2020 Tumi D2C GmbH Patrick Baele, Geschäftsführer Kyle Gendreau, Geschäftsführer Damien Mignot, Geschäftsführer Stefan Schweizer, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2019
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019I. Grundlage der Gesellschaft Die Tumi D2C GmbH (die Gesellschaft), Unna, ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Samsonite Europe N.V., Oudenaarde, Belgien. Beide Gesellschaften sind verbundene Unternehmen der Samsonite International S.A., Luxemburg, und somit Teil des Samsonite Konzerns. Gegenstand des Unternehmens sind der Vertrieb, der Verkauf (Einzelhandel), die Reparatur von Reise-, Geschäfts- und Lifestyle-Produkten und der Betrieb eines Online-Shops für diese Produkte sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Aktivitäten. Die von der Gesellschaft verkauften Waren werden vollständig über die Muttergesellschaft Samsonite Europe N.V. bezogen. Hierzu wurde mit der Samsonite Europe N.V. ein Retail Agreement geschlossen, in welchem die Samsonite Europe N.V. die wesentlichen Marktrisiken übernimmt und der Gesellschaft eine positive operative Marge durch Anpassung von Einkaufspreisen zugesichert hat. Die Absatzkanäle der Tumi D2C GmbH bestehen aus in Deutschland gelegenen eigenen Verkaufsgeschäften in Innenstädten, Flughäfen und Outlet-Stores, aus in Deutschland gelegenen Verkaufsflächen bei großen Kaufhauskunden wie KaDeWe oder Breuninger und in einem europaweit betriebenen Online-Shop (E-Commerce). Die Verwaltung der Tumi D2C GmbH erfolgt durch Mitarbeiter des Standortes der Tumi D2C GmbH in Unna, Deutschland, durch Mitarbeiter der Samsonite GmbH in Köln, Deutschland, und durch Mitarbeiter der Samsonite Europe N.V. in Oudenaarde, Belgien. Die Vertriebsverantwortung für den Bereich der eigenen Verkaufsgeschäfte und für die Kaufhauskunden liegt bei dem Management der Samsonite GmbH in Köln, Deutschland. Die Vertriebsverantwortung für den Internet Bereich liegt bei dem Management der Samsonite Europe N.V. in Oudenaarde, Belgien. Die Gesellschaft führte im Jahr 2019 keine Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten durch. Das Steuerungssystem besteht im Wesentlichen aus einem monatlichen Reporting an die Geschäftsführung und die jeweiligen Entscheidungsträger im Unternehmen. Hierbei stehen vor allem die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren Umsatzerlöse, Rohertrag (Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand) und EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) im Fokus. Es werden keine nichtfinanziellen Leistungsindikatoren zur Steuerung der Gesellschaft verwendet. II. Wirtschaftsbericht und Geschäftsentwicklung 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung des Jahres 2019 in Deutschland war laut dem Statistischen Bundesamt durch einen Anstieg des Bruttoinlandsproduktes um 0,6 % gekennzeichnet. Für das Kalenderjahr 2019 lag laut dem Statistischen Bundesamt der Umsatz von Einzelhandelsunternehmen im Bereich Textilien, Bekleidung, Schuhe und Lederwaren um -1,0 % (preisbereinigt) unter bzw. +0,3 % (nicht preisbereinigt) über dem Vergleichsjahr 2018. Hingegen lag der Umsatz von Einzelhandelsunternehmen aus dem Internet- und Versandhandel im Jahr 2019 um +8,1 % (preisbereinigt) bzw. +8,2 % (nicht preisbereinigt) über dem Jahr 2018 (Quelle: Statistisches Bundesamt). Die wichtigsten Wettbewerber der Gesellschaft sind die Marken Rimowa, Porsche Design und Hartmann (Teil des Samsonite Konzerns). 2. Geschäftsverlauf Die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2019 konnten im Vergleich zum Geschäftsjahr 2018 um 18 % gesteigert werden. Die Gründe hierfür sind die erst unterjährige Eröffnung der Verkaufsgeschäfte in Metzingen und Neumünster im Geschäftsjahr 2018, die Eröffnung eines weiteren Verkaufsgeschäfts in Baden-Baden sowie höhere Umsätze im Bereich E-Commerce. Das Geschäftsjahr 2019 ist für die Tumi D2C GmbH aus Sicht der Geschäftsführung insgesamt erfolgreich verlaufen. Wir haben das Geschäft in allen Vertriebslinien weiterentwickelt, insbesondere in Form der Erhöhung der Sales im Bereich E-Commerce und durch die Eröffnung eines neuen Verkaufsgeschäfts in Baden-Baden. Die Geschäftsführung ist mit der Geschäftsentwicklung zufrieden. Die Gesellschaft hat die im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 auf Basis des ungeprüften Entwurfs genannten Prognosen für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 von Umsatzerlösen in Höhe von TEUR 17.255, einem Rohertrag von TEUR 9.262 und einem EBITDA von TEUR 1.213 erfüllt. 3. Ertragslage Die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 17.255 (i. Vj. TEUR 14.642) sind aufgrund der erst unterjährigen Eröffnung der Verkaufsgeschäfte in Metzingen und Neumünster im Geschäftsjahr 2018, der Eröffnung eines weiteren Verkaufsgeschäfts in Baden-Baden sowie aufgrund höherer Umsätze im Bereich E-Commerce im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Die Verkäufe in den eigenen Retail Stores sind um 22 % auf TEUR 9.795 (i. Vj. TEUR 8.058) gestiegen und belaufen sich auf 57 % vom Gesamtumsatz. Dies ist größtenteils bedingt durch die unterjährige Eröffnung der Verkaufsgeschäfte in Metzingen und Neumünster im Geschäftsjahr 2018 sowie die Eröffnung eines weiteren Verkaufsgeschäfts in Baden-Baden im Geschäftsjahr 2019. Die Umsätze aus Verkäufsflächen in Kaufhäusern sind zusammen um 4 % auf TEUR 1.753 (i. Vj. TEUR 1.820) gesunken (10 % des Gesamtumsatzes). Weiterhin sind die Umsätze im E-Commerce Bereich um 20% auf TEUR 5.707 (i. Vj. TEUR 4.764) gestiegen und belaufen sich auf 33 % vom Gesamtumsatz. Der Materialaufwand ist um 25 % auf TEUR 7.993 (i. Vj. TEUR 6.401) aufgrund der im Vergleich zum Vorjahr höheren Umsatzerlöse gestiegen. Der Rohertrag ist im Vergleich zum Vorjahr um 12 % auf TEUR 9.262 (i. Vj. TEUR 8.241) gestiegen. Grund für den leicht unterproportionalen Anstieg im Vergleich zu den Umsatzerlösen ist vor allem die leichte Erhöhung der durchschnittlichen Einkaufspreise auf Basis des mit der Muttergesellschaft bestehenden Retail Agreements. Die Gesellschaft beschäftigte in 2019 durchschnittlich 71 Mitarbeiter (i. Vj. 64 Mitarbeiter), davon 57 Mitarbeiter in eigenen Verkaufsgeschäften, 12 Mitarbeiter im Vertrieb auf den Tumi Verkaufsflächen in den verschiedenen Kaufhäusern, 1 Mitarbeiter als Country Retail Manager und 1 Mitarbeiter als Visual Merchandiser. Der Personalaufwand ist aufgrund der unterjährigen Neueröffnungen der eigenen Verkaufsgeschäfte in Metzingen und in Neumünster im Geschäftsjahr 2018, der Neueröffnung eines Verkaufsgeschäfts in Baden-Baden im Geschäftsjahr 2018 und der damit gestiegenen durchschnittlichen Mitarbeiterzahl im Berichtsjahr um 12 % auf TEUR 2.613 (i. Vj. TEUR 2.309) gestiegen. Die Abschreibungen sind um 13 % gestiegen und betragen im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR 808 (i. Vj. TEUR 715). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 7 % gestiegen. Sie betragen jetzt TEUR 5.449 (i. Vj. TEUR 5.097). Der Anstieg resultiert vor allem aus erhöhten Mietaufwendungen im Vergleich zum Geschäftsjahr 2018. Das EBITDA für das Geschäftsjahr 2019 betrug TEUR 1.213 (i. Vj. TEUR 879). Die Gesellschaft hat einen Jahresüberschuss von TEUR 149 (i. Vj. Jahresfehlbetrag von TEUR 51) realisiert. 4. Vermögens- und Finanzlage Der Rückgang des Sachanlagevermögens ist insbesondere dadurch verursacht, dass die planmäßigen Abschreibungen die Investitionen des Geschäftsjahres 2019 (im Wesentlichen Eröffnung Store Baden-Baden) übertreffen. Die sonstigen Ausleihungen in Höhe von TEUR 530 (i. Vj. TEUR 540) enthalten verpfändete Guthaben auf Kontokorrentkonten bei Banken, welche in gleicher Höhe Avale für Mietsicherheiten durch Bürgschaften begeben haben. Die Verringerung ist durch eine geringere Verpfändung von Kontokorrentsalden aufgrund der Änderung der Höhe der Mietavale begründet. Die Vorräte sind auf TEUR 2.863 (i. Vj. TEUR 2.361) gestiegen. Grund für den Anstieg der Vorräte ist neben der Neueröffnung des Verkaufsgeschäfts in Baden-Baden der Anstieg der Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2019 und die damit einhergehende höhere Bevorratung auch für das Geschäftsjahr 2020. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind von TEUR 255 auf TEUR 642 zum 31. Dezember 2019 gestiegen. Der Grund hierfür sind vor allem höhere Forderungen aus dem Bereich E-Commerce, welche durch das Weihnachtsgeschäft im Dezember 2019 begründet sind. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind auf TEUR 481 (i. Vj. TEUR 1.688) gesunken. Der Rückgang ist größtenteils durch im Geschäftsjahr 2019 erstattete Steuervorauszahlungen begründet. Zum Bilanzstichtag betrug der Bestand an liquiden Mitteln TEUR 1.614 (i. Vj. TEUR 1.612). Die Eigenkapitalquote betrug zum 31. Dezember 2019 24,9 % (i. Vj. 20,6 %). Die Gesellschaft hat von der Samsonite Europe N.V. (Gesellschafterin) ein Darlehen in Höhe von TEUR 4.015 (i. Vj. TEUR 4.015) erhalten, welches eine unbestimmte Laufzeit hat und jährlich gekündigt werden kann. Weiterhin finanziert sich die Gesellschaft neben dem operativen Cashflow insbesondere aus Lieferantenkrediten und Transferpreisanpassungen der Muttergesellschaft. 5. Gesamtaussage Die Geschäftsführung beurteilt die Entwicklung im Jahr 2019 als positiv. Die Tumi D2C GmbH hat sich auf Wachstumschancen konzentriert und weitere strategische Investitionen getätigt. Die Tumi D2C GmbH hat im Geschäftsjahr 2019 die Umsätze deutlich steigern können. Insgesamt erzielte die Tumi D2C GmbH ein stabiles Wachstum. III. Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung Die Gesellschaft ist unverändert in den Konzernverbund der Samsonite Gruppe eingebunden. Hieraus folgt, dass die geschäftspolitischen Entscheidungen der Samsonite Gruppe wesentliche Auswirkungen auf die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung der Gesellschaft haben können. 1. Chancen der zukünftigen Entwicklung Die Geschäftsführung hat für das Geschäftsjahr 2020 die folgenden wesentlichen Chancen identifiziert: In 2018 wurde die neue Tumi Produktlinie Latitude auf dem Markt eingeführt. Diese neue Produktlinie wurde in Kooperation mit dem schwedischen Schauspieler Alexander Skarsgard beworben, um den Bekanntheitsgrad der neuen Produktlinie auf dem Markt entsprechend zu etablieren. Die Gesellschaft sieht aufgrund der erweiterten Produktpalette auch für das Geschäftsjahr 2020 weiter Chancen, neue Kundengruppen anzusprechen. Weitere Chancen der zukünftigen Entwicklung sieht die Gesellschaft in der Gewinnung von Kunden durch die Neueröffnung von einem zusätzlichen Tumi-Store in Baden-Baden. Zusätzlich sieht die Gesellschaft Chancen der zukünftigen Entwicklung in erhöhten Umsätzen aufgrund von intensivierten Werbemaßnahmen in den Geschäftsjahren 2018 und 2019. Neben erhöhten Marketingausgaben im Rahmen der Einführung der neuen Produktlinie Latitude hat die Gesellschaft weiterhin erhöhte In-Store-Marketingmaßnahmen durchgeführt und die Produktpalette auf Fachmessen vorgestellt. 2. Risiken der künftigen Entwicklung Die Geschäftsführung hat für das Geschäftsjahr 2020 die folgenden wesentlichen Risiken identifiziert, welche in der Reihenfolge ihrer Bedeutung für die Gesellschaft gegliedert sind: In Folge der Corona-Pandemie hat die Gesellschaft in 2020 deutliche Umsatzeinbrüche erlitten und konnte die negativen Auswirkungen hieraus nur durch Kosteneinsparungsmaßnahmen und bestehenden Transferpreisanpassungen für den Einkauf der Handelswaren abfedern. Die Fähigkeit des Unternehmens, seine Geschäftstätigkeit fortzusetzen, erfordert die fortdauernde finanzielle Unterstützung des Samsonite Konzerns über die Muttergesellschaft Samsonite Europe N.V., Oudenaarde/Belgien, durch Bereitstellung von Liquidität über Lieferantenkredite, konzerninterne Darlehen und Transferpreisanpassungen der Einkaufspreise der veräußerten Waren. In einer Patronatserklärung datierend vom 2. Dezember 2020 hat die Samsonite IP Holdings S.à.r.l., Luxemburg/Luxemburg, welche eine Muttergesellschaft der Samsonite Europe N.V. ist und über welche die Finanzierungsaktivitäten im Samsonite Konzern gesteuert werden, gegenüber dem Management der Gesellschaft bedingungslos und unwiderruflich erklärt, eine angemessene finanzielle Unterstützung der Gesellschaft sicherzustellen, so dass die Gesellschaft in der Lage ist, alle rechtlichen und betrieblichen Verpflichtungen zu erfüllen und die Fortführung der Unternehmenstätigkeit sicherzustellen. Die Patronatserklärung hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2021. Insofern ist der Fortbestand der Gesellschaft von einer fortdauernden finanziellen Unterstützung durch die Samsonite Europe N.V. sowie von der in der Patronatserklärung der Samsonite IP Holdings S.à.r.l. zugesagten finanziellen Unterstützung abhängig. Diese Gegebenheit deutet auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 S. 3 HGB darstellt. Der Ausbruch des Coronavirus COVID-19 nach dem Ende des Geschäftsjahres 2019 und dessen Auswirkungen auf das öffentliche Gesundheits- und Hygienewesen haben erhebliche negative Auswirkungen auf die Tätigkeit und Profitabilität des Unternehmens gehabt. Die Gesellschaft sieht daher die wesentlichen Risiken der zukünftigen Entwicklung zum einen in einem erneuten Lockdown, der mit einer Schließung der Tumi-Stores und einem signifikanten Rückgang der Umsatzerlöse einhergehen würde. Zum anderen sieht die Gesellschaft ein wesentliches Risiko aus dem Verbleiben des weltweiten Flug- und Reiseverkehrs auf dem derzeit niedrigen Niveau, welcher mit einer verringerten Nachfrage nach Produkten der Gesellschaft einhergehen würde. Zusätzlich sieht die Gesellschaft ein Risiko in der pandemiebedingten stärkeren Arbeit im Homeoffice, welches zu einer verringerten Nachfrage von Laptoptaschen und Rucksäcken sowie einer geringeren Werthaltigkeit unseres Vorratsbestandes führen könnte. Folgende Risiken sind nicht auszuschließen und könnten je nach Ausmaß eine erhebliche Auswirkung auf die Umsätze in Form von Umsatzrückgängen und in Form einer Verschlechterung des Rohertrags und des EBITDA haben. Die Rangfolge der Risikoeinschätzung von einem mit höherem Risiko behafteten Szenario bis hin zu einem mit niedrigerem Risiko behafteten Szenario wird absteigend in folgender Auflistung dargestellt:
Die Gesamtbeurteilung der Risiken und Chancen hat ergeben, dass diese Risiken insgesamt als beherrschbar eingeschätzt werden. IV. Prognosebericht Der Ausbruch des Coronavirus COVID-19 nach dem Ende des Geschäftsjahres 2019 und dessen Auswirkungen auf das öffentliche Gesundheits- und Hygienewesen haben erhebliche negative Auswirkungen auf die Tätigkeit und Profitabilität des Unternehmens gehabt. Der deutschlandweite Lockdown im März und im April 2020 hat dazu geführt, dass die Tumi-Stores im Zeitraum Mitte März 2020 bis Ende April 2020 geschlossen waren und erst nach Beendigung des Lockdowns wieder geöffnet werden konnten. Weiterhin hat der Lockdown die Umsätze der Gesellschaft in Bezug auf das Kaufhausgeschäft in Deutschland erheblich beeinträchtigt. Lediglich die Umsätze im E-Commerce Bereich sind während des Zeitraums des Lockdowns weiter generiert worden, obwohl auch hier ein wesentlicher Umsatzrückgang zu verzeichnen ist. Auch nach dem Ende des Lockdowns und der Wiedereröffnung der Tumi-Stores haben sich die Umsatzerlöse aufgrund des Einbruchs des weltweiten Flug- und Reiseverkehrs durch die COVID-19-Pandemie nicht auf das Niveau des Vorjahres erholt. Der neu angeordnete Lockdown im Dezember 2020 wird sich vermutlich ebenfalls sehr negativ auf unsere Umsätze und Profitabilität auswirken. Die Gesellschaft rechnet daher für das Geschäftsjahr 2020 mit einem Umsatzrückgang gegenüber dem Geschäftsjahr 2019 von rund 50 bis 55 %. Trotzdem rechnet die Gesellschaft aufgrund von Kosteneinsparungsmaßnahmen und bestehenden Transferpreisanpassungen für den Einkauf der Handelswaren mit einem Jahresüberschuss. Dabei geht die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 von einem Rohertrag von rund 55 % und einem EBITDA von rund 10 % bezogen auf die Umsatzerlöse aus. Die Fähigkeit des Unternehmens, seine Geschäftstätigkeit fortzusetzen, erfordert jedoch die fortdauernde finanzielle Unterstützung des Samsonite Konzerns über die Muttergesellschaft Samsonite Europe N.V., Oudenaarde/Belgien, durch Bereitstellung von Liquidität über Lieferantenkredite, konzerninterne Darlehen und Transferpreisanpassungen der Einkaufspreise der veräußerten Waren. In einer Patronatserklärung datierend vom 2. Dezember 2020 hat die Samsonite IP Holdings S.à.r.l., Luxemburg/Luxemburg, welche eine Muttergesellschaft der Samsonite Europe N.V. ist und über welche die Finanzierungsaktivitäten im Samsonite Konzern gesteuert werden, gegenüber dem Management der Gesellschaft bedingungslos und unwiderruflich erklärt, eine angemessene finanzielle Unterstützung der Gesellschaft sicherzustellen, sodass die Gesellschaft in der Lage ist, alle rechtlichen und betrieblichen Verpflichtungen zu erfüllen und die Fortführung der Unternehmenstätigkeit sicherzustellen. Die Patronatserklärung hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2021.
Unna, den 28. Dezember 2020 Tumi D2C GmbH Patrick Baele, Geschäftsführer Kyle Gendreau, Geschäftsführer Damien Mignot, Geschäftsführer Stefan Schweizer, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Tumi D2C GmbH, Unna Eingeschränkte Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Tumi D2C GmbH, Unna - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Tumi D2C GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung mit Ausnahme der genannten Einschränkung der Prüfungsurteile zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die eingeschränkten Prüfungsurteile Wir wurden am 24. Juli 2020 als gesetzlicher Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und Lageberichts der Tumi D2C GmbH des Geschäftsjahres 2019 bestellt und haben daher die Inventur weder zu Beginn noch zum Ende des Geschäftsjahres 2018 beobachten können. Wir waren auch nicht in der Lage, uns durch alternative Prüfungshandlungen von den am 31. Dezember 2018 gehaltenen Vorratsmengen in Höhe von TEUR 2.361 bzw. von den am 31. Dezember 2017 gehaltenen Vorratsmengen in Höhe von TEUR 1.777 mit hinreichender Sicherheit zu überzeugen. Da die Entwicklung der Vorratsbestände zu Beginn des vorhergehenden Geschäftsjahres in die Bestimmung der Ertragslage des Geschäftsjahres 2018 eingehen, konnten wir nicht ausschließen, dass Änderungen der in der Gewinn- und Verlustrechnung des vorhergehenden Geschäftsjahres ausgewiesenen Materialaufwendungen, des Jahresergebnisses sowie des Eigenkapitals hätten vorgenommen werden müssen. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht für das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr wurden entsprechend modifiziert. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht des Berichtszeitraums sind aufgrund der möglichen Auswirkung dieses Sachverhalts auf die Vergleichbarkeit der Angaben des Berichtszeitraums mit den Vergleichsangaben ebenfalls modifiziert. Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere eingeschränkten Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf die Allgemeinen Angaben im Anhang und auf die Angaben in Abschnitt III.2 "Risiken der künftigen Entwicklung" des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass infolge der Corona-Pandemie die Gesellschaft in 2020 deutliche Umsatzeinbrüche erlitten hat und die negativen Auswirkungen hieraus nur durch Kosteneinsparungsmaßnahmen und bestehenden Transferpreisanpassungen für den Einkauf der Handelswaren abfedern konnte. Die Fähigkeit des Unternehmens, seine Geschäftstätigkeit fortzusetzen, erfordert die fortdauernde finanzielle Unterstützung des Samsonite Konzerns über die Muttergesellschaft Samsonite Europe N.V., Oudenaarde/Belgien, durch Bereitstellung von Liquidität über Lieferantenkredite, konzerninterne Darlehen und Transferpreisanpassungen der Einkaufspreise der veräußerten Waren. In einer Patronatserklärung datierend vom 2. Dezember 2020 hat die Samsonite IP Holdings S.à.r.l., Luxemburg/Luxemburg, welche eine Muttergesellschaft der Samsonite Europe N.V. ist und über welche die Finanzierungsaktivitäten im Samsonite Konzern gesteuert werden, gegenüber dem Management der Gesellschaft bedingungslos und unwiderruflich erklärt, eine angemessene finanzielle Unterstützung der Gesellschaft sicherzustellen, sodass die Gesellschaft in der Lage ist, alle rechtlichen und betrieblichen Verpflichtungen zu erfüllen und die Fortführung der Unternehmenstätigkeit sicherzustellen. Die Patronatserklärung hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2021. Die gesetzlichen Vertreter legen dar, dass insofern der Fortbestand der Gesellschaft von einer fortdauernden finanziellen Unterstützung durch die Samsonite Europe N.V. sowie von der in der Patronatserklärung der Samsonite IP Holdings S.à.r.l. zugesagten finanziellen Unterstützung abhängig ist. Wie in den Allgemeinen Angaben im Anhang und im Abschnitt III.2 "Risiken der künftigen Entwicklung'1 des Lageberichts dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheit auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 S. 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 28. Dezember 2020 KPMG
AG
Signiert von Olivier Kossi Tokple am 29.12.2020 Signiert von Matthias Kerstan am 29.12.2020 Tokple, Wirtschaftsprüfer Kerstan, Wirtschaftsprüfer
Mailand, den 14. Januar 2021 SAMSONITE
EUROPE
Fabio Rugarli, Managing Director Samsonite Europe NV |
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