PPM Management GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Matthias Hildenbrand seit 20.8.2014 | Geschäftsführer |
Hans-Joachim Müller seit 20.8.2014 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
POLYPLAST MÜLLER GmbHStraelenKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Konzern Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019
Konzern Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019
Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2019Aktiva
Passiva
Konzern-Kapitalflussrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019
Berechnung des betrieblichen EBITDA
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Für Zwecke der Kapitalflussrechnung umfassen die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Kassenbestände und Kontokorrentguthaben. Die liquiden Mittel am Ende des Geschäftsjahres, wie sie in der Kapitalflussrechnung dargestellt werden, entsprechen damit dem Posten Zahlungsmittel in der Bilanz. Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
Inhaltsverzeichnis Konzernanhang 1. Grundsätzliche Informationen über den Konzern 1.1 Allgemeine Informationen 1.2 Rechnungslegung 1.3 Konsolidierungskreis 2. Anwendung von neuen und geänderten Standards 2.1 Standards und Interpretationen, welche für das aktuelle Geschäftsjahr (und/oder Vorjahre) erstmals anzuwenden waren 2.2 Veröffentlichte, jedoch noch nicht angewandte Standards, Interpretationen und Änderungen 3. Auswirkungen von geänderten Rechnungslegungsmethoden 4. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 4.1 Grundlagen der Aufstellung des Konzernabschlusses 4.2 Grundlagen der Konsolidierung 4.3 Änderung der Bilanzierungsmethode 4.4 Währungsumrechnung 4.5 Immaterielle Vermögenswerte 4.5.1 Erworbene immaterielle Vermögenswerte 4.5.2 Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte - Forschungs- und Entwicklungskosten 4.6 Sachanlagen 4.7 Abschreibungen 4.8 Wertminderungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 4.9 Vorräte 4.10 Finanzielle Vermögenswerte 4.10.1 Effektivzinsmethode 4.10.2 Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten 4.10.3 Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte 4.11 Derivative Finanzinstrumente 4.12 Rückstellungen 4.12.1 Belastende Verträge 4.12.2 Gewährleistungen 4.13 Vom Konzern emittierte Eigen- und Fremdkapitalinstrumente 4.13.1 Klassifizierung als Fremd- oder Eigenkapital 4.13.2 Finanzielle Verbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 4.14 Ertragsrealisierung 4.14.1 Verkauf von Gütern 4.14.2 Zinserträge 4.15 Leasing 4.16 Altersversorgungsaufwendungen 4.17 Besteuerung 4.17.1 Laufende Steuern 4.17.2 Latente Steuern 4.17.3 Laufende und latente Steuern der Periode 5. Bedeutende bilanzielle Ermessensspielräume und Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten 5.1 Bedeutende Ermessensausübung der Geschäftsführung bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 5.2 Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten 6. Umsatzerlöse 7. Herstellungskosten des Umsatzes 8. Vertriebsaufwendungen 9. Verwaltungsaufwendungen 10. Sonstige betriebliche Erträge 11. Sonstige betriebliche Aufwendungen 12. Finanzergebnis 12.1 Sonstiges Finanzergebnis 12.2 Zinsen und ähnliche Erträge 12.3 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 13. Ertragsteuern 14. Immaterielle Vermögenswerte 15. Sachanlagen 15.1 Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Grundstücke 15.2 Zum beizulegenden Zeitwert bewertete technische Anlagen und Maschinen 16. Langfristige sonstige Vermögenswerte 17. Vorräte 18. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 19. Sonstige Vermögenswerte 20. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 21. Eigenkapital 21.1 Gewinnrücklagen 21.2 Übrige Rücklagen 21.2.1 Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung 21.2.2 Rücklage aus Neubewertung 22. Finanzverbindlichkeiten 23. Rückstellungen für Pensionen 23.1 Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer 23.2 Leistungsorientierte Versorgungspläne 23.2.1 Charakterisierung der Pensionspläne 23.2.2 Entwicklung der Nettoschuld 23.3 Leistungsorientierte Verpflichtung 23.3.1 Versicherungsmathematische Annahmen 23.3.2 Sensitivitätsanalyse 24. Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 25. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 26. Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 27. Ertragsteuerverbindlichkeiten 28. Kapitalmanagement 29. Finanzierungstätigkeit 30. Finanzrisikomanagement 30.1 Ziele des Finanzrisikomanagements 30.2 Zinsrisikomanagement 30.3 Wechselkursrisikomanagement 30.4 Fremdwährungssensitivitätsanalyse 30.5 Ausfallrisikomanagement (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte) 30.6 Liquiditätsrisikomanagement 31. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen/Personen 32. Operating Leasingvereinbarungen 33. Honorare des Abschlussprüfers 34. Personalkosten und Mitarbeiter 35. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Konzernanhang für das Geschäftsjahr 20191. Grundsätzliche Informationen über den Konzern 1.1 Allgemeine Informationen Die Polyplast Müller GmbH ist Mutterunternehmen der Polyplast Müller Gruppe und eine in Deutschland ansässige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die beim Amtsgericht Kleve unter der Nr. HRB 3733 eingetragen ist. Sitz der Gesellschaft ist Straelen (Deutschland). Die Anschrift lautet Polyplast Müller GmbH, An der Bleiche 51, 47638 Straelen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Unternehmensgegenstand der Polyplast Müller GmbH und ihrer Tochterunternehmen ist die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Kunststoff-Pigment-Granulaten und technischen Kunststoffwerkstoffen aller Art. 1.2 Rechnungslegung Der Konzernabschluss der Polyplast Müller GmbH zum 31.12.2019 wird in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, den Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRS-IC) und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Es wurden alle für das Geschäftsjahr 2019 zwingend anzuwendenden IFRS und IFRICs berücksichtigt. Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Alle Beträge werden in tausend Euro (T€) angegeben, soweit nichts Anderes vermerkt ist. Für die Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung und die Gesamtergebnisrechnung wurde das Umsatzkostenverfahren angewendet. 1.3 Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss der Polyplast Müller Gruppe sind neben der Polyplast Müller GmbH die Jahresabschlüsse von zehn inländischen und zwei ausländischen Tochterunternehmen einbezogen. Tochterunternehmen sind solche Gesellschaften, bei denen das Mutterunternehmen beherrschenden Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik hat. Beherrschender Einfluss liegt vor, wenn PPM schwankenden Renditen aus seinem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist beziehungsweise Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Die Einbeziehung beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem das Control-Verhältnis besteht, sie endet, wenn diese Möglichkeit nicht mehr gegeben ist.
Die Stimmrechts- und Kapitalanteile sind unverändert gegenüber dem Vorjahr. Für das am 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr wird beabsichtigt, die Befreiungsmöglichkeiten des § 264 Absatz 3 HG B bzw. § 264b H G B hinsichtlich der Offenlegung der Jahresabschlüsse der
in Anspruch zu nehmen. 2. Anwendung von neuen und geänderten Standards 2.1 Standards und Interpretationen, welche für das aktuelle Geschäftsjahr (und/oder Vorjahre) erstmals anzuwenden waren. Das International Accounting Standards Board (IASB) hat Änderungen bei bestehenden International Financial Reporting Standards (IFRS) und Interpretationen (IFRIC) sowie einige neue IFRS verabschiedet, die seit dem 1. Januar 2019 verpflichtend anzuwenden sind. Die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten vom IASB herausgegebenen Verlautbarungen bzw. Änderungen von Verlautbarungen, wurden im Geschäftsjahr 2019 erstmalig angewendet:
2.2 Veröffentlichte, jedoch noch nicht angewandte Standards, Interpretationen und Änderungen Zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses waren die folgenden Standards und Interpretationen des IASB sowie deren Änderungen und Überarbeitungen entweder von der Europäischen Union noch nicht übernommen oder im Geschäftsjahr 2019 noch nicht zwingend anzuwenden und wurden daher von der Polyplast Müller Gruppe nicht angewendet: Freiwillig vorzeitig anwendbare Standards und Interpretationen (Keine Pflichtanwendung, jedoch ist das EU-Endorsement bereits erfolgt)
In der EU noch nicht anwendbare Standards und Interpretationen (EU-Endorsement ist noch nicht erfolgt)
Die vorstehenden IFRS sind auf den Konzernabschluss der Polyplast Müller Gruppe für das Geschäftsjahr 2019 oder später anzuwenden. Die Geschäftsleitung rechnet damit, dass die erstmalige Anwendung dieser Standards, Interpretationen bzw. deren Änderungen zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Bilanz, die Kapitalflussrechnung bzw. die Gesamtergebnisrechnung führen. 3. Auswirkungen von geänderten Rechnungslegungsmethoden Der im Januar 2016 veröffentlichte Standard IFRS 16 Leasingverhältnisse ersetzt den bisherigen Leasing-Standard IAS 17 mit Wirkung für die PPM vom 1. Januar 2019. Er beinhaltet ein einheitliches Bilanzierungsmodell für Leasingverträge beim Leasingnehmer, nach dem für Leasingverträge ein Vermögenswert für das Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit zum Barwert der ausstehenden Leasingzahlungen anzusetzen sind. Während der Laufzeit des Leasingverhältnisses wird die Leasingverbindlichkeit gemäß der Effektivzinsmethode fortgeschrieben, während das Nutzungsrecht planmäßig abgeschrieben wird, was im Vergleich zu IAS 17 grundsätzlich zu höheren Aufwendungen zu Beginn der Laufzeit eines Leasingverhältnisses führt. Im Rahmen der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 wurden unter Anwendung der Übergangsvorschriften zum 1. Januar 2019 Vermögenswerte für die Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten in Höhe von jeweils 6.125 T€ erfasst. Die Einführung von IFRS 16 erfolgte in Übereinstimmung mit den Übergangsvorschriften gemäß der modifizierten retrospektiven Umstellungsmethode, so dass die Vergleichsinformationen nicht angepasst wurden. Wesentliche Anwendungserleichterungen und Übergangswahlrechte wurden wie folgt ausgeübt:
Die Eröffnungsbilanzwerte wurden aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 wie folgt angepasst:
Die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 auf die Gewinn- und Verlustrechnung im Geschäftsjahr 2019 sind nachfolgend dargestellt:
Die Leasingverbindlichkeiten wurden unter Verwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes zum 1. Januar 2019 abgezinst. Der gewichtete durchschnittliche Zinssatz betrug 2,04 %. Die bislang in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfassten Leasingaufwendungen werden nunmehr entsprechend IFRS 16 als Abschreibungen auf die Nutzungsrechte sowie als Zinsaufwand erfasst. Für das Geschäftsjahr 2019 hat sich dementsprechend ein positiver Effekt in Höhe von 1.941 T€ auf den EBITDA ergeben. Die Rückzahlung der Leasingverbindlichkeiten betrug im Geschäftsjahr 2019 1.941 T€ und wird im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. In gleicher Höhe wurde der operative Cashflow entlastet, wo diese Zahlungen bislang zugeordnet wurden. Die Überleitung von den operativen Leasingverpflichtungen zum 31. Dezember 2018 auf den Eröffnungsbilanzwert der Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019 stellt sich wie folgt dar:
Weitere Informationen zu Leasingverhältnissen finden sich in den Anhangangaben 4.15, 15, 24, 26, 29 und 30.6. 4. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Mit Ausnahme der in der vorstehenden Anhangangabe erläuterten Änderungen hat der Konzern die nachstehenden Rechnungslegungsmethoden auf alle in diesem Konzernabschluss dargestellten Perioden stetig angewendet. 4.1 Grundlagen der Aufstellung des Konzernabschlusses Der Konzernabschluss wurde grundsätzlich auf Grundlage der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt. Historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten basieren im Allgemeinen auf dem beizulegenden Zeitwert der im Austausch für den Vermögenswert entrichteten Gegenleistung. Im Eigentum des Konzerns befindliche Grundstücke in Deutschland wurden erstmalig im Jahr 2010 zum Neubewertungsbetrag im Sinne IAS 16.31 angesetzt, welche zum 31.12.2015 aktualisiert wurden. Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden nachfolgend erläutert. Im Geschäftsjahr 2011 wurden darüber hinaus erstmalig zum 31. Dezember die im Eigentum des Konzerns befindlichen technischen Anlagen und Maschinen mit ihren jeweils gutachterlich ermittelten Neubewertungsbeträgen im Sinne des IAS 16.31 angesetzt, welche zum 31.12.2017 aktualisiert wurden. Die gutachterliche Folgebewertung zum 31.12.2017 wurde für die Schätzung der Nutzungsdauern der technischen Anlagen und Maschinen für die folgenden Jahre unterstützend herangezogen. Die im Übrigen unter den Sachanlagen des Konzerns ausgewiesenen Gebäude sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung werden unverändert zu fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Die Gruppe hat sich für die Darstellung der Gesamtergebnisrechnung in zwei Bestandteilen entschieden. Die im Konzernabschluss angegebenen Zahlen wurden auf die nächsten tausend Euro (T€) gerundet. 4.2 Grundlagen der Konsolidierung Der Konzernabschluss beinhaltet den Abschluss des Mutterunternehmens und der Unternehmen (seine Tochterunternehmen) bei denen die PPM beherrschenden Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik hat. Der Konzern beherrscht ein Unternehmen, wenn es schwankenden Renditen aus seinem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist beziehungsweise Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Rendite mittels seiner Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Sofern erforderlich, werden die Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen angepasst, um die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden an die im Konzern zur Anwendung kommenden anzugleichen. Alle konzerninternen Geschäftsvorfälle, Salden und Zwischenergebnisse werden im Rahmen der Konsolidierung vollständig eliminiert. 4.3 Änderung der Bilanzierungsmethode Im Berichtsjahr wurde die Bilanzierungsmethodik nicht geändert. 4.4 Währungsumrechnung Der Einzelabschluss jedes Konzernunternehmens wird in der Währung des primären Wirtschaftsraums, in dem das Unternehmen tätig ist (seiner funktionalen Währung), aufgestellt. Für Zwecke des Konzernabschlusses ist die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für jedes Unternehmen in Euro (€) darzustellen, der funktionalen Währung des Mutterunternehmens bzw. der Darstellungswährung im Konzernabschlusses. Bei der Aufstellung der Abschlüsse der einzelnen Konzernunternehmen werden Geschäftsvorfälle, die auf andere Währungen als die funktionale Währung des Mutterunternehmens (Fremdwährungen) lauten, mit den am Tag der Transaktion gültigen Kursen umgerechnet. An jedem Bilanzstichtag sind monetäre Posten in Fremdwährung mit dem gültigen Stichtagskurs umzurechnen. Nicht-monetäre Posten in Fremdwährung, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind mit den Kursen umzurechnen, die zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes Gültigkeit hatten. Zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertete nicht-monetäre Posten werden mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der erstmaligen bilanziellen Erfassung umgerechnet. Zur Aufstellung eines Konzernabschlusses sind die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe des Konzerns in Euro (€) umzurechnen, wobei die am Bilanzstichtag gültigen Wechselkurse herangezogen werden. Erträge und Aufwendungen werden grundsätzlich zum Durchschnittskurs der Periode umgerechnet. Ein aus dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebs entstehender Geschäfts- oder Firmenwert wird als Vermögenswert oder Schuld des ausländischen Geschäftsbetriebs behandelt und zum Stichtagskurs umgerechnet.
4.5 Immaterielle Vermögenswerte 4.5.1 Erworbene immaterielle Vermögenswerte Nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen erfasst. Die Abschreibungen werden linear über die erwartete Nutzungsdauer aufwandswirksam erfasst. Die erwartete Nutzungsdauer sowie die Abschreibungsmethode werden am Ende jedes Geschäftsjahres überprüft und sämtliche Schätzungsänderungen prospektiv berücksichtigt. 4.5.2 Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte - Forschungs- und Entwicklungskosten Ein selbst erstellter immaterieller Vermögenswert, der sich aus der Entwicklungstätigkeit (oder aus der Entwicklungsphase eines internen Projektes) ergibt, wird dann, und nur dann, erfasst, wenn die folgenden Nachweise erbracht wurden:
Der Betrag, mit dem ein selbst erstellter immaterieller Vermögenswert erstmalig aktiviert wird, ist die Summe der entstandenen Aufwendungen von dem Tag an, an dem der immaterielle Vermögenswert die oben genannten Bedingungen erstmals erfüllt. Solange die Aktivierungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind, werden Entwicklungsleistungen aufwandswirksam erfasst. In den Folgeperioden werden selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte genauso wie erworbene immaterielle Vermögenswerte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. Im Geschäftsjahr sowie im Vorjahr sind keine Forschungs- und Entwicklungskosten angefallen. 4.6 Sachanlagen Grundstücke werden in der Bilanz zu ihren Neubewertungsbeträgen im Sinne von IAS 16.31 angesetzt, die den beizulegenden Zeitwerten im Neubewertungszeitpunkt abzüglich jeglicher anschließend vorgenommenen Abschreibung und Verlust aus Wertminderungen entsprechen. Die Neubewertungen werden so regelmäßig durchgeführt, dass der Buchwert nicht wesentlich von einem Buchwert abweicht, der sich aus dem beizulegenden Zeitwert am Berichtsstichtag ergäbe. Eine Werterhöhung, die sich aus der Neubewertung dieser Grundstücke ergibt, wird im sonstigen Ergebnis des Eigenkapitals erfasst. Die Grundstücke werden nicht abgeschrieben. Gebäude, die zur Herstellung oder Lieferung von Gütern bzw. zur Erbringung von Dienstleistungen oder für Verwaltungszwecke gehalten werden, werden in der Bilanz zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Im Bau befindliche Anlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten beinhalten Entgelte für Fremdleistungen, die nach den Bilanzierungsrichtlinien des Konzerns aktiviert werden. Mit Erreichen des betriebsbereiten Zustands werden die entsprechenden Vermögenswerte innerhalb der Sachanlagen umgegliedert und mit der Abschreibung begonnen. Technische Anlagen und Maschinen werden in der Bilanz zu ihren Neubewertungsbeträgen im Sinne von IAS 16.31 angesetzt, die den beizulegenden Zeitwerten im Neubewertungszeitpunkt abzüglich jeglicher anschließend vorgenommenen Abschreibung und Verlust aus Wertminderungen entsprechen. Die Neubewertungen werden so regelmäßig durchgeführt, dass der Buchwert zumeist nicht wesentlich von dem beizulegenden Zeitwert am Berichtsstichtag abweicht. Eine Werterhöhung, die sich aus der Neubewertung dieser technische Anlagen und Maschinen ergibt, wird im sonstigen Ergebnis erfasst. Die technischen Anlagen und Maschinen werden entsprechend ihrer betrieblichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte erfolgte im Wesentlichen über Wiederbeschaffungsneuwerte am Bewertungsstichtag unter Berücksichtigung technischer Substanz-Zeitwerte. Darüber hinaus wurden - soweit möglich - Marktwerte aus zeitnah feststellbaren vergleichbaren Markttransaktionen, angepasst an die spezifische Situation des Konzerns, bei der Ableitung der beizulegenden Zeitwerte berücksichtigt. Die angewandte Bewertungstechnik beruht somit im Wesentlichen auf den sogenannten kostenbasierten Ansatz (IFRS 13, Anhang B8 & B9) unter Zugrundelegung von mitunter nicht beobachtbaren Inputfaktoren (Inputfaktoren auf Stufe 3). Büro- und Geschäftsausstattung wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und erfasster Wertminderungen ausgewiesen. Die Abschreibung erfolgt so, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögenswerten (mit Ausnahme von Grundstücken oder Anlagen im Bau) abzüglich ihrer Restwerte über deren Nutzungsdauer linear abgeschrieben werden. Die erwarteten Nutzungsdauern, Restwerte und Abschreibungsmethoden werden jährlich überprüft und sämtliche notwendige Schätzungsänderungen prospektiv berücksichtigt. Der sich aus dem Verkauf oder der Stilllegung einer Sachanlage ergebende Gewinn oder Verlust bestimmt sich als Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes und wird erfolgswirksam erfasst. Im Berichtsjahr ergab sich ein Aufwand in Höhe von 8 T€ (2018: Ertrag 96 T€). 4.7 Abschreibungen Planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte sowie Sachanlagen werden nach der linearen Methode vorgenommen. Den planmäßigen Abschreibungen liegen die folgenden konzerneinheitlichen Nutzungsdauern zugrunde:
Sämtliche immaterielle Vermögenswerte sind in ihrer Nutzung zeitlich begrenzt. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte sind in der Gesamtergebnisrechnung nahezu vollständig in der Position Herstellungskosten des Umsatzes sowie in den Vertriebsaufwendungen enthalten. Die Abschreibungen auf Sachanlagen sind darüber hinaus auch in den Verwaltungsaufwendungen enthalten. 4.8 Wertminderungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten Zu jedem Berichtsstichtag überprüft der Konzern, ob es Anhaltspunkte für eine eingetretene Wertminderung dieser Vermögenswerte gibt. Sind solche Anhaltspunkte erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes ermittelt, um den Umfang eines eventuellen Wertminderungsaufwands festzustellen. Kann der erzielbare Betrag für den einzelnen Vermögenswert nicht geschätzt werden, erfolgt die Ermittlung des erzielbaren Betrags der Zahlungsmittel generierenden Einheit, zu welcher der Vermögenswert gehört. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Bei der Ermittlung des Nutzungswertes werden die geschätzten künftigen Zahlungsströme mit einem Vorsteuerzinssatz abgezinst. Dieser Vorsteuerzinssatz berücksichtigt zum einen die momentane Markteinschätzung über den Zeitwert des Geldes, zum anderen die dem Vermögenswert inhärenten Risiken, insoweit diese nicht bereits Eingang in die Schätzung der Zahlungsströme gefunden haben. Wenn der geschätzte erzielbare Betrag eines Vermögenswertes (oder einer Zahlungsmittel generierenden Einheit) den Buchwert unterschreitet, wird der Buchwert des Vermögenswertes (der Zahlungsmittel generierenden Einheit) auf den erzielbaren Betrag vermindert. Der Wertminderungsaufwand wird sofort erfolgswirksam erfasst. Sollte sich der Wertminderungsaufwand in der Folge umkehren, wird der Buchwert des Vermögenswertes (der Zahlungsmittel generierenden Einheit) auf die neuerliche Schätzung des erzielbaren Betrages erhöht. Die Erhöhung des Buchwertes ist dabei auf den Wert beschränkt, der sich ergeben hätte, wenn für den Vermögenswert (die Zahlungsmittel generierende Einheit) in den Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine Wertaufholung wird unmittelbar erfolgswirksam erfasst. 4.9 Vorräte Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, einschließlich eines angemessenen Teils der Fixen und variablen Gemeinkosten soweit sie der Fertigung zurechenbar sind, werden den Vorräten nach der Für ihre Zuordnung jeweils geeignetsten Methode zugerechnet. Das Vorratsvermögen wird dabei nach der Methode des gleitenden Durchschnitts bewertet. Der Nettoveräußerungswert stellt den geschätzten Verkaufspreis der Vorräte abzüglich aller geschätzten Aufwendungen dar, die für die Fertigstellung und die Veräußerung noch notwendig sind. 4.10 Finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Vermögenswerte werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn der Polyplast Müller Gruppe ein vertragliches Recht zusteht, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte von einer anderen Partei zu erhalten. Marktübliche Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden grundsätzlich zum Erfüllungstag bilanziert. Der erstmalige Ansatz eines finanziellen Vermögenswerts erfolgt zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich der Transaktionskosten. Transaktionskosten, die beim Erwerb von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten anfallen, werden unmittelbar aufwandswirksam erfasst. Unverzinsliche oder unterverzinsliche Forderungen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem Barwert der erwarteten zukünftigen Cashflows angesetzt. Die Klassifizierung und Bewertung erfolgt abhängig vom Geschäftsmodell der Polyplast Müller Gruppe und den Eigenschaften der resultierenden Cashflows entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert (erfolgsneutral oder erfolgswirksam). Folglich ergeben sich drei Kategorien:
4.10.1 Effektivzinsmethode Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten eines Schuldtitels und der Zuordnung von Zinserträgen auf die jeweiligen Perioden. Der Effektivzinssatz ist derjenige Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Einzahlungen (einschließlich aller Gebühren, welche Teil des Effektivzinssatzes sind, Transaktionskosten und sonstiger Agien und Disagien) über die erwartete Laufzeit des Schuldtitels oder eine kürzere Periode, sofern zutreffend, auf den Nettobuchwert aus erstmaliger Erfassung abgezinst werden. 4.10.2 Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten Gemäß IFRS 9 müssen im Sinne des "expected loss models" zukunftsgerichtet auch erwartete Verluste berücksichtigt werden. Finanzielle Vermögenswerte, mit Ausnahme der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte, werden somit zu jedem Berichtsstichtag auf das Vorhandensein von erwarteten Verlusten untersucht. Finanzielle Vermögenswerte werden als wertgemindert betrachtet, wenn infolge eines oder mehrerer Ereignisse, die nach dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswertes eintraten, ein objektiver Hinweis dafür vorliegt, dass sich die erwarteten künftigen Zahlungsströme der Finanzanlage negativ verändert haben. Hierdurch soll die Veränderung des Kreditrisikos seit dem erstmaligen Ansatz widergespiegelt werden. Es wird eine Risikovorsorge für die erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverluste gebildet (Stufe 1) oder aber über die Laufzeit, sofern sich das Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat (Stufe 2) oder falls eine beeinträchtigte Bonität vorliegt (Stufe 3). Die Höhe der zu erfassenden Wertberichtigung bestimmt sich nach der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste ("lifetime expected credit loss"), wenn sich das Kreditrisiko des finanziellen Vermögenswertes seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat. Im Falle, dass sich das Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, muss eine Wertberichtigung in Höhe des erwarteten 12-Monats-Kreditverlustes erfasst werden. Hinsichtlich des mit IFRS 9 eingeführten "expected loss models" ermöglicht der neue Standard die Anwendung eines vereinfachten Ansatzes für Wertminderungen bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte (IFRS 15). Hiernach werden Wertminderungen für diese Posten in Höhe der über die Restlaufzeit der jeweiligen Vermögenswerte erwarteten Ausfallrisiken gebildet. 4.10.3 Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte auf die Zahlungsströme aus einem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder es den finanziellen Vermögenswert sowie im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen auf einen Dritten überträgt. 4.11 Derivative Finanzinstrumente Der Konzern hat im Rahmen seines Finanzmanagements zur Steuerung von Zins- und Währungsrisiken Derivate (Zinsswaps, Zinscaps, Devisentermingeschäfte und -optionen) erworben. Der Abschluss von weiteren Derivaten ist je nach Situation und entsprechenden Zins- oder Währungsrisiken beabsichtigt. Derivate werden erstmalig zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zum beizulegenden Zeitwert angesetzt (Fair value through profit or loss) und anschließend zu jedem Berichtsstichtag zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Der aus der Bewertung resultierende Gewinn oder Verlust wird sofort erfolgswirksam erfasst.- In Abhängigkeit vom Marktwert und von der Fristigkeit am Bilanztag werden derivative Finanzinstrumente als kurz- oder langfristiger finanzieller Vermögenswert (bei positivem Marktwert) oder als kurz- oder langfristige finanzielle Verbindlichkeit (bei negativem Marktwert) ausgewiesen. Die Derivate, die von der Polyplast Müller Gruppe, nach betriebswirtschaftlichen Kriterien der Zins- und Währungssicherung dienen, werden jedoch aus Gründen der Kosteneffizienz nicht als Hedge Accounting gemäß IFRS 9 designiert, sondern in die Kategorie "erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte und Schulden" eingeordnet. Die Folgende Hierarchie wird verwendet, um den beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten zu bestimmen und auszuweisen: • Level 1: Beizulegende Zeitwerte, die auf Basis notierter, unangepasster Preise auf aktiven Märkten bestimmt werden. • Level 2: Beizulegende Zeitwerte, die auf Basis von Parametern bestimmt werden, für die entweder direkt oder indirekt abgeleitete Preise auf einem Markt zur Verfügung stehen. • Level 3: Beizulegende Zeitwerte, die mithilfe von Parametern bestimmt werden, bei denen die Inputfaktoren nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren. Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Wertpapieren des Level 2 werden beobachtbare Marktdaten verwendet. Liegen Geld- und Briefkurse vor, wird der Mittelkurs zur Ermittlung des Fair Value verwendet. Die Bewertung sämtlicher derivativer Finanzinstrumente basiert auf Zeitwerten, die im Rahmen von Level 2 Bewertungen ermittelt wurden. 4.12 Rückstellungen Rückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlicher oder faktischer Natur) aus einem vergangenen Ereignis hat und es wahrscheinlich ist, dass der Konzern verpflichtet sein wird, diese Verpflichtung zu erfüllen, die Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich mit dem Abfluss von Ressourcen einhergeht und eine verlässliche Schätzung des Betrages möglich ist. Der angesetzte Rückstellungsbetrag ist der beste Schätzwert am Berichtsstichtag für die hinzugebende Leistung, um die gegenwärtige Verpflichtung zu erfüllen, unter Berücksichtigung inhärenten Risiken und Unsicherheiten. Wenn eine Rückstellung mithilfe der geschätzten Zahlungsströme für die Erfüllung der Verpflichtung bewertet wird, ist der Buchwert der Rückstellung der Barwert dieser Zahlungsströme. 4.12.1 Belastende Verträge Gegenwärtige Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit belastenden Verträgen entstehen, sind als Rückstellung zu erfassen und zu bewerten. Das Bestehen eines belastenden Vertrages wird angenommen, wenn der Konzern Vertragspartner eines Vertrags ist, von dem erwartet wird, dass die unvermeidbaren Aufwendungen zur Erfüllung des Vertrages den aus diesem Vertrag erwachsenden wirtschaftlichen Nutzen übersteigen werden. 4.12.2 Gewährleistungen Rückstellungen für die erwarteten Aufwendungen aus Gewährleistungsverpflichtungen gemäß nationalem Kaufvertragsrecht werden zum Verkaufszeitpunkt der betreffenden Produkte nach der besten Einschätzung der Geschäftsführung hinsichtlich der zur Erfüllung der Verpflichtung des Konzerns notwendigen Ausgaben angesetzt. 4.13 Vom Konzern emittierte Eigen- und Fremdkapitalinstrumente 4.13.1 Klassifizierung als Fremd- oder Eigenkapital Fremd- und Eigenkapitalinstrumente werden entsprechend dem wirtschaftlichen Gehalt der Vertragsvereinbarung als finanzielle Verbindlichkeiten oder Eigenkapital klassifiziert. 4.13.2 Finanzielle Verbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Finanzielle Verbindlichkeiten werden entweder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzielle Verbindlichkeiten oder als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete sonstige finanzielle Verbindlichkeiten kategorisiert. Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei erstmaligem Ansatz zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Transaktionskosten reduzieren im Falle von finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, den beizulegenden Zeitwert. Im Rahmen der Folgebewertung werden finanzielle Verbindlichkeiten, welche nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wobei der Zinsaufwand entsprechend dem Effektivzinssatz erfasst wird. Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten einer finanziellen Verbindlichkeit und der Zuordnung von Zinsaufwendungen auf die jeweiligen Perioden. Der Effektivzinssatz ist derjenige Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Auszahlungen über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder eine kürzere Periode, sofern zutreffend, auf den Nettobuchwert aus der erstmaligen Erfassung abgezinst werden. Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit dann aus, wenn die entsprechende(n) Verpflichtung(en) des Konzerns beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen ist/sind. Abgrenzungen, Vorauszahlungen sowie andere nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Ihre Auflösung erfolgt linear bzw. entsprechend der Leistungserbringung. 4.14 Ertragsrealisierung IFRS 15 verfolgt ein 5-Stufen-Modell zur Umsatzrealisierung und stellt auf den Übergang der Kontrolle auf den Kunden ab. Die Gruppe hat IFRS 15 unter Gebrauch der sogenannten modifizierten rückwirkenden Methode (auch kumulative Methode) angewendet und den kumulativen Effekt aus der Erstanwendung von IFRS 15 in der Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2018 dargestellt. Mit IFRS 15 wurden die neuen Begrifflichkeiten des "Vertragsvermögenswerts" und der "Vertragsverbindlichkeit" eingeführt. Der Konzern erzielt Umsatzerlöse mit Kunden durch die zeitpunktbezogene Übertragung von Waren und Dienstleistungen. Die Umsatzerlöse werden in Höhe der Gegenleistung bemessen, die der Konzern aus einem Vertrag mit einem Kunden voraussichtlich erhalten wird. Der Konzern erfasst Umsatzerlöse, wenn er die Verfügungsmacht über ein Produkt oder eine Dienstleistung an einen Kunden überträgt. 4.14.1 Verkauf von Gütern Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Compounds und Masterbatch (Kunststoffgranulate) werden zeitpunktbezogen erfasst, wenn die Verfügungsmacht der Güter an einen Kunden übergegangen ist, d.h. diese ausgeliefert wurden, und keine nicht erfüllte Verpflichtung verbleibt. Die Lieferung ist erfolgt, sobald die Güter an den benannten Ort versendet wurden, die Risiken an den Kunden übergegangen sind und alle Abnahmekriterien erfüllt wurden. Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten werden im Zusammenhang mit Erlösen aus dem Verkauf von Gütern angesetzt. Die Vertragsvermögenswerte repräsentieren das Recht der Gruppe auf Gegenleistung für Rechte, die die Polyplast Müller Gruppe auf einen Dritten übertragen hat. Vertragsverbindlichkeiten stellen die Verpflichtung des Unternehmens dar, Rechte an einen Dritten zu übertragen, für die Polyplast Müller Gruppe von dem Dritten bereits eine Gegenleistung erhalten hat. 4.14.2 Zinserträge Zinserträge sind zu erfassen, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird und die Höhe der Erlöse verlässlich bestimmt werden kann. 4.15 Leasing Ein Leasingverhältnis ist eine Vereinbarung, in der der Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen eine Zahlung oder eine Reihe von Zahlungen das Recht an der Nutzung eines Vermögenswertes für einen bestimmten Zeitraum überträgt. Bis zum 31. Dezember 2018 wurden Leasingtransaktionen gemäß IAS 17 behandelt und entweder als Finance Lease oder als Operating Lease eingestuft. Trägt die Polyplast Müller Gruppe als Leasingnehmer im Rahmen von Leasingtransaktionen alle wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, wurden diese als Finance Lease behandelt. In dem Fall aktivierte der Konzern das Leasingobjekt zum niedrigeren Wert aus beizulegendem Zeitwert und Barwert der Mindestleasingraten und schrieb den Leasinggegenstand in der Folge über die geschätzte Nutzungsdauer oder die kürzere Vertragslaufzeit ab. Zugleich wurde - sofern keine vollständige Vorauszahlung erfolgte eine entsprechende Verbindlichkeit in Höhe des beizulegenden Zeitwertes des Leasinggegenstands oder - falls niedriger - in Höhe des Barwertes der Mindestleasingraten unter den finanziellen Verbindlichkeiten passiviert, die in der Folgezeit nach der Effektivzinsmethode getilgt und fortgeschrieben wurde. Alle übrigen Leasingvereinbarungen, bei denen der Konzern als Leasingnehmer auftritt, wurden als Operating Lease behandelt. In diesem Fall wurden die gezahlten Leasingzahlungen als Aufwand und die erhaltenen Leasingzahlungen als Ertrag erfasst. Seit dem 1. Januar 2019 bilanziert die Polyplast Müller Gruppe grundsätzlich Leasingverhältnisse gemäß IFRS 16, wonach für jedes Leasingverhältnis in der Bilanz ein Nutzungsrecht an den Leasingvermögenswerten sowie eine Verbindlichkeit für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu erfassen ist. Der Leasingverbindlichkeit sind im Wesentlichen die vertraglich vereinbarten festen Zahlungen zu Grunde gelegt, welche mit dem Zinssatz abgezinst werden, der dem Leasingverhältnis zugrunde liegt, sofern dieser bestimmbar ist. Alternativ erfolgt eine Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz. Der Ausweis der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Leasingverbindlichkeiten erfolgt unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten. Die Nutzungsrechte werden mit den Anschaffungskosten angesetzt, die sich im Wesentlichen aus den Leasingverbindlichkeiten sowie etwaigen vor Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen zusammensetzen. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten, wobei die Nutzungsrechte linear über den Zeitraum des Leasingverhältnisses abgeschrieben werden. Bei Verträgen, die neben Leasingkomponenten auch Nicht-Leasingkomponenten enthalten, wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf eine Trennung zu verzichten und stattdessen beide Komponenten als eine Leasingkomponente zu bilanzieren. Einige Leasingverträge enthalten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen, welche der Polyplast Müller Gruppe eine größere betriebliche Flexibilität gewähren. Bei der Bestimmung der Vertragslaufzeit werden sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder einer Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen beinhalten können. Änderungen in der Laufzeit aufgrund der Ausübung bzw. Nicht-Ausübung solcher Optionen werden nur berücksichtigt, wenn sie hinreichend sicher sind. 4.16 Altersversorgungsaufwendungen Die betriebliche Altersvorsorge erfolgt in der Polyplast Müller Gruppe sowohl beitrags- als auch leistungsorientiert. Bei den beitragsorientierten Altersversorgungssystemen zahlt die Polyplast Müller Gruppe aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen Beiträge an staatliche oder private Rentenversicherungsträger. Mit Zahlung der Beiträge bestehen für das Unternehmen keine weiteren Leistungsverpflichtungen. Die laufenden Beitragszahlungen sind als Aufwand des jeweiligen Jahres in den Funktionsbereichen und damit im EBIT ausgewiesen. Die leistungsorientierten Altersversorgungssysteme, die ausschließlich in Deutschland bestehen, sind rückstellungsfinanzierte Versorgungssysteme. Der Barwert der Versorgungsverpflichtungen für die leistungsorientierten Altersversorgungssysteme sowie der daraus resultierende Aufwand wird gemäß IAS 19 (2011) "Leistungen an Arbeitnehmer" nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected-Unit-Credit-Method") ermittelt. Dabei werden die zukünftigen Verpflichtungen unter Anwendung versicherungsmathematischer Verfahren bewertet und über die gesamte Beschäftigungszeit der berechtigten Mitarbeiter verteilt. Hier sind spezifische Annahmen, die die Berechtigtenstruktur und das ökonomische Umfeld abbilden, zu treffen. Dies sind im Wesentlichen der Abzinsungssatz, die Rentenentwicklung sowie Sterberaten. Die Bestimmung der Abzinsungssätze basiert auf währungsspezifischen, hochwertigen Anleiheportfolios, deren Zahlungsströme den erwarteten Zahlungsströmen aus den Pensionsplänen näherungsweise entsprechen. Der aus dieser Zinsstruktur abgeleitete einheitliche Abzinsungssatz orientiert sich somit an den Stichtagsrenditen entsprechender AA-gerateter Unternehmensanleihen. Als Richtgröße für den einheitlichen Abzinsungssatz gilt die Rendite solcher Anleihen, deren gewichtete Restlaufzeit der Duration des entsprechenden Portfolios zur Abdeckung der gesamten Verpflichtung in etwa entspricht. Von dem Barwert der Versorgungsverpflichtungen wird der beizulegende Zeitwert des Planvermögens abgezogen, um die Nettoverpflichtung für die leistungsorientierten Versorgungspläne zu bestimmen. Die Verpflichtungen und das Planvermögen werden jährlich bewertet. Für die Versorgungspläne werden jährlich umfassende versicherungsmathematische Berechnungen zum 31. Dezember erstellt. Im Rahmen der Bilanzierung leistungsorientierter Altersversorgungssysteme werden, mit Ausnahme der Nettozinsen auf die Nettoverpflichtung, Aufwendungen und Erträge per Saldo im EBIT oder im sonstigen Ergebnis erfasst. Die Nettozinsen werden im sonstigen Finanzergebnis ausgewiesen. Die Ergebnisse aus Neubewertungen der Nettoverpflichtung werden in der Gesamtergebnisrechnung im sonstigen Ergebnis erfasst. Diese setzen sich aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten und dem Ertrag aus Planvermögen zusammen. Latente Steuern in Bezug auf Neubewertungsergebnisse werden ebenfalls im sonstigen Ergebnis erfolgsneutral erfasst. 4.17 Besteuerung Der Ertragsteueraufwand bzw. -ertrag stellt die Summe des laufenden Steueraufwands bzw. -ertrags und der Veränderung der latenten Steuern dar, soweit sie erfolgswirksam zu erfassen sind. 4.17.1 Laufende Steuern Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das Jahr ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen unterscheidet sich vom Jahresüberschuss aus der Konzern-Gesamtergebnisrechnung/Gewinn- und Verlustrechnung aufgrund von Aufwendungen und Erträgen, die in späteren Jahren oder niemals steuerbar bzw. steuerlich abzugsfähig sind. Die Verbindlichkeit des Konzerns für die laufenden Steuern wird auf Grundlage der geltenden bzw. aus Sicht des Berichtsstichtages in Kürze geltenden Steuersätze berechnet. 4.17.2 Latente Steuern Latente Steuern werden für die Unterschiede zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden im Konzernabschluss und den entsprechenden steuerlichen Wertansätzen im Rahmen der Berechnung des zu versteuernden Einkommens erfasst. Latente Steuerschulden werden im Allgemeinen für alle zu versteuernden temporären Differenzen bilanziert; latente Steueransprüche werden insoweit erfasst, wie es wahrscheinlich ist, dass steuerbare Gewinne zur Verfügung stehen, für welche die abzugsfähigen temporären Differenzen genutzt werden können. Latente Steueransprüche entstehen durch temporäre Differenzen in Zusammenhang mit solchen Investitionen und Anteilen, die nur in dem Maße erfasst werden, in dem es wahrscheinlich ist, dass ausreichend steuerbares Einkommen zur Verfügung steht, mit dem die Ansprüche aus den temporären Differenzen genutzt werden können und davon ausgegangen werden kann, dass sie sich in absehbarer Zukunft umkehren werden. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird jedes Jahr am Berichtsstichtag geprüft und herabgesetzt, falls es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass genügend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung steht, um den Anspruch vollständig oder teilweise zu realisieren. Latente Steueransprüche und Steuerschulden werden auf Basis der erwarteten Steuersätze (und der Steuergesetze) ermittelt, die im Zeitpunkt der Erfüllung der Schuld oder der Realisierung des Vermögenswertes voraussichtlich Geltung haben werden. Die Bewertung von latenten Steueransprüchen und Steuerschulden spiegelt die steuerlichen Konsequenzen wider, die sich aus der Art und Weise ergeben würden, wie der Konzern zum Berichtsstichtag erwartet, die Schuld zu erfüllen bzw. den Vermögenswert zu realisieren. Latente Steueransprüche und Steuerschulden werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht zur Aufrechnung von laufenden Steueransprüchen mit laufenden Steuerschulden vorliegt und wenn sie in Zusammenhang mit Ertragsteuern stehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden, und der Konzern die Absicht hat, seine laufenden Steueransprüche und seine Steuerschulden auf Nettobasis zu begleichen. 4.17.3 Laufende und latente Steuern der Periode Laufende und latente Steuern werden erfolgswirksam als Aufwand oder Ertrag erfasst, es sei denn, dass sie im Zusammenhang mit Posten stehen, die erfolgsneutral erfasst werden. In diesem Fall werden die Steuern auch erfolgsneutral erfasst. 5. Bedeutende bilanzielle Ermessensspielräume und Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten Bei der Anwendung der dargestellten Konzernbilanzierungsrichtlinien muss die Geschäftsführung in Bezug auf die Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden, die nicht ohne Weiteres aus anderen Quellen ermittelt werden können, Sachverhalte beurteilen, Schätzungen anstellen und Annahmen treffen. Die Schätzungen und die ihnen zu Grunde liegenden Annahmen resultieren aus Vergangenheitserfahrungen sowie weiteren als relevant erachteten Faktoren. Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen. Die den Schätzungen zugrundeliegenden Annahmen unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung. Schätzungsänderungen werden prospektiv durchgeführt. 5.1 Bedeutende Ermessensausübung der Geschäftsführung bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Nachfolgend sind die bedeutenden Ermessensausübungen aufgezeigt, welche die Geschäftsführung im Rahmen der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinien des Unternehmens vorgenommen hat, sowie die wesentlichsten Auswirkungen dieser Ermessensausübungen auf die im Abschluss ausgewiesenen Beträge. Von der Darstellung ausgenommen sind solche Ermessenausübungen, die Schätzungen beinhalten (siehe Anhangangabe 5.2 unten).
Die Bilanzierung von Leasingverhältnissen erfordert Ermessensentscheidungen hinsichtlich der Bestimmung der Zinssätze sowie der den Leasingverhältnissen zugrundeliegenden Laufzeit. Zur Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes werden Referenzzinssätze aus laufzeitadäquaten risikolosen Zinssätzen, erhöht um Kreditrisikoaufschläge sowie adjustiert um eine Liquiditäts- und Länderrisikoprämie, abgeleitet. 5.2 Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten Im Folgenden werden die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie die sonstigen wesentlichen Quellen von Schätzungsunsicherheiten zum Ende der Berichtsperiode angegeben, durch die ein beträchtliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird. Der Gebrauch von Schätzungen bei anderen Positionen der Konzernbilanz und der Konzerngewinn- und -Verlustrechnung wird in den Rechnungslegungsgrundsätzen für die jeweiligen Positionen dargestellt. Davon sind insbesondere die folgenden Sachverhalte betroffen:
Trotz sorgfältigster Schätzung kann die tatsächliche Entwicklung von den Annahmen abweichen. Erläuterungen zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung 6. Umsatzerlöse
7. Herstellungskosten des Umsatzes Die Herstellungskosten des Umsatzes verteilen sich mit 228.531 T€ (2018: 225.612 T€) auf die zur Generierung des Umsatzes benötigten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. 9.665 T€ (2018: 7.832 T€) entfielen auf Abschreibungen, die sich im Wesentlichen auf die Abschreibungen von Produktionsaggregaten beziehen. Des Weiteren sind in dieser Position sonstige betriebliche Aufwendungen von 15.994 T€ (2018: 16.512 T€) enthalten. Die Personalkosten belaufen sich in 2019 auf 29.102 T€ (2018: 26.804 T€). 8. Vertriebsaufwendungen Die Vertriebsaufwendungen haben sich gegenüber 2018 um 710 T€ auf 21.498 T€ erhöht. Die Vertriebsaufwendungen umfassen im Wesentlichen Personal- und Sachkosten sowie die auf den Vertriebsbereich entfallenden Abschreibungen. 9. Verwaltungsaufwendungen In den allgemeinen Verwaltungskosten sind Personal- und Sachkosten sowie die auf den Verwaltungsbereich entfallenden Abschreibungen enthalten. Die allgemeinen Verwaltungskosten haben sich gegenüber 2018 um 1.130 T€ auf 14.408 T€ erhöht. 10. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen im Geschäftsjahr 2019 709 T€ (2018: 404 T€). Darin enthalten sind 194 T€ für versteuerte Sachbezüge. 11. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen im Geschäftsjahr 2019 675 T€ (2018: 584 T€). Darin sind Aufwendungen für sonstige Substanzsteuern der nordamerikanischen Standorte in Höhe von 344 T€ enthalten. 12. Finanzergebnis 12.1 Sonstiges Finanzergebnis Das sonstige Finanzergebnis setzt sich wie Folgt zusammen:
12.2 Zinsen und ähnliche Erträge Die Zinsen und ähnlichen Erträge belaufen sich auf 3 T€ (2018: 1 T€). 12.3 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Höhe von 1.359 T€ (2018: 1.451 T€) entfallen sowohl auf die Darlehensverbindlichkeiten und die Inanspruchnahme von Kontokorrentfinanzierungen als auch auf Factoring. 13. Ertragsteuern Der Ertragsteueraufwand setzt sich wie folgt zusammen:
Als Ertragsteuern werden die Körperschaft- und Gewerbesteuer inkl. Solidaritätszuschlag der inländischen sowie die vergleichbaren Ertragsteuern der ausländischen Konzerngesellschaften ausgewiesen. Die latenten Steuern werden durch Anwendung der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. voraussichtlich geltend gemacht werden. Erfolgsneutral werden im Berichtsjahr die Veränderungen der latenten Steuern auf die in den übrigen Rücklagen enthaltenen anpassungsbedingten Aufwendungen für Leistungszusagen an Arbeitnehmer in Höhe von 110 T€ (2018: 1 T€) erfasst. Im Berichtsjahr wurden erfolgsneutrale Veränderungen der latente Steuern auf die Neubewertung der technischen Anlagen und Maschinen in Höhe von 160 T€ (2018: 0 T€) im Eigenkapital angepasst. Für körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 6.510 T€ sowie gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 6.924 T€ wird aufgrund der zukünftig erwarteten zu versteuernden Ergebnisse davon ausgegangen, dass diese Verlustvorträge innerhalb der kommenden fünf Jahre nutzbar sein werden; entsprechend werden hierfür aktive Steuerlatenzen in Höhe von insgesamt 1.963 T€ berücksichtigt. Die latenten Steuerabgrenzungen resultieren aus den folgenden Bilanzpositionen:
Der ausgewiesene Steueraufwand des Jahres 2019 von 2.292 T€ (2018: 1.328 T€) weicht um 123 T€ (2018: 700 T€) von dem erwarteten Steueraufwand in Höhe von 2.415 T€ (2018: 2.028 T€) ab, der sich bei Anwendung des erwarteten Durchschnittssteuersatzes auf das Vorsteuerergebnis des Konzerns ergeben würde. Dieser Durchschnittssatz stellt den erwarteten Steuersatz der Konzernobergesellschaft dar und liegt 2019 bei 29,3 % (2018: 29,3 %). Die Ursachen für den Unterschied zwischen dem erwarteten und dem ausgewiesenen Steueraufwand sowie dem erwarteten und dem effektiven Steuersatz im Konzern stellen sich wie folgt dar:
Erläuterungen zur Konzern-Bilanz Langfristige Vermögenswerte 14. Immaterielle Vermögenswerte Die Entwicklung der Anschaffungs- und Herstellungskosten und kumulierten Abschreibungen der immateriellen Vermögenswerte für die Geschäftsjahre 2019 und 2018 sind im folgenden Anlagenspiegel dargestellt. Entwicklung immaterielle Vermögenswerte (Berichtsjahr)
Entwicklung immaterielle Vermögenswerte (Vorjahr)
Von den immateriellen Vermögenswerten sind in 2019 3.053 T€ Sicherheiten Für Finanzverbindlichkeiten bestellt; im Vorjahr 1.856 T€. Sowohl im Berichts- als auch im Vorjahr war die Notwendigkeit eines Impairments auf immaterielle Vermögenswerte nicht gegeben. In den sonstigen immateriellen Vermögenswerten sind geleistete Anzahlungen enthalten. 15. Sachanlagen Die Entwicklung der Anschaffungs- und Herstellungskosten und kumulierten Abschreibungen der Sachanlagen für die Geschäftsjahre 2019 und 2018 sind im folgenden Anlagenspiegel dargestellt. Entwicklung Sachanlagen (Berichtsjahr)
Die Erstanwendung von IFRS 16 Führt zur Erhöhung des Sachanlagevermögens. Nähere Informationen hierzu können der Anhangangabe 4.15 zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entnommen werden. Im Anlagenspiegel des Sachanlagevermögens sind Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen wie Folgt enthalten:
Entwicklung Sachanlagen (Vorjahr)
Das Sachanlagevermögen ist in Höhe von 48.552 T€ als Sicherheit für Finanzverbindlichkeiten bestellt; im Vorjahr 44.426 T€. Im Berichtsjahr wurden wie im Vorjahr keine Fremdkapitalkosten als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten von qualifizierten Vermögenswerten im Sachanlagevermögen aktiviert. Sowohl im Berichts- als auch im Vorjahr war die Notwendigkeit eines Impairments auf Sachanlagen nicht gegeben. Darüber hinaus bestehen zum 31.12.2019 Bestellobligos für Investitionen in das Sachanlagevermögen in Höhe von 414 T€. 15.1 Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Grundstücke Zum 31.12.2015 wurde eine Folgebewertung für die im Eigentum des Konzerns befindlichen Grundstücke in Deutschland von Dipl.-Ing. Hochbau, Architekt Uwe Cors, von der Industrie- und Handelskammer zu Essen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Essen, und in USA durch den Gutachter von Integra Realty Resources, Franklin, Tennessee, USA durchgeführt, um den beizulegenden Zeitwert dieser Grundstücke zu ermitteln. Die Ermittlung erfolgte auf Basis der Grundstückswerte der jeweiligen Gewerbegebiete, in denen die Grundstücke des Konzerns in Deutschland gelegen sind. Der Stichtag der Bewertung war der 31.12.2015. Die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Grundstücke enthalten eine Neubewertungsanpassung in Höhe von 2.362 T€ vor Steuern (2018: 2.362 T€). Zur Entwicklung der im Eigenkapital ausgewiesenen Neubewertungsrücklage wird auf Anhangangabe 21.2.2 verwiesen. Wären Grundstücke zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet worden, würden ihr Buchwert 1.800 T€ (2018: 1.550 T€) betragen. 15.2 Zum beizulegenden Zeitwert bewertete technische Anlagen und Maschinen Eine unabhängige Bewertung für die im Eigentum des Konzerns befindlichen technischen Anlagen und Maschinen in Deutschland wurde durch das Sachverständigenbüro Hilbert Lasthaus, Bochum, in Kanada durch die Gutachter Appraisal Ontario Certified & Accredited Personal Property Appraisers, Maidstone, Ontario/Kanada sowie in den USA durch die Gutachter von Plastics One Asset Advisors LLC, Wallingford, Connecticut/USA, durchgeführt. Die Wertermittlung ergibt sich aus dem IAS 16, Neubewertungsmodell im Zusammenhang mit dem IFRS 13 (Bemessung des beizulegenden Zeitwerts). Der Stichtag der Bewertung war der 31.12.2017. Wäre weiterhin eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten erfolgt, beliefe sich der Buchwert zum 31. Dezember 2019 auf 34.178 T€ (2018: 33.101 T€). Die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten technischen Anlagen und Maschinen enthalten eine Neubewertungsanpassung in Höhe von 26.246 T€ vor Steuern (2018: 26.246 T€). Zur Entwicklung der im Eigenkapital ausgewiesenen Neubewertungsrücklage wird auf Anhangangabe 21.2.2 verwiesen. Der Nettobuchwert der technischen Anlagen und Maschinen beläuft sich zum Bilanzstichtag insgesamt auf 51.381 T€ (2018: 51.347 T€). 16. Langfristige sonstige Vermögenswerte
Der Buchwert dieser Vermögenswerte entspricht dem jeweils beizulegenden Zeitwert. Kurzfristige Vermögenswerte 17. Vorräte
Die in den vorstehenden Werten berücksichtigten Wertminderungen aufgrund von Gängigkeitsrisiken und retrograder Bewertung in Höhe von 1.930 T€ (2018: 2.053 T€) wurden in den Materialaufwendungen in der Position Herstellungskosten des Umsatzes berücksichtigt. Die Vorräte sind zum 31.12.2019 in Höhe von 13.289 T€ (2018: 35.972 T€) als Sicherheiten für Finanzverbindlichkeiten begeben. Der Gesamtbetrag der Vorräte, die in 2019 als Materialaufwand in der Berichtsperiode erfasst worden sind, beläuft sich auf 228.903 T€ (2018: 226.494 T€). 18. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich per 31.12.2019 auf 15.187 T€ (2018: 14.483 T€). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind der Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" zuzurechnen. Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind 15.187 T€ in 2019 (2018: 14.483 T€) als Sicherheiten für Finanzverbindlichkeiten bestellt. Der Buchwert dieser Vermögenswerte entspricht dem beizulegenden Zeitwert. Die Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt:
Der Stand zum 1. Januar 2019 entspricht sowohl dem nach IAS 39 ermittelten Wert der Wertberichtigungen als auch dem nach IFRS 9 berechneten Wertberichtigungen. Die erwartete Ausfallrate beträgt 0,09 % (Vorjahr 0,04 %). Alle Aufwendungen und Erträge aus Wertminderungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen bzw. Erträgen ausgewiesen. Bei den Verkäufen von Masterbatch und Compound wird üblicherweise ein Zahlungsziel von 14 bis 60 Tagen gewährt. Die Fälligkeitsanalyse der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich wie folgt dar: Fälligkeitsstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Für den Bestand der überfälligen nicht wertgeminderten Forderungen wurden zum Abschlussstichtag, aufgrund etablierter Kreditmanagementprozesse und individueller Beurteilung einzelner Kundenrisiken, keine Anzeichen dafür identifiziert, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Das erwartete Ausfallrisiko der zum Bilanzstichtag bestehenden Forderungen ist in den Wertberichtigungen angemessen berücksichtigt. Die Buchwerte entsprechen daher dem beizulegenden Zeitwert. Des Weiteren bestehen für die Absicherung der Forderungen Warenkreditversicherungsverträge, welche die Risiken für Forderungsausfälle abdecken. 19. Sonstige Vermögenswerte
Der Buchwert dieser Vermögenswerte entspricht dem beizulegenden Zeitwert. 20. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Die Position Zahlungsmittel umfasst Bargeld und Kontokorrentguthaben in Höhe von 6.480 T€ (2018: 8.578 T€). Der Buchwert dieser Vermögenswerte entspricht dem beizulegenden Zeitwert. Kapital und Rücklagen 21. Eigenkapital Die Veränderungen der einzelnen Posten des Eigenkapitals im Konzern sind gesondert in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Als gezeichnetes Kapital wird das Stammkapital des Mutterunternehmens Polyplast Müller GmbH, Straelen, ausgewiesen. Das Stammkapital beträgt 5.000 T€ und ist vollständig eingezahlt. 21.1 Gewinnrücklagen Die Gewinnrücklagen betragen zum 31.12.2019 36.377 T€ (2018: 30.948 T€). Auf Ebene der Konzernobergesellschaft Polyplast Müller GmbH bestehen grundsätzlich zur Ausschüttung verfügbare Gewinnrücklagen in Höhe von 22.799 T€ (2018: 19.638 T€). 21.2 Übrige Rücklagen 21.2.1 Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der funktionalen Währung ausländischer Geschäftsbetriebe in die Berichtswährung des Konzerns (€) werden im Konzernabschluss direkt über das sonstige Ergebnis im Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung erfasst. Der Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung beträgt zum 31.12.2019 3.423 T€ (2018: 2.588 T€). 21.2.2 Rücklage aus Neubewertung Zum 31.12.2015 wurde die Neubewertungsrücklage für Grundstücke anhand eines Folgegutachten angepasst. Zu näheren Einzelheiten wird auf die Anhangangabe 15.1 verwiesen. Ferner besteht unverändert eine Neubewertungsrücklage aus den mit beizulegenden Zeitwerten bewerteten technischen Anlagen und Maschinen; zu näheren Einzelheiten wird auf die Anhangangabe 15.2 verwiesen.
Werden neubewertete Grundstücke oder technischen Anlagen und Maschinen veräußert, werden die auf diese Vermögenswerte entfallenen Teile der Neubewertungsrücklage realisiert und in die Gewinnrücklage überführt. Langfristige Schulden 22. Finanzverbindlichkeiten Die Finanzverbindlichkeiten haben folgende Laufzeiten
Aufgliederung der Finanzverbindlichkeiten nach Art, Restlaufzeiten und Währung
Die Buchwerte der Finanzverbindlichkeiten stellen angemessene Näherungswerte für deren Zeitwert dar. 23. Rückstellungen für Pensionen 23.1 Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer Verpflichtungen aus kurzfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer werden als Aufwand erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Eine Schuld ist für den erwartungsgemäß zu zahlenden Betrag zu erfassen, wenn der Konzern gegenwärtig eine rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, diesen Betrag aufgrund einer vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung zu zahlen und die Verpflichtung verlässlich geschätzt werden kann. Diese Pläne geben den Pensionären das Recht auf jährliche Pensionszahlungen. Begünstigte haben Anspruch auf Versorgung ab einem Alter von 65 Jahren. Dabei kann ein Anspruch auf monatliche Zahlung von bis zu 2.200 EUR zzgl. einer jährlichen Anpassung der Rente von 2% entstehen. Für sämtliche Leistungen sind neben den Altersrenten auch die Berufsunfähigkeit (100% der Rente) und Hinterbliebenenrenten (60% der Rente) als Leistungsart vorgesehen. Diese leistungsorientierten Pläne belasten den Konzern mit versicherungsmathematischen Risiken, wie beispielsweise dem Langlebigkeitsrisiko, Zinsrisiko und Marktrisiko. 23.2 Leistungsorientierte Versorgungspläne 23.2.1 Charakterisierung der Pensionspläne Mitarbeitern der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaft stehen Ansprüche aus beitrags- oder leistungsorientierten Versorgungsplänen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung zu. Diese weist je nach den rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Gegebenheiten in den einzelnen Ländern unterschiedliche Formen auf. Die Höhe der Versorgungsleistungen richtet sich grundsätzlich nach der Beschäftigungsdauer. Die Versorgungsempfänger der leistungsorientierten Versorgungspläne befinden sich ausschließlich in Deutschland. Die leistungsorientierten Versorgungspläne geben den Pensionären das Recht auf jährliche Pensionszahlungen, derzeit beginnend mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Sie haben, je nach Ausgestaltung der Verträge, Ansprüche auf monatliche Zahlungen von bis zu 2.200 EUR, jeweils zzgl. einer Anpassung der Rente von jeweils 2% alle drei Jahre. Für sämtliche Zusagen sind neben den Altersrechten auf die Berufsunfähigkeit (100% der Rente) und Hinterbliebenenrenten (60% der Rente) als Leistungsarten vorgesehen. 23.2.2 Entwicklung der Nettoschuld Sämtliche Verpflichtungen Für leistungsorientierte Zusagen werden von der Polyplast Müller Gruppe Finanziert. Arbeitnehmer müssen keine Beiträge in die Pläne zahlen. Veränderung der Nettoschuld (des Nettovermögenswertes) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen Die nachstehende Tabelle zeigt die Überleitung des Anfangsbestands auf den Endbestand für die Nettoschuld (den Nettovermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen und deren Bestandteile.
Der Konzern erwartet, dass 2020 Beiträge von 40 T€ (2019: 33 T€) an die Empfänger zu zahlen sind. Die Beiträge der Polyplast Müller Gruppe für staatliche Altersversorgung belaufen sich in 2019 auf 2.351 T€ (2018: 2.222 T€). Im Laufe des Jahres 2019 ergaben sich keine Anpassungen der Versorgungszusagen. 23.3 Leistungsorientierte Verpflichtung 23.3.1 Versicherungsmathematische Annahmen Im Folgenden sind die wichtigsten zum Abschlussstichtag verwendeten versicherungsmathematischen Annahmen (in Form von gewichteten Durchschnittswerten in Prozent) aufgeführt. Die leistungsorientierten Pläne (Defined Benefit Plans) werden im Konzern durch die Bildung von Rückstellungen für Pensionen berücksichtigt, die nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected Unit Credit Method") gemäß IAS 19 ermittelt sind. Bei diesem Verfahren werden neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften auch künftig zu erwartende Steigerungen von Renten und Gehältern bei vorsichtiger Einschätzung der relevanten Einflussgrößen berücksichtigt. Die Berechnung beruht auf versicherungsmathematischen Gutachten unter Berücksichtigung biometrischer Rechnungslegungsgrundlagen (Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck). Bei leistungsorientierten Plänen haben Arbeitnehmer Anspruch auf Leistungen in Abhängigkeit von der Dauer der Betriebszugehörigkeit bei Erreichen des Ruhestandsalters von 65 Jahren. Die Pensionsrückstellungen wurden ausschließlich für Arbeitnehmer der Polyplast Müller GmbH gebildet.
23.3.2 Sensitivitätsanalyse Die leistungsorientierten Pläne belasten die Polyplast Müller Gruppe mit versicherungsmathematischen Risiken, wie dem Langlebigkeitsrisiko und dem Zinsrisiko, obwohl die bestehenden Zusagen in ihrer Höhe unabhängig von der Lohn- und Gehaltsentwicklung sind und entsprechend der Höhe nach festgelegte Zusagen umfassen. Um den Risiken aus der Zahlung von lebenslangen Leistungen sowie der Inflation entgegenzuwirken, werden neuen Mitarbeitern seit 2001 keine leistungsorientierten Zusagen mehr gewährt, was zu einer Reduzierung des unternehmerischen Gesamtrisikos führt. Eine Steigerung der langfristigen Inflationsannahme würde sich grundsätzlich auf den erwarteten Rententrend und die erwartete Steigerung der pensionsfähigen Gehälter auswirken, was jedoch durch die Art der bestehenden leistungsorientierten Pläne begrenzt wird. Unter Berücksichtigung der nachfolgend dargestellten Sensitivitätsanalyse ergeben sich aus den Pensionsverpflichtungen keine außergewöhnlichen Risiken. Maßgeblich Für die Veränderung der versicherungsmathematischen Bewertung ist insbesondere der Abzinsungssatz. Eine mögliche Veränderung des Zinssatzes hätte die Folgenden Auswirkungen:
Obwohl die Analyse die vollständige Verteilung der nach dem Plan erwarteten Cashflows nicht berücksichtigt, liefert sie einen Näherungswert für die Sensitivität der dargestellten Annahmen. 24. Sonstige langfristige Verbindlichkeiten
Kurzfristige Schulden 25. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich per 31.12.2019 auf 20.453 T€ (2018: 19.663 T€). Der Buchwert der Verbindlichkeiten entspricht ihrem beizulegenden Zeitwert. Die Verbindlichkeiten sind nicht besichert. Es bestehen handelsübliche Eigentumsvorbehalte. 26. Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten Der Buchwert der Verbindlichkeiten entspricht ihrem beizulegenden Zeitwert.
27. Ertragsteuerverbindlichkeiten Zum 31.12.2019 bestanden tatsächliche Steuerschulden in Höhe von 593 T€ (2018: 287 T€). 28. Kapitalmanagement Der Konzern steuert sein Kapital mit dem Ziel, sicherzustellen, dass alle Konzernunternehmen unter der Unternehmensfortführungsprämisse operieren können, und zugleich die Erträge der Polyplast Müller Gruppe durch Optimierung des Verhältnisses von Eigenmitteln zu Fremdkapital zu maximieren. Die Gesamtstrategie des Konzerns ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Kapitalstruktur des Konzerns besteht aus zinstragenden Nettoschulden (darunter werden die angegebenen Fremdkapitalaufnahmen verstanden abzüglich von Kassenguthaben und Guthaben bei Kreditinstituten) sowie den Eigenmitteln des Konzerns. Dieses setzt sich zusammen aus dem gezeichneten Kapital, den Gewinnrücklagen und sonstigen Rücklagen (Eigenkapital). Der Konzern unterliegt keinen extern auferlegten Kapitalanforderungen. Die Geschäftsführung der Polyplast Müller Gruppe überprüft die Kapitalstruktur regelmäßig. Im Rahmen dieser Überprüfung berücksichtigt die Geschäftsführung die Kapitalkosten und das mit jeder Kapitalklasse verbundene Risiko. Der Konzern hat einen Zielnettoverschuldungsgrad für das Jahr 2019 von 30 % bis 60 % der sich aus dem Verhältnis der Nettoschulden zu den Nettoschulden zzgl. Eigenkapital bestimmt. Der Verschuldungsgrad zum 31.12.2019 liegt mit 30 % (2018: 40 %) innerhalb dieser Zielbandbreite. Nettoverschuldungsgrad Der Nettoverschuldungsgrad zum Jahresende stellt sich wie folgt dar:
29. Finanzierungstätigkeit Erläuterung zur Kapitalflussrechnung
30. Finanzrisikomanagement 30.1 Ziele des Finanzrisikomanagements Im Rahmen des Finanzrisikomanagements erbringt der Konzern Dienstleistungen an die Geschäftsbereiche und koordiniert den Zugang zu den jeweiligen nationalen Finanzmärkten. Daneben überwacht und steuert er die mit den Geschäftsbereichen des Konzerns verbundenen Finanzrisiken. Diese Risiken beinhalten das Marktrisiko (einschließlich Wechselkursrisiken, zinsinduzierten Zeitwertrisiken und Preisrisiken), das Ausfallrisiko und das Liquiditätsrisiko. Der Konzern setzt selektiv zur Reduktion dieser Risiken derivative Finanzinstrumente ein bei gleichzeitiger Beachtung des Risikowertes versus der damit verbundenen Sicherungskosten. Der Einsatz von Sicherungsinstrumenten ist durch von der Geschäftsführung genehmigte Richtlinien geregelt. Die Einhaltung der Richtlinien und Risiko wird kontinuierlich von der Geschäftsführung überprüft. Der Konzern kontrahiert und handelt keine Finanzinstrumente, einschließlich derivativer Finanzinstrumente, Für spekulative Zwecke. Die von der Polyplast Müller Gruppe, nach betriebswirtschaftlichen Kriterien der Zins- und Währungssicherung dienenden Instrumente, werden aus Kosteneffizienz nicht als Hedge Accounting gemäß IAS 39 designiert, sondern in die Kategorie erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte eingeordnet. 30.2 Zinsrisikomanagement Der Konzern ist Zinsrisiken ausgesetzt, da die einzelnen Konzernunternehmen Finanzmittel zu Festen und variablen Zinssätzen aufnehmen. Das Risiko wird durch den Konzern gesteuert, indem ein angemessenes Verhältnis zwischen Festen und variablen Mittelaufnahmen eingehalten wird. Die Sicherungsmaßnahmen werden regelmäßig beurteilt, um sie auf die Zinserwartung und die Festgelegte Risikobereitschaft abzustimmen. Damit wird sichergestellt, dass stets die Sicherungsstrategien angewendet werden, welche in Hinblick auf die Gesamtkosten am effektivsten sind. Zinssensitivitätsanalyse Die unten dargestellten Sensitivitätsanalysen wurden anhand des Zinsrisiko-Exposures zum Ende der Berichtsperiode bestimmt. Für variabel verzinsliche Verbindlichkeiten wird die Analyse unter der Annahme erstellt, dass der Betrag der ausstehenden Verbindlichkeit zum Ende der Berichtsperiode für das gesamte Jahr ausstehend war. Im Rahmen der Analyse über das Zinsrisiko wird dabei ein Anstieg bzw. ein Absinken des Zinses von 100 Basispunkten unterstellt. Dies stellt die Einschätzung der Geschäftsführung hinsichtlich einer begründeten, möglichen Änderung der Zinsen dar.
Gemäß der Sensitivitätsanalyse ergibt sich bei einer Zinsschwankung von 1 % eine Ergebnisverbesserung bzw. -verschlechterung für 2019 in Höhe von 125 T€ (2018: 164 T€). Die Auswirkung auf das Eigenkapital ergäbe sich in gleicher Höhe. Zinsswapverträge Bei einem Zinsswap tauscht der Konzern fixe und variable Zinszahlungen, die auf Basis von vereinbarten Nominalbeträgen berechnet wurden. Solche Vereinbarungen ermöglichen dem Konzern, das Risiko sich ändernder Zinssätze auf den beizulegenden Zeitwert von fest verzinslichen Schuldinstrumenten und Zahlungsstromrisiken der variabel verzinslichen Schuldinstrumente zu vermindern. 30.3 Wechselkursrisikomanagement Bestimmte Geschäftsvorfälle im Konzern lauten auf fremde Währung. Daher entstehen Risiken aus Wechselkursschwankungen. Die Wechselkursrisiken werden innerhalb des Konzerns insofern reduziert, dass Gegengeschäfte ebenfalls in Fremdwährung zur Schließung der Positionen eingesetzt werden (natural hedge). Weitere Instrumente zum Management des Wechselkursrisikos werden vor dem Hintergrund der Fristigkeit des Grundgeschäftes, der Wechselkurswartung zum jeweiligen Zeitpunkt und dem sich ergebenden Risikowert vor dem Hintergrund der Gesamtkosten selektiv eingesetzt. 30.4 Fremdwährungssensitivitätsanalyse Der Konzern ist hauptsächlich dem Wechselkursrisiko der Währungen USD (USA) und CAD (Kanada) ausgesetzt. Die folgende Tabelle zeigt aus Konzernsicht die Sensitivität eines 10%igen Anstiegs oder Falls der Fremdwährungen gegenüber dem Euro. Die 10%ige Veränderung ist derjenige Wert, der im Rahmen der internen Analyse des Wechselkursrisikos Anwendung findet und stellt die Einschätzung der Geschäftsführung hinsichtlich einer möglichen Wechselkursänderung dar. Die Sensitivitätsanalyse beinhaltet lediglich ausstehende, auf fremde Währung lautende monetäre Positionen und passt deren Umrechnung zum Periodenende gemäß einer 10%igen Änderung der Wechselkurse an. Die Sensitivitätsanalyse beinhaltet externe Darlehen sowie Darlehen für ausländische Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns, falls das Darlehen in einer anderen Währung als der des Darlehensgebers oder Darlehensnehmers denominiert ist.
30.5 Ausfallrisikomanagement (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte) Unter dem Ausfallrisiko versteht man das Risiko eines Verlustes für den Konzern, wenn eine Vertragspartei ihren vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte resultieren aus den Verkaufsaktivitäten der Gruppe bestehend aus Compound und Masterbatches (Kunststoffgranulate). Das Kreditrisiko besteht in der Gefahr des Ausfalls von Zahlungen eines Vertragspartners. Der erwartete Verlust bestimmt sich als Differenz zwischen allen vertraglich vereinbarten Zahlungsströmen und allen Zahlungsströmen die der Konzern voraussichtlich erhalten wird diskontiert mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. Daher werden alle Kreditrisiken aus Lieferungen und Leistungen soweit möglich gegen Forderungsausfall versichert. Das Ausfallmanagement nicht versicherbarer Kreditrisiken aus Lieferungen und Leistungen basiert auf einer Bonitätsbeurteilung des Kunden bei gleichzeitiger AGBbasierter Absicherung der Lieferungen über Eigentumsvorbehalte. Die Annahme für die voraussichtliche Entwicklung basieren auf der historischen Entwicklung, dem Verständnis des Konzerns für den spezifischen Schuldner und anderen relevanten zukunftsgerichteten Informationen. Das Ausfallrisiko-Exposure des Konzerns und die Bonität der Vertragsparteien werden fortlaufend überwacht und auch bei Vermögenswerten die mehr als 30 Tage überfällig sind als gering eingeschätzt. Keine der ausgebuchten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Gegenstand der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. 30.6 Liquiditätsrisikomanagement Die Verantwortung für das Liquiditätsrisikomanagement liegt bei der Geschäftsführung, die ein angemessenes Konzept zur Steuerung der kurz-, mittel- und langfristigen Finanzierungs- und Liquiditätsanforderungen aufgebaut hat. Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken durch Kreditlinien bei Banken und weiteren Fazilitäten sowie durch ständiges Überwachen der prognostizierten und tatsächlichen Zahlungsströme und der Abstimmung der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Die nicht genutzten Kreditlinien betragen 49.978 T€ (2018: 42.463 T€). Fälligkeitsanalyse Das Liquiditätsrisiko, welchem die Polyplast Müller Gruppe aus seinen Finanzinstrumenten ausgesetzt ist, setzt sich aus Verpflichtungen aus zukünftigen Zins- und Tilgungszahlungen für finanzielle Verbindlichkeiten und dem Liquiditätsrisiko aus Derivaten zum Bilanzstichtag zusammen. Die nachfolgende Tabelle führt die Fälligkeiten der finanziellen Verbindlichkeiten auf:
31. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen/Personen Nahestehende Unternehmen und Personen im Sinne des IAS 24 (Related Party Disclosures) sind juristische oder natürliche Personen, die auf die Polyplast Müller GmbH bzw. deren Tochterunternehmen Einfluss nehmen können oder der Kontrolle oder einem maßgeblichen Einfluss durch die Polyplast Müller GmbH bzw. deren Tochterunternehmen unterliegen. Geschäfte mit nicht konsolidierten Unternehmen werden zu Bedingungen durchgeführt, wie sie zwischen fremden Dritten üblich sind. Die Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber den nicht konsolidierten Unternehmen werden in der Konzernbilanz gesondert unter den "Forderungen gegen verbundene Unternehmen" bzw. "Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen" ausgewiesen. Von der größten Anteilseignerin der Polyplast Müller GmbH, die Polyplast Vermögensverwaltungs GmbH, Straelen wurden im Geschäftsjahr 2019 Managementleistungen in Höhe von 696 T€ berechnet und von den Tochtergesellschaften Sacheinzelkosten in Höhe von 66 T€ an diese Muttergesellschaft weitergegeben. Zum Jahresende 2019 bestanden offene Forderungen in Höhe von 36 T€ aus diesen Sachverhalten. Die Polyplast Vermögensverwaltungs GmbH, Straelen stellt den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen auf, dem die Polyplast Müller GmbH sowie deren Tochterunternehmen angehören. Die Polyplast Müller GmbH stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Diese Konzernabschlüsse sind im Bundesanzeiger offenzulegen. Bezüge an Mitarbeiter in Schlüsselpositionen Die Mitarbeiter in Schlüsselpositionen haben während des Geschäftsjahres die folgenden Bezüge erhalten:
Die Vergütung der Mitarbeiter in Schlüsselpositionen ist unter Berücksichtigung der individuellen Leistung sowie branchenüblicher Vereinbarungen festgelegt worden. 32. Operating Leasingvereinbarungen Sämtliche Operating-Leasingvereinbarungen beziehen sich auf Fahrzeuge und Gebäude, haben Laufzeiten von bis zu 3 Jahren und wurden im Aufwand erfasst. Seit dem 1. Januar 2019 hat der Konzern für diese Leasingverhältnisse Nutzungsrechte angesetzt. Unkündbare Mietleasingvereinbarungen
33. Honorare des Abschlussprüfers Für die erbrachten Dienstleistungen der Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf sind folgende Honorare als Aufwand erfasst worden:
Die Honorare für Abschlussprüfungen umfassen vor allem Vergütungen für die Konzernabschlussprüfung sowie für die Prüfung der Abschlüsse der Polyplast Müller GmbH und ihrer inländischen Tochterunternehmen. 34. Personalkosten und Mitarbeiter Die Personalkosten belaufen sich in 2019 auf 43.306 T€ (2018: 40.557 T€). Im Durchschnitt waren in der Polyplast Müller Gruppe im Jahr 2019 680 Mitarbeiter (2018: 676) beschäftigt. 35. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Seit Anfang Januar 2020 verbreitet sich weltweit ein neuartiges Coronavirus (Covid-19), das seinen Ursprung in China hatte. Die Wirkungen der geänderten und sich immer noch ändernden Bedingungen für die Wirtschaft auf Grund der Pandemie kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Jedoch ist festzustellen, dass für die Polyplast Müller Gruppe wesentliche Produktbereiche eine geringere Konjunkturabhängigkeit aufweisen bzw. in Bedarfe des täglichen Lebens einfließen. Daher ist eine geringere, in jedem Fall aber zeitverzögerte Wirkung der gesamtwirtschaftlichen Lage auf die branchenspezifische Lage nach heutigen Stand zu erwarten. Entsprechend entfaltete die derzeitige Krise bis zum Berichtszeitpunkt noch keine wesentlichen materiellen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Polyplast Müller Gruppe. Zwar erwartet der Konzern für das Geschäftsjahr 2020 noch Auswirkungen aus den veränderten volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf Grund der Pandemie, geht aber davon aus, dass die Erzielung eines Konzernjahresüberschusses dennoch möglich sein wird. Es liegen keine weiteren Ereignisse nach dem Bilanzstichtag vor, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Polyplast Müller Gruppe haben. Genehmigung des Abschlusses Der Abschluss wurde am 25. Mai 2020 von der Geschäftsführung genehmigt und zur Veröffentlichung freigegeben.
Straelen, den 25. Mai 2020 Polyplast Müller GmbH Geschäftsführung Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 20191. Grundlagen der Polyplast Müller Gruppe Die Polyplast Müller Gruppe ist ein mittelständischer Konzern der Kunststoffindustrie mit Produktionsstandorten in Deutschland, den USA und Kanada. Sie ist damit der chemischen Industrie, die als volkswirtschaftliche Leitbranche gilt, zugeordnet. Das Kerngeschäftsfeld der Polyplast Müller Gruppe ist die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Masterbatch und Compounds in Europa und Nordamerika. Die Polyplast Müller GmbH (PPM) mit Sitz in Straelen fungiert in der Polyplast Müller Gruppe als Führungsgesellschaft und steht für den europäischen Teil des Masterbatch Geschäftes der Polyplast Müller Gruppe. PPM vertreibt, produziert und entwickelt Masterbatch für den europäischen Markt. Die Gesellschaften Colortech, Inc. (Tennessee, USA) (CTU) und Colortech Inc. (Kanada) (CTC) repräsentieren die Masterbatch-Aktivitäten in Nordamerika. Diese beiden Gesellschaften entwickeln, produzieren und vertreiben Masterbatch nahezu ausschließlich für Kunden in den USA und Kanada. Die PCW GmbH (PCW) repräsentiert die Compoundaktivitäten der Polyplast Müller Gruppe in Europa. Das Unternehmen entwickelt, produziert und vertreibt Polyvinylchlorid (PVC), Polypropylen (PP), glasfaserverstärkte Polypropylen (PP GF), Polyamid (PA) Compounds sowie Thermoplastische Elastomere (TPE). Darüber hinaus werden durch die PCW Produktionsdienstleistungen innerhalb des Konzernverbunds erbracht. Die europäischen Standorte der Polyplast Müller Gruppe nehmen für die Herstellung von Masterbatch die Position Nr. 5 im europäischen Wettbewerb ein. Die nordamerikanischen Standorte konnten ebenfalls durch die Herstellung von Masterbatch die Marktposition Nr. 5 im nordamerikanischen Wettbewerb erreichen. Die nur in Europa vorhandenen Aktivitäten im Bereich Compound sollen es der Polyplast Müller Gruppe mittelfristig ermöglichen, in diesem Produktsegment in Europa eine vergleichbare Wettbewerbsposition wie im Bereich Masterbatch einzunehmen. Die Finanzierung erfolgt neben den im Wesentlichen thesaurierten Ergebnissen durch den operativen Cashflow und die durch ein Portfolio von Banken in Deutschland und Nordamerika zur Verfügung gestellten Kredite bzw. Kreditlinien. Das Portfolio der Banken ist dabei in dergestalt strukturiert, dass die rechtlich selbstständigen Standorte in Nordamerika jeweils durch lokale Finanzierungspartner konzernunabhängig finanziert sind, wohingegen die Finanzierung der europäischen Standorte durch ein Bankenportfolio, ergänzt um alternative Finanzierungsformen, dargestellt wird. Strategisch verfolgt die Polyplast Müller Gruppe unverändert das Ziel, mittels Fokussierung auf die Geschäftsfelder Masterbatch und Compound eine stabile Marktposition innerhalb der Top 5 der europäischen Unternehmen einzunehmen und sich als vollintegrierter Veredler im Wettbewerb zu differenzieren. Für den nordamerikanischen Markt wird ein analoges Ziel verfolgt, jedoch fokussiert auf das Geschäftsfeld Masterbatch. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Das Wirtschaftswachstum im gesamten Jahr 2019, sowohl in den Schwellenländern als auch weltweit, dürfte das Geringste seit der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise sein. Der IMF (International Monetary Fund) kommunizierte für das Jahr 2019 in seinem April Report vom Jahr 2020 einen Wert in Höhe von +3,6 % weltweit. Ende des vierten Quartals 2019 bzw. zum Jahresbeginn 2020 war auf den Finanzmärkten ein Nachlassen der politischen Unsicherheit zu konstatieren, nachdem das Jahr 2019 insbesondere geprägt war von einer unklaren Brexit Situation, den Verhandlungen des Handelsabkommens zwischen den USA und China als auch dem Irankonflikt. Deutschland ist von der Abschwächung der weltweiten Konjunktur in besonderem Maße betroffen. Die vormaligen Stärken der hiesigen Wirtschaft, wie der hohe Industrieanteil, die Exportorientierung, die starke Ausrichtung auf Fahrzeug- und Maschinenbau und die enge Verflechtung mit den asiatischen Märkten, zählten zu den Bremsfaktoren. Diesen Faktoren konnte sich auch die chemische Industrie nicht entziehen, wobei zusätzlich noch die Inlandsnachfrage nach chemischen Erzeugnissen seitens der Industriekunden sank. So verlautbarte der Verband der chemischen Industrie e.V. (VCI) als Resümee vom Jahr 2019 "Schwächeres Ergebnis in schwierigem Umfeld". Die Produktion der chemischen Industrie, bereinigt um die Pharma-Sparte, ist gegenüber dem Vorjahr um -2,5 % zurückgegangen. Insgesamt wurde für Deutschland für das Jahr 2019 ein Wirtschaftswachstum in Höhe von +0,6 % (2018: +1,5 %) gemäß IMF ermittelt. Im Verlauf des Jahres 2019 konnte laut Statistischem Bundesamt nach einem schwungvollen Beginn im 1. Quartal (+0,5 %) und einem Rückgang im 2. Quartal (-0,2 %) zunächst eine leichte Erholung im 3. Quartal 2019 (+0,2 %) verzeichnet werden. Für das 4. Quartal 2019 wurde zunächst eine Stagnation (0,0 %) bekannt gegeben. Trotz der eher geringen Werte vom Jahr 2019 ist dennoch zu konstatieren, dass damit die deutsche Wirtschaft das zehnte Jahr in Folge gewachsen und dies die längste Aufschwungsphase im vereinten Deutschland ist. Der IMF ermittelte für die USA ein Wirtschaftswachstum in Höhe von 2,3 % für das Jahr 2019. Wobei der Verlauf sich ähnlich, wenn auch auf höherem Niveau als für Deutschland darstellt. Die USA sind in das Jahr 2019 mit einem Wert in Höhe von +3,1 % für das erste Quartal gestartet. Direkt mit dem zweiten Quartal 2019 schwächte sich das Wirtschaftswachstum auf +2,0 % ab und befand sich mit dem dritten Quartal 2019 in einer Seitwärtsbewegung. Das vierte Quartal 2019 fiel mit einem Wert in Höhe von +1,9 % noch einmal etwas schwächer aus. Das Wachstum für Kunststoff-Rohstoffe fiel in den USA mit +1,3 % gegenüber Vorjahr deutlich schlechter aus, Kunststoffprodukte gingen sogar um -1,7 % zurück. Jedoch liegen die Werte tendenziell oberhalb des Niveaus von Deutschland/Europa. Diese volkswirtschaftlichen Einflüsse und Branchenbegebenheiten stellten die wesentlichen Randparameter dar, vor deren Hintergrund sich die gewählte Wachstumsstrategie der Polyplast Müller Gruppe zu beweisen hatte. Insgesamt hat eine stabile Verbesserung des volkswirtschaftlichen Umfelds in den für die Polyplast Müller Gruppe relevanten Märkten die Geschäftsentwicklung, insbesondere in Nordamerika, im Geschäftsjahr 2019 unterstützt. Das abgelaufene Geschäftsjahr wurde daher wiederum für Investitionen in Human Resources und in das Anlagevermögen genutzt. 2.2 Geschäftsverlauf Im Geschäftsjahr 2019 ist es gelungen, die Marktpositionierung in Europa durch ein über dem Marktdurchschnitt liegendes Mengenwachstum weiter auszubauen. Auf dem Nordamerikanischen Markt wurden die Absatzmengen deutlich gesteigert, so dass für die gesamte Gruppe eine positive Entwicklung zu konstatieren ist. Die Umsätze haben sich entsprechend der Mengen erhöht, wurden jedoch durch den Rohstoffpreisrückgang negativ beeinflusst. Im Ergebnis wuchsen die Umsätze, auch durch Veränderungen des abgesetzten Portfolios, um 3,1 % an. Der Rohertrag konnte das Mengenwachstum mit einer Steigerung von +7,9 % deutlich übertreffen. Über den Jahresverlauf waren jedoch Schwankungen zu verzeichnen, deren, teilweise signifikante, Ausschläge in den einzelnen Regionen durch die internationale Aufstellung abgemildert werden konnten. Der Konzern hat vor dem Hintergrund der Wachstumsstrategie am Ausbau des Marktanteils festgehalten. Des Weiteren ist es im Rahmen der verfolgten Wachstumsstrategie gelungen, bestehende Kundenbeziehungen weiter auszubauen und diese stärker zu binden, sowie mit neuen Kunden in Kontakt zu kommen. In der Folge konnte der Umsatz im Geschäftsjahr erneut deutlich um +3,1 % ausgeweitet werden (2018: 5,8 %), bei einer Steigerung des Rohertrages um +7,9 % auf 46.031 T€, und somit eine breite und verbesserte Ausgangsbasis für die Folgejahre zu schaffen. Insbesondere das Wachstum in Nordamerika konnte sich gegenüber der Branche und der Wirtschaft deutlich besser entwickeln. Insgesamt konnte der Konzern aufgrund der verfügbaren Produktionskapazität eine flexible Reaktion auf Kundenaufträge zeigen. Der Ausbau bestehender Kundenbeziehungen, Produktinnovationen und die Erweiterung der Produktpalette waren hierbei wesentliche Treiber des Wachstums. Auf allen wesentlichen Märkten ist es dem Konzern gelungen sich positiv zu entwickeln, wobei das nordamerikanische Mengenwachstum mit 9,6 % am stärksten war. Gerade vor dem Hintergrund der positiven volkswirtschaftlichen aber immer noch durch Unsicherheiten geprägten Parametern und Erwartungen, ist dies in der Gesamtschau positiv zu bewerten. Gleichzeitig wurde das Marktumfeld, insbesondere in Europa, genutzt, um die Effizienz der Aggregate weiter zu steigern und die in der Vergangenheit in die Produktionskapazitäten, aber auch im abgelaufenen Geschäftsjahr getätigten Investitionen verstärkt zu nutzen. Darüber hinaus wurde in Europa für ein spezifisches Geschäftsfeld eine weitere Produktionsanlage in Betrieb genommen und die in 2018 begonnene Standortverlagerung für dieses Geschäftsfeld beendet. Organisatorische Anpassungen haben das Ergebnis hier ebenso belastet wie die Konditionierung der freigewordenen Kapazitäten am abgebenden Standort für alternative Produktspektren. Die Kapazitätserweiterungen und Konditionierungen im Geschäftsfeld Compound in Europa entfalteten ihre Wirkung auf die abgesetzten Mengen im Bereich der TPE Produkte im deutlichen Umfang. Im Wesentlichen wurden in Nordamerika die Potenziale des Produktionsstandortes für farbiges Masterbatch genutzt, welcher neben der Kapazitätserweiterung auch eine kostenoptimierende Bedienung der dortigen Kunden ermöglicht. Um die hinzugekommenen Kapazitäten in der Zukunft auch entsprechend nutzen zu können, wurden an allen Standorten Erweiterungen in Human Resources vorgenommen und auch freigewordene zusätzliche Produktionskapazitäten teilweise besetzt. Auf Grund der in allen Ländern mit Produktion angespannten Arbeitsmarktsituation, hat sich die Unternehmensgruppe bewusst und wie in den Vorjahren dazu entschieden, die physisch vorhandenen Produktionskapazitäten, aus Gründen der Flexibilität und zur Generierung des Wachstums, mit Produktionspersonal zu besetzen, auch dann, wenn diese Kapazitäten nicht durchgängig operierten. Neben der Bindung und Schulung von weiterem Produktionspersonal wurden Einstellungen mit Schwerpunkten auf Produktinnovation & -vertrieb vorgenommen. Dieses bereits in der Vergangenheit etablierte zukunftsorientierte und strategische Vorgehen hat zu einer Steigerung des Konzernjahresüberschusses von 5.951 T€ (2018: 5.592 T€) geführt. Das Ergebnis vor Steuern konnte noch deutlicher um +19,1 % auf 8.243 T€ gesteigert werden. 2.3. Ertragslage Die Umsätze beliefen sich im Geschäftsjahr auf 329.323 T€ (2018: 319.414 T€) und haben die Prognose des Vorjahres auf Grund der stärkeren Mengen übererfüllt. Die absolute und relativ stärkere Steigerung des Rohertrages resultierte im Wesentlichen aus der Steigerung der Menge, als auch der Struktur des abgesetzten Portfolios, deren positive Effekte jedoch auf Grund der Neuinvestitionen in diversen Geschäftsfeldern des Berichtsjahres, aber auch des Vorjahres durch die einhergehenden deutlich erhöhten Abschreibungen teilweise aufgezehrt wurden. Ebenfalls wirkten hier Kosten der Standortverlagerung, als auch die Kosten für Konditionierung der freiwerdenden Kapazitäten für andere Produktspektren gegenläufig. Der Rohertrag ist mit einem Wert in Höhe von 46.031 T€ im Vergleich zum Vorjahr um 3.377 T€ dennoch deutlich gestiegen. Auf Grund der sehr hohen Beschäftigungslage in Deutschland und Nordamerika wirkte hierbei die Inflation übersteigenden Lohnsteigerungen negativ. Ergänzend wirkte, dass die Unternehmensgruppe die Aufstockung der eigenen Mitarbeiter in den operativen Bereichen vorangetrieben hat, um vollständig mit eigenem qualifiziertem Personal die Leistungserbringung durchzuführen und nicht auf Leiharbeiter angewiesen zu sein. Die Vertriebsaufwendungen haben sich im Berichtsjahr im Wesentlichen mengensteigerungsbedingt um 3,4% erhöht. Neben inflationsbedingten Effekten, sind hier vor allem Aufwendungen zur Prozessgestaltung und -optimierung, als auch der Aufbau des Teams für Produktinnovation & -vertrieb die Treiber. Die Verwaltungsaufwendungen sind um 8,5 %, auch durch die Einführung eines ERP Systems in Nordamerika, gestiegen. Vor diesem Hintergrund beläuft sich das operative Ergebnis, definiert als EBITDA (earnings before interest, taxes and depreciation/amortisation), im Berichtsjahr durch das unternehmerische Handeln um 19,5 % deutlich gesteigert, auf 21.209 T€ (2018: 17.746 T€). Trotz der signifikanten Investitionsauszahlungen wurde auf Grund der Ertragskraft und dem auch auf Grund des leicht verbesserten Nettoumlaufvermögens resultierenden operativen Cashflow die Verschuldung der Gruppe signifikant reduziert. Der Zinsaufwand hat sich dem gegenüber leicht auf 1.359 T€ (2018: 1.451 T€) verringert. Dabei sind trotz den im Geschäftsjahr verbesserten Zinskonditionen die Kosten für ausgeweitete ungenutzte Kreditlinien der Kostentreiber. Im Ergebnis konnte vor dem Hintergrund der deutlich erhöhten Abschreibungen, sowie der Steigerung der Kosten für zukünftiges Wachstum dennoch ein Konzernjahresüberschuss von 5.951 T€ (2018: 5.592 T€) erzielt werden. Trotz der vorgenannten strategischen, in die Zukunft gerichteten Aufwendungen lag der Konzernjahresüberschuss deutlich über der im Vorjahr für 2019 geäußerten Erwartung, sodass die Geschäftsführung der Polyplast Müller Gruppe vor diesem Hintergrund die Prognose des Vorjahres als übererfüllt ansieht. Vor dem Hintergrund der volkswirtschaftlichen Vorgaben und des intensiven Wettbewerbs in den Märkten, sowie der unverändert auf Wachstum ausgerichteten vielzähligen Investitionen der Polyplast Müller Gruppe, insbesondere in den nicht bilanzierungsfähigen Human Resources, beurteilt die Geschäftsführung das in 2019 erzielte Konzernergebnis insgesamt als positiv und vor dem Hintergrund der strategischen Aufwendungen im über den Erwartungen liegend. 2.4 Vermögenslage Die Bilanzsumme der Polyplast Müller Gruppe stellt sich gegenüber dem Vorjahr um 266 € (0,2 %) mit 142.463 T€ nahezu unverändert dar. Die Investitionen in das Sachanlagevermögen in Höhe von 7.595 T€ (2018: 8.504 T€) betrafen Kapazitätserweiterungen. Das um 6,1 % auf 78.980 T€ gestiegene Sachanlagevermögen stellt nun 55,4 % (2018: 52,4 %) der Bilanzsumme dar. Im Sachanlagevermögen sind erstmalig die nach IFRS 16 nunmehr zu bilanzierenden Nutzungsrechte aus Leasingverträgen in Höhe von 5.302 T€ enthalten, was einem Anteil von 3,7 % der Bilanzsumme zum Bilanzstichtag entspricht. Das Working Capital, definiert als Vorräte zuzüglich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen, reduzierte sich trotz Umsatzausweitung gegenüber dem Vorjahr um 2.676 T€ auf 28.116 T€. Das Konzerneigenkapital erhöhte sich von 59.833 T€ wiederum deutlich um 6.104 T€ auf 65.937 T€ und stellt mit einer Quote von 46,3 % (2018: 42,1 %) eine solide Basis für weiteres Wachstum in der Zukunft dar. Die Erhöhung der Gewinnrücklagen um 5.429 T€ wurde maßgeblich geprägt durch den Konzernjahresüberschuss in Höhe von 5.951 T€. Ausschüttungen an die Gesellschafter der Polyplast Müller GmbH erfolgten in Höhe von 257 T€. Die übrigen Rücklagen haben sich von 23.885 T€ um 675 T€ auf 24.560 T€ im Wesentlichen aufgrund der Unterschiedsbeträge aus der Währungsumrechnung erhöht. Auch wenn sich die kurz- und langfristigen Schulden in Ihrer Gänze gegenüber Vorjahr mit 7,1 % nur leicht verändert darstellen, so haben sich dennoch deutliche Verschiebungen ergeben. Die Finanzkraft der Unternehmensgruppe hat dazu beigetragen die Verschuldung in Form der zinstragenden Verbindlichkeiten, sowohl im kurzfristigen als auch im langfristigen Bereich, zu reduzieren und hierbei auch Kredite zur Optimierung der Finanzierungs- und Finanzierungskostenstruktur vorzeitig zurückzuführen. Die Erstanwendung des IFRS 16 kompensierte die zurück gegangene Verschuldung gegenüber Banken in Teilen. Die Verbindlichkeiten des IFRS 16 werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen und betragen zum Bilanzstichtag 5.350 T€. 2.5 Finanzlage Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit beläuft sich auf 23.615 T€ (2018: 14.354 T€). Diese deutliche Verbesserung um 64,5 % gegenüber dem Vorjahr ergibt sich aufgrund der Reduktion der Working Capital Positionen bei normalisierter liquiditätswirksamer Steuerbelastung. Der um 3.463 T€ gegenüber Vorjahr auf 21.209 T€ gesteigerte EBITDA setzt für das Vorgenannte die Basis. Die Investitionen der Gruppe in Höhe von 8.960 T€ (2018: 9.983 T€) konnten durch den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr gedeckt werden. Weitere Finanzierungsbeiträge wurden durch die Nutzung der zur Verfügung stehenden mittelfristigen Investitionskreditlinien geleistet. Die Rückführung von Darlehn setzt sich einerseits aus der planmäßigen Tilgung als auch der, zur Optimierung der Finanzierungs- und Finanzierungskostenstruktur, vorzeitigen Rückführung zusammen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde die bestehende Finanzierungsstruktur in Europa im kurz- und mittelfristigen Bereich erweitert und verlängert. Teile der europäischen Neuinvestitionen wurden im Rahmen der mittel- und langfristigen Finanzierungslinien refinanziert. Die im Vorjahr neu aufgebaute kurz-, mittel und langfristige Finanzierungsstruktur in Nordamerika, wurde im laufenden Geschäftsjahr fortgeführt und zum Ende des Geschäftsjahres in ihrer Fristigkeit verlängert. 2.6 Finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren Die Polyplast Müller Gruppe verwendet zur Steuerung des Einkaufs, der Produktion, des Vertriebs sowie der Zentralfunktionen diverse Kennzahlen bzw. Kennzahlensysteme, deren Komplexität der jeweiligen Steuerungs- und Führungsaufgabe nach Auffassung der Geschäftsführung angemessen ist. Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren sind das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT, earnings before interest and taxes) sowie das Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA, earnings before interest, taxes and depreciation / amortisation). Dabei werden auch die sonstigen Steuern, die unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen werden, den Steuern zugerechnet. Demgegenüber bleibt das sonstige Finanzergebnis bei der Ermittlung dieser finanziellen Leistungsindikatoren ein Bestandteil des Konzernergebnisses. Um den Unternehmenswert zu steigern, strebt die Gruppe eine langfristige und nachhaltige Steigerung der beiden Leistungsindikatoren an. Das operative Ergebnis, definiert als EBITDA, ist deutlich um 19,5 % auf 21.209 T€ gestiegen. Das EBIT steigt ebenfalls deutlich um 14,7 % auf 9.599 T€. Beide Indikatoren übererfüllen, gerade auch unter Berücksichtigung der strategischen Aufwendungen, insoweit die geäußerten Erwartungen und setzen den mittelfristig positiven Trend der Vergangenheit stark fort. Gleichzeitig sind die absoluten Zahlen auch ein Ausdruck der, wie geplant, zukunftsorientierten Ausgaben. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind für das Verständnis des Geschäftsverlaufs oder die Lage der Polyplast Müller Gruppe nicht von Bedeutung. 3. Prognose, Chancen- und Risikobericht 3.1 Prognosebericht Der Werkstoff "Kunststoff" ist ohne Sondereinflüsse einer weltweiten Pandemie nach wie vor mittelfristig sowohl in Europa als auch in Nordamerika ein weiterhin wachsender Markt. Das mittelfristige Wachstum bewegt sich dabei nach unserer Einschätzung je nach Produktgruppe zwischen 0,5 % und 3,0 %, wobei sich die Wachstumsraten, auch vor dem Hintergrund sich verschärfender ökologischer Diskussionen und der "normalen" Volatilität der Rohstoffpreise, stabil auf einem positiven Niveau bewegen sollten. Die kurzfristigen Perspektiven stellen sich auf Grund der durch die unklare Entwicklung der COVID-19 Pandemie als angespannt dar, wenn auch zum Berichtszeitpunkt auf die Unternehmensgruppe noch keine Auswirkung erfolgte. Gerade der Konsumbereich als auch die Beschränkungen der internationalen Lieferketten haben bei gesicherter Verfügbarkeit von Rohstoffen die lokalen Absätze getrieben. Das Agieren im Markt erfolgt vor dem Hintergrund der sich ergebenden konjunkturellen Entwicklung. Hierbei wird davon ausgegangen, dass sich im Jahr 2020 weiterhin eine insgesamt, gegenüber dem abgelaufenen Geschäftsjahr, stabile volkswirtschaftliche Entwicklung ergeben hätte, die sich jedoch durch die noch nicht final absehbaren Wirkungen der COVID-19 Krise in eine deutliche Rezession wandeln könnten. Diese negativen volkwirtschaftlichen Vorgaben werden auch Wirkungen auf die Unternehmensgruppe entfalten. Die Erwartungshaltung liegt dabei bei einer schnellen und scharfen Rezession in 2020 und einem V-Förmigen Erholungsverlauf im Folgejahr. Für die USA wurde zunächst vom IMF für das Jahr 2020 ein Wirtschaftswachstum in Höhe von +2,3 % erwartet, welches sich zum Berichtszeitpunkt auf Grund der Pandemie auf -5,9 % veränderte. Stimulierende Effekte von Konjunkturpaketen als auch die für dieses Land beschlossenen ungewöhnlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit sozialer Sicherung von Arbeitnehmern bei Krankheit und Arbeitsplatzverlust lassen hoffen, dass diese Werte (-5,9 %) trotz eines partiellen shut downs des Landes gehalten werden können. Die Aussichten für Deutschland als auch die EU weisen zunächst einen schwächeren Trend auf. Für das Jahr 2020 wurde für Europa ein Wirtschaftswachstum in Höhe +1,2% vor der Pandemie prognostiziert. Für Deutschland belief sich diese ursprüngliche Prognose auf einen Wert von +0,6 %. Die Prognosen für Deutschland werden für das Jahr 2020 nach wie vor stark durch den Automobilsektor bzw. durch das Problem der Verbrauchs- und Abgasmessstandard WLTP belastet. Die in Europa gegenüber den USA deutlich früher ausgeprägte Situation mit shut downs, Kontakt- und Reisebeschränkungen und Verbot von nicht kritischer Unternehmenstätigkeit, führt zu einer angenommenen Rezession von -7,5 % im Jahr 2020, bei einer Erholung von +4,7 % im Folgejahr. Neuere Schätzungen von einzelnen Regierungsmitgliedern erwarten 2020 einen Rückgang der Wirtschaftsleistung über alle Branchen von bis zu 8 %. Dennoch werden gerade in Deutschland, einzelnen europäischen Ländern aber auch Europa, Konjunkurpakete und Förderungen zur Abfederung sozialer Härten in einer noch nie dagewesenen Geschwindigkeit und weitgehenden politischen Einigkeit umgesetzt, die positive und stabilisierende Impulse entfalten werden. Die Sicherstellung der Liquidität der Wirtschaft durch verschiedene bankenunabhängige Förderbanken werden die eintretende Veränderung auf der Kundenseite durch Ausscheiden aus dem Wettbewerb abmildern helfen. Auch im kommenden Jahr wird die Wachstumsstrategie der Polyplast Müller Gruppe unverändert mit dem Ziel verfolgt die jeweilige Marktposition und das erzeugte Produktspektrum weiter auszubauen. Diese Aktivitäten ordnen sich dem aktuellen Management der Krise unter und der Fokus der vertrieblichen Aktivitäten ist neben dem Halten der bestehenden Kunden auch das reaktivieren verlorener Kunden, indem die Firmengruppe beweisen kann, auch in unsicheren Zeiten ein verlässlicher lieferfähiger Partner zu sein. Dabei wird die Positionierung als einer der vollintegrierten Veredler beibehalten. Für das Geschäftsjahr 2020 rechnet, vor Wirkungen der COVID-19 Pandemie, die Polyplast Müller Gruppe - bei ceteris paribus Annahmen im Hinblick auf die relevanten Rohstoffkosten und Währungskursen - mit einem leichten Umsatzwachstum, das die erwarteten Wachstumsraten in Europa und Nordamerika übersteigt. Im Hinblick auf das EBITDA als auch das EBIT wurde ein Wert leicht oberhalb des Geschäftsjahres 2019 erwartet. Unter Berücksichtigung eines stabilen US-Dollars wird demgegenüber ein Konzernergebnis vor Steuern erwartet, dass über dem des Geschäftsjahres 2019 liegt. Die Wirkungen der geänderten und sich immer noch ändernden Bedingungen für die Wirtschaft auf Grund der Pandemie kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Jedoch ist festzustellen, dass für die Firmengruppe wesentliche Produktbereiche eine geringere Konjunkturabhängigkeit aufweisen bzw. in Bedarfe des täglichen Lebens einfließen. Daher ist eine geringere, in jedem Fall aber zeitverzögerte Wirkung der gesamtwirtschaftlichen Lage auf die branchenspezifische Lage nach heutigen Stand zu erwarten. Entsprechend entfaltete die derzeitige Krise bis zum Berichtszeitpunkt noch keine wesentlichen Wirkungen auf den Konzern im Verhältnis zu den vor der Krise erstellten Prognosen. Jedoch erwartet der Konzern eine solche für das Geschäftsjahr, geht aber davon aus, dass die Erzielung eines Konzernjahresüberschusses dennoch möglich ist. Es werden abermals Investitionen im Wesentlichen in Infrastruktur und Kapazitätserweiterungen geplant, deren Höhe sich leicht oberhalb des Niveaus des abgelaufenen Geschäftsjahres bewegen wird. Durch die COVID-19 Situation werden diese jedoch laufend überprüft und zunächst auch nur bereits begonnene Investitionen beendet. Der Liquiditätsbedarf, welcher unterhalb der für 2020 geplanten Investitionen liegt, kann im Rahmen der bestehenden Kreditlinien und -vereinbarungen finanziert werden, wobei der Konzern laufend die vorhandene Finanzierungsstruktur überprüft und ergänzt. Grundsätzlich kann ein zusätzlicher Liquiditätsbedarf aus dem ursprünglich erwarteten Umsatzwachstum generiert werden. Auch auf Grund der aktuell schwierigen Umfeldsituation und unklaren Wirkungen der gesamten Maßnahmen auf Grund der Pandemie bzw. der Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie in Europa und Nordamerika, geht die Geschäftsführung der Polyplast Müller GmbH davon aus, dass die erwartete Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe stimmig zur Gesamtstrategie und insgesamt vor diesem Hintergrund als beherrschbar einzuschätzen ist. 3.2. Chancen- und Risikobericht Die Polyplast Müller Gruppe verfügt über ein detailliertes Berichtswesen, welches führungsrelevante Informationen zeitnah zur Verfügung stellt. Diese Daten werden auf Managementebene analysiert und mit Aktionsplänen versehen. 3.2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Chancen und Risiken Die Polyplast Müller Gruppe unterliegt den konjunkturellen Trends des europäischen und des nordamerikanischen Marktes, mit deren jeweiligen, zum Teil unterschiedlichen Rahmenbedingungen wie Lohn- und Steuerentwicklungen, Kaufanreize etc., da eine Vielzahl der Kunden konsumnahen Bereichen zuzuordnen sind. Die Branche ist in allen relevanten Märkten durch Preisdruck gekennzeichnet, der zu einem permanenten Bedarf führt die Produktion unter dem Gesichtspunkt der economics of scale zu verbessern, um Margenrückgänge durch Stückkostensenkungen zu kompensieren und im Preiswettbewerb bestehen zu können. Dem trägt die Polyplast Müller Gruppe an allen Standorten Rechnung. Die plötzliche und aktuelle Entwicklung der Pandemie im Zusammenhang mit der COVID-19 Erkrankung und den damit verbundenen Einschränkungen des öffentlichen Lebens als auch der unternehmerischen Aktivitäten, entfalten eine Wirkung auf die Wirtschaft. Die Schwere der Wirkungen ist je nach Branche unterschiedlich und wird insofern auch eine Auswirkung auf die Unternehmensgruppe entfalten. Da jedoch wesentliche Produktbereiche eine geringere Konjunkturabhängigkeit aufweisen bzw. in Bedarfe des täglichen Lebens einfließen, ist eine geringe in jedem Fall aber zeitverzögerte Wirkung der gesamtwirtschaftlichen Lage auf die branchenspezifische Lage zu erwarten. Darüber hinaus stehen Europa und damit auch Deutschland in den kommenden Jahren unverändert hohe wirtschaftliche und politische Herausforderungen bevor. Tendenzen zu weiteren ökonomisch bedingten Wanderungsbewegungen als auch das politische Reagieren hierauf, teilweise nur langsam abnehmende Staatsverschuldungen und unklare Umsetzung des vollzogenen BREXIT, können zu Hemmnissen für die weitere Entwicklung werden. Darüberhinausgehende Verwerfungen durch verstärkt nationalistisch und populistisch agierende Regierungen in Europa und den USA verstärkten die Unsicherheit in der Wirtschaft mit bis dato noch nicht final einschätzbaren Folgen. Die hieraus möglicherweise resultierenden Einschränkungen und Veränderungen in der Freiheit des Warenaustausches können - auch kurzfristig - weitere negative Wirkungen entfalten. Die verstärkt in Europa stattfindende Diskussion über Kunststoffe und Füllstoffe ist inhaltlich als kritisch und fehlgeleitet zu bewerten. Die derzeitige Ausweitung der Diskussion nach Nordamerika findet zeitverzögert und in abgeschwächter Form statt. Die aus den europäischen Beschlüssen entstehenden gesetzlichen Vorgaben (Verbot von Tragetaschen, Pricing für Tragetaschen, Verbot von Einweggeschirr und Trinkhalmen etc.) sind in der direkten wirtschaftlichen Bedeutung derzeit für die Polyplast Müller Gruppe überschaubar, zumal nur 0,5 % des europäischen Absatzes betroffen sind. Gleichzeitig nutzte der Konzern die Chance, um das Angebot von Alternativen - auch auf Biopolymeren bzw. Recyclaten - auszubauen. 3.2.2. Chancen und Risiken aus dem operativen Geschäftsbetrieb Ein dauerhafter Produktionsausfall an einem Standort wäre ein signifikanter Risikofaktor, der teilweise durch eine Ausweitung der Produktion an anderen Standorten kompensiert werden könnte. Um dieses Risiko zu minimieren, werden regelmäßig vorbeugende Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt. Die Kapazitätserweiternden Investitionen der Vergangenheit haben darüber hinaus erweiterte freie Kapazitäten geschaffen, die dies zusätzlich stützen. Potenzielle Risiken aus dem laufenden Geschäftsbetrieb werden neben den laufenden prozessimmanenten Kontrollen durch geeignete betriebliche Versicherungen abgedeckt. Zudem werden prozesskritische Anlagenbauteile gelagert. Ein vorübergehender Produktionsausfall durch Erkrankungen von Mitarbeitern an dem COVID-19 Virus bzw. der teilweise hieraus resultierenden möglichen Teilschließung oder vollständigen Stilllegung einzelner Produktionswerke, baut die Unternehmensgruppe durch eine Vielzahl von Maßnahmen, auch zum Schutz der Mitarbeiter, vor. Eine begrenzt vorübergehende Wirkung kann jedoch möglich sein. Auf Grund der Produktstruktur können Veränderungen der Rohstoffpreise große Auswirkungen auf das Ergebnis haben, soweit diese nicht durch Maßnahmen wie Multisourcing, eine vorausschauende, zunehmend gruppenweite Einkaufspolitik sowie Produktvariationen ausgeglichen werden können. Bei kurzfristigen Preissteigerungen wird versucht, diese an die jeweiligen Kunden weiterzugeben. Solange auf den Rohstoffmärkten keine Blasenbildung durch Spekulation eintritt, ist diese Möglichkeit der Preisweitergabe regelmäßig gegeben. Durch den Vertrieb werden am Markt vorhandene Chancen genutzt, z.B. durch permanente Produktvariationen und Rezepturanpassungen an Kundenbedürfnisse. Den Belastungen in Europa im Zusammenhang mit dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) begegnet die Unternehmensgruppe durch die Inanspruchnahme der möglichen Erstattungen in Deutschland. Vor dem Hintergrund der bestehenden Unsicherheiten in Bezug auf die deutsche und europäische Gesetzgebung, geht der Konzern derzeitig davon aus von den Erstattungen auch mittelfristig profitieren zu können. Den maßgeblichen Stromkosten, infolge des energieintensiven Fertigungsbetriebs, begegnet der Konzern zusätzlich durch die Implementierung von Technologien zur Senkung des Stromverbrauchs. Den Belastungen durch die knappheitsorientierte Bepreisung für Energie der kanadischen Produktionseinheit wird neben den Maßnahmen zur Energieeinsparung, durch Anpassung der Produktionszeiten an die preisgünstige Energieverfügbarkeit begegnet. 3.2.3 Finanzierungs-, Zins- und Wechselkursrisiken Die Finanzierung der Geschäftstätigkeit und des Wachstums erfolgt aus dem erwirtschafteten operativen Cashflow, den durch ein Portfolio von Banken in Deutschland und Nordamerika zur Verfügung gestellten Krediten bzw. Kreditlinien, sowie der genutzten alternativen Finanzierung im Rahmen des in Europa betriebenen Factorings. Durch die vertraglichen Vereinbarungen steht diese Finanzierung der Gruppe in bedeutenden Teilen mittel- und langfristig zur Verfügung. Ergänzt wird die Fremdfinanzierung durch die Eigenkapitalbasis und die Thesaurierung von Gewinnen. Gegen Währungs- und Zinsänderungsrisiken erfolgt eine Absicherung überwiegend in dergestalt, dass die Finanzierung in den jeweiligen Ländern der zu finanzierenden Standorte erfolgt; darüber hinaus werden selektiv derivative Finanzinstrumente zur Währungs- und Zinssicherung eingesetzt. Ferner werden mittelfristige Finanzierungen, mit entsprechender Zinsbindung bzw. -Sicherung genutzt, um das Zinsänderungsrisiko zu begrenzen. Aufgrund des derzeitigen Zinsniveaus, des von der Polyplast Müller Gruppe angenommenen Trends, als auch der Fristigkeit der gewählten Finanzierungsformen, erfolgt eine Absicherung gegen mögliche Risiken aus Zinsänderungen im kurzfristigen Finanzierungsbereich in Teilen. Die hierzu bestehenden derivativen Finanzinstrumente stellen jedoch nur betriebswirtschaftlich eine Absicherung dar, da eine Designation dieser Instrumente im Rahmen eines Hedge Accounting nicht erfolgt. Aus dem laufenden Geschäftsbetrieb bestehen keine signifikanten Währungsrisiken, da die Standorte ihre Ein- und Ausgaben überwiegend in ihren jeweiligen lokalen Währungen tätigen bzw. Verkäufen in Fremdwährung entsprechende Beschaffungstransaktionen gegenüberstehen (sogenannter "natural hedge"). Zur Absicherung einzelner, teilweise konzerninterner Transaktionen, wurden derivative Finanzinstrumente erworben; diese stellen jedoch ebenfalls nur betriebswirtschaftlich eine Absicherung dar, da eine Designation dieser Instrumente im Rahmen eines Hedge Accounting nicht erfolgte. 3.2.4 Beurteilung des Gesamtrisikos Die Gesamtrisikolage der Polyplast Müller Gruppe ist in einem normalen Umfeld als niedrig anzusehen, stellt sich jedoch durch die unklare Situation der Wertwicklung der weltweiten Pandemie mit dem neuartigen Erreger SARS-CoV-2 als insoweit signifikant erhöht dar. Der Geschäftsführung sind dennoch keine Risiken ersichtlich aus denen eine unmittelbare Gefährdung für den Fortbestand der Polyplast Müller GmbH als Konzernobergesellschaft oder des Polyplast Müller Konzerns insgesamt abgeleitet werden könnte.
Straelen, den 25. Mai 2020 Polyplast Müller GmbH Geschäftsführung 3. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir zu dem als Anlage 1 beigefügte Konzernabschluss und dem als Anlage 2 beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 der Polyplast Müller GmbH, Straelen den nachfolgend wiedergegebenen Bestätigungsvermerk erteilt: "Wiedergabe des Bestätigungsvermerks Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Polyplast Müller GmbH, Straelen Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Polyplast Müller GmbH, Straelen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31.12.2019, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Polyplast Müller GmbH, Straelen, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 25. Mai 2020 Warth
& Klein Grant Thornton AG
Ralf Clemens, Wirtschaftsprüfer Matthias Koch, Wirtschaftsprüfer Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses und/oder des Konzernlageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir weisen insbesondere auf § 328 HGB hin. 6. Schlussbemerkungen Auf Ebene des Mutterunternehmens verantwortliche Prüfungspartner für die Konzernabschlussprüfung im Sinne der Berufssatzung WP/vBP sind Herr WP Matthias Koch - als für die Auftragsdurchführung vorrangig verantwortlich - und Herr WP Ralf Clemens als weiterer verantwortlicher Prüfungspartner. Diesen Bericht über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts der Polyplast Müller GmbH, Straelen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 haben wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F.) erstattet. Der von uns erteilte Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt 3 dieses Berichts wiedergegeben.
Düsseldorf, den 25. Mai 2020 Warth
& Klein Grant Thornton AG
Ralf Clemens, Wirtschaftsprüfer Matthias Koch, Wirtschaftsprüfer |
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