PZ/HZ-Wochenzeitung GmbH & Co. OHG
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Adele Meysel seit 24.5.2019 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Philipp Meysel | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ulrich Meysel GmbHLauf a. d. PegnitzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 31.12.2021I. Allgemeine Angaben 1. Grundlagen der RechnungslegungDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs unter Anwendung der Bestimmungen des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 268 274a, 276 278 HGB, und unter Beachtung der Bewertungsvorschriften der §§ 252 256a HGB erstellt. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. 2. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie Wertansätze in der Vorjahresbilanz der Firma Ulrich Meysel GmbH zum 31.12.2020 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht. Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt. Die Forderungen wurden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet. Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen. 3. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und BewertungsmethodenBeim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. II. Erläuterungen zur Bilanz1. AnlagevermögenAls kleine Kapitalgesellschaft ist die Ulrich Meysel GmbH von der Aufstellung eines Anlagespiegels befreit (§ 288 Abs. 1 HGB). 2. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Restlaufzeiten der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich gemäß § 268 Abs. 4 HGB wie folgt dar:
3. Gezeichnetes KapitalDas gezeichnete Kapital von 25.564,59 EUR wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist in voller Höhe einbezahlt. 4. Pensionsrückstellungen Die Pensionsrückstellungen sind handelsrechtlich auf der Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens mit den Anwartschaftsbarwert nach der "projected unit credit method" unter Anwendung der Richttafeln Prof. Heubeck 2018 G unter Annahme eines Rechnungszinses von 1,87 % sowie eines Rententrends von 0,0 % berechnet. Eine Bewertung auf Basis der bisherigen Richttafeln 2018 G ergibt zum 31. Dezember 2021 einen BilMoG-Sollwert in Höhe von 314.775,00 EUR. Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 HGB Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellung unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Markzinssätze aus den vergangenen sieben bzw. zehn Jahren wurde wie folgt ermittelt:
5. Laufzeiten der VerbindlichkeitenDie Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich gemäß § 268 Abs. 5 HGB wie folgt dar:
Die Aufstellungserleichterung gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB wurde bei Aufstellung des obigen Verbindlichkeitenspiegels in Anspruch genommen. 6. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber GesellschafternGemäß § 42 Abs. 3 GmbHG bestehen gegenüber den Gesellschaftern folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten: VJ
7. HaftungsverhältnisseHaftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. 8. Sonstige finanzielle VerpflichtungenZum Bilanzstichtag bestanden gemäß § 285 Abs. 3a HGB sonstige wesentliche finanzielle Verpflichtungen wie folgt:
III. Sonstige Angaben1. Pflichtangaben gemäß § 264 Abs. 1 a HGBNach § 264 Abs. 1 a HGB sind folgende Angaben zu machen: Firma: Ulrich Meysel GmbH Sitz der Firma: Lauf zuständiges Registergericht: Nürnberg Registernummer: HRB 11300 2. GeschäftsführungWährend des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei: Herrn Philipp Meysel, Lauf a.d. Pegnitz alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer Von der Angabe der Geschäftsführerbezüge wird mit Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB abgesehen. 3. ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag mit dem Gewinnvortrag zu verrechnen und den verbleibenden Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen. 4. PersonalstandIm Jahresdurchschnitt waren 6 Arbeitnehmer beschäftigt. 5. Feststellung des JahresabschlussesDer vorliegende Jahresabschluss wurde noch nicht festgestellt. 6. Weitere AngabenDie Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Lauf a.d. Pegnitz , 31.05.2023 ……………………………………………………….. gez. Philipp Meysel Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 31.5.2023. |
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