Stammdaten

Register
Amtsgericht Nürnberg HRB 11300
Eingetragen
23.10.1992
Branche
Tätigkeiten von WerbeagenturenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Durchführung von Werbeberatung, die Gestaltung von Werbemitteln, sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte; Beteiligung an und Übernahme von anderen Unternehmen, gleich welcher Art, einschließlich der Übernahme der Geschäftsführung, Vertretung, sowie Verwaltung von Unternehmen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Adele Meysel
seit 24.5.2019
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Philipp Meysel
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Philipp Meysel
Lauf a. d. Pegnitz
50000
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Ulrich Meysel GmbH

Lauf a. d. Pegnitz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 238.441,19 131.837,30
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 319,00
II. Sachanlagen 108.683,00 65.314,00
III. Finanzanlagen 129.756,19 66.204,30
B. Umlaufvermögen 268.499,97 319.060,02
I. Vorräte 10.129,31 1.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 94.687,87 72.264,76
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 163.682,79 245.795,26
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.052,89 5.168,54
Summe Aktiva 509.994,05 456.065,86

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 72.092,71 168.600,53
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 143.035,94 104.662,82
III. Jahresfehlbetrag 96.507,82 -38.373,12
B. Rückstellungen 375.521,23 222.596,65
C. Verbindlichkeiten 62.380,11 64.868,68
Summe Passiva 509.994,05 456.065,86

Anhang für das Geschäftsjahr 31.12.2021

I. Allgemeine Angaben

1. Grundlagen der Rechnungslegung

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs unter Anwendung der Bestimmungen des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 268 274a, 276 278 HGB, und unter Beachtung der Bewertungsvorschriften der §§ 252 256a HGB erstellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Wertansätze in der Vorjahresbilanz der Firma Ulrich Meysel GmbH zum 31.12.2020 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt.

Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Die Forderungen wurden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

3. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

II. Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen

Als kleine Kapitalgesellschaft ist die Ulrich Meysel GmbH von der Aufstellung eines Anlagespiegels befreit (§ 288 Abs. 1 HGB).

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Restlaufzeiten der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich gemäß § 268 Abs. 4 HGB wie folgt dar:

  gesamt davon mit von 1 bis 5 von mehr als
    Restlaufzeit Jahren 5 Jahren
    bis 1 Jahr    
Forderungen und sonstige 94.687,87 94.687,87 0,00 0,00
Vermögensgegenstände
Vorjahr 72.264,76 72.264,76 0,00 0,00
3. Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 25.564,59 EUR wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist in voller Höhe einbezahlt.

4. Pensionsrückstellungen

Die Pensionsrückstellungen sind handelsrechtlich auf der Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens mit den Anwartschaftsbarwert nach der "projected unit credit method" unter Anwendung der Richttafeln Prof. Heubeck 2018 G unter Annahme eines Rechnungszinses von 1,87 % sowie eines Rententrends von 0,0 % berechnet.

Eine Bewertung auf Basis der bisherigen Richttafeln 2018 G ergibt zum 31. Dezember 2021 einen BilMoG-Sollwert in Höhe von 314.775,00 EUR.

Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 HGB

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellung unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Markzinssätze aus den vergangenen sieben bzw. zehn Jahren wurde wie folgt ermittelt:

Pensionsrückstellung unter Berücksichtigung des Siebenjahresdurchschnittssatzes zum Bilanzstichtag 378.149,00 EUR
abzüglich Pensionsrückstellung unter Berücksichtigung des Zehnjahresdurchschnittssatzes zum Bilanzstichtag 314.775,00 EUR
somit ergibt sich eine Ausschüttungssperre von: 63.374,00 EUR
5. Laufzeiten der Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich gemäß § 268 Abs. 5 HGB wie folgt dar:

  gesamt davon mit von 1 bis 5 von mehr als
    Restlaufzeit Jahren 5 Jahren
    bis 1 Jahr    
  62.380,11 9.299,99 53.080,12 0,00
Verbindlichkeiten
Vorjahr 64.868,68 25.889,26 38.979,42 0,00

Die Aufstellungserleichterung gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB wurde bei Aufstellung des obigen Verbindlichkeitenspiegels in Anspruch genommen.

6. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG bestehen gegenüber den Gesellschaftern folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:

VJ

Ausleihungen 0,00 EUR 0,00 EUR
Forderungen 32.081,73 EUR 31.049,39 EUR
Verbindlichkeiten 0,00 EUR 0,00 EUR
7. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

8. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden gemäß § 285 Abs. 3a HGB sonstige wesentliche finanzielle Verpflichtungen wie folgt:

jährliche
Belastung
Mietvertrag mit HBG Herrmann/Brandmueller
ungekündigtes Mietverhältnis
22.751,52 EUR
Leasingvertrag VW
Restlaufzeit bis 01.07.2022
4.086,37 EUR
Leasingvertrag Mercedes Benz
Restlaufzeit bis 12.11.2021
5.714,70 EUR
Leasingvertrag Targo Gabelstapler
Restlaufzeit bis 01.03.2021
2.304,00 EUR
III. Sonstige Angaben
1. Pflichtangaben gemäß § 264 Abs. 1 a HGB

Nach § 264 Abs. 1 a HGB sind folgende Angaben zu machen:

Firma: Ulrich Meysel GmbH

Sitz der Firma: Lauf

zuständiges Registergericht: Nürnberg

Registernummer: HRB 11300

2. Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei:

Herrn Philipp Meysel, Lauf a.d. Pegnitz alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer

Von der Angabe der Geschäftsführerbezüge wird mit Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB abgesehen.

3. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag mit dem Gewinnvortrag zu verrechnen und den verbleibenden Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen.

4. Personalstand

Im Jahresdurchschnitt waren 6 Arbeitnehmer beschäftigt.

5. Feststellung des Jahresabschlusses

Der vorliegende Jahresabschluss wurde noch nicht festgestellt.

6. Weitere Angaben

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Lauf a.d. Pegnitz , 31.05.2023

………………………………………………………..

gez. Philipp Meysel

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 31.5.2023.

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