Stammdaten

Register
Amtsgericht Landau HRB 21708
Eingetragen
4.9.2001
Branche
Herstellung von Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikeln aus KunststoffenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenHerstellung von nichtelektrischen Haushaltsgeräten
Gegenstand
Die Herstellung von Schildern aller Art, insbesondere von Grünanlagenschildern, Kfz-Beschriftungssystemen, die Herstellung und der Vertrieb von Kommunalbedarf sowie verwandte geschäftliche Tätigkeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Paul Michael Pilz
seit 12.1.2006
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sipirit GmbH

Kandel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

24.140,00

30.225,00

II. Finanzanlagen

250,00

250,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

39.098,72

30.057,27

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

21.962,03

27.916,08

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

1.261,20

1.719,71

C. Aktive latente Steuern

7.480,00

0,00

D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

9.448,73

26.923,02

Summe Aktiva

103.640,68

117.091,08



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Bilanzverlust

III. Verlustvortrag

51.923,02

24.191,26

IV. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

17.474,29

-27.731,76

V. Nicht durch Eigenkaptial gedeckter Fehlbetrag

9.448,73

26.923,02

B. Rückstellungen

11.450,00

13.100,00

C. Verbindlichkeiten

92.190,68

103.991,08

Summe Passiva

103.640,68

117.091,08

ANHANG

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, der handels- und steuerrechtlichen Vorschriften erstellt. Dabei wurden die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des GmbH Gesetzes beachtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt worden.

Bei der Bewertung der Aktivposten und Verbindlichkeiten wurden die Bewertungsgrundsätze des § 252 HGB beachtet. Die Bewertungsstetigkeit wurde eingehalten.

Nach den vorhandenen Größenmerkmalen ist die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

a) Anlagevermögen

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu ihren Anschaffungskosten bewertet, worauf die planmäßigen Abschreibungen angesetzt wurden. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über € 150,00 und bis € 1.000,00 werden in einem Sammelposten erfasst und mit einem Fünftel pro Wirtschaftsjahr aufgelöst.

b) Umlaufvermögen

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden mit dem Einkaufspreis bewertet.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zum Nominalwert bewertet. Eine Pauschalwertberichtigung wurde gebildet.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bewertet.

Die Geldbestände wurden mit ihren Tagesausweisen bewertet.

c) Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Sie betragen € 11.450,00. Die Rückstellungen wurden nach kaufmännischer Vorsicht gebildet und tragen den bestehenden Risiken Rechnung.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen € 18.351,39.

Alle sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit bis zu einem Jahr.

3. Erläuterungen zur Gewinn-und Verlustrechnung

Die Aufwendungen und Erträge betreffen das laufende Geschäftsjahr.

A-periodische Aufwendungen und Erträge von Bedeutung sind in der Erfolgsrechnung nicht enthalten.

4. Sonstige Angaben

Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Michael Pilz, Geschäftsführer.

Auf die Nennung seiner Bezüge wurde gem. § 286 (4) HGB verzichtet.

Er schlägt folgende Gewinnverwendung vor:

Nach Zusammenrechnung des Jahresüberschusses in Höhe von € 17.474,29 mit dem Verlustvortrag in Höhe von € 51.923,02 ergibt sich ein Bilanzverlust von € 34.448,73 welcher auf neue Rechnung vorgetragen werden soll.

Aufgrund der nicht durch das Eigenkapital gedeckten Fehlbeträge ist die Insolvenzantragspflicht des Geschäftsführers gem. § 64 GmbHG zu prüfen. Im Zusammenhang mit der Finanzkriese ist durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz am 18.10.2008 (BGBl 2008 I S. 1982) der Begriff Überschuldung in der Insolvenzordnung neu gefasst worden.

Demnach liegt eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne nur vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Die frühere Überschuldungsprüfung kann nun mit einer positiven Fortführungsprognose beendet werden. Aufgrund des vorliegenden Jahresabschlusses wurde mit Datum vom 07.02.2012 eine Fortführungsprognose erstellt.

Aufgrund der Vorliegenden Fortführungsprognose ist mit einer überwiegend wahrscheinlichen Fortführung des Unternehmens zu rechnen. Zahlungsunfähigkeit ist aufgrund der bestehenden Kontokorrentvereinbarung zu keinem Zeitpunkt gegeben. Bei prognostiziertem Geschäftsverlauf ist die bilanzielle Überschuldung bis zum 31.12.2012 beseitigt.

Es bestehen keine wesentlichen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen.

Im Geschäftsjahr 2011 waren durchschnittlich 5 Angestellte und 2 Aushilfen beschäftigt.

Kandel, 10.02.2012

___________

Michael Pilz

 

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