Malerei- und Lackiergewerbe
Sauder GmbH
Industriestraße 56, 76646 Bruchsal, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Manfred jun. Sauder seit 11.10.2016 | Prokura |
Barbara, geb. Heid Sauder seit 26.10.2006 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sauder GmbHBruchsalJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023AKTIVA
PASSIVA
ANHANG für das Geschäftsjahr 2023A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN Die Firma hat ihren Sitz in Bruchsal. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 107297 eingetragen. B. ALLGEMEINE ANGABEN ZU INHALT UND GLIEDERUNG DES JAHRESABSCHLUSSES Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf. Die größenabhängigen Erleichterungen bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden nicht in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss wurde nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages in EURO unter Gegenüberstellung der Werte zum 31. Dezember 2022 aufgestellt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses sind die Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich unverändert angewandt worden. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften des HGB aufgestellt (§§ 265, 266 ff. HGB). Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. C. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Die Erstellung erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Sie haben eine Nutzungsdauer von 5 Jahren. Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Sie haben eine Nutzungsdauer von 3 bis 10 Jahren. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von € 800,00 werden im Jahr des Zugangs sofort als Betriebsausgaben behandelt (entsprechend § 6 Abs. 2 EStG). Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet (§§ 255 Abs. 1, 253 Abs. 1 und 4 HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalwerten angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitpunkt danach darstellen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die Bewertung erfolgt nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method/PUC-Methode). Für die Abzinsung wird der von der Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz berücksichtigt, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Im Rahmen der Erstanwendung des IDW RH FAB 1.021 wurde die Bewertung der Pensionsrückstellung unter Annahme des Aktivprimats auf Basis des Anwartschaftsbarwertverfahrens (Projected Unit Credit Method) angepasst. Die Umstellung der Bewertung führt zu einer besseren Sicht auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, da die Rückdeckungsversicherungen und der Teil der Pensionsverpflichtung, die durch die Rückdeckungsversicherungen finanziert wird, nunmehr kongruent bewertet werden und damit der wirtschaftliche Nutzen der Rückdeckungsversicherung besser abgebildet wird. Der Effekt aus der Erstanwendung beläuft sich auf € 22.769,00. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, werden mit den Pensionsverpflichtungen verrechnet. Die Bewertung der verrechneten Vermögensgegenstände erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Passive Rechnungsabgrenzung beinhaltet vor dem Bilanzstichtag eingegangene Einzahlungen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. D. ANGABEN ZUR BILANZ Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit unter einem Jahr. Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag keine (Vj. € 16.000,00). Eigenkapital Das im Handelsregister eingetragene Kapital beträgt DM 50.000,00, es ist noch nicht auf EURO umgestellt. (Art. 42 Abs. 3 EGHGB). Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von € 1.229.997,16 enthalten. In Höhe der folgenden Beträge ergibt sich gemäß § 253 Abs. 6 HGB eine Gewinnausschüttungssperre: Unterschiedsbetrag Rückstellung nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB: € 995,00 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) gebildet. Er wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB): Ein durchschnittlicher Marktzinssatz von 1,82% für eine Laufzeit von 15 Jahren, der von der Deutschen Bundesbank bekanntgegeben wurde. Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2018G". Der Unterschiedsbetrag i.S.d. § 253 Abs. 6 HGB ergibt sich wie folgt:
Der Unterschiedsbetrag der Rückstellungen zwischen dem Sieben- und dem Zehn-Jahres-durchschnittszins gem. § 253 Abs. 6 HGB in Höhe von € 995,00 ist ausschüttungsgesperrt. Verbindlichkeiten In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von € 184.938,10 (Vj. € 183.278,54) enthalten. Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über einem Jahr bis zu fünf Jahren. Es bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren in Höhe von € 226.582,50 (Vorjahr € 250.000,00) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum 31.12.2023 bestanden neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten, Haftungsverhältnissen und außerbilanziellen Geschäften folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 2a HGB):
E. SONSTIGE ANGABEN Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 76 Arbeitnehmer beschäftigt (§ 285 Nr. 7 HGB). Gegenüber dem Geschäftsführer bestand ein Darlehen über € 6.000,00, zu einem Zinssatz von 3% pro Jahr mit unbestimmter Laufzeit und ein weiteres Darlehen in Höhe von € 10.000,00 zu einem Zinssatz von 4% pro Jahr, die Darlehen wurden im Geschäftsjahr vollständig zurückgeführt. Von den Erleichterungen nach §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Bruchsal, den 18. März 2025 Der Geschäftsführer Barbara Sauder Offenlegungsangaben § 328 Abs. 1a S. 1 HGB Der Jahresabschluss wurde am 26.03.2025 festgestellt. |
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