BRANDAD KiT GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Joachim Stelzer seit 14.4.2008 | Vorstandsmitglied |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
M******* S****** | 8.48% |
| 8.48% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BRANDAD Group AGFürthJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
AnhangI. AllgemeinDer vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des §§ 242ff. und §§ 264ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Dabei wurden die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung beachtet. Aufgrund der Merkmale der Firma BRANDAD Group AG liegt gem. § 267 (1) HGB eine "kleine Kapitalgesellschaft" vor. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach § 266 HGB und wurde unverändert gegenüber dem Vorjahr beibehalten. Die in den einzelnen Bilanzposten ausgewiesenen Beträge sind mit dem Vorjahr vergleichbar. Änderungen an den Vorjahreswerten wurden nicht vorgenommen. Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze und Bilanzierungsmethoden gem. § 252 HGB sind im Wesentlichem beibehalten worden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Dieser Anhang ist zu Veröffentlichungszwecke beim Bundesanzeiger angepasst unter Berücksichtigung der Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften. Daher ist insbesondere zu den Gewinn- und Verlustrechnungsposten keine Stellung genommen. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die folgenden Grundsätze beziehen sich lediglich auf Bilanzposten sofern diese in der Bilanz ausgewiesen sind. Aktivseite Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht. Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. In die Herstellungskosten wurden die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Gemeinkostenanteile einbezogen. Zinsen für Fremdkapital, Forschungs- und Vertriebskosten sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Finanzanlagen wurden mit ihren Anschaffungskosten bilanziert bzw. ggf. auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Mangels Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren wurde zum Bilanzstichtag keine Inventur durchgeführt. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt. Bei den in Arbeit befindlichen Aufträgen wurden zum Bilanzstichtag die geleisteten Arbeitswerte, das für den Auftrag verwendete Material (vorrätig sowie verarbeitet), sowie die von den Subunternehmern erbrachten Fremdleistungen aufgenommen. Die Bewertung erfolgte mit den Herstellungskosten, die sich aus den Aufwendungen für die Materialeinzelkosten, den Materialgemeinkosten, den Fertigungseinzelkosten, den Fertigungsgemeinkosten, den Aufwendungen für Fremdleistungen, den dazugehörigen Gemeinkosten und den angemessenen Verwaltungsgemeinkosten zusammensetzen. Zinsen für Fremdkapital, Forschungs- und Vertriebskosten wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Herstellkosten der unfertigen Aufträge wurden einzeln betrachtet und falls erforderlich mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Zum Bilanzstichtag lagen keine unfertigen Leistungen vor. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter Abzug von Einzelwertberichtigungen -bei erkennbaren Einzelrisiken- und Pauschalwertberichtigungen zur Abgeltung des allgemeinen Kreditrisikos angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Der Ansatz der Wertpapiere des Umlaufvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag. Dabei wurden erkennbare Risiken berücksichtigt. Der Kassenbestand und die Bankguthaben wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Aktivposten in fremder Währung -sofern vorhanden- wurden zu Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Auf die Bildung von aktiven latenten Steuern wurde gemäß der Befreiungsvorschrift nach § 274a Nr. 5 HGB verzichtet. Passivseite Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags nach § 253 (1) S. 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von einer Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betragen hat, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 (2) S. 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrags wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verpflichtungen gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Passivposten in fremder Währung -sofern vorhanden- wurden zu Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Auf die Bildung von passiven latenten Steuern wurde gemäß der Befreiungsvorschrift nach § 274a Nr. 5 HGB verzichtet. III. Bilanz Aktiva Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschafter betragen 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen wie folgt:
Passiva Der Gewinnvortrag aus dem Vorjahr beträgt 35.813,05 € (Vorjahr: 268.561,81 €). Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen waren keine zu bilden. Das Verrechnungsgebot von Vermögensgegenständen mit deren Schulden nach § 246 (2) S. 2 HGB war nicht anzuwenden, da keine derartigen Sachverhalte vorlagen. Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse bestehen wie folgt:
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 230.800,71€ (Vorjahr 118.089,49 €), im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von 0,00 € (Vorjahr 0,00 €) und gegenüber Gesellschaftern 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €) enthalten. Durch Pfandrechte und ähnliche Rechte sind Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €) abgesichert. Darüber hinaus bestehen für die Verbindlichkeiten im üblichen Umfang branchenübliche bzw. kraft Gesetz entstehende Sicherheiten. Haftungsverhältnisse gegen verbundene Unternehmen sind in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €) eingegangen. Das Wechselobligo beträgt 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €). Bürgschaften für fremde Verbindlichkeiten sind keine gewährt (Vorjahr: 0,00 €). Verpflichtungen aus Gewährleistungen sind als Rückstellung berücksichtigt. Verpflichtungen aus Mietverträgen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. IV. Sonstige Angaben Während des Geschäftsjahres waren durchschnittlich 21 Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt. Gesellschaftsorgane Der Vorstand setzt sich aus Herrn Joachim Stelzer und Herr Stefan Peter Roos zusammen. Sie vertreten die Gesellschaft jeweils alleine und sind einzeln zur Vertretung befugt. Herr Stelzer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Vom Schutzrecht nach § 286 (4) HGB bezüglich der Angabe der Gesamtbezüge für Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und des Aufsichtsrats wird Gebrauch gemacht. Vorschüsse und Kredite sind keine gewährt sowie keine Haftung für Verbindlichkeiten und Verpflichtungen, die den Geschäftsführer oder einem Mitglied des Aufsichtsrats persönlich betreffen, übernommen wurden. Zur Ergebnisverwendung werden keine Angaben gemacht. Gemäß § 325 (1) S. 4 HGB besteht ein Schutzrecht, wenn die Gesellschafter natürliche Personen sind.
Fürth, 5. Juli 2024 gez. Joachim Stelzer, Vorstand gez. Stefan Peter Roos, Vorstand sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 05.07.2024 festgestellt. |
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