Stammdaten

Register
Amtsgericht Coesfeld HRB 10168
Eingetragen
5.5.2006
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBeteiligungsgesellschaftenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Der Ankauf, Verkauf, Anmietung und Vermietung von Objekten und Gegenständen jeglicher Art sowie der Handel mit und die Errichtung von Immobilien durch Vergabe, sowie die Veranstaltung von Messen, Börsen und Märkten.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Business For Investments GmbH

Gronau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Umlaufvermögen 6.985,11 9.301,67
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.961,68 6.275,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.023,43 3.026,67
B. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 3.083,48 1.340,46
Bilanzsumme, Summe Aktiva 10.068,59 10.642,13

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.500,00 25.500,00
II. Verlustvortrag 26.840,46 27.037,74
III. Jahresfehlbetrag 1.743,02 -197,28
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 3.083,48 1.340,46
B. Rückstellungen 2.172,24 2.053,91
C. Verbindlichkeiten 7.896,35 8.588,22
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 522,77 5.588,22
Bilanzsumme, Summe Passiva 10.068,59 10.642,13

Anhang

Der Jahresabschluss der Business For Investm. GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Die Saldenvorträge zum 01.01.2011 entsprechen den Ansätzen in der Bilanz zum 31.12.2010. Sie sind unverändert übernommen worden.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Zugänge des Sachanlagevermögens werden grundsätzlich zeitanteilig abgeschrieben.

Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 150,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Fremdkapitalzinsen sind grundsätzlich bei der Ermittlung der Herstellungskosten nicht einbezogen worden.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 522,77 (Vorjahr: Euro 5.588,22).

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro  7.373,58.

Die Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet wurden. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Verbindlichkeiten: 7.373,58  Euro
Forderungen: 0,00  Euro

Das gezeichnete Kapital in Höhe von 25.500,00 war am Bilanzstichtag eingezahlt.

Der Geschäftsjahr 2011 erzielte Jahresfehlbetrag von Euro 1.743,02 stimmt mit dem Ansatz in der Gewinn- und Verlustrechnung überein.

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Die Gesellschaft schloss das Geschäftsjahr 2011 mit einem Jahresfehlbetrag von Euro 1.743,02 (Vorjahr: Euro -197,28) ab. Davon werden in den Gewinn- bzw. Verlustvortrag eingestellt: Euro 1.743,02. Zur Ausschüttung ist ein Betrag von Euro 0,00 vorgesehen.

Zum Bilanzstichtag beträgt der Bilanzverlust 28.583,48 €. Bei einem Stammkapital von 25.500,00 € beträgt die nominelle Überschuldung 3.083,48 € (nicht gedeckter Fehlbetrag).
Eine GmbH ist überschuldet, wenn die Verbindlichkeiten der GmbH höher sind als das Aktivvermögen, d.h. das Vermögen die Schulden nicht mehr deckt. Maßgebend ist hierbei nicht die Erfolgsbilanz, sondern die zu diesem Zweck erstellte Vermögensbilanz. In der Vermögensbilanz sind alle Betriebsvermögen vorhandenen stillen Reserven aufzudecken und auch die Bilanzposten zu bereinigen. Nach Handelsrecht sind die Verkehrswerte anzusetzen. Unechte Bilanzposten wie das Stammkapital bleiben hierbei außer Ansatz. Es gelten für die Aufstellung der Bilanz nicht die Bewertungsgrundsätze für die Jahresbilanz. Eine Gesellschaft, die auf Grund einer gem. handelsrechtlichen Grundsätzen erstellten Bilanz ein negatives Kapital ausweist, gilt noch nicht als überschuldet, wenn das Betriebsvermögen erhebliche stille Reserven enthält, die zumindest dem Überschuldungsgrad entsprechen. Erst wenn die stillen Reserven zur Deckung des Kapitalfehlbestandes nicht ausreichen, ist eine Überschuldung i. S. des § 63 GmbHG gegeben. Die Überschuldung ist ein Insolvenzgrund; sie verpflichtet den Geschäftsführer, unverzüglich die Eröffnung des Insolvenz- oder des gerichtlichen Vergleichsverfahren zu beantragen gem. § 64 GmbHG.

Aus der vorliegenden Bilanz ergeben sich Anhaltspunkte für das mögliche Vorliegen einer Überschuldung im rechtlichen Sinne, die Voraussetzung für eine Insolvenzantragspflicht gem. § 64 GmbHG sein kann. Um diese Frage verbindlich beantworten zu können, bedarf es der Erstellung eines sog. Überschuldungsstatus.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
  

Geschäftsführer: Herr Fr. Borrel


Die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB sowie die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 HGB werden angewandt.

Unterschrift der Geschäftsleitung

Gronau, 19.10.2012

Ort, Datum
Unterschrift

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.10.2012 festgestellt.

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