Business
For Investments GmbH
Gronau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
6.985,11 |
9.301,67 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.961,68 |
6.275,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.023,43 |
3.026,67 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
3.083,48 |
1.340,46 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
10.068,59 |
10.642,13 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.500,00 |
25.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
26.840,46 |
27.037,74 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.743,02 |
-197,28 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
3.083,48 |
1.340,46 |
| B.
Rückstellungen |
2.172,24 |
2.053,91 |
| C.
Verbindlichkeiten |
7.896,35 |
8.588,22 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
522,77 |
5.588,22 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
10.068,59 |
10.642,13 |
Anhang
Der Jahresabschluss der Business For Investm. GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Saldenvorträge zum 01.01.2011 entsprechen
den Ansätzen in der Bilanz zum 31.12.2010. Sie sind
unverändert übernommen worden.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Zugänge des Sachanlagevermögens werden
grundsätzlich zeitanteilig abgeschrieben.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von 150,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen. Fremdkapitalzinsen sind
grundsätzlich bei der Ermittlung der
Herstellungskosten nicht einbezogen worden.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 522,77
(Vorjahr: Euro 5.588,22).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 7.373,58.
Die Rückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet
wurden. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag bewertet.
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Verbindlichkeiten: 7.373,58 Euro
Forderungen: 0,00 Euro
Das gezeichnete Kapital in Höhe von 25.500,00
war am Bilanzstichtag eingezahlt.
Der Geschäftsjahr 2011 erzielte Jahresfehlbetrag
von Euro 1.743,02 stimmt mit dem Ansatz in der Gewinn- und
Verlustrechnung überein.
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor: Die Gesellschaft schloss das
Geschäftsjahr 2011 mit einem Jahresfehlbetrag von Euro
1.743,02 (Vorjahr: Euro -197,28) ab. Davon werden in den
Gewinn- bzw. Verlustvortrag eingestellt: Euro 1.743,02. Zur
Ausschüttung ist ein Betrag von Euro 0,00 vorgesehen.
Zum Bilanzstichtag beträgt der Bilanzverlust
28.583,48 €. Bei einem Stammkapital von 25.500,00
€ beträgt die nominelle Überschuldung
3.083,48 € (nicht gedeckter Fehlbetrag).
Eine GmbH ist überschuldet, wenn die
Verbindlichkeiten der GmbH höher sind als das
Aktivvermögen, d.h. das Vermögen die Schulden
nicht mehr deckt. Maßgebend ist hierbei nicht die
Erfolgsbilanz, sondern die zu diesem Zweck erstellte
Vermögensbilanz. In der Vermögensbilanz sind alle
Betriebsvermögen vorhandenen stillen Reserven
aufzudecken und auch die Bilanzposten zu bereinigen. Nach
Handelsrecht sind die Verkehrswerte anzusetzen. Unechte
Bilanzposten wie das Stammkapital bleiben hierbei
außer Ansatz. Es gelten für die Aufstellung der
Bilanz nicht die Bewertungsgrundsätze für die
Jahresbilanz. Eine Gesellschaft, die auf Grund einer gem.
handelsrechtlichen Grundsätzen erstellten Bilanz ein
negatives Kapital ausweist, gilt noch nicht als
überschuldet, wenn das Betriebsvermögen
erhebliche stille Reserven enthält, die zumindest dem
Überschuldungsgrad entsprechen. Erst wenn die stillen
Reserven zur Deckung des Kapitalfehlbestandes nicht
ausreichen, ist eine Überschuldung i. S. des § 63
GmbHG gegeben. Die Überschuldung ist ein
Insolvenzgrund; sie verpflichtet den
Geschäftsführer, unverzüglich die
Eröffnung des Insolvenz- oder des gerichtlichen
Vergleichsverfahren zu beantragen gem. § 64 GmbHG.
Aus der vorliegenden Bilanz ergeben sich
Anhaltspunkte für das mögliche Vorliegen einer
Überschuldung im rechtlichen Sinne, die Voraussetzung
für eine Insolvenzantragspflicht gem. § 64 GmbHG
sein kann. Um diese Frage verbindlich beantworten zu
können, bedarf es der Erstellung eines sog.
Überschuldungsstatus.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Herr Fr. Borrel
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Die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB sowie die
größenabhängigen Erleichterungen des §
288 HGB werden angewandt.
Unterschrift der Geschäftsleitung
Gronau, 19.10.2012
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.10.2012 festgestellt.
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