Steigenberger Energie GmbH
Kiefersfelden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
489.496,10 |
426.230,20 |
| I.
Sachanlagen |
388.410,00 |
424.058,00 |
| II.
Finanzanlagen |
101.086,10 |
2.172,20 |
| B.
Umlaufvermögen |
175.810,75 |
793.060,00 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
9.489,02 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
31.824,50 |
137.713,39 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
143.986,25 |
645.857,59 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
380,00 |
583,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
665.686,85 |
1.219.873,70 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
74.951,52 |
104.576,68 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
76.693,78 |
76.693,78 |
| II.
Gewinnvortrag |
27.882,90 |
22.571,53 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
29.625,16 |
-5.311,37 |
| B.
Rückstellungen |
526.019,96 |
437.074,55 |
| C.
Verbindlichkeiten |
64.715,37 |
678.222,47 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
64.715,37 |
678.222,47 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
665.686,85 |
1.219.873,70 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Unternehmenssitz der Steigenberger Energie GmbH ist
Kiefersfelden. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht
Traunstein unter Nummer HRB 409 eingetragen.
Der Jahresabschluss ist nach den geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Es kamen
die Vorschriften des HGB nach dem
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) zur Anwendung.
Nach den in § 267 HGB festgelegten
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss umfasst somit die
Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wird der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig
angewandt.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet worden. Bei abnutzbaren
Vermögensgegenständen sind planmäßige
Abschreibungen vorgenommen worden. Soweit erforderlich,
sind die niedrigen beizulegenden Werte angesetzt worden.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten bis 410 Euro wurden im Anschaffungsjahr
grundsätzlich aktiviert und in voller Höhe
abgeschrieben.
Bei den Finanzanlagen wird von dem Wahlrecht gem.
§ 253 Abs. 3 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht, sie werden
mit dem Nennwert ohne Abzinsung angesetzt.
Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt
grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten. Die Ermittlung der Herstellungskosten
erfolgt entsprechend der Wertuntergrenze gemäß
§ 255 Abs. 2 HGB. Sofern der am Abschlussstichtag
beizulegende Wert niedriger ist, wird dieser angesetzt.
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
zum Nominalwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden
durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.
Dem allgemeinen Ausfall-und Kreditrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung i.H.v. 1% auf die
Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen.
Die liquiden Mittel sind zum Nominalwert angesetzt.
Von dem Wahlrecht, nach §274 Abs. 1 Satz 2 HGB
aktive latente Steuern i.H.v. 52.458,75 € auszuweisen
wurde nicht Gebrauch gemacht.
Von dem Wahlrecht, ausstehende
Zuführungsbeträge zu Pensionsrückstellungen
aus der BilMoG-Umstellung nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB
wegen der HGB-Neuregelung zur Ermittlung des
durchschnittlichen Marktzinssatzes i.H.v. 14.688,00 €
nachzuholen, wurde Gebrauch gemacht.
Die Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage
einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem
notwendigen Erfüllungsbetrag.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des
Jahresergebnisses.
III. Angaben zu Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung
Aktiva
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bestanden nicht.
Passiva
Die Pensionsverpflichtungen werden mit dem nach
versicherungsmathematischen Grundätzen ermittelten
Wert unter Einbeziehung voraussichtlicher zukünftiger
Renten- und Gehaltssteigerungen sowie unter Abzinsung mit
dem geglätteten Marktzinssatz angesetzt. Bei der
Ermittlung der Pensionsrückstellungen wurde als
versicherungsmathematisches Berechnungsverfahren die
PUC-Methode angewendet. Diese Methode führt bei den
vorliegenden Zusagen zu einer betriebswirtschaftlich
angemessenen Darstellung der Verpflichtungen. Der
Berechnung lagen folgende grundlegende Annahmen zu Grunde:
- Rechnungszins 4,01% p.a.
- Rententrend 0,0 % p.a.
- Gehaltstrend 0,0 % p.a.
- biometrische Annahmen Richttafeln 2005 G von Klaus
Heubeck
Der Unterschiedsbetrag der
Pensionsrückstellungen nach § 253 Abs. 6 Satz 1
HGB (Anwendung des durchschnittlichen Marktzinssatzes der
vergangenen 10 Geschäftsjahre gegenüber zuvor 7
Geschäftsjahre) beträgt 64.405,00 €.
Aufwendungen und Erträge wurden nach § 246
Abs. 2 Satz 2 HGB wie folgt verrechnet:
Zinsaufwand Pensionsverpflichtungen Berichtsjahr
81.392,00 € abzüglich Ertrag wegen
Zinssatzänderungen (Durchschnitt 10 Jahre anstatt 7
Jahre) 64.405,00 € zuzüglich ausstehende
Zuführungsbeträge aus der BilMoG-Umstellung nach
Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB 14.688,00 € =
verbleibender Zinsaufwand Berichtsjahr 31.675,00 €.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen 39.161,85 €. Darin enthalten sind
gewährte Darlehen in Höhe von 38.961,85 €.
Keine der ausgewiesenen Verbindlichkeiten hat eine
Laufzeit von mehr als fünf Jahren.
Für keine der ausgewiesenen Verbindlichkeiten
hat die Gesellschaft den Gläubigern Sicherheiten
gestellt.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
bestanden nicht.
Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Im Berichtsjahr wurde die neue
Umsatzerlösedefinition nach BilRUG angewendet. Die
Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst.
In den Abschreibungen auf Sachanlagen sind
keine außerplanmäßige Abschreibungen
enthalten.
Ausschüttungssperre
Nach §§ 268 Abs. 8, 253 Abs. 6 Satz 2 HGB
unterliegt ein Gesamtbetrag von 64.405,00 € der
Ausschüttungssperre. Dieser Betrag ist der
Unterschiedsbetrag der Pensionsrückstellungen n.
§ 253 Abs. 6 Satz 1 HGB.
IV. Sonstige Angaben
Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr
Josef Steigenberger, Kiefersfelden. Er ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Im Jahresdurchschnitt des Berichtsjahres waren
2 Arbeitnehmer beschäftigt.
Kiefersfelden, den 20.12.2017
gez. Josef Steigenberger, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2017 festgestellt.
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