Locher
Zahntechnik GmbH
Herrenberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
61.324,50 |
24.131,50 |
| I.
Sachanlagen |
16.624,50 |
24.131,50 |
| II.
Finanzanlagen |
44.700,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
95.307,50 |
100.977,41 |
| I.
Vorräte |
34.780,25 |
25.211,15 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.134,65 |
14.863,50 |
| III.
Wertpapiere |
33.150,77 |
33.150,77 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
23.241,83 |
27.751,99 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.332,67 |
2.645,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
157.964,67 |
127.754,81 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
100.576,35 |
79.659,54 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
53.659,54 |
51.889,92 |
| III.
Jahresüberschuss |
20.916,81 |
1.769,62 |
| B.
Rückstellungen |
7.042,49 |
2.100,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
50.345,83 |
45.995,27 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
49.715,52 |
38.644,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
157.964,67 |
127.754,81 |
Anhang
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Die Gesellschaft erfüllt die Voraussetzungen des
§ 267 Abs.1 HGB.
Die für kleine Kapitalgesellschaften bzw.
Unternehmen in der Rechtsform der GmbH möglichen
Erleichterungen bei den Veröffentlichungspflichten
wurden in Anspruch genommen hinsichtlich der Gliederung der
Bilanz (§ 266 Abs.1 Satz 3 HGB), des Umfangs des
Jahresabschlusses (§ 326 Satz 1 HGB) und des Anhangs
(§ 326 Satz 2 HGB) sowie der Angaben über die
Ergebnisverwendung (§ 325 Abs.1 Satz 4 HGB).
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
1. Im Jahresabschluß sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten. Dabei wurden Posten der Aktivseite nicht mit
Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit
Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet.
2. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Diese Gegenstände sind in einem
besonderen Anlagenverzeichnis aufgeführt.
3. Die Vorräte zum Abschlussstichtag sind durch
entsprechende Inventurlisten nachgewiesen und
vollständig erfaßt.
4. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind ebenso wie die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen in separaten Saldenlisten verzeichnet.
5. Guthaben bei Kreditinstituten und
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stimmen
mit den Bankauszügen, der Kassenbestand mit dem
Kassenbuch überein.
6. Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den
Vorschriften des § 250 HGB, Rückstellungen im
Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.
7. Nach § 251 HGB anzugebende
Haftungsverhältnisse sind, soweit sie am
Abschlußstichtag bestanden, unter "Sonstige Angaben"
vermerkt.
8. Abweichungen von früheren
Bilanzierungsmethoden wurden im Geschäftsjahr nicht
vorgenommen.
Bewertungsmethoden
1. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlußbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres
überein.
2. Bei der Bewertung der
Vermögensgegenstände und Schulden, die jeweils
einzeln bewertet wurden, ist von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen worden. Dem stehen auch
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
3. Es ist vorsichtig bewertet worden. Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlußstichtag entstanden,
aber erst nach dem Abschlußstichtag bis zum Tag der
Aufstellung des Jahresabschlußes bekanntgeworden
sind, wurden berücksichtigt. Gewinne wurden nur
berücksichtigt, wenn sie am Abschlußstichtag
bereits realisiert waren.
4. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres wurden unabhängig von den
Zeitpunkten der Zahlungen im Jahresabschluß
berücksichtigt.
5. Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen bewertet.
6. Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens wurden nach § 253 Abs. 3 Satz 1
und 2 HGB bewertet.
7. Soweit Herstellungskosten zur Bewertung einzelner
Vermögensgegenstände heranzuziehen waren, sind
diese nach § 255 Abs.2 HGB ermittelt worden. Zinsen
für Fremdkapital wurden nur im Rahmen des § 255
Abs.3 HGB einbezogen.
8. Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
entsprechende Wertberichtigungen, das allgemeine
Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
9. Die Rückstellungen sind mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt worden.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr sind mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz
entsprechend § 253 Abs.2 HGB abgezinst worden.
10. Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit
dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Soweit der
Ausgabebetrag niedriger war, ist der Unterschiedsbetrag,
vermindert um planmäßige, auf die gesamte
Laufzeit der Verbindlichkeit verteilte Abschreibungen, in
den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite
aufgenommen.
11. Abweichungen von früheren Bewertungsmethoden
wurden im Geschäftsjahr nicht
vorgenommen.
Angaben gem. § 42 Abs.3 GmbHG
In der Position "Verbindlichkeiten" sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von
insgesamt 6.111,14 € enthalten.
Sonstige Angaben
Zum Abschlußstichtag bestanden keine nach
§ 251 HGB zu vermerkende Haftungsverhältnisse.
Mitglieder der Geschäftsführung:
Matthias Locher, Herrenberg
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.07.2012 festgestellt.
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