VSU Bewachungs- und Sicherheitsunternehmen GmbH
Selbe AdresseSonstige private Wach- und Sicherheitsdienste
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Axel Kühn seit 14.12.2012 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Karla Kühn | 50.00% |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KÜHNAX - Service GmbHMagdeburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang zum Jahresabschluss per 31.12.2010I. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss der Kühnax-Service GmbH ist unter Beachtung der allgemeinen Vorschriften der §§ 242 - 256 a HGB sowie der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 ff. HGB in Euro aufgestellt. Von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß §§ 266, 274 a, 276 und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die durch das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG-Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) geänderten Rechnungslegungsvorschriften wurden erstmalig zum 01.01.2010 angewendet. In Einklang mit Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB wurde auf die Anpassung der Vorjahreszahlen verzichtet. II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Die für Gesellschaft geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Änderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz sind beschrieben. Im Einzelnen erfolgen Bilanzierung und Bewertung nach folgenden Grundsätzen: 1. Immaterielle Vermögensgegenstände Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die Abschreibungen werden entsprechend der vertraglichen Laufzeit oder einer voraussichtlich kürzeren Nutzungsdauer der erworbenen Rechte vorgenommen. 2. Sachanlagen Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Anlagegüter ermittelt. Sämtliche Vermögensgegenstände werden grundsätzlich linear abgeschrieben. Für die in den Jahren 2008 bis 2010 angeschafften beweglichen abnutzbaren Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von mehr als 150,00 EUR bis zu 1.000,00 EUR wird analog zu der steuerlichen Regelung (§ 6 Abs. 2a EStG) ein jahrgangsweiser Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird im Geschäftsjahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren mit mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst (§ 6 Abs. 2 EStG). 3. Finanzanlagen - Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Wertansätzen gemäß § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB bewertet. 4. Vorräte - Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Warenbestände werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Marktpreis am Bilanzstichtag bewertet. 5. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen bewertet. 6. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bewertet. 7. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden gem. § 250 Abs. 1 HGB ausgewiesen. 8. Steuerrückstellungen/Sonstige Rückstellungen werden nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages bewertet. Dabei werden alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt. In den Steuerrückstellungen sind Rückstellungen für latente Steuern enthalten, die zugleich den Rückstellungsbegriff des § 249 HGB erfüllen. Die Rückstellungen werden unter Anwendung des im Zeitpunkt der Auflösung zu erwartenden Steuersatzes auf den Unterschiedsbetrag zwischen handels- und steuerbilanziellen Wertansätzen (unter Einbeziehung von Investitionsabzugsbeträgen gem. § 7 g EStG) gebildet. 12. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet. Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken, soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren, ist durch Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. III. Erläuterungen zur Bilanz 1. Am Abschluss-Stichtag bestanden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren in Höhe von 9.976,66 EUR. 2. Für Verbindlichkeiten ggü. K. Kühn liegt ein qualifizierter Rangrücktritt i. H. v. 4.439,71 EUR vor. IV. Sonstige Angaben Gesellschaftsorgane Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2010: Herr Axel Kühn
Magdeburg, 20.12.2011 Kühnax Service GmbH A. Kühn, Geschäftsführer Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern1.1.2010 - 31.12.2010 Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 40,09 EUR. 1.1.2009 - 31.12.2009 Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 23.11.2011 festgestellt. |
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