ATL - Agrar
Technik Lissa GmbH
Neukyhna
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.05.2023 bis zum 30.04.2024
Bilanz
Aktiva
|
|
30.4.2024
EUR |
30.4.2023
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
487.934,37 |
425.959,87 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
169,50 |
1.053,00 |
| II.
Sachanlagen |
487.764,87 |
424.906,87 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.252.027,38 |
1.326.563,18 |
| I.
Vorräte |
648.459,37 |
504.162,03 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
306.147,89 |
558.824,32 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
297.420,12 |
263.576,83 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.385,26 |
4.129,72 |
| Aktiva |
1.743.347,01 |
1.756.652,77 |
Passiva
|
|
30.4.2024
EUR |
30.4.2023
EUR |
| A.
Eigenkapital |
829.606,91 |
721.653,65 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
696.653,65 |
615.094,35 |
| III.
Jahresüberschuss |
107.953,26 |
81.559,30 |
| B.
Rückstellungen |
66.180,70 |
150.446,29 |
| C.
Verbindlichkeiten |
802.772,44 |
836.122,89 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
38.050,42 |
41.050,42 |
| E.
Passive latente Steuern |
6.736,54 |
7.379,52 |
| Summe
Passiva |
1.743.347,01 |
1.756.652,77 |
Anhang
I. ALLGEMEINE ANGABEN
Die Kapitalgesellschaft ist beim Amtsgericht Leipzig
unter der HRB Nummer 23390 eingetragen. Die
Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff. und
§§ 264ff. HGB und den ergänzenden
Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Im Interesse
einer besseren Übersichtlichkeit sind in der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten
gemäß § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB
zusammengefasst. Diese Posten werden im Anhang gesondert
aufgeführt und erläutert.
Bei der Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
wird unverändert das Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB angewandt. In der
Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
ergaben sich keine Veränderungen.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde dieser Vermerk in
den Anhang aufgenommen.
II.BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Immaterielle Wirtschaftsgüter wurden mit den
Anschaffungskosten aktiviert und um planmäßige
Absetzung vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungs-
oder Herstellungskosten aktiviert und soweit abnutzbar
um planmäßige Absetzungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
und entsprechend steuerlicher Vorschriften degressiv,
soweit die Nutzungsdauer weniger als 5 Jahre
betrug, linear vorgenommen. Bei dauerhafter Wertminderung
war auf den niedrigeren beizulegenden Wert
abzuschreiben.
Selbständig nutz- und bewertbare, abnutzbare
bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
deren Anschaffungskosten zwischen 250,00 EUR und
800,00 EUR betrugen, wurden gemäß § 6 Abs.
2 EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Bei den Gegenständen des
Umlaufvermögens wurde das strenge
Niederstwertprinzip beachtet.
Unfertige Erzeugnisse sowie
fertige Erzeugnisse und Waren wurden mit
Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Soweit
der Teilwert unter den Anschaffungs- und Herstellungskosten
lag, war dieser entsprechend den
handelsrechtlichen Grundsätzen anzusetzen. In die
Herstellungskosten sind neben den Material- und
Fertigungskosten, den Sonderkosten der Fertigung, die
Materialgemeinkosten, soweit angemessen und notwendig,
die Fertigungsgemeinkosten, soweit angemessen und notwendig
und die Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie
die Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen
und Aufwendungen für die betriebliche
Altersversorgung einbezogen. Aufwendungen für
Fremdkapitalzinsen werden nicht zum Ansatz gebracht.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. dem niederen beizulegenden Wert angesetzt.
Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden
Einzelberichtigungen vorgenommen.
Der
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks wurden zu
Nominalwerten angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten werden für die
anteilig in das nächste Geschäftsjahr
hineinreichenden Aufwandsanteile, für die im
alten Geschäftsjahr Zahlungen geleistet wurden,
gebildet.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.
Steuerrückstellungen und
sonstige Rückstellungen sind in Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Die Aufgliederung und die Bewegungen des
Anlagevermögens sind dem
Anlagenspiegel zu entnehmen.
Es bestehen keine
Forderungen bzw. sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten betrugen zum
Bilanzstichtag 802.772,44 EUR. Davon entfallen auf eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr 661.833,29 EUR, auf eine
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis zu fünf
Jahren 124.540,79 EUR und auf eine
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
0,00 EUR.
Die
Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen in
Höhe von 45.432,61 EUR das Ergebnis der
gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit 2024.
IV. SONSTIGE ANGABEN
Haftungsverhältnisse wurden von der ATL - Agrar
Technik Lissa GmbH zugunsten Dritter nicht
eingegangen.
Einzelvertretungsberechtigter
Geschäftsführer im Jahr 2024 war Herr Olaf
Letzel. Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
Gemäß Eintragung in das Handelsregister
wurde Frau Susann Bernt Einzelprokura
erteilt.
V. UNTERZEICHNUNG DES JAHRESABSCHLUSSES GEM. § 245
HGB
Eingeschlossen in die Unterzeichnung des
Jahresabschlusses per 30.04.2024 sind gemäß
§ 264 i. V. mit § 242 HGB:
Bilanz per 30.04.2024
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom
01.01.2024 bis 30.04.2024
Anlagespiegel
Anhang
Wiedemar OT Lissa, den 21.
August 2024,
gez.
Geschäftsführer Olaf Letzel
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.08.2024
festgestellt.
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