Stammdaten

Register
Amtsgericht Dortmund HRB 19878
Eingetragen
30.8.2006
Branche
Frisör- und BarbiersalonsEinzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und KörperpflegemittelnGroßhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln
Gegenstand
Betrieb eines Friseurgeschäftes.

Historie

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Management

NameRolle
Nidal Hasan
seit 12.2.2010
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Nidal GmbH

Dortmund

Jahresabschluss zum 31.12.2006

Bilanz

Aktiva

31.12.2006
EUR
A. Anlagevermögen 23.958,00
I. Sachanlagen 23.958,00
B. Umlaufvermögen 10.050,84
I. Vorräte 2.500,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 603,44
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 6.947,40
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.096,74
Bilanzsumme, Summe Aktiva 35.105,58

Passiva

31.12.2006
EUR
A. Eigenkapital 20.611,30
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Verlustvortrag 4.388,70
B. Verbindlichkeiten 14.494,28
Bilanzsumme, Summe Passiva 35.105,58

Anhang

I. Allgemeine Angaben
 
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

 
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

 
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

 

 
1. Gliederungsgrundsätze

 
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

 
Eine Anpassung der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres zur Vergleichbarkeit mit denen des Geschäftsjahres war nicht erforderlich.

 
Eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen Posten der Bilanz bestand nicht.

 

 
2. Bilanzierungsmethoden

 
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

 
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

 
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind nachfolgend gesondert angegeben.

3. Bewertungsmethoden

 
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtig worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

 

 
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

 

 
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

 
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

 
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

 
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

 
Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410,00) wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagespiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.

 
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

 
Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

 
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

 
Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

 
4. Währungsumrechnung
 
Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.
 

 
II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
 
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso wie die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

 
In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.

 
In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.

 
Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen
insgesamt EUR 1.776,34 ===============

 
Es handelt sich um Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter.


 
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auf keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, die aber für die Beurteilung der der Lage des Unternhemens von Bedeutung sind, sind nachfolgend gesondert erläutert:

 

 
III. Zusatzangaben zur Bilanz

 

 
Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziff. 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine sog. kleine Kapitalgesellschaft handelt.
 

 
IV. Sonstige Angaben

 
1) Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

 
Geschäftsführer:

 

 

Familienname Vorname Funktion Umfang der
Vertretungsbefugnis
Hasan Nidal Geschäftsführer Alleinvertretung


 
2) Arbeitnehmer
 
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres waren durchschnittlich beschäftigt:
(ohne Organmitglieder)
Anzahl

 
Angestellte 0
Arbeiter/-innen 3
Aushilfen 1
--
4
==

 

 
V. Ergebnisverwendung

 
Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Geselllschaftern vor,

 
den Jahresfehlbetrag in Höhe von 4.388,70 Euro

 
auf neue Rechnung vorzutragen.
 

Aufgliederung von aus Gründen der Klarheit in Bilanz und GuV zusammengefassten Posten

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 3.056,42 EUR.

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