TRIO
GmbH
Augsburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 14.12.2010 bis zum 13.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
13.12.2011
EUR |
13.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
16.468,84 |
17.093,86 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
45,00 |
82,05 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
16.423,84 |
17.011,81 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
16.468,84 |
17.093,86 |
Passiva
|
|
13.12.2011
EUR |
13.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
16.268,84 |
16.689,81 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
8.310,19 |
7.364,39 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
420,97 |
945,80 |
| B.
Rückstellungen |
200,00 |
100,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
0,00 |
304,05 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
0,00 |
304,05 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
16.468,84 |
17.093,86 |
Anhang
2.1. Allgemeine Angaben
Angaben hierzu entfallen im Berichtsjahr.
Es handelt sich hierbei um die offenzulegende Fassung
gem. § 326 HGB für kleine Kapitalgesellschaften.
2.2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierung und Bewertung erfolgen unter Beachtung
der Vorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine
Kapitalgesellschaften und unter zusätzlicher Beachtung
der steuerrechtlichen Bestimmungen.
Sachanlagen sind mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen bewertet. Immaterielle
Vermögensgegenstände, soweit entgeltlich
erworben, sind zu Anschaffungskosten bewertet, die ggf. um
planmäßige Abschreibungen vermindert wurden. Die
Nutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenstände
ist anhand der steuerlichen AfA-Tabellen festgelegt, wobei
jeweils möglichst kurze zulässige Nutzungsdauern
gewählt wurden. Die planmäßigen
Abschreibungen werden teils nach der degressiven, teils
nach der linearen Methode vorgenommen. In die
Herstellungskosten wurden die Material- und
Fertigungseinzelkosten sowie angemessene
Gemeinkostenanteile einbezogen. Zinsen für
Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten
einbezogen. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten
bewertet. Auf das gesamte Anlagevermögen wurden,
soweit erforderlich, Abschreibungen auf den niedrigeren
beizulegenden Wert vorgenommen.
Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt bei
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zu Anschaffungskosten.
Wegen der kontinuierlichen Wiederbeschaffung werden
gewogene Durchschnittspreise zugrundegelegt; das strenge
Niederstwertprinzip wird beachtet. Die unfertigen
Leistungen werden zu Herstellungskosten bzw. dem
niedrigeren beizulegendem Stichtagswert angesetzt. Die
Herstellungskosten enthalten die Einzelkosten sowie die
notwendigen Gemeinkosten. Zinsen für Fremdkapital sind
nicht in die Herstellungskosten einbezogen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
Abzug von Einzelwertberichtigungen - bei erkennbaren
Einzelrisiken - angesetzt. Etwaige Forderungen in
Fremdwährung werden mit dem Kurs zum Tag der
Rechnungsstellung bzw. mit dem niedrigeren Stichtagskurs
angesetzt.
Die Steuerrückstellungen und die sonstige
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in
Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme
angesetzt. Soweit handelsrechtlich zulässig, wurden im
Einklang mit den steuerlichen Vorschriften stehende
Berechnungsverfahren verwendet.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Etwaige
Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden mit dem
Umrechnungskurs bei Eingang der Rechnung bzw. - soweit der
Umrechnungskurs am Stichtag höher ist - mit dem
Stichtagskurs bewertet.
Etwaige Geschäftsvorfälle in fremder
Währung wurden mit dem Kurs am Tage des
Geschäftsvorfalles gebucht. Kursverluste bis zum
Bilanzstichtag werden bei der Bewertung der Forderungen und
Verbindlichkeiten erfasst.
Abweichungen zu den bisherigen Bilanzierungsmethoden
wurden nicht vorgenommen. Ebenfalls wurden keine
Abweichungen von den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen
des § 252 Abs. 1 HGB getätigt.
2.3. Erläuterung zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Verpflichtung zur Erstellung eines Anlagegitters
gem. § 268 Abs. 2 Satz 1 HGB entfällt gem.
§ 274 a Nr. 1 HGB. Die Abschreibungen des
Berichtsjahres gliedern sich postenweise wie folgt auf:
|
Berichtsjahr
|
Vorjahr
|
Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
€
|
0,00
|
€
|
0,00
|
Sachanlagen
|
€
|
0,00
|
€
|
0,00
|
Finanzanlagen
|
€
|
0,00
|
€
|
0,00
|
Forderungen uns sonstige
Vermögensgegenstände
Der Gesamtbetrag ist in der Bilanz ersichtlich.
Laufzeitangaben entfallen gem. § 266 Abs. 1 Satz
3 HGB. Im Gesamtbetrag sind Forderungen gegenüber den
Gesellschaftern von gesamt € 0,00 (Vorjahr: €
0,00) enthalten.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Angaben entfallen gem. § 274 a Nr. 4 HGB.
Sonderposten mit Rücklagenanteil
Im Berichtsjahr war diese Bilanzposition nicht
vorhanden (Vorjahr 0,00 €).
Rückstellungen
Angaben entfallen gem. § 288 HGB.
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag an Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit über 5 Jahre beträgt
€ 0,00 (Vorjahr: € 0,00) und ist in
Höhe von € 0,00 (Vorjahr: € 0,00) durch
Pfandrechte u. ä. gesichert.
Im Gesamtbetrag sind Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern von gesamt € 0,00 (€ 0,00)
enthalten.
2.4. Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
Es bestehen folgende Haftungsverhältnisse gem.
§ 251 HGB:
|
Berichtsjahr
|
Vorjahr
|
Wechselobligo
|
€
|
0,00
|
€
|
0,00
|
Bürgschaften
|
€
|
0,00
|
€
|
0,00
|
Wechsel- und
Scheckbürgschaften
|
€
|
0,00
|
€
|
0,00
|
Gewährleistungsverträge
|
€
|
0,00
|
€
|
0,00
|
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
|
|
|
|
|
Sicherheiten für
fremde Verbindlichkeiten
|
€
|
0,00
|
€
|
0,00
|
Mitglieder der Geschäftsführung
Name Beruf
Harald Peschel
Kaufmann
Michael
Krauß
Kaufmann
Vom Schutzrecht nach § 286 HGB bezüglich
der Vergütungen der Geschäftsorgane wird Gebrauch
gemacht.
Vorschüsse, Kredite und Haftungsübernahme
Geschäftsführung
|
Berichtsjahr
|
Vorjahr
|
Vorschüsse
(gewährt)
|
€
|
0,00
|
€
|
0,00
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Kredite (gewährt)
|
€
|
0,00
|
€
|
0,00
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Haftungsübernahme
|
€
|
0,00
|
€
|
0,00
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Beteiligungsgesellschaften
Wegen Schutzklausel gem. § 286 Abs. 3 Nr. 2 sind
entsprechende Angaben nicht aufzuführen.
Augsburg, 10.6.2013
Liquidatoren
gez. Michael Krauß und Harald Peschel
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2012 festgestellt.
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