Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 22937
Eingetragen
15.10.2007
Branche
Tätigkeiten von Versicherungsvertreterinnen und -vertreternVermittlung von KreditenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Gegenstand
Vermittlung des Abschlusses und Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss von Bausparverträgen und Versicherungen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz oder nach § 34 c GewO werden nicht ausgeführt.

Historie

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Management

NameRolle
Michael Krauß
seit 30.12.2010
Liquidator
Harald Peschel
seit 30.12.2010
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

TRIO GmbH

Augsburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 14.12.2010 bis zum 13.12.2011

Bilanz

Aktiva

13.12.2011
EUR
13.12.2010
EUR
A. Umlaufvermögen 16.468,84 17.093,86
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 45,00 82,05
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 16.423,84 17.011,81
Bilanzsumme, Summe Aktiva 16.468,84 17.093,86

Passiva

13.12.2011
EUR
13.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 16.268,84 16.689,81
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 8.310,19 7.364,39
III. Jahresfehlbetrag 420,97 945,80
B. Rückstellungen 200,00 100,00
C. Verbindlichkeiten 0,00 304,05
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 0,00 304,05
Bilanzsumme, Summe Passiva 16.468,84 17.093,86

Anhang


2.1. Allgemeine Angaben

Angaben hierzu entfallen im Berichtsjahr.

Es handelt sich hierbei um die offenzulegende Fassung gem. § 326 HGB für kleine Kapitalgesellschaften.


2.2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierung und Bewertung erfolgen unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften und unter zusätzlicher Beachtung der steuerrechtlichen Bestimmungen.

Sachanlagen sind mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Immaterielle Vermögensgegenstände, soweit entgeltlich erworben, sind zu Anschaffungskosten bewertet, die ggf. um planmäßige Abschreibungen vermindert wurden. Die Nutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenstände ist anhand der steuerlichen AfA-Tabellen festgelegt, wobei jeweils möglichst kurze zulässige Nutzungsdauern gewählt wurden. Die planmäßigen Abschreibungen werden teils nach der degressiven, teils nach der linearen Methode vorgenommen. In die Herstellungskosten wurden die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Gemeinkostenanteile einbezogen. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Auf das gesamte Anlagevermögen wurden, soweit erforderlich, Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zu Anschaffungskosten. Wegen der kontinuierlichen Wiederbeschaffung werden gewogene Durchschnittspreise zugrundegelegt; das strenge Niederstwertprinzip wird beachtet. Die unfertigen Leistungen werden zu Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegendem Stichtagswert angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten die Einzelkosten sowie die notwendigen Gemeinkosten. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug von Einzelwertberichtigungen - bei erkennbaren Einzelrisiken - angesetzt. Etwaige Forderungen in Fremdwährung werden mit dem Kurs zum Tag der Rechnungsstellung bzw. mit dem niedrigeren Stichtagskurs angesetzt.


Die Steuerrückstellungen und die sonstige Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Soweit handelsrechtlich zulässig, wurden im Einklang mit den steuerlichen Vorschriften stehende Berechnungsverfahren verwendet.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Etwaige Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden mit dem Umrechnungskurs bei Eingang der Rechnung bzw. - soweit der Umrechnungskurs am Stichtag höher ist - mit dem Stichtagskurs bewertet.

Etwaige Geschäftsvorfälle in fremder Währung wurden mit dem Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles gebucht. Kursverluste bis zum Bilanzstichtag werden bei der Bewertung der Forderungen und Verbindlichkeiten erfasst.

Abweichungen zu den bisherigen Bilanzierungsmethoden wurden nicht vorgenommen. Ebenfalls wurden keine Abweichungen von den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des § 252 Abs. 1 HGB getätigt.


2.3. Erläuterung zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Verpflichtung zur Erstellung eines Anlagegitters gem. § 268 Abs. 2 Satz 1 HGB entfällt gem.
§ 274 a Nr. 1 HGB. Die Abschreibungen des Berichtsjahres gliedern sich postenweise wie folgt auf:
  

 
Berichtsjahr
Vorjahr
Immaterielle Vermögensgegenstände

0,00

0,00
Sachanlagen

0,00

0,00
Finanzanlagen

0,00

0,00



Forderungen uns sonstige Vermögensgegenstände

Der Gesamtbetrag ist in der Bilanz ersichtlich.
Laufzeitangaben entfallen gem. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB. Im Gesamtbetrag sind Forderungen gegenüber den Gesellschaftern von gesamt € 0,00 (Vorjahr: € 0,00) enthalten.


Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Angaben entfallen gem. § 274 a Nr. 4 HGB.


Sonderposten mit Rücklagenanteil

Im Berichtsjahr war diese Bilanzposition nicht vorhanden (Vorjahr 0,00 €).


Rückstellungen

Angaben entfallen gem. § 288 HGB.


Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag an Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 5 Jahre beträgt € 0,00 (Vorjahr: € 0,00) und ist in Höhe von € 0,00 (Vorjahr: € 0,00) durch Pfandrechte u. ä. gesichert.
Im Gesamtbetrag sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von gesamt € 0,00 (€ 0,00) enthalten.

2.4. Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Es bestehen folgende Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB:
  

 
Berichtsjahr
Vorjahr
Wechselobligo

0,00

0,00
Bürgschaften

0,00

0,00
Wechsel- und Scheckbürgschaften

0,00

0,00
Gewährleistungsverträge

0,00

0,00
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
 
 
 
 
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten

0,00

0,00



Mitglieder der Geschäftsführung


Name        Beruf

Harald Peschel       Kaufmann
Michael Krauß        Kaufmann

Vom Schutzrecht nach § 286 HGB bezüglich der Vergütungen der Geschäftsorgane wird Gebrauch gemacht.


Vorschüsse, Kredite und Haftungsübernahme Geschäftsführung
  

 
Berichtsjahr
Vorjahr
Vorschüsse (gewährt)

0,00

0,00
Kredite (gewährt)

0,00

0,00
Haftungsübernahme

0,00

0,00



Beteiligungsgesellschaften

Wegen Schutzklausel gem. § 286 Abs. 3 Nr. 2 sind entsprechende Angaben nicht aufzuführen.


Augsburg, 10.6.2013


Liquidatoren

gez. Michael Krauß und Harald Peschel

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2012 festgestellt.

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