Poller Media GmbHLiquidiert

Dreisamstraße 10, 68753 Waghäusel, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 75444
Eingetragen
13.12.2000
Branche
Verlegen von ZeitschriftenVerlegen von ZeitungenVerlegen von Büchern
Gegenstand
Verlag und Vertrieb mit Printmedien und elektronischen Medien, ferner mit dem Handel und der Vermittlung von Kunstgegenständen aller Art, sowie mit sämtlichen damit verbundenen Dienstleisungen.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Lore Poller
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Lore Poller
Am Maurener Berg 11, 71254 Ditzingen
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Poller Media GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 1.175,00 2.251,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 197,50 394,00
II. Sachanlagen 977,50 1.857,50
B. Umlaufvermögen 30.664,52 23.695,47
I. Vorräte 6.959,58 6.959,58
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 23.577,28 16.521,02
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 127,66 214,87
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 710,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 332.189,86 298.890,59
Bilanzsumme, Summe Aktiva 364.029,38 325.547,56

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 357.189,86 323.890,59
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 332.189,86 298.890,59
B. Rückstellungen 2.410,00 2.680,00
C. Verbindlichkeiten 361.619,38 322.867,56
Bilanzsumme, Summe Passiva 364.029,38 325.547,56

Anhang


A. ALLGEMEINE  ANGABEN  ZUM  JAHRESABSCHLUSS

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt.

Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang ausgeübt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Von den größenabhängigen Erleichterungen nach § 288 I HGB wurde Gebrauch gemacht.

Per 1.1.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des BilMoG umgestellt. Die Umstellungseffekte wurden durch Erstellung einer BilMoG-Eröffnungsbilanz dokumentiert.

B. ANGABEN  ZU  BILANZIERUNGS-  UND  BEWERTUNGSMETHODEN

Bilanzierungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Gesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht angepasst.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:

I. ANLAGEVERMÖGEN

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre zugrunde gelegt.

Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

Seit 2004 wird auf Zugänge bei beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens monatsgenau abgeschrieben. Bei Altzugängen wurde bei beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens in der ersten Jahreshälfte die volle und auf Zugänge in der zweiten Jahreshälfte die halbe Jahresabschreibung verrechnet.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des An­lagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.

II. UMLAUFVERMÖGEN

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Einzelwertberichtigungen zu Forderungen waren im Berichtzeitraum keine zu bilden. Eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen zur ausreichenden Rechnungtragung des allgemeinen Kreditrisikos wurde aus Geringfügigkeit nicht gebildet.

III. RÜCKSTELLUNGEN

Die sonstigen Rückstellungen wurden so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen.

IV. VERBINDLICHKEITEN

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

C. ANGABEN  ZUR  BILANZ

I. ANGABEN  ZUR  AKTIVSEITE

1. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt 0,00 Euro.

II. ANGABEN  ZUR  PASSIVSEITE

1. Eigenkapital / Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2010 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

2. Verbindlichkeiten

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 321.619,38 Euro.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt zum Bilanzstichtag 0,00 Euro.

3. Gesamtbetrag der gesicherten Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 10.196,35 Euro sind durch persönliche Bürgschaft des Geschäftsführers Dr. Dr. Horst Poller gesichert.

D. ANGABEN  ZU  POSTEN  DER  GEWINN-  UND  VERLUSTRECHNUNG

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.

Die Aufgliederung der Umsatzerlöse wurde unter Bezug auf § 288, 1 HGB unterlassen.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

E. SONSTIGE  PFLICHTANGABEN

I. ANGABEN  ZU  DEN  ORGANEN  DER  GESELLSCHAFT

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt durch:


 Dr. Dr. Horst Poller.

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Die Angabe der Vergütung der Geschäftsführung unterbleibt gem. § 286 Abs. 4 HGB.

II. ANGABEN GEM. § 42 III GmbHG

Forderungen gegen Gesellschafter bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von 0,00 €
(Vorjahr: 0,00 €).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen 279.240,69 € (Vorjahr: 245.143,73 €).

Frankfurt am Main, den 2. Februar 2012
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.02.2012 festgestellt.

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