Poller
Media GmbH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.175,00 |
2.251,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
197,50 |
394,00 |
| II.
Sachanlagen |
977,50 |
1.857,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
30.664,52 |
23.695,47 |
| I.
Vorräte |
6.959,58 |
6.959,58 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
23.577,28 |
16.521,02 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
127,66 |
214,87 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
710,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
332.189,86 |
298.890,59 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
364.029,38 |
325.547,56 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
357.189,86 |
323.890,59 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
332.189,86 |
298.890,59 |
| B.
Rückstellungen |
2.410,00 |
2.680,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
361.619,38 |
322.867,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
364.029,38 |
325.547,56 |
Anhang
A.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM
JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits
oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses
Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit
grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang
ausgeübt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen nach § 288 I HGB wurde Gebrauch
gemacht.
Per 1.1.2010 wurde auf die geänderten
Vorschriften des BilMoG umgestellt. Die Umstellungseffekte
wurden durch Erstellung einer BilMoG-Eröffnungsbilanz
dokumentiert.
B.
ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für
kleine Gesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemäß Art. 67
Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der
Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der
Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu
beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend
nicht angepasst.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
I.
ANLAGEVERMÖGEN
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als
Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre zugrunde gelegt.
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen.
Seit 2004 wird auf Zugänge bei beweglichen
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
monatsgenau abgeschrieben. Bei Altzugängen wurde bei
beweglichen Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens in der ersten Jahreshälfte die
volle und auf Zugänge in der zweiten Jahreshälfte
die halbe Jahresabschreibung verrechnet.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der
ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
II.
UMLAUFVERMÖGEN
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Einzelwertberichtigungen zu
Forderungen waren im Berichtzeitraum keine zu bilden. Eine
Pauschalwertberichtigung zu Forderungen zur ausreichenden
Rechnungtragung des allgemeinen Kreditrisikos wurde aus
Geringfügigkeit nicht gebildet.
III.
RÜCKSTELLUNGEN
Die sonstigen Rückstellungen wurden so bemessen,
dass sie nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen Rechnung tragen.
IV.
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
C.
ANGABEN ZUR BILANZ
I.
ANGABEN ZUR AKTIVSEITE
1.
Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beträgt 0,00 Euro.
II.
ANGABEN ZUR PASSIVSEITE
1.
Eigenkapital / Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2010 in
voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
2.
Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 321.619,38
Euro.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt zum
Bilanzstichtag 0,00 Euro.
3.
Gesamtbetrag der gesicherten Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
in Höhe von 10.196,35 Euro sind durch persönliche
Bürgschaft des Geschäftsführers Dr. Dr.
Horst Poller gesichert.
D.
ANGABEN ZU POSTEN DER
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
Die Aufgliederung der Umsatzerlöse wurde unter
Bezug auf § 288, 1 HGB unterlassen.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
E.
SONSTIGE PFLICHTANGABEN
I.
ANGABEN ZU DEN ORGANEN DER
GESELLSCHAFT
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt
durch:
Dr. Dr. Horst Poller.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Angabe der Vergütung der
Geschäftsführung unterbleibt gem. § 286 Abs.
4 HGB.
II.
ANGABEN GEM. § 42 III GmbHG
Forderungen gegen Gesellschafter bestehen am
Abschlussstichtag in Höhe von 0,00 €
(Vorjahr: 0,00 €).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen 279.240,69 € (Vorjahr: 245.143,73 €).
Frankfurt am Main, den 2. Februar 2012
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.02.2012 festgestellt.
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