Malerfachbetrieb Rath GmbH
Hagener Straße 382, 57223 Kreuztal, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Paul Sebastian Dreute seit 9.3.2026 | Geschäftsführer |
Andreas Wagner seit 10.11.2016 | Geschäftsführer |
Kai Uwe Krafft seit 18.2.2008 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
Paul Sebastian Dreute | 25.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 2.30% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Malerfachbetrieb Rath GmbHKreuztalJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023MALERFACHBETRIEB RATH GMBH, KREUZTALA K T I V A
P A S S I V A
Malerfachbetrieb Rath GmbH Anhang für das Geschäftsjahr 2023 I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Malerfachbetrieb Rath GmbH hat ihren Sitz in Kreuztal. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HR B 3374 eingetragen. II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs.1 HGB handelt und damit gemäß § 288 HGB nicht alle Angaben nach §§ 265 - 287 HGB in den Anhang aufgenommen worden sind. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden linear abgeschrieben (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu drei Jahren). Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, im Falle abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen. Dabei kommt grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Selbstständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben, sofern ihre jeweiligen Anschaffungs- oder Herstellungskosten 800,00 Euro nicht übersteigen. Voraussichtlich dauernde Wertminderungen, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen, wird duch außerplanmäßige Abschreibung Rechnung getragen. Wurden in Vorjahren Wertberichtigungen vorgenommen und sind die Gründe für die Wertminderung in der Zwischenzeit ganz oder teilweise entfallen, erfolgt eine Wertaufholung bis höchstens zu den Anschaffungskosten. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten oder bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit den niedrigeren beizulegenden Werten. Wurden in Vorjahren Wertberichtigungen vorgenommen und sind die Gründe für die Wertminderung in der Zweischenzeit ganz oder teilweise entfallen, erfolgt eine Wertaufholung bis höchstens zu den Anschaffungskosten. Die Vorräte wurden durch Inventur aufgenommen und zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung erforderlicher Wertberichtigungen angesetzt. Die erhaltenen Anzahlungen wurden - soweit möglich - gemäß § 268 Abs. 5 HGB offen von den Vorräten abgesetzt. Bei Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko durch Abwertungen berücksichtigt. Zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos wird ein Pauschalabschlag errechnet. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen werden auf den Barwert abgezinst. Die flüssigen Mittel sind zu Nennwerten bewertet. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden die im Geschäftsjahr 2023 geleisteten Zahlungen im Wesentlichen für Versicherungen und KfZ-Steuer abgegrenzt, soweit sie auf das Folgejahr entfallen. Das Eigenkapital ist zum Nennwert bewertet. Bei der Bewertung von Rückstellungen werden erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB). Die Preis- und Kostensteigerungen orientieren sich an der Teuerungsrate und wurden über die jeweilige Laufzeit der Rückstellung mit Sätzen zwischen 1% und 2% berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Handelt es sich um Rentenverpflichtungen, sind diese zum Barwert unter Verwendung eines fristadäquaten durchsschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre angesetzt. IV. Erläuterung zur Bilanz 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Gegenüber Gesellschaftern bestehen Forderungen in Höhe von TEUR 142 (Vorjahr: TEUR 134). Die Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 2. Bilanzgewinn In dem Bilanzgewinn zum 31.12.2023 ist ein Gewinnvortrag in Höhe von TEUR 67 enthalten. 3. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten von TEUR 177 (Vorjahr: TEUR 245) haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem bis fünf Jahre bestehen in Höhe von TEUR 175 (Vorjahr: TEUR 201). Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen TEUR 66 (Vorjahr TEUR 109). 4. Pensionsrückstellungen Der Unterschiedsbetrag bei der Bewertung der Pensionsrückstellung zwischen dem Ansatz mit dem zehnjährigen durchschnittlichen Zinssatz und dem siebenjährigen durchschnittlichen Zinssatz beträgt gem. § 253 Abs. 6 S. 1 HGB TEUR 1. 5. Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestehen Avalbürgschaften in Höhe von TEUR 298 (im Vorjahr: TEUR 163). Die Möglichkeit einer Inanspruchnahme aus diesen Bürgschaften schätzen wir als gering ein. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen uns nicht vor (§ 285 Nr. 27 HGB). 6. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr bestehen in Höhe von TEUR 139 und mit einer Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren in Höhe von TEUR 145. Des Weiteren bestehen zum Stichtag Bestellobligos im üblichen Rahmen. V. Sonstige Angaben Im Jahresdurchschnitt hat die Gesellschaft 34 Arbeitnehmer beschäftigt.
Kreuztal, den 12. August 2024 Kay-Uwe Krafft Andreas Wagner Datum der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023: 23. August 2024 |
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