Stammdaten

Register
Amtsgericht Siegen HRB 3374
Eingetragen
5.4.1989
Branche
Großhandel mit AnstrichmittelnMalerei- und LackiergewerbeTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Baustoffen und Anstrichmitteln
Gegenstand
Maler- und Anstreicherarbeiten aller Art, Stahlbetonsanierung, Fußbodenverlegung und Handel mit Malerfachbedarf.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Andreas Wagner
seit 10.11.2016
Geschäftsführer
Kai Uwe Krafft
seit 18.2.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
50.00%
Paul Sebastian Dreute
25.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

57074 Siegen
49.020 €
33.33%
57250 Netphen
49.020 €
33.33%

Beteiligungen

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Malerfachbetrieb Rath GmbH

Kreuztal

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023

MALERFACHBETRIEB RATH GMBH, KREUZTAL

A K T I V A

31.12.2023 
EUR
31.12.2022 
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 41.078,46 22.138,46
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 847,00 489,00
II. Sachanlagen 37.675,00 19.093,00
III. Finanzanlagen 2.556,46 2.556,46
B. UMLAUFVERMÖGEN 1.054.783,64 980.833,30
I. Vorräte 64.193,68 315.302,73
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 391.630,51 415.972,07
III. Schecks, Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten 598.959,45 249.558,50
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 12.330,15 12.468,56
1.108.192,25 1.015.440,32

P A S S I V A

31.12.2023 
EUR
31.12.2022 
EUR
A. EIGENKAPITAL 463.036,81 266.669,12
I. Gezeichnetes Kapital 200.000,00 200.000,00
II. Bilanzgewinn 263.036,81 66.669,12
B. RÜCKSTELLUNGEN 227.680,00 192.749,00
C. VERBINDLICHKEITEN 417.337,64 555.609,60
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 137,80 412,60
1.108.192,25 1.015.440,32

Malerfachbetrieb Rath GmbH

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Malerfachbetrieb Rath GmbH hat ihren Sitz in Kreuztal. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HR B 3374 eingetragen.

II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs.1 HGB handelt und damit gemäß § 288 HGB nicht alle Angaben nach §§ 265 - 287 HGB in den Anhang aufgenommen worden sind.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden linear abgeschrieben (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu drei Jahren).

Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, im Falle abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen. Dabei kommt grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Selbstständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben, sofern ihre jeweiligen Anschaffungs- oder Herstellungskosten 800,00 Euro nicht übersteigen.

Voraussichtlich dauernde Wertminderungen, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen, wird duch außerplanmäßige Abschreibung Rechnung getragen. Wurden in Vorjahren Wertberichtigungen vorgenommen und sind die Gründe für die Wertminderung in der Zwischenzeit ganz oder teilweise entfallen, erfolgt eine Wertaufholung bis höchstens zu den Anschaffungskosten.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten oder bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit den niedrigeren beizulegenden Werten. Wurden in Vorjahren Wertberichtigungen vorgenommen und sind die Gründe für die Wertminderung in der Zweischenzeit ganz oder teilweise entfallen, erfolgt eine Wertaufholung bis höchstens zu den Anschaffungskosten.

Die Vorräte wurden durch Inventur aufgenommen und zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung erforderlicher Wertberichtigungen angesetzt.

Die erhaltenen Anzahlungen wurden - soweit möglich - gemäß § 268 Abs. 5 HGB offen von den Vorräten abgesetzt.

Bei Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko durch Abwertungen berücksichtigt. Zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos wird ein Pauschalabschlag errechnet. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen werden auf den Barwert abgezinst.

Die flüssigen Mittel sind zu Nennwerten bewertet.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden die im Geschäftsjahr 2023 geleisteten Zahlungen im Wesentlichen für Versicherungen und KfZ-Steuer abgegrenzt, soweit sie auf das Folgejahr entfallen.

Das Eigenkapital ist zum Nennwert bewertet.

Bei der Bewertung von Rückstellungen werden erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB). Die Preis- und Kostensteigerungen orientieren sich an der Teuerungsrate und wurden über die jeweilige Laufzeit der Rückstellung mit Sätzen zwischen 1% und 2% berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Handelt es sich um Rentenverpflichtungen, sind diese zum Barwert unter Verwendung eines fristadäquaten durchsschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre angesetzt.

IV. Erläuterung zur Bilanz

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Gegenüber Gesellschaftern bestehen Forderungen in Höhe von TEUR 142 (Vorjahr: TEUR 134). Die Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

2. Bilanzgewinn

In dem Bilanzgewinn zum 31.12.2023 ist ein Gewinnvortrag in Höhe von TEUR 67 enthalten.

3. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten von TEUR 177 (Vorjahr: TEUR 245) haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem bis fünf Jahre bestehen in Höhe von TEUR 175 (Vorjahr: TEUR 201). Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen TEUR 66 (Vorjahr TEUR 109).

4. Pensionsrückstellungen

Der Unterschiedsbetrag bei der Bewertung der Pensionsrückstellung zwischen dem Ansatz mit dem zehnjährigen durchschnittlichen Zinssatz und dem siebenjährigen durchschnittlichen Zinssatz beträgt gem. § 253 Abs. 6 S. 1 HGB TEUR 1.

5. Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen Avalbürgschaften in Höhe von TEUR 298 (im Vorjahr: TEUR 163). Die Möglichkeit einer Inanspruchnahme aus diesen Bürgschaften schätzen wir als gering ein. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen uns nicht vor (§ 285 Nr. 27 HGB).

6. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr bestehen in Höhe von TEUR 139 und mit einer Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren in Höhe von TEUR 145. Des Weiteren bestehen zum Stichtag Bestellobligos im üblichen Rahmen.

V. Sonstige Angaben

Im Jahresdurchschnitt hat die Gesellschaft 34 Arbeitnehmer beschäftigt.

 

Kreuztal, den 12. August 2024

Kay-Uwe Krafft

Andreas Wagner

Datum der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023: 23. August 2024

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