LBX Grundstücks- und Beteiligungs-KG
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Petra Fink seit 16.1.2019 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
5 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 5 angezeigt
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LEIN-ECHT Beteiligungsgesellschaft mbH i.L.GräfelfingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BilanzAKTIVA
Bürgschaften: Keine Weitere "Verbindlichkeiten": siehe Vorbemerkung zu AnhangAnhangVorbemerkung zu weitere "Verbindlichkeiten: Mit Bescheid für 2009 über Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag vom 22.02.2011 wurde der von der Gesellschaft beantragte Verlustabzug auf Euro 3.271.137,-- reduziert und wurden Steuerabschlusszahlungen für 2009 in Höhe von Euro 224.866,00 für Körperschaftsteuer und Euro 12.367,70 für Solidaritätszuschlag festgesetzt. Hiergegen hat die Gesellschaft am 22.03.2011 Einspruch eingelegt und bezüglich der Zahlungen die Aussetzung der Vollziehung beantragt. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im Beschluss vom 26.08.2010, Az. I B 49/10 ausgeführt, dass er die Regelung unter § 10d Abs.2 Satz 1 EStG 2002 i.V.m. § 8c KStG 2002 n.F. bezüglich der Einschränkung zur hinausschiebenden Verrechnung von Verlustvorträgen zur Erreichung der sogenannten Mindestbesteuerung vorläufig für verfassungswidrig hält, wenn die Steuerpflichtige von einer späteren Verlustverrechnung endgültig ausgeschlossen ist. Mit Schreiben vom 13.06.2012 hat das Finanzamt München-Abt. Körperschaften die Verfahrensruhe nach § 363 Abs.2 S.2 AO mitgeteilt. Mit Schreiben vom 23.10.2013 hat das Finanzamt München-Abt. Körperschaften nunmehr mitgeteilt, dass der BFH mit Urteil vom 22.08.2012 entschieden hat, dass die sog. Mindestbesteuerung in ihrer Grundkonzeption einer zeitlichen Streckung des Verlustvortrages nicht gegen Verfassungsrecht verstößt. Weiter wurde mitgeteilt, dass gegen die Entscheidung des BFH Verfassungsbeschwerde unter dem Az. 2 BvR 2998/12 zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erhoben wurde und aus diesem Grund das Verfahren gemäß § 363 Abs.2 S.2 AO (vorerst) weiter ruht. Die erhobenen Steuernachzahlungen wurden daher auch in der Bilanz zum 31.12.2014 nicht unter Verbindlichkeiten ausgewiesen. 1. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen Bilanzierungs- und Bew ertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Sachanlagevermögen gab es im Jahr 2014 keines mehr. Ein Finanzanlagevermögen gab es im Jahr 2014 ebenfalls nicht mehr. Forderungen bestanden zum Bilanzstichtag nur noch auf Steuererstattungen. Rückstellungen wurden für noch ungewisse Verbindlichkeiten gebildet; die Rückstellungen erfolgten für Abschlusskosten. Die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden im Jahr 2009 vollständig getilgt. An Verbindlichkeiten sind noch Ansprüche Dritter mit dem Nennbetrag auszuweisen. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Ansprüche Dritter wegen gezahlter Steuern, die mit ihrer tatsächlichen Höhe anzusetzen waren, soweit solche nach Rechtsauffassung der Gesellschaft bestehen. 2. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz a) Anlagevermögen Abschreibungen sind im Jahr 2014 nicht mehr angefallen, nachdem das Immobilienvermögen im Jahr 2009 verkauft worden ist. b) Verbindlichkeiten Darlehensverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen am Bilanzstichtag keine mehr. c) Kredite an Geschäftsführer Kredite an Geschäftsführer bestehen keine. 3. Umrechnung des noch auf Deutsche Mark lautenden Stammkapitals Das Stammkapital lautet noch auf Deutsche Mark 500.000,00 (Nennbetrag). Es wurde zum Kurs von 1,95583 auf Euro umgerechnet. 4. Ergebnisverwendung und Rücklagenentwicklung. Der Jahresfehlbetrag 2014 beträgt Euro 529,59. Nach Hinzurechnung des Verlustvortrages aus dem Vorjahr in Höhe von Euro 652.391,95 ergibt sich ein Bilanzverlust in Höhe von Euro 652.921,54. 5. Sonstige Pflichtangaben Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane: In der Versammlung am 20.06.2008 haben die Gesellschafter Herrn Rechtsanwalt Dr. Claus Drude -unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB- zum Liquidator der LEIN-ECHT Beteiligungsgesellschaft mbH i. L. bestellt. Herr Dr. Claus Drude hat mit Schreiben vom 14.07.2008 seine Bestellung zum Liquidator angenommen. Neben dem Liquidator als Geschäftsführungsorgan war im Jahr 2014 eine Arbeitnehmerin als Prokuristin unentgeltlich tätig. Anmerkungen über die von der Gesellschaft zu erfüllenden Pflichten 1. Es handelt sich um eine Kleinstkapitalgesellschaft gemäß § 267 a HGB i.S.d. MicroBilG vom 20.12.2012. Die Kapitalgesellschaft erweitert den Jahresabschluss auch dieses Jahr um einen Anhang, da sie von der anderweitigen Darstellung gemäß " 264 Abs.1 Ziff.1 und 2 HGB auch zum Stichtag 31.12.2014 keinen Gebrauch macht. 2. Es werden die Erleichterungen gemäß § 326 HGB in Anspruch genommen mit der Maßgabe, dass nur Bilanz und Anhang, also nicht Gewinn- und Verlustrechnung und Lagebericht, einzureichen sind. 3. Bei der Erstellung des Anhanges gemäß §§ 284, 285 HGB wurden die Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften entsprechend § 288 HGB in Anspruch genommen. WEITERE DATEN
Gräfelfing, den 28. Januar 2015 Dr. Claus Drude, Liquidator Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 06.03.2015 |
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