Engel Autohaus GmbHLiquidiert

95030 Hof, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hof HRB 1430
Eingetragen
16.12.1988
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
Gegenstand
Der Handel mit und die Reparatur von Fahrzeugen aller Art und Zubehör sowie der Betrieb einer Waschanlage.

Historie

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Management

NameRolle
Friedhelm Engel
seit 10.10.2006
Prokura
Astrid Martha Engel
seit 28.8.2003
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Engel Autohaus GmbH

Hof

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 194.695,00 257.027,00
I. Sachanlagen 194.695,00 257.027,00
B. Umlaufvermögen 563.207,43 930.796,25
I. Vorräte 310.132,89 676.822,02
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 237.386,55 233.354,74
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 15.687,99 20.619,49
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 1.445,30
Bilanzsumme, Summe Aktiva 757.902,43 1.189.268,55

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 101.085,38 79.077,74
B. Rückstellungen 6.154,15 5.603,27
C. Verbindlichkeiten 650.662,90 1.104.587,54
Bilanzsumme, Summe Passiva 757.902,43 1.189.268,55

Anhang

1. ALLGEMEINE ANGABEN

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff) in der Fassung des BilRUG sowie der Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

   2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem vorangegangenen Geschäftsjahr unverändert beibehalten worden.

Die Bilanzierung des Anlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 HGB). Bei den Anlagegütern wurde die lineare Abschreibung gewählt.

Die Vorräte / in Arbeit befindlichen Aufträge wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungs-kosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit ihrem Nennwert, vermindert um Pauschalwertberichtigungen, bewertet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berück-sichtigt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt.

Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).

Die Eigenkapitalpositionen wurden mit dem Nennwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden mit dem nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Sie beinhalten alle bis zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB).

Sämtliche Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
  
3. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

   1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr.

Forderungen gegenüber Gesellschaftern

Es bestehen, wie im Vorjahr, keine Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG).
  
2. Verbindlichkeiten

Bezeichnung
Stand
RLZ
RLZ
RLZ
 
31.12.2018
bis 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten
             3.751,58 €
          3.751,58 €
               -   €
                      -   €
erh. Anzahlungen auf Bestellungen
                        -   €
                    -   €
               -   €
                      -   €
Verbindlichkeiten aus LuL
         599.789,48 €
      599.789,48 €
               -   €
                      -   €
sonstige Verbindlichkeiten
           47.121,84 €
        47.121,84 €
               -   €
                      -   €
Summe
         650.662,90 €
      650.662,90 €
               -   €
                      -   €


Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Es bestehen, wie im Vorjahr, keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG).
  
4. SONSTIGE PFLICHTANGABEN

   1. Haftungsverhältnisse ( § 251 HGB)

Die Gesellschaft hat sich nicht verbürgt. Risiken aus Wechseln, Schecks und Gewährleistungsverträgen bestehen nicht. Es wurden keine Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestellt.

   2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Aus Miet- und Pachtverträgen bestehen Verpflichtungen in geschäftsüblichem Umfang.

   3. Größenabhängige Erleichterungen

Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch.
  
4. Gewährte Vorschüsse und Kredite an das Geschäftsführungsorgan

An das Geschäftsführungsorgan wurden keine Kredite und Vorschüsse gewährt.

sonstige Berichtsbestandteile

Hof, den 20.09.2019

Astrid Engel
Geschäftsführerin


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.09.2019 festgestellt.

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