TBS Touchless Biometric Systems AGLiquidiert

Hörvelsinger Weg 51, 89081 Ulm, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 720340
Eingetragen
12.5.2003
Branche
Herstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen GerätenHerstellung von MehrzweckindustrieroboternForschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie
Gegenstand
Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Sicherheitssystemen, insbesondere unter Verwendung biometrischer Daten und Merkmale

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Sonstige
Vorstandsmitglied

Konzern- und Jahresabschlüsse

TBS Touchless Biometric Systems AG

Ulm

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 921.277,00 921.277,00
B. Umlaufvermögen 390,53 743,60
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.833.793,93 1.832.731,45
Bilanzsumme, Summe Aktiva 2.755.461,46 2.754.752,05

Passiva

   
  31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
B. Rückstellungen 3.850,00 3.850,00
C. Verbindlichkeiten 2.751.611,46 2.750.902,05
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 709,41 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 2.755.461,46 2.754.752,05

Anhang

Bearbeitungshinweis:

(Version 8.7)

In diesem Anhang sind bereits die gesetzlichen Änderungen zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2008 beginnen, realisiert.

Über den Bedingungsassistenten wird Ihnen für das Wirtschaftsjahr 2009 die Möglichkeit geboten, wahlweise nur die Pflichtangaben oder freiwillig den Gesamtumfang des BilMoG anzuwenden.

Die Anpassungen zum BilMoG sind an den Tool-Tipps vor Überschriften zu erkennen.

Dieser Anhang kann weiterhin wie gewohnt auch für Wirtschaftsjahre vor 2009 genutzt werden. Alle relevanten Angaben werden über Bedingungen in Abhängigkeit zum Wirtschaftsjahr gesteuert.

(Der Bearbeitungshinweis kann über den Bedingungs-Assistenten inaktiv gesetzt werden.)

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Vorschrift ist bei der erstmaligen Anwendung des BilMoG nicht anzuwenden.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben zur Bilanz

Soweit § 285 Nr. 26 HGB zutrifft, ist § 285 Nr. 18 HGB nicht anzuwenden.

Der Anteil am Grundkapital beträgt &IND&.

Angaben über die Gattung der Aktien

Gegebenenfalls Anwendung der Schutzklausel gem. § 160 Abs. 2 AktG, wonach eine Berichterstattung zu unterbleiben hat, wenn dies für das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder erforderlich ist.

Das Grundkapital von &IND& ist eingeteilt in:

Grundkapital EUR
&IND& Stück Stammaktien zum Nennwert von je &IND& VALUE!

Es handelt sich um Namensaktien.

Gegebenenfalls Anwendung der Schutzklausel gem. § 160 Abs. 2 AktG, wonach eine Berichterstattung zu unterbleiben hat, wenn dies für das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder erforderlich ist.

Gegebenenfalls Anwendung der Schutzklausel gem. § 160 Abs. 2 AktG, wonach eine Berichterstattung zu unterbleiben hat, wenn dies für das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder erforderlich ist.

Gewinn-/Verlustvortrag bei teilweiser Ergebnisverwendung

Bei Aufstellung der Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung wurde im Bilanzverlust ein &IND&vortrag von EUR &IND& einbezogen.

Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).

Angabe zu Restlaufzeitvermerken

Gemäß § 268 HGB ist der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bei jedem gesondert ausgewiesenen Bilanzposten zu vermerken. Für diesen Bilanzausweis gibt es kein generelles Ausweiswahlrecht zugunsten der Bilanz oder dem Anhang. Das heißt, dass diese Angaben in der Regel nicht im Anhang auszuweisen sind.

Bei Anwendung des Wahlrechtes gem. § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB können die Restlaufzeitvermerke als ein Betrag zusammengefasst werden, wobei dann im Anhang unter dem Punkt "Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB zusammengefassten Posten" die einzelnen Beträge dargestellt werden müssen.

Im Assistenten zur Offenlegung beim Bundesanzeiger werden diese Restlaufzeitvermerke in der Fachlichen Zuordnung als Wahlrechte dargestellt. Sie haben dadurch die Möglichkeit, für die Offenlegung die Restlaufzeitvermerke in der Bilanz zu unterdrücken. In diesem Fall sind die Beträge zu den Forderungen und Verbindlichkeiten im Anhang anzugeben.

Überprüfen Sie, ob ein Ausweis im Anhang notwendig ist. Wählen Sie den Ausweis der Restlaufzeitvermerke in der Bilanz, kann dieser Textabschnitt inaktiv gesetzt werden.

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 1.222.279,46 (Vorjahr: EUR 1.221.570,05).

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Sonstige Angaben

Namen der Mitglieder der Unternehmensorgane

Namen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs gehörten die folgenden Personen dem Vorstand an:

&IND&

Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an:

&IND&

Paul van de Plas

&IND&

Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3 HGB

Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen erheblichen Nachteil zufügen kann.

Konzernzugehörigkeit

Die TBS Touchless Biometric Systems AG wurde in den Konzernabschluss der &IND& einbezogen.

Angaben zum Mutterunternehmen, das einen befreienden Konzernabschluss aufstellt:

Name &IND&
Sitz &IND&

Unterschrift der Geschäftsführung

sonstige Berichtsbestandteile

Der Vorstand der

TBS Touchless Biometric Systems AG,

Ulm

- nachfolgend auch kurz "TBS Touchless" oder "Vorstand" genannt -

beauftragte uns, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 aus den von uns geführten Büchern und den uns darüber hinaus vorgelegten Belegen und Bestandsnachweisen, die wir auftragsgemäß nicht geprüft haben, unter Berücksichtigung der erteilten Auskünfte nach gesetzlichen Vorgaben und nach den innerhalb dieses Rahmens liegenden Anweisungen des Auftraggebers zur Ausübung bestehender Wahlrechte zu entwickeln. Diesen Auftrag zur Erstellung ohne Beurteilungen haben wir in der Zeit vom Mai 2017 bis zum Juni 2017 in unseren Geschäftsräumen in Giengen und in den Räumen der Gesellschaft in Ulm durchgeführt.

Unser Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses umfasste keine über die Auftragsart hinausgehenden Tätigkeiten und damit auch keine erweiterten Verantwortlichkeiten als Steuerberater.

Die Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses oblag der uns mit dessen Erstellung beauftragenden gesetzlichen Vertretung der Gesellschaft, die über die Ausübung aller mit der Aufstellung verbundener Gestaltungsmöglichkeiten und Rechtsakte zu entscheiden hatte.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 267, 276, 288, 274a HGB Gebrauch gemacht.

Eine Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 sowie der anderen notwendigen Unterlagen ist erfolgt.

Der Durchführung des Auftrags und unserer Verantwortlichkeit, auch im Verhältnis zu Dritten, liegen die vereinbarten und diesem Bericht beigefügten "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften" in der Fassung vom Oktober 2010 zu Grunde.

m Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses und bei unserer Berichterstattung hierüber haben wir die einschlägigen Normen unserer Berufsordnung und unsere Berufspflichten beachtet, darunter die Grundsätze der Unabhängigkeit, Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheit und Eigenverantwortlichkeit (§ 57 StBerG).

Die Erstellung des Jahresabschlusses umfasst unabhängig von der Art unseres Auftrags die Tätigkeiten, die erforderlich sind, um auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der eingeholten Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter Vornahme der Abschlussbuchungen die gesetzlich vorgeschriebene Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie einen Anhang und weitere Abschlussbestandteile zu erstellen.

Nicht zur Erstellung des Jahresabschlusses gehören die erforderlichen Entscheidungen über die Ausübung materieller und formeller Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte sowie Ermessensentscheidungen). Bestehende Gestaltungsmöglichkeiten wurden von uns im Rahmen der Erstellung nach den Vorgaben des Kaufmanns bzw. der gesetzlichen Vertreter ausgeübt.

Entsprechendes gilt für Entscheidungen über die Anwendung von Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen des Jahresabschlusses für kleine und mittelgroße Gesellschaften.

Wir haben unseren Auftraggeber darüber hinaus über gesetzliche Fristen zur Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses aufgeklärt.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erforderte von uns die Kenntnis und Beachtung der hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, einschlägiger Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags sowie der einschlägigen fachlichen Verlautbarungen.

n erkannten unzulässigen Wertansätzen und Darstellungen im Jahresabschluss dürfen wir nicht mitwirken. Sofern entsprechende Wertansätze und Darstellungen verlangt oder erforderliche Korrekturen verweigert würden, hätten wir dies in geeigneter Weise in unserer Bescheinigung sowie in unserem Erstellungsbericht zu würdigen oder unseren Auftrag niederzulegen, falls Vermögensgegenstände oder Schulden unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit bewertet wären, obwohl dem tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten offensichtlich entgegenstünden.

Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der vorgelegten Unterlagen wären von uns zu klären. Falls sich diese bestätigten und die Mängel nicht beseitigt würden, brächten wir sich daraus ergebende Einwendungen, soweit sie wesentlich für den Jahresabschluss wären, in unserer Bescheinigung zum Ausdruck. Würden Aufklärungen oder die Vorlage von Unterlagen, die zur Klärung erforderlich sind, oder die Durchführung entsprechender Beurteilungen verweigert, hätten wir unseren Auftrag niederzulegen.

Bei schwerwiegenden, in ihren Auswirkungen nicht abgrenzbaren Mängeln in der Buchführung, den Inventuren oder anderen, nicht in den Auftrag eingeschlossenen Teilbereichen des Rechnungswesens, die unser Auftraggeber nicht beheben wollte oder könnte, darf eine Bescheinigung von uns nicht erteilt werden. Wir hätten unserem Auftraggeber in Fällen dieser Art die Mängel schriftlich mitzuteilen und zu entscheiden, ob eine Kündigung des Auftrags angezeigt wäre.

Im Rahmen des erteilten Auftrags haben wir die gesetzlichen Vorschriften für die Aufstellung von Jahresabschlüssen sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet. Die Beachtung anderer gesetzlicher Vorschriften sowie die Aufdeckung und Aufklärung von Straftaten und außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten waren nicht Gegenstand unseres Auftrags.

Der Vorstand hat uns die angeforderte berufsübliche Vollständigkeitserklärung bezüglich der Buchführung, Belege und Bestandsnachweise sowie der uns erteilten Auskünfte schriftlich erteilt, die wir zu den Akten genommen haben.

Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht.

Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht.

Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht.

Auskünfte erteilte die Geschäftsführung.

Erforderliche Entscheidungen über die Ausübung materieller und formeller Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte sowie Ermessensentscheidungen) gehören nicht zur Erstellung des Jahresabschlusses. Wir haben unseren Auftraggeber jedoch über die Ausübung materieller und formeller Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte sowie Ermessensentscheidungen) in Kenntnis gesetzt, Entscheidungsvorgaben unseres Auftragsgebers hierzu eingeholt und diese im Rahmen der Erstellung exakt nach den Vorgaben des Kaufmanns bzw. der gesetzlichen Vertreter ausgeübt.

Entsprechendes galt für Entscheidungen über die Anwendung von Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen des Jahresabschlusses für kleine und mittelgroße Gesellschaften.

Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Soweit solche Risiken nach dem Bilanzstichtag entstanden sind, wird auf sie im Anhang verwiesen.

Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung - soweit sie nicht bereits dort gemacht wurden - und er gibt die sonstigen Pflichtangaben richtig und vollständig wieder.

Die einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden im Erläuterungsteil ausführlich dargestellt.

Firma: TBS Touchless Biometric Systems AG

Rechtsform: AG

Gründung am: 07.02.2003

Sitz: Ulm

Anschrift: Hörvelsinger Weg 51 89081 Ulm

Eintragung ins Handelsregister: Ulm

Registergerichts Nummer: 720340

Satzung: vom 12.05.2003

Geschäftsjahr: 1. Januar bis 31. Dezember

Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Sicherheitssystemen

Gezeichnetes Kapital: 150.000,00 EUR

Vorstand: Philipp Niederhauservan Diepen Roger

Aufsichtsrat: Christian Langbein

Cornelia Becker

Paul van de Plas

Zuständiges Finanzamt: Ulm

Steuernummer: 88004/46331

Die Gesellschaft unterliegt auf Grund der Tätigkeit der Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer.

Art, Umfang und Ergebnis der während unserer Auftragsdurchführung im Einzelnen vorgenommenen Erstellungshandlungen haben wir, soweit sie nicht in diesem Erstellungsbericht dokumentiert sind, in unseren Arbeitspapieren festgehalten.

Gegenstand der Erstellung ohne Beurteilungen ist die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Erstellung des Anhangs und weiterer Abschlussbestandteile auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Unser Auftrag zur normentsprechenden Entwicklung des Jahresabschlusses aus den vorgelegten Unterlagen unter Berücksichtigung der erhaltenen Informationen und der vorgenommenen Abschlussbuchungen erstreckte sich nicht auf die Beurteilung der Angemessenheit und Funktion interner Kontrollen sowie der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Insbesondere gehörte die Beurteilung der Inventuren, der Periodenabgrenzung sowie von Ansatz und Bewertung nicht zum Umfang unseres Auftrags.

Wurden Abschlussbuchungen vorgenommen, z.B. die Berechnung von Abschreibungen, Wertberichtigungen, Rückstellungen, so bezogen sich diese auf die vorgelegten Unterlagen und erteilten Auskünfte ohne eine Beurteilung ihrer Richtigkeit.

Auch wenn bei der Erstellung ohne Beurteilungen auftragsgemäß keine Beurteilungen der Belege, Bücher und Bestandsnachweise vorgenommen werden, weisen wir unseren Auftraggeber auf offensichtliche Unrichtigkeiten in den vorgelegten Unterlagen hin, die uns als Sachverständige bei der Durchführung des Auftrags unmittelbar auffallen, unterbreiten Vorschläge zur Korrektur und achten auf die entsprechende Umsetzung im Jahresabschluss.

Beim erteilten Auftrag zur Erstellung ohne Beurteilungen sind Ausführungen zu den von uns geführten Büchern und den uns darüber hinaus vorgelegten Belegen und Bestandsnachweisen nicht erforderlich, weil keine Besonderheiten festgestellt wurden.

Die Bescheinigung zu dem von uns erstellten Jahresabschluss enthält keine Ergänzungen.

Wesentliche Einwendungen gegen einzelne vom Auftraggeber vertretene Wertansätze bzw. gegen die Buchführung waren von uns nicht zu erheben.

Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Der Anteil am Grundkapital beträgt 150.000,00 EUR

Das Grundkapital von 150.000,00 EUR ist eingeteilt in:

Grundkapital EUR

Stück Stammaktien zum Nennwert von je 150.000,00

Es handelt sich um Namensaktien.

Bei Aufstellung der Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung wurde im Bilanzverlust ein 1.562,56vortrag von EUR in dem Jahresabschluss zum 31.12.2015 einbezogen.

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 1.222.279,46 (Vorjahr: EUR 1.221.570,05).

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs gehörten die folgenden Personen dem Vorstand an:

Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an:

Paul van de Plas

Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen erheblichen Nachteil zufügen kann.

Die TBS Touchless Biometric Systems AG wurde in den Konzernabschluss der des Jahres 2015 einbezogen.

Bescheinigung der Steuerberatungsgesellschaft über die Erstellung

Wir haben auftragsgemäß den vorstehenden Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - der TBS Touchless Biometric Systems AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften erstellt.

Grundlage für die Erstellung waren die von uns geführten Bücher und die uns darüber hinaus vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht geprüft haben, sowie die uns erteilten Auskünfte.

Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.

Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anhangs auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

 

Giengen, den 26 Juni 2017

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 27.06.2017 festgestellt.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

18 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.