SORAN
GmbH
Halle
(Saale)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
127.122,00 |
98.117,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.590,00 |
909,00 |
| 1.
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
629,00 |
909,00 |
| 2.
Geschäfts- oder Firmenwert |
961,00 |
|
| II.
Sachanlagen |
125.532,00 |
97.208,00 |
| 1.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
125.532,00 |
97.208,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
289.081,99 |
246.176,19 |
| I.
Vorräte |
2.400,00 |
1.200,00 |
| 1.
geleistete Anzahlungen |
2.400,00 |
1.200,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
183.662,29 |
167.095,58 |
| 1.
sonstige Vermögensgegenstände |
183.662,29 |
167.095,58 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
103.019,70 |
77.880,61 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
599,77 |
3.753,53 |
| Summe
Aktiva |
416.803,76 |
348.046,72 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
109.500,52 |
45.187,59 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
20.187,59 |
|
| III.
Jahresüberschuss |
64.312,93 |
20.187,59 |
| B.
Rückstellungen |
38.638,50 |
27.600,78 |
| 1.
Steuerrückstellungen |
25.764,50 |
21.052,78 |
| 2.
sonstige Rückstellungen |
12.874,00 |
6.548,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
268.664,74 |
275.258,35 |
| 1.
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten |
200.000,00 |
225.000,00 |
| 2.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
27.245,32 |
5.060,64 |
| 3.
sonstige Verbindlichkeiten |
41.419,42 |
45.197,71 |
| Summe
Passiva |
416.803,76 |
348.046,72 |
Anhang
SORAN GmbH
Neustädter Passage 8, 06122 Halle/Saale
Anhangfür das Geschäftsjahr 2022
1. Allgemeines
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 ist
nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes
(GmbHG) aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung
ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des
vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung und Bewertung wurden nach den
allgemeinen Bestimmungen der
§§ 252 bis 256 HGB sowie § 42 GmbHG
vorgenommen.
Das Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungs-
oder Herstellungskosten unter
Berücksichtigung von
Anschaffungskostenminderungen angesetzt. Die
planmäßigen
Abschreibungen sind nach der linearen
Abschreibungsmethode errechnet. Die Zugänge des
Geschäftsjahres sind zeitanteilig abgeschrieben
worden.
Für die erworbenen geringwertigen
Anlagegüter des Anlagevermögens wurde im Jahr des
Zugangs von den steuerlichen Vereinfachungsregeln des
§ 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG Gebrauch gemacht.
Das Vorratsvermögen (Waren) wird zu
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des strengen
Niederstwertprinzips angesetzt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
die sonstigen Vermögens-
gegenstände sind zum Nennwert bilanziert.
Der Kassenbestand und die Bankbestände sind zu
Nominalwerten ausgewiesen.
Das Stammkapital ist mit dem Nennbetrag bilanziert.
Es entspricht der Festsetzung im Gesellschaftsvertrag sowie
der Eintragung im Handelsregister. Die
Gesellschafter haben ihre Einlagen in voller
Höhe erbracht.
Rückstellungen sind nach Maßgabe des
§ 249 HGB gebildet und in Höhe der
voraus-sichtlichen finanziellen Verpflichtungen nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dotiert.
Die Verbindlichkeiten sind mit den
Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
3.
Erläuterungen zu den Posten der Bilanz
(1)
Anlagevermögen
Der Bestand und die Entwicklung der Posten des
Anlagevermögens sind in der Anlage "Entwicklung des
Anlagevermögens" dargestellt. Die Abschreibungen des
Geschäftsjahres sind dort ebenfalls vermerkt.
(2)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegen-
stände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag
angesetzt. Einzelwertberichtigungen waren nicht
durchzuführen. Das allgemeine Ausfallrisiko wurde
durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
(3)
Flüssige Mittel
Flüssige Mittel sind mit dem Nominalwert
bilanziert.
(4)
Stammkapital
Das Stammkapital beträgt EUR 25.000,00;
es ist in voller Höhe eingezahlt.
(5)
Steuerrückstellungen und Sonstige
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet.
(6)
Verbindlichkeiten
Zusammensetzung:
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
- davon mit einer Restlaufzeit über 5
Jahren |
200.000,00
(0,00) |
225.000,00
(0,00) |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
- davon mit einer Restlaufzeit über
5 Jahren |
27.245,32
(0,00) |
5.060,64
(0,00) |
Sonstige Verbindlichkeiten
- davon mit einer Restlaufzeit über
5 Jahre |
41.419,42
(0,00) |
45.197,71
(0,00) |
|
268.664,74 |
275.258,35 |
(7)
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige Verpflichtungen bestanden zum
Bilanzstichtag nicht.
(8)
Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42 Abs.
3 GmbHG
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen 6.811,57 EUR.
4. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft.
5. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Soran Ghulam Akram geführt.
6. Betriebsgröße
Es liegt eine
kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1
HGB vor.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 22.3.2024.
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