Katharinenschwestern-Energie GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklern
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dominik Lünstroth seit 17.10.2025 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stiftung Regina Protmann - rechtsfähige kirchliche Stiftung des privaten Rechts im Sinne des §§ 1,13 des Stiftungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen | 49.00% |
Stiftung der Alexianbrüder | 48.04% |
AACHENER AKTIENGESELLSCHAFT ZUR UNTERSTÜTZUNG HILFSBEDÜRFTER PERSONEN | 2.96% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sankt Gertrauden-Krankenhaus GmbHBerlinJahresabschluss mit Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit nach EntgTranspG als Anlage des Lageberichts zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen der Gesellschaft Rechtsträger des Sankt Gertrauden-Krankenhauses ist die Sankt Gertrauden-Krankenhaus GmbH mit Sitz in Berlin. Alleingesellschafter ist die Gesellschaft der Katharinenschwestern mbH mit Sitz in Münster/Westphalen. Das Krankenhaus hat seinen Sitz im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. Als Haus der Regelversorgung hält es gemäß Umsetzungsbescheid des Krankenhausplanes 2020 vom 26. Januar 2023 396 Planbetten vor und nimmt die Aufgaben eines Notfallkrankenhauses wahr. Neben den klassischen Abteilungen der Inneren Medizin mit den Schwerpunkten Kardiologie, Gastroenterologie und Angiologie, den chirurgischen Abteilungen der Allgemeinen und Viszeralen Chirurgie, der Unfallchirurgie und Orthopädie sowie der Gefäßchirurgie werden die Abteilungen Frauenheilkunde einschließlich Brustzentrum und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Augenheilkunde und Neurochirurgie vorgehalten. Zudem besteht die Abteilung Geriatrie (einschließlich teilstationäre Tagesklinik mit 10 Betten), zu deren Leistungsspektrum sowohl geriatrische als auch palliativmedizinische Leistungen gehören. Die nicht bettenführende Hauptabteilung für Anästhesie und Intensivmedizin, Diabetologie, Radiologie und Labormedizin ergänzen das Leistungsspektrum. Das Krankenhaus ist unbefristet in den Krankenhausplan des Landes Berlin aufgenommen. Das Krankenhaus hält im Jahr 2023 die pflegesensitiven Bereiche der Fachabteilungen Intensivmedizin, Geriatrie, Unfallchirurgie, Kardiologie, Gastroenterologie, Gefäßchirurgie, Allgemein- und Viszeralchirurgie, Angiologie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Neurochirurgie und Gynäkologie vor. Das Krankenhaus erfüllt für die Mindestmengen gemäß § 136b Absatz 4 SGB V i.V.m. § 5 Absatz 5 der aktuell gültigen Mindestmengenregelungen (Mm-R) für komplexe Eingriffe am Organsystem Pankreas und für Kniegelenk-Totalendoprothesen. Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit einer niedergelassenen radiologischen Gemeinschaftspraxis, dem „Neurologischen Facharztzentrum Berlin“, der MVZ Labor 28 GmbH sowie dem Frauenärztinnen Zentrum (Praxis für gynäkologische Onkologie), die am Krankenhaus angesiedelt sind. Ebenfalls befindet sich am Krankenhausstandort eine niedergelassene hausärztliche Praxis mit Schwerpunkt Palliativmedizin sowie das Medizinische Versorgungszentrum Sankt Gertrauden. Mit Wirkung vom 25. August 2020 hat das Krankenhaus gemeinsam mit dem Erzbistum Berlin, der Caritas Altenhilfe gGmbH, der Caritas Krankenhilfe Berlin gGmbH, der Caritas-Klinik St. Anna Berlin-Charlottenburg (ehemals Malteser-Werk Berlin) und dem Dominikus-Krankenhaus Berlin-Hermsdorf GmbH eine gemeinsame Krankenpflegeschule, die St. Hildegard Akademie Berlin gGmbH, mit bis zu 360 Plätzen gegründet. Der Schulstandort befindet sich in der Herzstraße 67 in 13158 Berlin. Zuvor befand sich die Schule für Gesundheits- und Krankenpflege am Standort des Krankenhauses. 2. Rahmenbedingungen Branchenbezogene Rahmenbedingungen Das Geschäftsjahr 2023 der Krankenhäuser war gekennzeichnet durch das Ende der COVID-19-Pandemie und das Auslaufen entsprechender Unterstützungsmaßnahmen. Allerdings liegen i. d. R. die stationären Fallzahlen nicht wieder auf dem vorpandemischen Niveau, sodass Erlöse aus stationären Krankenhausleistungen fehlen, die zur Deckung von Fixkosten benötigt werden. Noch im Geschäftsjahr 2022 lag die Zahl der stationären Behandlungsfälle weiterhin deutlich (- 13,4 %) unter dem Vor-Corona- Niveau des Jahres 2019. Ob sich die Belegung branchenweit in Zukunft wieder deutlich verbessern wird, ist vor dem Hintergrund des Personalmangels sowie der gesetzlich forcierten Ambulantisierung (erweiterter AOP-Katalog, Einführung von Hybrid- DRGs) zu bezweifeln. Daneben musste die Branche erhebliche durch den Ukraine-Krieg verursachte Preiserhöhungen in verschiedenen Bereichen verkraften u. a. in den Bereichen Energie, medizinischer Bedarf und bezogene Leistungen in den Bereichen Wäsche oder Reinigung. Die Landesbasisfallwerte fangen zugleich bereits seit Jahren die steigenden Kosten nicht vollständig und nur zeitverzögert auf. Es zeigt sich mithin, dass das Krankenhausfinanzierungsystem für Zeiträume mit hoher Inflation nicht ausgelegt ist. Besondere Bedeutung kam im Geschäftsjahr 2023 entsprechend dem Härtefallfonds für Krankenhäuser zur Finanzierung von unmittelbar und mittelbar durch den Anstieg der Energiepreise verursachten Kostensteigerungen zu. Der Mittelzufluss aus dem Fonds ist indes zeitlich begrenzt. Verschärft wird die wirtschaftliche Lage durch die bereits seit Jahrzehnten unzureichende Investitionskostenfinanzierung durch die Länder sowie durch die sich weiterhin im Rückstand befindenden Budgetverhandlungen. Nach einer Befragung des Deutschen Krankenhaus Instituts (DKI) einer repräsentativen Stichprobe von zugelassenen Allgemeinkrankenhäuser ab 100 Betten in Deutschland im III. Quartal des Jahres 2023 erwarten die Krankenhäuser insgesamt eine starke Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage im Jahr 2023. Im Vergleich zum Jahr 2022 soll demnach der Anteil der Krankenhäuser mit einem positiven Jahresergebnis von 35 % auf 7 % zurückgehen. Zugleich wird erwartet, dass der Anteil der Krankenhäuser mit einem negativen Jahresergebnis von 54 % auf 78 % steigen wird. Entsprechend stuften nur noch 5 % der Krankenhäuser ihre wirtschaftliche Lage als gut ein. Dagegen schätzten 78 % der Krankenhäuser ihre wirtschaftliche Lage als unbefriedigend ein. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die kritische Einschätzung der wirtschaftlichen Lage wieder deutlich verschlechtert. Für das Jahr 2024 erwarten fast drei Viertel der Krankenhäuser eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage. Nur 4 % der Krankenhäuser gehen von einer Verbesserung aus. Die Liquiditätssituation von 93 % der Krankenhäuser wurde laut DKI-Studie durch die Preissteigerungen seit 2022 in den Bereichen Energie, medizinischer Bedarf und Löhne stark oder sehr stark beeinträchtigt. Es gibt nur eine kleine Anzahl von Häusern, die davon nicht betroffen sind. Kleinere Häuser (bis 299 Betten) sind im Vergleich zu den mittleren und großen Häusern am stärksten betroffen. Nur 16 % der Krankenhäuser bewerten die politischen Hilfsmaßnahmen in Bezug auf die Erhöhung der Energiepreise (Härtefallfonds nach § 26f KHG sowie Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom) gut. Die politischen Hilfsmaßnahmen werden indes von Häusern ab 600 Betten besser bewertet als von den kleineren und mittleren Häusern bis 600 Betten. Die negative Gesamtbeurteilung der Branchenlage wird insbesondere auch im starken Anstieg der Insolvenzverfahren von Krankenhausträgergesellschaften im Jahr 2023 deutlich. Bis Mitte Oktober meldeten 34 Kliniken innerhalb eines Jahres Insolvenz an. Aufgrund der deutlichen Eintrübung der wirtschaftlichen Branchenlage wurde im vergangenen Geschäftsjahr deutlicher als in den Vorjahren der wettbewerbsverzerrende Effekt zu Lasten von Krankenhäusern in privater oder freigemeinnütziger Trägerschaft durch den Verlustausgleich in Krankenhäusern in kommunaler Trägerschaft diskutiert. Die freien und privaten Krankenhausträger des Landes Berlin verklagten aufgrund von angenommenen Verstößen gegen diverse Gesetze den Senat des Landes Berlin. Es ergibt sich einerseits aufgrund des Verlustausgleichs in kommunal getragenen Krankenhäusern und andererseits aufgrund der Finanzstärke der privaten Krankenhausträger eine vergleichsweise erhöhte Insolvenzgefahr für freigemeinnützige Krankenhausträger. Im Jahr 2022 haben Krankenhäuser laut DKI-Umfrage im Durchschnitt 2 % der erwirtschafteten Casemix-Punkte durch Abrechnungsprüfungen verloren, wobei die Anzahl der verlorenen Casemix-Punkte mit zunehmender Bettenanzahl steigt. Im Durchschnitt gehen daher ca. 1,2 Mio. EUR durch Abrechnungsprüfungen verloren. Der Fachkräftemangel in der Pflege wird auch nach Einführung der generalistischen Pflegeausbildung laut DKI-Studie eine der zentralen Herausforderungen für die Krankenhäuser darstellen. Zum Zeitpunkt der Studie waren die Ausbildungszahlen in der generalistischen Pflegeausbildung weiter rückläufig. Auch für die Zukunft sehen die befragten Krankenhäuser keinen Aufwärtstrend. Es wird prognostiziert, dass die Anzahl der Auszubildenden in der Pflege den Bedarf nicht decken wird. Rechtliche Rahmenbedingungen Das Geschäftsjahr 2023 war wesentlich beeinflusst durch die Einstellung der gesetzlichen Maßnahmen zur Entlastung der Krankenhäuser von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sowie durch die staatlichen Hilfsprogramme zum Ausgleich gestiegener Energiekosten. Gesetzliche Maßnahmen zur Entlastung der Krankenhäuser von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie Folgende gesetzliche Regelungen zur Entlastung der Krankenhäuser von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sind im Geschäftsjahr 2022 ausgelaufen: - Freihaltepauschale gemäß § 21 Abs. 1b KHG, - Corona-Versorgungszuschlag gemäß § 21a KHG, - Corona-Ganzjahresausgleich gemäß § 5a KrhWwSV. Zudem griffen im Jahr 2023 wieder die in den Vorjahren ausgesetzten Regelungen zu den Erlösausgleichen nach § 4 Abs. 3 KHEntgG und § 3 Abs. 7 BPflV. Die Verkürzung der Zahlungsfrist der Krankenkassen auf 5 Tage wurde indes verlängert bis zum 31. Dezember 2024. Der vorläufige Pflegeentgeltwert wurde ab 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 von 163,09 EUR auf 200,00 EUR angehoben. Ab dem 1. Januar 2023 erfolgte eine Erhöhung auf 230,00 EUR und ab dem 28. März 2024 auf 250,00 EUR. Sollte die Abrechnung des vorläufigen Entgeltwerts zu einer Unterdeckung der Pflegepersonalkosten führen, kommt es zu einem Ausgleich. Auch bei einer Überdeckung der Pflegepersonalkosten erfolgt ein Ausgleich. Hilfsprogramm zum Ausgleich gestiegener Energiekosten Der Gesetzgeber unterstützte die Krankenhäuser zum Ausgleich der gestiegenen Energiekosten durch verschiedene Maßnahmen (Härtefallfonds nach § 26f KHG sowie Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom): Härtefallfonds nach § 26f KHG - Für mittelbar durch den Anstieg der Energiepreise verursachte Kostensteigerungen erhielten die Krankenhäuser individuelle Ausgleichszahlungen für einen pauschalen Ausgleich. Die Ausgleichszahlung bemisst sich nach der Bettenanzahl. - Für die gestiegenen Kosten für den Bezug von Erdgas, Fernwärme und Strom erhielten bzw. erhalten die Krankenhäuser individuelle Erstattungsbeträge getrennt für die Zeiträume Oktober bis Dezember 2022, das Jahr 2023 sowie für Januar bis April 2024. - Der Härtefallfonds wurde im Geschäftsjahr 2023 umgeschichtet, sodass eine zweite krankenhausindividuelle Ausgleichszahlung für den pauschalen Ausgleich von durch den Anstieg der Energiepreise verursachten Kostensteigerungen vorgesehen wurde. Auch diese Ausgleichszahlung bemisst sich nach der Bettenzahl. Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom - Krankenhäuser werden durch die Strom-, Wärmepreis- und Gaspreisbremse entlastet. Die Preisbremse trat am 1. März 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft. Sie deckelt die Bezugskosten für 70 % des Vorjahresverbrauchs auf 7 Cent netto (Erdgas) bzw. 7,5 Cent (Fernwärme) netto je Kilowattstunde. Für die jeweils darüber liegenden Verbrauchsmengen sind die vertraglich vereinbarten Bezugspreise maßgeblich. Für den Bezug von Strom liegt die Entlastungsgrenze bei 13 Cent netto für 70 % des bisherigen Verbrauchs (für Krankenhäuser mit einem bisherigen Stromverbrauch von mehr als 30.000 kWh pro Jahr). Bei Überschreitung von gesetzlich definierten Höchstgrenzen unterliegen die Empfänger dieser Energiehilfen einer Arbeitsplatzerhaltungspflicht, Selbererklärungspflichten, einem eingeschränkten Boniverbot oder einem Boni- und Dividendenverbot. Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) Am 28. Oktober 2020 ist das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) in Kraft getreten. Es werden aus dem Bundeshaushalt 3 Mrd. EUR für eine Verbesserung der digitalen Infrastruktur der Krankenhäuser zur Verfügung gestellt. Der Schwerpunkt liegt in der Digitalisierung der Ablauforganisation, der Dokumentation und Kommunikation sowie der Verbesserung der Telemedizin, Robotik und Hightechmedizin. Ebenso ist die Förderung von Investitionen in die technische und informationstechnische Ausstattung der Notaufnahmen inbegriffen. Integraler Bestandteil sind Investitionen in die Informationssicherheit. Anträge für die Förderung waren im Laufe des Jahres 2021 fällig. Maßnahmen konnten frühestens ab September 2020 umgesetzt werden. Die Projekte müssen bis Ende 2024 abgeschlossen sein. Fünf Fördervorhaben (Patientenportale, digitale Dokumentation, klinische Entscheidungsunterstützungssysteme, digitales Medikationsmanagement, digitaler Leistungsanforderungsprozess) werden bei Nichtumsetzung ab 2025 sanktioniert. Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) Die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) war im Jahr 2023 grundsätzlich wieder vollumfänglich in Kraft. Die einzuhaltenden Personaluntergrenzen wurden für das Jahr 2023 auf weitere Geltungsbereiche ausgedehnt (Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Urologie und Rheumatologie) bzw. für einen bestehenden Geltungsbereich geändert (Gynäkologie und Geburtshilfe). Übergangspflege Ab Januar 2023 wurde die neue Leistungsform der Übergangspflege (§ 39e SGB V) eingeführt. Wenn nach einer Behandlung im Krankenhaus eine Anschlussversorgung nicht unmittelbar gewährleistet ist, können Patienten dort weiter für einen bestimmten Zeitraum gepflegt und versorgt werden. Nur 22 % der Krankenhäuser hatten laut DKI-Studie die Übergangspflege im II. Quartal 2023 bereits eingeführt. Als Hauptgrund für die geringe Umsetzung der Übergangspflege wird der hohe bürokratische Aufwand genannt. Ambulantes Operieren Ebenfalls ab 1. Januar 2023 traten aufgrund des MDK-Reformgesetzes der neue Vertrag zum ambulanten Operieren (AOP) nach § 115b SGB V sowie der angepasste AOP-Katalog in Kraft. Es wurden 208 OPS-Kodes neu in den Katalog aufgenommen. Eine weitere Überarbeitung des AOP-Vertrags trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Durch die Erweiterung des AOP-Katalogs ist bei den diese Leistungen anbietenden Krankenhäusern von einer Verstärkung der Ambulantisierung auszugehen. Hybrid-DRGs Am 1. Januar 2024 wird gemäß Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) eine sektorengleiche Vergütung für bestimmte Leistungen in § 115f SGB V eingeführt. Dies soll die unzureichende Finanzierung der AOP-Leistungen im EBM lösen. Die Vergütungen sind indes niedriger angesetzt als bei Vergütung durch eine DRG. Zunächst sind Hybrid-DRGs insbesondere für bestimmte Hernieneingriffe vorgesehen. Voraussetzungen für die Anwendung einer Hybrid-DRG sind u. a. eine eintägige Verweildauer und das Nichtvorhandensein schwerer Komplikationen. Krankenhaustransparenzgesetz Das Krankenhaustransparenzgesetz ist am 27. März 2024 in Kraft getreten und ist Basis für die geplante Veröffentlichung von Struktur- und Leistungsdaten der Krankenhäuser in einem Transparenzverzeichnis im Internet. Die Patienten sollen erkennen können, welches Krankenhaus in ihrer Nähe welche Leistungen anbietet, wie ein Krankenhaus bei bestimmten Qualitätsaspekten abschneidet und mit welcher ärztlichen und pflegerischen Personalausstattung Behandlungsfälle im Krankenhaus versorgt werden. Teil des Krankenhaustransparenzgesetzes sind auch Maßnahmen zur Verbesserung der Liquiditätslage der Krankenhäuser (unterjährige Erhöhung des krankenhausindividuellen Pflegeentgeltwerts zur frühzeitigen Refinanzierung von Tarifsteigerungen beim Pflegepersonal, Anhebung des vorläufigen Pflegeentgeltwerts auf 250,00 EUR, früherer Ausgleich von Mindererlösen im Pflegebudget). Krankenhausreform Erwartet wird eine Reform der Krankenhausfinanzierung. Am 15. April 2024 wurde ein Referentenentwurf zum Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen vorgelegt. Das Gesetz soll den Rahmen für die geplante Krankenhausreform in Deutschland abstecken. Die Einführung einer substanziellen Vorhaltevergütung in Form eines mehrjährig festgeschriebenen Vorhaltebudgets soll ab 2027 mit einer Übergangszeit bis Anfang 2029 erfolgen. Die Zuordnung des Vorhaltebudgets erfolgt standort- und leistungsgruppenbezogen. Die Zuordnung von Leistungsgruppen zum Standort wiederum wird an strukturelle Mindestanforderungen (Qualitätskriterien) sowie erstmals thematisierte Mindestvorhaltezahlen geknüpft. Mit der mehrjährigen nur im Rahmen definierter Ausnahmetatbestände veränderlichen Zuordnung des Vorhaltebudgets wirkt dieses einer Fallzahlsteigerung, die nun nur noch mit den geminderten fallvariablen DRG-Erlösen refinanziert wird, entgegen. Der Fixkostendegressionsabschlag kann somit entfallen und soll letztmalig 2026 erhoben werden. Die Regelungen zum Mehrerlösausgleich bleiben unverändert bestehen. Der Mindererlösausgleich soll pauschal bei 20 % liegen. Eine weitere wesentliche Neuerung ist die Berücksichtigung des vollen Orientierungswertes ab 2025 und rückwirkend für 2024, so dass Tariferhöhungen für Löhne und Gehälter von Krankenhausbeschäftigten erstmals beim Landesbasisfallwert für das Jahr 2024 unterjährig und vollständig zu berücksichtigen sind. Es ist jedoch zu erwarten, dass eine Anpassung des Landesbasisfallwertes für 2024 rückwirkend erst in 2025, nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens, mit einer Verbesserung der wirtschaftlichen Lage und der Liquidität der Krankenhäuser einhergeht. Als Anreiz für die Bundesländer wird ein von 2026 bis 2035 laufender Transformationsfond in Höhe von bis zu 50 Mrd. EUR für den Strukturwandel geschaffen, der jeweils hälftig von den Versicherten und den Ländern zu finanzieren ist. 3. Geschäftsverlauf Die Leistungs- und Ergebnisentwicklung entspricht vor dem Hintergrund des aufgezeigten schwierigen Umfeldes im Gesundheitswesen nicht den Erwartungen. Der Jahresfehlbetrag 2023 in Höhe von - 8.924 TEUR (Vorjahr Fehlbetrag 4.145 TEUR) ist gekennzeichnet durch sinkende Umsatzerlöse bei einer deutlichen Steigerung der Aufwandsbereiche, insbesondere der Energiekosten für Strom. Das EBITDA der Gesellschaft beläuft sich auf - 7.081 TEUR (Vorjahr - 3.081 TEUR). Der Gesamtertrag (Umsatzerlöse, Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand, Bestandsveränderungen und sonstige betrieblicher Erträge) des Jahres 2023 beläuft sich auf 100.621 TEUR (Vorjahr 98.260 TEUR). Es ergibt sich daher ein Anstieg um 2,4 %. Der Anstieg des Gesamtertrags (2.361 TEUR) basiert im Wesentlichen auf Ausgleichszahlungen für Kostensteigerungen nach § 26f Abs. 5 KHG in Höhe von 3.156 TEUR sowie auf der Nachberechnung von Versorgungsaufschlägen nach § 21a Abs. 7 KHEntgG aus dem Vorjahr sowie der Auszahlung von Boni durch die Einkaufsgemeinschaft. Die Erlöse aus Krankenhausleistungen sind rückläufig (2.564 TEUR bzw. 3,1 %). Die Verhandlungen mit den Kostenträgern für die Budgets der Jahre 2019 - 2023 konnten bisher nicht abgeschlossen werden. Der Rückgang der Erlöse aus Krankenhausleistungen ist insbesondere zurückzuführen auf:
Der Personalaufwand beläuft sich im Geschäftsjahr 2023 auf 62.239 TEUR. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich ein Anstieg um 1.330 TEUR bzw. 2,2 %. Zu berücksichtigen ist indes, dass im Vorjahr die Auszahlung einer Corona-Prämie für das Pflegepersonal erfolgte. Wird dieser Effekt bereinigt, steigt der Personalaufwand im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 1.626 TEUR bzw. 2,7 % an. Die Erhöhung begründet sich im Wesentlichen durch Tarifsteigerungen sowie die Auszahlung einer Inflationsprämie in Höhe von 1.042 TEUR. Der Materialaufwand beläuft sich im Geschäftsjahr 2023 auf 32.249 TEUR. Dies stellt im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg um 3.631 TEUR bzw. 12,7 % dar. Die Erhöhung begründet sich durch Preisanpassungen sowie die Mehrausgaben für Leasingpersonal. Besonderen Einfluss hatte die Entwicklung der Aufwendungen für Energie als Folge des Ukraine-Krieges sowie durch den Wegfall der Preisbindung für Strom. Hier zeigte sich ein Anstieg von 1.615 TEUR bzw. 81,3 %. Im Bereich der sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind insbesondere Steigerungen durch Wertberichtigungen der Beteiligung und Forderungen des MVZ in Höhe von 1.406 TEUR erfolgt. 4. Lage der Gesellschaft 4.1 Ertragslage Wir beurteilen die Ertragslage der Gesellschaft als angespannt. Die Gesellschaft schließt das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresfehlbetrag von 8.924 TEUR und damit 4.779 unter Vorjahresniveau ab. (Vorjahr Fehlbetrag 4.145 TEUR). Damit liegt der Jahresfehlbetrag unter dem Niveau des im Lagebericht des Jahres 2022 prognostizierten Jahresfehlbetrages (4,8 Mio. EUR). Der Umsatz des Jahres 2023 liegt bei 100.621 TEUR (Vorjahr 98.260 TEUR). Wesentlicher Umsatzbereich sind weiterhin die Erlöse aus Krankenhausleistungen (81,7 %, Vorjahr 86,3 %) neben den Erlösen aus ambulanten Leistungen (2,8 %, Vorjahr 3,0 %). Dabei fallen die Erlöse vor allem in den Fachabteilungen Gefäßchirurgie und Innere Medizin an. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Auslastung um 3,1 % auf 68,8 % im stationären Bereich gefallen. Die Veränderung ist zurückzuführen auf einen deutlichen Fallzahlrückgang in der Inneren Medizin Gastroenterologie und einen Verweildauerrückgang in den Fachbereichen Gefäß- und Neurochirurgie sowie in der Geriatrie. Die Ertragslage ist zudem, wie bereits in den Vorjahren, in ihrer Entwicklung belastet, da der Anstieg des Landesbasisfallwertes (+ 4,4 %, ca. 2.555 TEUR) die tarifliche Entwicklung der Personalkosten sowie die Preissteigerungen im Sachkostenbereich nicht vollständig refinanziert hat. Auch ist die Investitionsfinanzierung des Landes weiterhin unzureichend, sodass Investitionen aus dem betrieblichen Ergebnis finanziert werden mussten. Der Umsatz ist im Geschäftsjahr durch verschiedene Geschäftsvorfälle beeinflusst:
Die Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand sowie die sonstigen betrieblichen Erträge waren von folgenden Effekten beeinflusst:
Neben diesen Effekten im Ertragsbereich haben folgende Geschäftsvorfälle im Aufwandsbereich das Ergebnis beeinflusst:
4.2 Finanzlage Kapitalstruktur Die Kapitalstruktur beurteilen wird weiterhin als solide: Das langfristige Kapital umfasst 65,9 % der Bilanzsumme (Vorjahr 73,2 %). Den Großteil des langfristigen Kapitals machen das Eigenkapital und die Sonderposten aus (81,1 %, Vorjahr 84,8 %). Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen nicht. Das kurzfristige Kapital besteht insbesondere aus Verbindlichkeiten Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten nach KHG sowie sonstigen Rückstellungen und erhöhte sich um 6.131 TEUR. Die Veränderung ist insbesondere zurückzuführen auf den Zufluss von Fördermitteln und Fördermittelzusagen nach dem KHG. Daneben steigen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistung aufgrund von Ausnutzung von Zahlungszielen an. Investitionen Im Geschäftsjahr wurden Investitionen in Höhe von 2.100 TEUR getätigt (Vorjahr 2.136 TEUR). Das Investitionsvolumen liegt auf dem Niveau der letzten Jahre. Folgende wesentlichen Investitionen wurden im Geschäftsjahr vorgenommen:
Das Krankenhaus hat im Geschäftsjahr in Höhe von 5.273 TEUR Fördermittel erhalten (Vorjahr 4.169 TEUR). Verwendet wurden im Geschäftsjahr 959 TEUR Fördermittel, insbesondere für die Modernisierung der OP-Ausstattung u. a. für einen Videoturm im gynäkologischen OP, ein OP-Mikroskop für die Augenabteilung, ein Ultraschalsystem für die Gefäßchirurgie und einen C-Bogen für die Unfallchirurgie sowie für kurzfristige Anlagegüter. Im Rahmen des KHZG wurden Investitionen für die digitale Infrastruktur in Höhe von 741 TEUR verwendet. Aus den Fördermitteln wurden im Geschäftsjahr 2023 Investitionen in Höhe von 80,9 % (Vorjahr 72,0 %) finanziert. Investitionen wurden in Höhe von 19,1 % aus Eigenmitteln finanziert. Die landesseitig zur Verfügung gestellten pauschalen Fördermittel reichen perspektivisch nicht aus, die unabweisbaren medizinischen und technischen Beschaffungen zu realisieren. So müssen Ansparungen für den Ersatz von Großgeräten wie z. B. einem MRT vorgenommen werden. Liquiditätslage Die Finanzierung der laufenden Geschäfte sowie der geplanten Investitionen waren im Geschäftsjahr jederzeit sichergestellt. Die Liquiditätslage beurteilen wir als knapp, aber hinreichend für die nächsten Monate. Der operative Cashflow der Gesellschaft (vereinfacht ermittelt als Jahresüberschuss zzgl. nicht geförderter Abschreibungen) beträgt -7.910 TEUR (Vorjahr - 3.275 TEUR). Dieser Cashflow war nicht ausreichend, um die Eigenmittelinvestitionen der Gesellschaft (382 TEUR) sowie die Tilgungen der Gesellschafterdarlehen (105 TEUR) zu decken. Die EBITDA-Marge der Gesellschaft beträgt - 7,9 %. Die Investitionsfähigkeit der Gesellschaft ist daher nur mit Fördermitteln gegeben. Der Geldmittelbestand hat sich gegenüber dem Vorjahr erhöht. Er beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 20.014 TEUR (Vorbilanzstichtag: 17.379 TEUR). Hiervon sind 15.684 TEUR (Vorjahr 12.183 TEUR) durch Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht (noch nicht verwendete Fördermittel) gebunden. Der Gesellschaft steht zum Stichtag keine Kreditlinie zur Verfügung. Die Liquidität auf kurze Sicht hat sich gegenüber dem Vorjahr bereinigt um 8.447 TEUR verschlechtert. Sie reicht aus, den betriebsgewöhnlichen Finanzbedarf für rund 1,1 Monate (Vorbilanzstichtag rund 1,5 Monate) zu decken. 4.3 Vermögenslage Die Vermögenslage der Gesellschaft ordnen wir vor dem Hintergrund der Überdeckung des langfristigen Vermögens durch das langfristige Kapital sowie der Anlagenaltersquote als ausreichend ein. Das langfristig gebundene Vermögen - einschließlich des geförderten Anlagevermögens - betrug 55,8 % der Bilanzsumme (Vorjahr 62,5 %). Die Entwicklung entspricht dem langfristigen Trend über fünf Jahre (-5,4 %). Zum Bilanzstichtag ist das langfristige Vermögen zu mehr als 100 % durch langfristiges Kapital gedeckt. Es haben sich folgende wesentliche Veränderungen der Vermögenslage ergeben:
4.4 Personal- und Qualitätslage Personallage Im Geschäftsjahr wurden (ohne Mitarbeiter in Arbeitnehmerüberlassung) 676,88 Vollkräfte (Vorjahr 674,58 Vollkräfte) beschäftigt. Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit der Mitarbeiter betrug im Geschäftsjahr 9,4 Jahre (Vorjahr 9,2 Jahre). Das Durchschnittsalter lag bei 42,3 Jahren (Vorjahr 42,3 Jahre). Der Anteil der Mitarbeiterinnen lag bei 73,0 % (Vorjahr 73,0 %). Das Krankenhaus gibt jungen Menschen insbesondere in der Krankenpflegeschule die Möglichkeit, durch eine Berufsausbildung den Grundstein für die berufliche Zukunft zu legen. Die Ausbildungsquote lag im Geschäftsjahr im pflegerischen Bereich bei 10,0 % (Vorjahr 10,8 %). Im Geschäftsjahr wurden 14 examinierte Pflegekräfte aus dem Bildungsgang examinierte Pflegefachleute übernommen. Die Pflegepersonaluntergrenzen in den pflegesensitiven Bereichen des Krankenhauses wurden im Geschäftsjahr weitestgehend eingehalten. Der aktuelle vom InEK kalkulierte Pflegepersonalquotient beträgt 79,76 %, wobei hier die Planbetten und nicht die belegten Betten zugrunde gelegt wurden. Zudem beträgt die Fachquote in der Pflege 79,9 %, der Bundes-Durchschnitt beträgt 84,0 %. Im Personalbereich haben wir insbesondere folgende Problembereiche identifiziert und folgende Maßnahmen ergriffen:
Im Geschäftsjahr konnten die benötigten Betten- und OP-Ressourcen nur mit Einschränkung zur Verfügung gestellt werden. Die Patientenzahlen in der Notaufnahme sind leicht rückläufig. Qualitätslage
Die Maßnahmen der externen Qualitätssicherung gemäß § 137 SGB V werden in allen betreffenden Fachabteilungen in vollem Umfang umgesetzt. Mit Hilfe eines „Critical Incident Reporting System (CIRS)“ werden Schäden und Beinaheschäden wie auch Komplikationen systematisch erfasst und analysiert. Die Einrichtung hat auch im Jahr 2023 die gesetzlichen Mindestmengen und Strukturvorgaben erfüllt. 4.5 Gesamtbeurteilung Insgesamt beurteilen wir die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gesellschaft als angespannt: Während die Ertragslage hinter den Erwartungen zurückbleibt und unbefriedigend ist, stellt sich die Finanzlage als ausreichend dar. Die Liquiditätslage ist knapp aber hinreichend für die nächsten Monate. Die Vermögenslage beurteilen wir noch als ausreichend. Dies liegt auch an der weiterhin völlig unzureichenden Finanzierungssituation der Krankenhäuser, die zu hohen zeitlichen Verschiebungen (insbesondere im Pflegebudget) führt und damit viele Krankenhäuser trotz Ertragszuwächsen in Bedrängnis bringt. 5. Risikobericht Die wirtschaftliche Lage unseres Krankenhauses wird im nächsten Geschäftsjahr wesentlich durch die anstehende Reform der Krankenhausfinanzierung und die beginnenden Gespräche hinsichtlich der Krankenhausplanung Berlin beeinflusst werden. Diese Finanzierungsreform stellt das bedeutsamste Risiko der weiteren Entwicklung der Gesellschaft dar. Wir beobachten die politische Entwicklung genau und werden unsere Geschäftstätigkeit zeitnah auf neue zu erwartende Rahmenbedingungen der Finanzierung hin analysieren und bei Bedarf anpassen. Das Krankenhaus ist mit dem Gefäßzentrum (Gefäßchirurgie und Angiologie), der HNO sowie der Augenklinik über den Westen Berlins medizinisch besonders gut positioniert. Brustzentrum und Gynäkologie haben sich nach erneutem Leitungswechsel stabilisiert und positiv entwickelt. Der sich seit einigen Jahren abzeichnende Personalmangel (insbesondere im Pflegebereich, und dort insbesondere in der Intensivpflege, sowie im Funktionsbereich in der Anästhesie- und OP-Pflege) hat sich bei der Personalbesetzung im Berichtsjahr deutlicher als in den Vorjahren bemerkbar gemacht und könnte in den nächsten Jahren als wesentliches Risiko die Ertragspotenziale der Gesellschaft wesentlich beeinträchtigen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Ausführungen zur Personallage. Es werden seit 2021 jährlich bis Ende August vom InEK für jeden Krankenhausstandort Pflegepersonalquotienten (Verhältnis der Vollzeitkräfte des Pflegepersonals in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen zum Pflegeaufwand eines Krankenhauses gemessen anhand von Bewertungsrelationen) veröffentlicht. Zudem wird mit dem Krankenhaustransparenzgesetz die ärztliche und pflegerische Personalausstattung für Patienten sichtbarer und daher auch die Wahl des behandelnden Krankenhauses beeinflussen. Wir betrachten den Personalmangel aber auch die seit der Pandemie vorhandene niedrige Belastungsgrenze mittelfristig als eines der größten Risiken für den Fortbestand unserer Gesellschaft in einem kompetitiven Wettbewerb wie in Berlin. Die Gesellschaft wird dem Risiko des Personalmangels mit den schon genannten Maßnahmen und vielen individuellen Steuerungsmöglichkeiten entgegenwirken. Die Einstellung der Patienten gegenüber Krankenhausaufenthalten scheint aufgrund der Corona-Pandemie kritischer geworden zu sein. Dies hat sich bei den Belegungszahlen bemerkbar gemacht, die im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen sind. Ob sich diese Einstellung wieder ändert, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht abzusehen, insbesondere auch unter Berücksichtigung des nachfolgend erläuterten Risikos. Die Verlagerung vom stationären in den ambulanten Bereich wird sich auch zukünftig weiter verstärken. Forciert wird diese Entwicklung durch gesetzliche Maßnahmen wie die Erweiterung des AOP-Katalogs ab Januar 2023 sowie die Einführung von Hybrid- DRGs ab Januar 2024. Durch die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen werden Wettbewerber in den Markt der ambulanten Versorgung neu einsteigen bzw. ihre Tätigkeiten in diesem Markt ausweiten. Durch die Ausweitung der Ambulantisierung sehen wir bereits für 2024 einen Trend von stationären zu ambulanten Erlösen. Unsere Gesellschaft wirkt dem Risiko entgegen durch eine konsequente MVZ- und AOP-Ausweitung wenn möglich, sowie entsprechendes Kosten- und Prozessmanagement und ggf. auch Leistungseinschränkungen im ambulanten Bereich, insbesondere dort, wo diese Leistungen in keiner Verbindung zum Versorgungsauftrag des Krankenhauses stehen. Für die zahlreichen ambulanten Augenoperationen wurden bereits wirtschaftliche Strukturen gebildet. Als weitere sich aus dem Ukraine-Krieg ergebende Risiken ist eine erhöhte Inflation mit der Folge eines deutlich steigenden Materialaufwands, insbesondere im Bereich der Energieaufwendungen zu nennen. Der Gesetzgeber hat den Preissteigerungen im Bereich des Energiebezugs und den sich daraus ergebenden mittelbaren Preissteigerungen in anderen Bereichen für die Jahre 2023 und 2024 mit einem Hilfspaket entgegengewirkt. Mögliche Energieengpässe werden derzeit für Deutschland nicht prognostiziert, sodass wir insoweit nicht von einem Risiko für unsere Geschäftstätigkeit ausgehen. Wesentliche Ertragsrisiken könnten sich in 2024 insbesondere durch Anfragen des MD vor dem Hintergrund der ab dem 1. Februar 2022 in Kraft getretenen Prüfverfahrensverordnung (PrüfvV) ergeben. Eine Rechnungskorrektur ist nur noch in eng umgrenzten Fällen zulässig. Die bisherige Möglichkeit zur Rechnungskorrektur wird dadurch stark eingegrenzt. In der Konsequenz muss die Erstellung der Abrechnung mit höchster Qualität erfolgen und entsprechend dokumentiert sein. Die Gesellschaft hat für Ertragsrisiken aus dem abgelaufenen und aus vorhergehenden Geschäftsjahren aufgrund von MD-Beanstandungen durch entsprechend dotierte Rückstellungen Vorsorge getroffen. Insgesamt waren im Berichtsjahr die MD-Quoten jedoch rückläufig. Die steigende Lohn- und Gehaltsentwicklungen werden sich weiter fortsetzen. Diese werden jedoch nicht in voller Höhe durch die Veränderungsrate des Landesbasisfallwertes gegenfinanziert. Risiken können sich zusätzlich aus dem Pflegebudget ergeben, das bei Inanspruchnahme pflegerischer Fremdleistungen nur eine Finanzierung in Höhe der tarifvertraglichen Vereinbarungen vergleichbarer Pflegeleistungen vorsieht. Weitere Risiken ergeben sich aus der fehlenden Refinanzierung pflegerischer Hilfsleistungen. Tätigkeiten dieser Art müssen künftig von Pflegefachkräften übernommen werden. Auf unseren Versorgungsauftrag wird die neue Krankenhausplanung NRW Auswirkungen in der Anpassung des Leistungsspektrums, das dann neu definiert werden muss, haben. Es ergibt sich insbesondere ein Risiko für den Fachbereich der Geburtshilfe. Die Abteilung ist mit 522 Geburten (Vorjahr 761) weiterhin das Schlusslicht der Berliner Geburtskliniken. Mit der Überprüfung dieser Vorhaltestrukturen ist die Chance verbunden, die Ertragslage zu verbessern. Bis auf die geschilderten Risiken gibt es keine außergewöhnlichen Risiken. Risiken, mit wesentlicher Auswirkung auf die Liquidität der Gesellschaft sind für die folgenden 12 Monate nicht zu erkennen. 6. Chancenbericht Neben den genannten Risiken, die sich aus dem vorgelegten Entwurf zur Krankenhausreform ergeben, sind damit auch Chancen verbunden. Diese ergeben sich im Wesentlichen aufgrund der bestehenden Struktur des Krankenhauses. Durch die Spezialisierung in der Vergangenheit und den damit verbundenen Qualitätsvorteil gegenüber den Wettbewerbern sowie den in 2023 begonnen Ausbau von regionalen Kooperationen (Alexianer) ergeben sich Möglichkeiten, sich im Wettbewerb im Ballungsraum Berlin gegenüber den Wettbewerbern einen Vorteil zu verschaffen bzw. diesen auch insbesondere aufgrund der Vielfältigkeit am Standort und der Region auch auszubauen. Aufgrund der demographischen Entwicklung und der anstehenden Krankenhausplanung in Berlin verbunden mit der Konzentration von Leistungsmengen und fachlichen Kompetenzen könnte in den nächsten Jahren ein weiterer Anstieg von Krankenhausbehandlungen bei weiterer Reduzierung der durchschnittlichen Verweildauer eintreten. Weiter Zertifizierungen sind in Vorbereitung. Effiziente Prozessstrukturen im stationären Bereich sowie die Etablierung ambulanter Behandlungsmöglichkeiten im Rahmen der Ambulantisierung müssen konsequent genutzt werden. Entscheidend wird es daher sein, die dafür benötigten Personalkapazitäten weiter zu gewinnen, diese effizient einzusetzen und dies durch attraktive Arbeitsbedingungen zu befördern. In den nächsten Jahren werden die durch das KHZG bereitgestellten und vorgesehenen Investitionen in IT moderne digitale Strukturen in die Umsetzung gelangen. Diese massiven Investitionen in die IT-Infrastruktur des Krankenhauses (z. B. WLAN, Elektronische Patientenakte, Patientenportale usw.) werden die zukünftigen gesetzlichen Anforderungen erfüllen, die Prozesse optimieren und die Patienten- sowie Einweiserbindung erhöhen. 7. Prognosebericht Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 geht von einem Jahresfehlbetrag aus, der im Vergleich zum Vorjahr leicht verringert ausfallen wird. Gegenüber dem Jahr 2023 wird insofern mit einem verbesserten Jahresergebnis gerechnet. Unberücksichtigt in der Planung ist die anstehende Reform der Krankenhausfinanzierung, deren Auswirkung sich erst frühestens ab 2025 zeigen wird. Bei den Umsatzerlösen insgesamt wird ein Anstieg der Erlöse aus Krankenhausleistungen auf ca. 92 Mio € erwartet. Dieser Prognose liegen folgende wesentliche Annahmen zugrunde:
Für den bedeutenden Aufwandsbereich Personal erwarten wir eine Kostensteigerung über alle Dienstarten auf ca. 65-66 Mio. € bzw. um 5,0 %. Die Steigerungen resultieren im Wesentlichen aus tarifbedingten Steigerungen. Für den Bereich des Materialaufwands erwarten wir keine wesentlichen Veränderungen, allerdings werden die Kosten für Energie sinken und die medizinischen Aufwendungen aufgrund der Leistungssteigerungen zunehmen. Aufgrund des prognostizierten Ergebnisses erwarten wir eine gleich bleibende Liquiditätslage. Entlastend für die Liquidität wirkt sich die Vorfinanzierung der verspäteten Budgetverhandlungen, hier insbesondere aus dem Bereich des Pflegebudgets, in Höhe der bundesweit vereinbarten Entgelte aus. Unserer Beurteilung liegt der Wirtschafts- und Liquiditätsplan des Jahres 2024 sowie die Prognose auf Basis des 2. Quartals 2024 zugrunde. Auf dieser Basis gehen wir davon aus, dass die Liquidität in 2024 durchgängig gesichert ist und dass sich der Bestand der liquiden Eigenmittel bis zum 31.12.2024 nicht wesentlich verändern wird. Für das Jahr 2025 wird die durchgängige Zahlungsbereitschaft voraussichtlich durch die Übertragung von 51 % der Anteile an der Gesellschaft an die Alexianer-Gruppe und die hiermit verbundenen vertraglichen Zusagen und geplanten Maßnahmen gewährleistet. Die Verhandlungen zur Übernahme durch die Alexianer laufen derzeit. Dies ermöglicht den Verlustabbau in den folgenden zwei Jahren. Dieser wurde mit Hilfe externer Begleitung bereits eingeleitet. Für lfd. Investitionen der Folgejahre stehen darüber hinaus die erwähnten Fördermittelbestände zur Verfügung. Wir beurteilen die prognostizierte Entwicklung der Gesellschaft daher als insgesamt schwierig, gehen aber von einem Fortbestand des Krankenhauses aus. Dies gilt umso mehr mit dem geplanten Zusammenschluss weiterer Kliniken in der Region. Derzeit laufen Verhandlungen zur Übernahme durch die Alexianer.
Berlin, 2. September 2024 Astrid Duda, Geschäftsführerin Michael Förster, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVSEITE scroll
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Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023scroll
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Sankt Gertrauden-Krankenhaus GmbH hat ihren Sitz in Berlin und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Nummer HRB 89785. Zudem ist die Gesellschaft im Krankenhausplan des Landes Berlin enthalten. Es handelt sich um eine große Kapitalgesellschaft i. S. v. § 267 Abs. 3 HGB; sie ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer - ausgenommen steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe - befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des HGB aufgestellt. In der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden keine Änderungen im Ausweis der Vorjahresbeträge vorgenommen. Abweichend von den Vorschriften des Handelsgesetzbuches wurde von § 1 Abs. 3 KHBV Gebrauch gemacht und die Gliederungsvorschriften der § 266 und § 275 HGB nicht angewendet. Bei der Bewertung wurde von der Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Grundlage dieser Beurteilung ist die durch die Geschäftsführung abgegebene positive Fortbestehensprognose. Diese Fortbestehensprognose beruht auf der Beurteilung des Wirtschafts- und Liquiditätsplanes für das Jahr 2024 sowie der Prognose auf Basis des 2. Quartals 2024 und geht davon aus, dass die Liquidität 2024 durchgängig gesichert ist und dass der Bestand der liquiden Eigenmittel sich bis zum 31.12.2024 nicht wesentlich verändern wird. Für das Jahr 2025 wird die durchgängige Zahlungsbereitschaft durch die Übertragung von 51 % der Anteile an der Gesellschaft an die Alexianer-Gruppe und die hiermit verbundenen vertraglichen Zusagen und geplanten Maßnahmen gewährleistet. Dies ermöglicht den Verlustabbau in den folgenden zwei Jahren. 2. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten - vermindert um planmäßige Abschreibungen - bilanziert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen grundsätzlich linear und pro rata temporis. Geringwertige Anlagegüter im Wert von mehr als 250,00 EUR und bis zu 1.000,00 EUR netto werden im Jahr des Zugangs in einen Sammelposten analog § 6 Abs. 2a EStG eingestellt, der über fünf Jahre gleichbleibend abgeschrieben wird. Bei den Finanzanlagen werden die Ausleihungen mit Anschaffungskosten - vermindert um planmäßige Tilgungen - bilanziert. Die Beteiligung wird zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von etwaigen Abschreibungen auf den dauerhaft niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Ausleihungen im Verbundbereich wurden im Berichtsjahr in den kurzfristigen Bereich umgegliedert, da diese entsprechend den Darlehensverträgen von den Empfängern bei drohenden Zahlungsschwierigkeiten der Gesellschaft zurückzuzahlen sind. Die Entwicklung der wesentlichen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagennachweis (Anlage III Seite 10 und 11) zu entnehmen. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die mittels eines Materialwirtschaftsprogramms erfasst werden, erfolgt zu gewogenen Durchschnittspreisen. Die übrigen Vorräte werden zu den letzten Einstandspreisen abzüglich der Kaufpreisminderungen bewertet. Teilweise erfolgte ein Festwertansatz. Die erbrachten Fallpauschalenleistungen bei Patienten, die sich am Bilanzstichtag noch in stationärer Behandlung befinden, sind als unfertige Leistungen innerhalb des Vorratsvermögens zu aktivieren. Unfertige Leistungen sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 255 HGB zu Herstellungskosten zu bewerten. Die Gesellschaft hat als Herstellungskosten vereinfachend die Fallkosten des Jahres 2023 basierend auf der DRG-Fallkostenkalkulation, orientiert an der Kalkulation des InEK gGmbH, Siegburg, zugrunde gelegt. Aufgrund der allgemeinen Grundsätze zur verlustfreien Bewertung bzw. zur Bewertung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert (§ 253 Abs. 3 HGB) erfolgte ein Abgleich der Fallkosten des Jahres 2023 mit den erzielten bzw. erzielbaren Erlösen (berechnet auf Basis des Ist-Case-Mix der jeweiligen DRG). Der niedrigere der beiden Werte bildete die Bemessungsgrundlage für die periodengerechte Aufteilung. Die erbrachte DRG-Leistung wurde des Weiteren in Haupt- und Nebenleistung untergliedert. Die bewertete Hauptleistung wurde dem Jahr der Leistungserbringung zugerechnet. Für die Nebenleistung hingegen erfolgte eine lineare Verteilung entsprechend der Belegungstage des einzelnen Überliegers. Ferner fließt in die Bewertung das Pflegeentgelt für die Belegungstage der Überlieger bis zum Bilanzstichtag ein. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten bilanziert. Das Ausfallrisiko zweifelhafter Forderungen wurde durch entsprechende Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Zusätzlich wurde auf Forderungen gegen Kostenträger, die älter als ein Jahr, nicht älter als zwei Jahre und nicht bereits einzelwertberichtigt sind, eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 25,0 % bzw. 50,0 % gebildet. Forderungen mit einem Alter über zwei Jahren wurden zu 100,0 % wertberichtigt. Forderungen aus Klagen wurden zu 50,0 % wertberichtigt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalbeträgen angesetzt. Der Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung ist ein bilanzieller Korrekturposten zu dem vor Inkrafttreten des KHG a. F. (1. Oktober 1972) angeschafften Vermögen, das bei Geltung des KHG förderungsfähig gewesen wäre. Durch die erfolgswirksame Einstellung der Abschreibungen auf dieses ausgleichsfähige Vermögen in den vorgenannten Ausgleichsposten wird erreicht, dass diese Abschreibungen das Jahresergebnis nicht belasten. Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind nur Zahlungen vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen. Die Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens werden in Übereinstimmung mit dem entsprechenden Anlagevermögen gebildet und entsprechend den Abschreibungen aufgelöst. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Zur Anwendung gelangte das Teilwertverfahren. Die Berechnung wurde mit Hilfe der Richttafeln 2018G von Dr. Klaus Heubeck und nach dem BilMoG mit 1,78 % zum 31. Dezember 2023 (von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe der Rückstellungsabzinsungsverordnung mit 10-Jahresdurchschnitt ermittelter Zins: Stand Dezember 2023) durchgeführt. Es wurde eine Rentendynamik von 1,50 % unterstellt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich eine noch auszuweisende Pensionsrückstellung in Höhe von 112.093,00 EUR. Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber den Arbeitnehmern bestehen bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse in Köln. Hinsichtlich dieser mittelbaren Pensionsverpflichtungen besteht nach Artikel 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB ein Passivierungswahlrecht. Vom Wahlrecht nach Artikel 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wurde zum 31. Dezember 2016 Gebrauch gemacht und die mittelbare Pensionsverpflichtung teilweise für die Anspruchsberechtigungen der Jahrgänge 1927 bis November 1950 bilanziert. Der Ansatz der Rückstellung zum 31. Dezember 2023 erfolgt mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 Abs. 2 HGB, wobei zu dessen Ermittlung die für das Jahr 2023 ermittelte Deckungslücke linear bis zum Jahr 2024 verteilt wurde. Für das Jahr 2023 ist ein Abzinsungssatz gemäß § 253 Abs. 2 HGB von 1,82 % für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren zur Anwendung gekommen. Insgesamt wurde eine Rückstellung in Höhe von 4.728 TEUR gebildet. Während der Zeit der Beschäftigung der Arbeitnehmer besteht für die Gesellschaft eine Umlagepflicht, die einerseits aus einer Versicherungsrentenverpflichtung und andererseits aus einer Versorgungsrentenverpflichtung besteht. Die auf die Gesellschaft entfallende finanzökonomische Deckungslücke aus dem Abrechnungsverband S, die durch die Erhebung der Finanzierungsbeiträge geschlossen werden soll, betrug am 31. Dezember 2023 11.820 TEUR und entspricht dem Barwert der zukünftig voraussichtlich zu leistenden Finanzierungsbeiträge. Am 15. Mai 2019 beschloss die Vertreterversammlung der Pensionskasse der Caritas ein Sanierungskonzept, welches unter anderem Leistungskürzungen der Pensionskasse ab dem 1. Januar 2020 beinhaltet. Aufgrund der Leistungskürzungen der Pensionskasse der Caritas VVaG ab 2020 greift die Subsidiärhaftung der Arbeitgeber. Die Pensionsverpflichtungen belaufen sich unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck 2018 G) nach dem Teilwertverfahren auf insgesamt 345 TEUR. Die Abzinsung erfolgte pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz von 1,80 %. Der Berechnung liegt eine Schätzung der Rentensteigerung von 2,0 % zugrunde. Der angewendete Zinssatz weicht geringfügig vom 10-jährigen Zinssatz nach HGB mit einer pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren ab (1,82 %). Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche zum Bilanzstichtag erkennbare Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten; sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet worden. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind nur Zahlungen vor dem Bilanzstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen. 3. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagennachweis dargestellt, der diesem Anhang abschließend beigefügt ist. Dieser entspricht den Vorschriften der KHBV, wurde aber mit der Darstellung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Finanzanlagen erweitert. Die Gesellschaft ist an der Sankt Gertrauden-Medizinisches Versorgungszentrum GmbH mit Sitz in Berlin zu 100,0 % beteiligt. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beträgt 685.734,47 EUR. Für das Geschäftsjahr 2023 wird ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 334.772,54 EUR ausgewiesen. Außerdem ist die Gesellschaft an der St. Hildegard Akademie Berlin gGmbH mit Sitz in Berlin zu 28,0 % beteiligt. Das Eigenkapital beträgt 682.011,53 EUR. Einen Überblick über die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände gibt die folgende Übersicht: scroll
Die sonstigen Rückstellungen entfallen auf: scroll
Die Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten setzen sich wie folgt zusammen: Verbindlichkeitenspiegel scroll
Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter stellen in Höhe von 1.161.717,93 EUR sonstige Verbindlichkeiten und in Höhe von 104.159,12 EUR Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen dar. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen ausschließlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Aufwendungen und Erträge wurden unter Beachtung von § 246 Abs. 2 HBG auf das Geschäftsjahr abgegrenzt. Im Geschäftsjahr 2023 fielen periodenfremde Erträge in Höhe von 5,5 Mio. EUR an. Diese betreffen die Erlöse eines Krankenhauses nach § 277 HGB nach den Nummern 1 bis 4 und die Auflösung von Budgetrisiken der Vorjahre, die unter den sonstigen Umsatzerlösen ausgewiesen werden sowie bei den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 3.155 TEUR im Wesentlichen die Auflösung von Einzelwertberichtigungen und von Rückstellungen. Die periodenfremden Aufwendungen belaufen sich 2023 4,5 Mio. EUR und werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Es handelt sich dabei insbesondere um Aufwendungen aus Leistungskorrekturen. Die Anteile an verbundenen Unternehmen an der Sankt Gertrauden MVZ GmbH in Höhe von 775 TEUR sowie die Ausleihungen an die Sankt Gertrauden MVZ GmbH in Höhe von 996 TEUR wurden im Berichtsjahr vollständig wertberichtigt, da von einer Werthaltigkeit nicht mehr ausgegangen werden kann. 5. Sonstige Angaben 5.1 Geschäftsführung Astrid Duda, Geschäftsführerin, Berlin, Michael Förster, Geschäftsführer, Manderscheid. Hinsichtlich der Angabe der Geschäftsführungsbezüge nach § 285 Nr. 9a HGB wurde von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. 5.2 Außerbilanzielle Geschäfte Es bestehen derzeit folgende Verpflichtungen aus Leasinggeschäften: Außerbilanzielle Geschäftescroll
5.3 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Unter den sonstigen finanziellen Verpflichtungen fallen Erbbauzinsreallasten in Höhe von jährlich 50.000,00 EUR an. 5.4 Haftungsverhältnisse Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber den Arbeitnehmern bestehen bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands Anstalt des öffentlichen Rechts in Köln. Diese Zusagen werden durch entsprechendes Deckungsvermögen der KZVK, laufende Beiträge und zusätzliche Mehr-/Finanzierungsbeiträge der beteiligten Unternehmen vollständig finanziert. Ein Risiko der Inanspruchnahme besteht in Höhe einer eventuellen Deckungslücke. Bezüglich der mittelbaren Pensionsverpflichtungen bei der KZVK verweisen wir auf unsere Ausführungen unter den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu den Rückstellungen. Die Gesellschaft hat am 30. Juni 2016 der Sankt Gertrauden-Medizinisches Versorgungszentrum GmbH, Berlin, eine Patronatserklärung auf Grundlage des Beschlusses der Gesellschafterversammlung von Februar 2016 erteilt, demzufolge hat die Sankt Gertrauden-Krankenhaus GmbH für eine ausreichende Liquidität der Sankt Gertrauden-Medizinisches Versorgungszentrum GmbH zu sorgen. Chancen bestehen in Synergieeffekten zwischen beiden Gesellschaften, Risiken bestehen in der möglichen Inanspruchnahme der Sankt Gertrauden-Krankenhaus GmbH. Diese Patronatserklärung hat weiterhin Gültigkeit. 5.5 Abschlussprüferhonorar Auf die Angabe des berechneten Gesamthonorars des Abschlussprüfers wird unter Hinweis auf die befreiende Angabe im Konzernabschluss der Gesellschaft der Katharinenschwestern mbH, Münster, verzichtet. 5.6 Mitarbeiter der Gesellschaft Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer stellt sich wie folgt dar: scroll
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Krankenpflegeschüler, Auszubildende und Praktikanten 5.7 Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag 2023 in Höhe von 8.923.506,75 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. 5.8 Konzernzugehörigkeit Der Jahresabschluss der Sankt Gertrauden-Krankenhaus GmbH wird in den Konzernabschluss der Gesellschaft der Katharinenschwestern mbH, Münster, einbezogen. Der Konzernabschluss wird durch Einreichung beim elektronischen Bundesanzeiger offengelegt.
Berlin, 2. September 2024 Astrid Duda, Geschäftsführerin Michael Förster, Geschäftsführer Anlagennachweis für das Geschäftsjahr 2023scroll
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Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Sankt Gertrauden-Krankenhaus GmbH, Berlin Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Sankt Gertrauden-Krankenhaus GmbH, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sankt Gertrauden- Krankenhaus GmbH, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter der Sankt Gertrauden-Krankenhaus GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, 25. Oktober 2024 Solidaris Revisions-GmbH Dr. Christoph Thiesen, Wirtschaftsprüfer Ulrich Karl, Wirtschaftsprüfer BERICHT ZUR GLEICHSTELLUNG UND ENTGELTGLEICHHEIT FÜR DAS JAHR 2022 I. STATISTISCHE ANGABEN Der Gesamtzahl von männlichen und weiblichen Angestellten stellt sich im Jahr 2022 wie folgt dar: scroll
II. MAßNAHMEN ZUR FÖRDERUNG DER GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN Die Auswahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen der Einstellung, der betrieblichen Weiterbildung sowie Beförderung erfolgt bei der Sankt Gertrauden-Krankenhaus GmbH ausschließlich nach sachlichen und leistungsbezogenen Kriterien. Grundsätzlich wird bei der Besetzung der vorhandenen Arbeitsplätze eine angemessene Berücksichtigung Angehöriger beider Geschlechter angestrebt. Dies gilt genauso für die Besetzung von offenen Stellen mit Führungsfunktionen. Ausschreibungen sind grundsätzlich geschlechtsneutral formuliert. Auch erfolgen Schulungen von Führungskräften zu benachteiligungsfreier Personalauswahl sowie sämtlicher Mitarbeiter im Hinblick auf die Gleichbehandlung und Geschlechtergleichstellung nach den Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Darüber hinaus entwickelt die Sankt Gertrauden-Krankenhaus GmbH Initiativen familienfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um so für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine größtmögliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erreichen. Zur Schaffung familienfreundlicher Rahmenbedingungen werden flexible Arbeitszeitmodelle angeboten, die auch jederzeit eine Rückkehr von Teilzeit in Vollzeit zulassen. Auch werden nach dem Ende einer Elternzeit Rückkehrgespräche geführt. III. MAßNAHMEN ZUR HERSTELLUNG VON ENTGELTGLEICHHEIT ZWISCHEN FRAUEN UND MÄNNERN Die Sankt Gertrauden-Krankenhaus GmbH wendet auf die Arbeitsverhältnisse ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes an. Es handelt sich dabei um ein Entgeltsystem, das die Vergütung im Wege eines diskriminierungsfreien Eingruppierungsverfahrens vergleichbar, transparent und ausschließlich funktionsbezogen, d. h. personenunabhängig und damit geschlechtsneutral regelt. Auch in Führungsfunktionen bzw. bei außertariflicher Entlohnung wird die Vergütung geschlechtsneutral festgelegt. Hierbei ist zu bedenken, dass das Gesundheits- und Sozialwesen in besonderem Maße von einem Fachkräftemangel betroffen ist, so dass schon aus diesem Grund eine Unterscheidung nach dem Geschlecht bei jeglicher Auswahlentscheidung oder Vereinbarung einer Vergütung ausgeschlossen ist. Auszug aus dem Protokoll der Gesellschafterversammlung der Sankt Gertrauden-Krankenhaus GmbH und Sankt Gertrauden-Medizinisches Versorgungszentrum GmbH vom 11.12.2024Die Gesellschafterversammlung beschließt den Jahresabschluss 2023 wie folgt: Für die Sankt Gertrauden-Krankenhaus GmbH, Daun, ist der Jahresabschluss zum 31.12.2023 mit einer Bilanzsumme von 98.777.957,56 EUR und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 8.923.506,75 EUR festzustellen und diesen Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. |
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