ABUS gGmbH
Selbe AdresseAllgemeinbildende Schulen des Sekundarbereichs I
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jost Gürster seit 6.11.2018 | Prokura |
Melanie Paffenholz seit 6.11.2018 | Geschäftsführer |
Reiner Engel seit 20.11.2017 | Geschäftsführer |
Ulrich Schultes seit 20.11.2017 | Geschäftsführer |
Axel Sauer seit 20.11.2017 | Prokura |
Birgit Klein seit 20.11.2017 | Prokura |
Heinz Josef Heller seit 12.4.2017 | Prokura |
Jörg Siebert seit 7.12.2015 | Prokura |
Manfred Reiffs seit 7.12.2015 | Prokura |
Kristine Dorothea Dr. Mörchen seit 22.3.2013 | Geschäftsführer |
Michael Braun seit 5.12.2003 | Prokura |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
TERTIA Vermittlungsagentur GmbHAlfterJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.11.2018 bis zum 31.10.2019Lagebericht 2018/2019für die TERTIA Vermittlungsagentur GmbHI. Grundlagen des Unternehmens I.2. Geschäftsmodell Die TERTIA Vermittlungsagentur GmbH (TVA) setzt vorrangig ausgeschriebene Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAbE) um. Rechtsgrundlage ist für die Agenturen für Arbeit § 45 SGB III und für die Jobcenter § 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III. I.1 Entwicklung neuer Dienstleistungen Aufgrund der Änderungen im Sozialgesetzbuch und der sich ändernden Anforderungen der Bedarfsträger (Agenturen für Arbeit und Jobcenter) werden fortlaufend neue Dienstleistungen entwickelt bzw. vorhandene Dienstleistungen weiterentwickelt. II. Wirtschaftsbericht II.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Der Arbeitsmarkt zeigt sich trotz der aktuellen konjunkturellen Schwäche robust: So lag die Arbeitslosenquote im Oktober 2019 bei 4,8 % und damit in etwa auf Vorjahresniveau. Gleichzeitig lag die Zahl der Erwerbstätigen bei 45,5 Mio. (Oktober 2018: 45,2 Mio.). Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung geht jedoch davon aus, dass der Konjunkturabschwung den Abbau der Arbeitslosigkeit vorerst stoppen wird. Auch laut Konjunkturumfrage des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) vom Herbst 2019 ist im nächsten Jahr das Ende des langjährigen Beschäftigungsaufbaus zu erwarten. Demnach wollen knapp 29 % der befragten Unternehmen 2020 Stellen abbauen. Der Teilnehmerbestand in MAbE hat sich nach einem kleinen Einbruch in 2018 im Folgejahr wieder stabilisiert: 2018 lag der durchschnittliche Bestand an Teilnehmern in allen MAbE laut Bundesagentur für Arbeit (BA) bei 191.060 pro Monat. Dies entspricht einem Rückgang um mehr als 11 % gegenüber dem Vorjahr. Bis einschließlich Oktober 2019 waren durchschnittlich 212.665 Personen in MAbE. Damit ist der Teilnehmerbestand 2019 wieder nahezu auf dem Niveau von 2017. Es ist davon auszugehen, dass der kurzzeitige Rückgang insbesondere auf die verzögerte Koalitionsbildung nach den Bundestagswahlen und die damit verbundene vorläufige Haushaltswirtschaft zurückzuführen ist. Eine nachhaltige Änderung der Einkaufspolitik von Jobcentern (JC) und Agenturen für Arbeit (AA) war 2019 nicht zu beobachten. Der Anteil an Maßnahmeteilnehmern aus dem SGB II-Bereich steigt kontinuierlich: Bis einschließlich Oktober 2019 kamen knapp 82 % der Kunden aus dem Rechtskreis SGB II. Im Vergleich: 2018 waren es 80 %, 2017 78 %. Dies ist ein Indiz dafür, dass SGB III-Kunden bei der anhaltend guten Arbeitsmarktlage relativ leicht in Arbeit vermittelt werden können. II.2 Darstellung des Geschäftsverlaufs Die TVA konnte im Geschäftsjahr (GJ) 2018/19 wieder von vielen Optionsziehungen laufender Ausschreibungsmaßnahmen profitieren. Darüber hinaus konnten mehr Maßnahmezuschläge erwirkt werden als im Vorjahr. Die Zuschlagsquote konnte im zweiten Jahr in Folge gesteigert werden. Die Anzahl an bebotenen Ausschreibungen war ebenfalls höher als im GJ 2017/18. Die neu aufgestellte Konzeptarbeit, die u.a. die Einbeziehung der Umsetzer vor Ort vorsieht, hat sich somit positiv auf die Zuschlagsquote ausgewirkt. Dennoch bleibt die Zuschlagsquote regional sehr unterschiedlich, da das Angebotskonzept nicht das einzige Kriterium für einen Zuschlag ist. Je nach Konkurrenzsituation und Preiskampf vor Ort sind individuelle Preisstrategien gefragt. Am Preiskampf anderer Anbieter beteiligt sich die TVA aber weiterhin nicht. Der Trend zu regionalen und individuellen Ausschreibungen ist weiter zu beobachten. Im GJ 2018/19 waren 30 % der bearbeiteten Ausschreibungen individuell. Auch die standardisierten Maßnahmen werden vonseiten der Bedarfsträger immer weiter ausdifferenziert: Im GJ 2018/19 wurden neben den individuellen Maßnahmen 63 verschiedene Maßnahmetypen bearbeitet (2017/18: 61). Hinzu kommt, dass die BA intern ein Ordnungskriterium (A, B oder C) für jede Maßnahme vergibt, welches den Grad der Individualisierung anzeigt (Kriterium A = standardisiertes Produkt, Kriterium B = geringe Abweichungen vom Standard, Kriterium C = auf den Bedarf vom örtlichen Bedarfsträger angepasstes Produkt mit individueller Bewertungsmatrix). Im Laufe des GJ 18/19 war festzustellen, dass immer mehr Ausschreibungen Ordnungskriterium C aufweisen. Dies gilt im Übrigen auch für solche Ausschreibungen, die dem Namen nach einer Standardmaßnahme zugeordnet werden. Zu folgenden Maßnahmetypen wurden im GJ 2018/19 besonders häufig Konzepte erstellt:
Leider war es Arbeitsmarktdienstleistern aufgrund einer geschäftspolitischen Entscheidung der Regionalen Einkaufszentren der BA im GJ 2018/19 weitgehend nicht möglich, bei Angebotswertungen von unter 85 % die Bepunktung der Angebotskonzepte zu erfahren, so dass keine konkreten Anhaltspunkte für die Konzeptoptimierung vorhanden waren. Hinzu kommt, dass ein und dasselbe Konzept je nach Bewerter mal schlecht und mal gut bewertet wurde. Daher hat die TVA auf Grundlage von laufenden Gesprächen mit den Bedarfsträgern und Ausschreibungsschwerpunkten drei Kernbereiche ausgemacht, in denen die Konzepte aktuell optimiert werden. II.3 Ertragslage Die Summe aus Umsatzerlösen und sonstigen betrieblichen Erträgen betrug im Geschäftsjahr 18,3 Mio. €. Dies entspricht einer Erhöhung von 0,6 Mio. € gegenüber dem Vorjahr. Das Betriebsergebnis hat sich um 0,3 Mio. € auf € 2,7 Mio. erhöht. II.4 Vermögenslage Die Bilanzsumme ist um T€ 341 auf T€ 4.593 gestiegen. Das Eigenkapital erhöhte sich um T€ 31 auf T€ 2.106. II.5 Beschäftigungssituation Die TVA hat zum 31.10.2019 eine Stammbelegschaft von 318 Mitarbeitern. Darüber hinaus werden spezifische Leistungen und besondere fachliche Qualifikationen im Wege der Beauftragung von freien Mitarbeitern abgedeckt. II.6 Mieten/Investitionen Die TVA unterhält ihre Bildungseinrichtungen ausschließlich in angemieteten Objekten. Dementsprechend stellen die Raumkosten einen großen Kostenblock dar. Nahezu alle Mietverträge enthalten eine fest vereinbarte Laufzeit und eine oder mehrere Verlängerungsoptionen. Im Wirtschaftsjahr wurden rd. T€ 73 in Sachanlagen einschließlich Software investiert. III. Prognosebericht III.1 Beurteilung der voraussichtlichen Entwicklung Mittelsituation Die Mittelsituation der Hauptauftraggeber der TVA ändert sich 2020 im Vergleich zu 2019 nur wenig. So hat die BA laut Haushaltsplan 2020 für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen 9,3 Mrd. Euro vorgesehen (2019: 10 Mrd. Euro). Die Finanzmittel für Weiterbildungsförderung (u.a. Umsetzung Qualifizierungschancengesetz) werden im Umfang von 1,9 Mrd. Euro im Haushalt berücksichtigt (2019: 2,1 Mrd. Euro). Für Eingliederungsleistungen nach dem SGB II sind im Bundeshaushalt 2020 5,005 Mrd. Euro geplant. Für das Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit sind zusätzlich 3,8 Mio. Euro vorgesehen. Insgesamt stehen den Jobcentern somit 2020 5,009 Mrd. Euro zur Eingliederung in Arbeit zur Verfügung (2019: 4,904 Mrd. Euro). Die BA bereitet sich aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage für 2020 auf einen Anstieg der Arbeitslosigkeit und damit auch der Ausgaben für Arbeitslosengeld vor. So seien bereits 2019 800 Mio. Euro mehr für Arbeitslosengeld aufgewendet worden als im Vorjahr. Einkaufspolitik der BA Aktuell ist nicht davon auszugehen, dass AA und JC weniger Maßnahmen ausschreiben werden. Jedoch wirkt die BA-Zentrale darauf hin, die fortschreitende Individualisierung der Ausschreibungsmaßnahmen einzudämmen. So ist spätestens für 2021 eine Verschlankung der Standard-MAbE auf vier Kernbereiche geplant:
Mit allen genannten Maßnahmetypen hat die TVA bereits vielfältige Umsetzungserfahrung und kann diese in die Konzepterstellung einbringen. Maßnahmeoptionen / Umsetzungsqualität Auch im kommenden GJ sollen wieder viele Optionsziehungen erwirkt werden. Um dies zu erreichen, ist eine hohe Umsetzungsqualität Voraussetzung. Diese ermittelt die BA u.a. über die Bewertungen der Maßnahmebetreuer im Rahmen des Trägermanagements (ehemals: Lieferantenmanagement). Auch wenn die Arbeitsmarktdienstleister weiterhin keinen generellen Einblick in diese Bewertungen erhalten, sind die Rückmeldungen der Bedarfsträger vor Ort positiv. Zudem fließt bei einigen Jugendlichenmaßnahmen seit September 2019 die Beurteilung der Vertragsausführung in die Angebotsbewertung ein. Im Rahmen der Mitteilung von Ausschreibungsergebnissen hat die TVA daher erste Hinweise auf eine überdurchschnittliche Bewertung dieser Maßnahmen erhalten. 2020 wird bei weiteren Jugendlichen- und Rehamaßnahmen die Beurteilung der Vertragsausführung in die Vergabeentscheidung aufgenommen. 2021 sollen dann die MAbE folgen. Konzeptbewertungen Zukünftig geben wieder alle Regionalen Einkaufszentren der BA bei Angebotswertungen von unter 85 % die Bepunktung der Angebotskonzepte in einheitlicher Form heraus. Auch wenn eine Angebotswertung vom Bewerter abhängt, ist die Bepunktung ein konkreter Ansatzpunkt zur zielgerichteten Konzeptoptimierung. III.2 Erwarteter Umsatz und erwartetes Ergebnis Für das WJ 2019/20 ist ein Umsatz von rd. 15,8 Mio. € und ein Ergebnis von rd. 1,3 Mio. € geplant. III.3 Erwartete Investitionen Für das WJ 2019/20 sind Investitionen in einer Größenordnung von T€ 85 geplant. III.4 Entwicklung Personalbereich Auf Basis der Geschäftsplanung für 2019/20 ist davon auszugehen, dass die Mitarbeiterzahl relativ konstant bleibt. IV. Chancen- und Risikobericht Vor dem Hintergrund der beschriebenen Entwicklungen ergeben sich folgende Risiken für die TVA:
Risikomanagementmethoden: laufende Gespräche mit den örtlichen Bedarfsträgern, regelmäßiges Controlling, Befristungen von Personal, Mietverträge mit maßnahmekonformer Laufzeit oder mit vorzeitiger Beendigungsmöglichkeit, Optimierung der Angebotskonzepte in Zusammenarbeit mit den Umsetzern vor Ort, auf örtliche Gegebenheiten angepasste Preisstrategien
Risikomanagementmethoden: regelmäßige interne und externe Schulungen für Mitarbeiter, Maßnahmeaudits durch QMB, Beratungen zur Maßnahmeumsetzung durch Qualitätsfachkräfte, Einsatz weiterer Qualitätsfachkräfte, Einsatz einer Fachkraft zur Entwicklung von Umsetzungshilfen, Erfolgsbeobachtung
Risikomanagementmethoden: Marktbeobachtung, Sicherung und Erweiterung des Marktanteils bei der Maßnahme Talentcenter, Konzeptoptimierung mit Fokus auf die zukünftigen Schwerpunkte der BA Weitere wesentliche Risiken sind derzeit nicht bekannt. Es ergeben sich folgende Chancen für die TVA:
Alfter, den 13. Dezember 2019 TERTIA Vermittlungsagentur GmbH Dr. Kristine Mörchen Reiner Engel Melanie Paffenholz Ulrich Schultes BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnisverwendung
Anhang zum Jahresabschluss 1. November 2018 bis 31. Oktober 2019der TERTIA Vermittlungsagentur GmbH, AlfterAngaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht Firma: TERTIA Vermittlungsagentur GmbH Sitz: Alfter Registergericht: Amtsgericht Bonn Register-Nr.: HRB 8158 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss auf den 31. Oktober 2019 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften nach § 264 ff. HGB erstellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag 31. Oktober 2019 die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf. Sie ist daher prüfungspflichtig gemäß § 316 ff. HGB. Bei der Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet. Das Geschäftsjahr beginnt am 1. November und endet am 31. Oktober des Folgejahres. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden haben wir entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung vorgenommen. Aktivierungswahlrechte und Passivierungswahlrechte haben wir nicht in Anspruch genommen. Im Einzelnen wurden bei Aufstellung des Jahresabschlusses folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen errechnen sich nach der linearen Methode, unter Zugrundelegung der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Ab dem Geschäftsjahr 2015/2016 wird von der Vereinfachungsregel, Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten netto bis € 410,00 (ab 2018 bis € 800,00) im Zugangsjahr gemäß § 6 Abs. 2 EStG voll abzuschreiben, Gebrauch gemacht. Bei Anschaffungskosten von netto über € 150,00 bis € 1.000,00 wurde bis 2014/2015 ein Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2a EStG gebildet und über 5 Jahre linear abgeschrieben. Die Forderungen werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt und grundsätzlich bei Laufzeiten über einem Jahr abgezinst. Zweifelhafte Forderungen werden unter Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen mit dem wahrscheinlichen Wert angesetzt, uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für das allgemeine Ausfallrisiko wird eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Bei der Bemessung der Rückstellungen haben wir allen erkennbaren Risiken ausreichend und angemessen Rechnung getragen. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und grundsätzlich bei Laufzeiten über einem Jahr abgezinst. Verbindlichkeiten sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Abgrenzung der Umsatzerlöse erfolgte nach Maßgabe der von der Gesellschaft erbrachten abrechnungsfähigen Leistungen. Abhängig vom Stand der Leistungserbringung im Verhältnis zu den erhaltenen Zahlungen zum Bilanzstichtag ergibt sich entweder eine unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfasste Forderung - soweit die bis zum Bilanzstichtag erbrachten Leistungen die erhaltenen Zahlungen übersteigen - oder ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten - soweit die bis zum Bilanzstichtag erbrachten Leistungen geringer sind als die erhaltenen Zahlungen. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde: Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung = 2 bis 13 Jahre.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten wie bereits im Vorjahr keine Beträge mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten wie bereits im Vorjahr keine Forderungen gegen Gesellschafter. Kapitalrücklage Gemäß Gesellschafterbeschluss wurde bei der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2000/2001 eine Kapitalrücklage im Sinne von § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB von € 100.000,-- dotiert. Gewinn-/Verlustvortrag bei teilweiser Ergebnisverwendung Bei Aufstellung der Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung wurde im Bilanzgewinn ein Gewinnvortrag von € 0,00 einbezogen. Verbindlichkeiten Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten ist unter Einbeziehung der Besicherung im nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel für das Geschäftsjahr 2018/2019 und für das Vorjahr 2017/2018 dargestellt:
Haftungsverhältnisse aus Gewährleistungsverträgen
davon zu Gunsten verbundener Unternehmen
Bei dem Ausweis handelt es sich um Eventualverpflichtungen aus der gesamtschuldnerischen Haftung der Gesellschaft für Mietbürgschaften der Deutschen Bank AG. Vermerkt wurde die Inanspruchnahme der von der Deutschen Bank AG mit Kreditvertrag vom 24. Oktober 2019 eingeräumten Betriebsmittellinie über maximal T€ 1.000 (bis 2018: T€ 800) durch Unternehmen der TERTIA-Gruppe. Neben der Gesellschaft haften andere Unternehmen der TERTIA-Gruppe gesamtschuldnerisch gegenüber der Deutsche Bank. Mit einer Inanspruchnahme ist nicht zu rechnen, da die dem Bilanzvermerk zugrundeliegenden Mietbürgschaften noch nie in Anspruch genommen wurden und auch keine Anzeichen vorliegen, dass dies in absehbarer Zeit der Fall sein wird. sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestanden im Wesentlichen folgende finanziellen Verpflichtungen i. S. von § 285 Nr. 3 HGB:
Die Verpflichtungen aus Pachtverträgen entfallen mit T€ 109 auf verbundene Unternehmen. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Der "Personalaufwand" beinhaltet Aufwendungen für Altersversorgung (Direktversicherungsbeiträge) in Höhe von € 45.510,31 (Vorjahr: € 10.107,54). Sonstige Angaben Mitarbeiterzahlen Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 292 nach 271 im Vorjahr. Geschäftsführung Zu Geschäftsführern waren im Geschäftsjahr 2018/2019 bestellt: Frau Dr. Kristine Mörchen einzelvertretungsberechtigt Herr Reiner Engel einzelvertretungsberechtigt Herr Ulrich Schultes einzelvertretungsberechtigt Frau Melanie Paffenholz einzelvertretungsberechtigt Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss aufstellt TERTIA GmbH, Bonn. Der Konzernabschluss wird zur Offenlegung beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht. Vorgänge von besonderer Bedeutung Nach dem Schluss des Geschäftsjahres traten keine Vorgänge von besonderer Bedeutung auf, über die zu berichten wäre. GewinnverwendungsvorschlagGemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17. April 2019 erfolgte zum 17. April 2019 eine Gewinnausschüttung in Höhe von € 1.444.715,87 aus dem Bilanzgewinn des Vorjahres. Ferner wurde mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 7. Oktober 2019 eine Vorabgewinnausschüttung auf den zu erwartenden Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2018/2019 in Höhe von € 800.000,00 beschlossen, die am 21. Oktober 2019 zur Auszahlung gelangte. Auf Vorschlag der Geschäftsführung wird der Bilanzgewinn zum 31. Oktober 2019 auf neue Rechnung vorgetragen. Über eine mögliche weitere Gewinnausschüttung entscheidet die Gesellschafterversammlung im Geschäftsjahr 2019/2020.
Alfter, den 9. Dezember 2019 TERTIA Vermittlungsagentur GmbH, Alfter gez. Dr. Kristine Mörchen, Geschäftsführerin gez. Melanie Paffenholz, Geschäftsführerin gez. Reiner Engel, Geschäftsführer gez. Ulrich Schultes, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 06.04.2020 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die TERTIA Vermittlungsagentur GmbHPrüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der TERTIA Vermittlungsagentur GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Oktober 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. November 2018 bis zum 31. Oktober 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der TERTIA Vermittlungsagentur GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. November 2018 bis zum 31. Oktober 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Oktober 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. November 2018 bis zum 31. Oktober 2019. Der beigefügte Lagebericht vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, er entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bonn, den 28. Januar 2020 T
P G Treuhand
Wappenschmidt, Wirtschaftsprüfer |
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