Eiden
Batterie - Technik GmbH
Haßloch
(vormals:
Harthausen)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
128.811,50 |
91.180,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
13.622,50 |
17.032,50 |
| II.
Sachanlagen |
115.189,00 |
74.148,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
148.729,37 |
537.244,04 |
| I.
Vorräte |
17.510,23 |
25.750,78 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
86.309,66 |
290.546,79 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
44.909,48 |
220.946,47 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.938,00 |
12.476,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
288.478,87 |
640.900,54 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
134.670,27 |
252.385,82 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
108.312,75 |
108.312,75 |
| III.
Gewinnvortrag |
39.073,07 |
-1.729,47 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
37.715,55 |
-120.802,54 |
| B.
Rückstellungen |
80.934,74 |
286.072,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
72.873,86 |
102.442,72 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
288.478,87 |
640.900,54 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 bis 256a und der
§§ 264 bis 288 HGB sowie den
einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt und entspricht den gesetzlichen Vorschriften.
Ergänzende Bilanzierungsvorschriften aus dem
Gesellschaftsvertrag ergeben sich nicht. Es gelten die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.
Die Gliederungen sind im Wesentlichen
unverändert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach
dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Um die Klarheit der
Darstellung zu verbessern wurden davon-Vermerke zur Bilanz
und Gewinn- und Verlustrechnung im Anhang gemacht.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 ist
erstmals nach den neuen Bilanzierungsvorschriften des
BilMoG (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) erstellt. Daher
konnte der Grundsatz der Ansatz-, Bewertungs- und
Ausweisstetigkeit nicht vollständig angewandt werden
(Art. 67 Abs. 8 S. 1 EGHGB). Aufgrund der erstmaligen
Anwendung des BilMoG sind insbesondere die Werte der
Pensionsrückstellungen und der sonstigen
Vermögensgegenstände nicht vergleichbar. Die
Vorjahreswerte wurden jedoch nicht neu berechnet und
angepasst (Art. 67 Abs. 8 S. 2).
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
- bis auf die Änderung der Bewertung der
Pensionsrückstellungen durch die erstmalige Anwendung
des BilMoG - im Wesentlichen unverändert die
nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten
aktiviert und über die Nutzungsdauer
planmäßig linear abgeschrieben.
Beim Geschäfts- und Firmenwert wurde eine
Nutzungsdauer von 15 Jahren angenommen.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Es kommt
die lineare und die degressive Abschreibungsmethode zur
Anwendung. Der Übergang zur linearen Methode erfolgt
in dem Jahr, für welches die lineare Methode erstmals
zu höheren Jahresabschreibungsbeträgen
führt. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem
Wert von 410,00 EUR (i. Vj. 150,00 EUR) werden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben; ihr Abgang wird im 6. Jahr
nach Zugang unterstellt. Im Vorjahr wurde für
Anlagengüter mit einem Netto-Einzelwert von 150,00 EUR
bis 1.000,00 EUR das steuerliche Sammelposten-Verfahren aus
Vereinfachungsgründen auch in der Handelsbilanz
angewandt und der Sammelposten mit jeweils 20 % p.a.
über 5 Jahre abgeschrieben. Die Abschreibungen auf
Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen
zeitanteilig.
Die
Vorräte sind zu Anschaffungskosten bzw.
niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko, Zinsverluste und
Skontoabzüge sind durch Bildung einer
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
In Anwendung des gesetzlichen Wahlrechts wurden keine
aktiven latenten Steuern auf den Überhang von
aktiven und passiven temporären
Bewertungsunterschieden zwischen handelsrechtlichen und
steuerrechtlichen Werten angesetzt.
Pensionsrückstellungen sind in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt worden. Die
Bewertung erfolgte nach versicherungsmathematischen
Grundsätzen unter Anwendung der Teilwertmethode
("Projected-Unit-Credit-Methode" oder "PUC-Methode") unter
Zugrundelegung der "Richttafeln 2005 G" von Dr. Klaus
Heubeck. Für die Abzinsung wurde pauschal der
durchschnittliche Marktzinssatz für eine angenommene
Restlaufzeit von 15 Jahren in Höhe von 5,15 %
gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung
verwendet. Erwartete Rentensteigerungen wurden mit 2,0 %
p.a. eingerechnet.
Das Wahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 1 EGHGB
zur ratierlichen Zuführung des sich aufgrund der
erstmaligen Anwendung des BilMoG ergebenden Fehlbetrags zu
den Pensionsrückstellungen wurde nicht in Anspruch
genommen.
Die ausschließlich der Erfüllung der
Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff
aller übrigen Gläubiger entzogenen
Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen
i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden mit ihrem
beizulegenden Zeitwert in Höhe von 211.473,33 EUR mit
den Pensionsrückstellungen verrechnet. Hierbei handelt
es sich um Ansprüche aus
Rückdeckungsversicherungen, deren beizulegender
Zeitwert sich aus dem geschäftsplanmäßigen
Deckungskapital des Versicherungsunternehmens zzgl. einer
vorhandenen Überschussbeteiligung zusammensetzt.
Angaben zur Verrechnung
des Planvermögens (§ 246 Abs. 2 Satz 2
HGB i.V.m. § 285 Nr. 25 HGB):
|
EUR
|
Erfüllungsbetrag
der verrechneten Schulden
(Pensionsrückstellungen)
|
263.967,00
|
Anschaffungskosten der
Vermögensgegenstände
(Rückdeckungsversicherungen)
|
190.232,00
|
Beizulegender Zeitwert
der Vermögensgegenstände (verrechnet mit
Rückstellungen)
|
211.473,33
|
Die
weiteren Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Sie
sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Erläuterungen zum Jahresabschluss
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
In den
Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern
in Höhe von 18.599,29 EUR (i. Vj. 36.397,82 EUR)
ausgewiesen.
Sonstige Angaben
Geschäftsführer
Geschäftsführer ist Herr Reiner Eiden,
Energieanlagenelektroniker.
Haßloch im Dezember 2011
Der Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.01.2012 festgestellt.
|