Stammdaten

Register
Amtsgericht Schweinfurt HRB 5725
Vorher
Fehr Parkett GmbH
Eingetragen
14.10.2009
Branche
Großhandel mit Roh- und SchnittholzHerstellung von ParketttafelnTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Gegenstand
Der Handel, der Verkauf und das Verlegen von Parkettfußböden und Fußbodenbelägen und damit im Zusammenhang stehende Geschäfte.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Fehr
seit 14.10.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

99.90% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
66.60%
33.30%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Zum Lautergrund 22, 97705 Burkardroth
8.500 €
33.33%
Am Schläglein 9, 97705 Burkardroth
8.500 €
33.33%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Parkett Fehr GmbH

Burkardroth

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 36.962,38 42.186,19
I. Sachanlagen 3.392,00 9.280,00
II. Finanzanlagen 33.570,38 32.906,19
B. Umlaufvermögen 706.036,72 752.510,46
I. Vorräte 126.340,47 157.928,08
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 84.912,21 39.454,51
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 494.784,04 555.127,87
C. Rechnungsabgrenzungsposten 867,50 4.690,59
Aktiva 743.866,60 799.387,24

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 522.675,07 497.881,60
I. Gezeichnetes Kapital 25.500,00 25.500,00
II. Gewinnvortrag 472.381,60 402.094,04
III. Jahresüberschuss 24.793,47 70.287,56
B. Rückstellungen 42.448,00 71.438,00
C. Verbindlichkeiten 178.743,53 230.067,64
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 178.743,53 230.067,64
Summe Passiva 743.866,60 799.387,24

Anhang


Vorliegender Jahresabschluss der Parkett Fehr GmbH zum 31.12.2023 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu den handelsrechtlichen Bestimmungen wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

1. Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 284 HGB

a) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Bilanzierung und Bewertung erfolgen unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches für Kapitalgesellschaften.

b) Erläuterungen zur Bilanz

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert bewertet.

Die Rückstellungen sind in Höhe der mutmaßlichen Inanspruchnahme dotiert.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

c) Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gliederung entspricht dem Gesamtkostenverfahren.

Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 zeigt einen Jahresüberschuss, der auf neue Rechnung vorgetragen wird.

d) Sonstige Angaben

§ 285 Nr. 1 HGB
Es gibt keine Verbindlichkeit mit einer Fälligkeit von mehr als 5 Jahren.

§285 Nr. 3 a HGB
Mit Vertrag vom 30.12.2009 wurde von der Fehr GbR das bewegliche und unbewegliche Anlagevermögen gepachtet. Neuinvestitionen und Ersatzinvestitionen werden zwischenzeitlich vom Berichtsunternehmen weitgehend in Eigenregie vorgenommen. Ziel dieser unternehmerischen Entscheidung ist das bewegliche Vermögen im Berichtsunternehmen zu halten, während die Fehr GbR Eigentümerin des unbeweglichen Vermögens bleibt.

§ 285 Nr. 10 HGB
Außer dem Geschäftsführer ist im Berichtszeitraum kein weiteres Organ bestellt. Geschäftsführer ist im Berichtszeitraum Thomas Fehr.

§ 285 Nr. 11 HGB
Die Parkett Fehr GmbH hält keine Beteiligung im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB.

§ 285 Nr. 27 HGB
Außer den bilanzierten und ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen keine weiteren Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.

§ 285 Nr. 34 HGB
Der Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses liegt noch nicht vor.

sonstige Berichtsbestandteile

Unterzeichnung des Jahresabschlusses gem. § 245 HGB

 

Burkardroth, 28. März 2025

gez. Thomas Fehr


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.03.2025 festgestellt.

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