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GmbH
Weihenzell
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 11.05.2010 bis zum 31.03.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2011
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
12.500,00 |
| davon
eingefordert |
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
50.612,00 |
| I.
Sachanlagen |
50.612,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
514,96 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
353,19 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
161,77 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.228,76 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
15.274,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
84.130,24 |
Passiva
|
|
31.3.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
40.274,52 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
15.274,52 |
| B.
Rückstellungen |
1.300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
82.830,24 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
82.830,24 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
84.130,24 |
Anhang
1. Gliederung, Gewinn- und Verlustrechnung,
Allgemeines
Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des
Handelsrechts aufgestellt. Durch den Wegfall der
umgekehrten Maßgeblichkeit des Steuerrechts für
das Handelsrecht ist es notwendig geworden eine vom
Handelsrecht abweichende Steuerbilanz zu erstellen.
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt
entsprechend den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(HGB), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) und der Satzung.
Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wird das
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
Der nachstehende Kontennachweis und der beim Anhang
abgedruckte Anlagenspiegel ergeben einen detaillierten
Einblick in die einzelnen Positionen des Jahresabschlusses.
Die Ansatzwahlrechte, Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden stimmen mit denen des Vorjahres
überein (Bilanzierungs- und Bewertungsstetigkeit).
Wesentliche Abweichungen werden nachstehend dargestellt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1. Vermögensgegenstände
Die Vermögensgegenstände wurden gem. §
253 HGB mit den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.
2.1.1 ANLAGEVERMÖGEN
Beim Anlagevermögen wurde gem. § 253 HGB
planmäßige Abschreibung nach der
betrieblichen Nutzungsdauer berücksichtigt und
linear abgeschrieben.
Anlagenzugänge wurden, soweit vorhanden, durch
Kopien von Rechnungen über deren Anschaffung
nachgewiesen.
Außerplanmäßige Abschreibungen gem.
§ 253 Abs. 2 Satz 3 HGB waren nicht veranlasst.
Die
Angaben gem. § 268 Abs. 2 HGB werden im
nachstehenden Anlagespiegel im Detail dargestellt.
2. UMLAUFVERMÖGEN
Soweit bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen nichts weiter vermerkt ist,
beträgt die
Laufzeit weniger als 1 Jahr.
Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen wurden
keine gebildet.
Der
Kassenbestand und die
Bankguthaben wurden anhand der Kontoauszüge zum
31. März 2011 überprüft und mit dem
Folgejahr abgestimmt.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern nach
§ 42 Abs. 3 GmbHG sind, soweit vorhanden, aus dem
Kontennachweis ersichtlich.
Abschreibungen im Umlaufvermögen gem. §
253 Abs. 3 HGB waren nur in Höhe der vorgenommen und
in der Gewinn- und Verlustrechnung bei Abschreibungen auf
Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens
ausgewiesene Höhe veranlasst.
2.1.3 RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
Ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten wurde
gemäß § 250 Abs. 1 HGB für die am 26.
August 2010 bezahlte Leasingsonderzahlung für das Kfz
AN-XD 400 gebildet. Die Auflösung der
Leasingsonderzahlung erfolgt linear.
Weitere Beträge sind aufgrund ihrer
Geringfügigkeit nicht gebildet worden.
2.2 SCHULDEN
2.2.1 RÜCKSTELLUNGEN
Rückstellungen wurden gem. §§
249 und 253 Abs. 1 HGB für alle erkennbaren,
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.
Sonstige Rückstellung wurde für die
Erstellung des Jahresabschlusses 2011 aufgrund der
voraussichtlich anfallenden Kosten gebildet.
2.
2.2 VERBINDLICHKEITEN
Verbindlichkeiten wurden gem. § 253 Abs. 1 HGB
mit dem
Rückzahlungsbetrag erfasst. Soweit nichts
weiter vermerkt ist, beträgt die
Laufzeit weniger als 1 Jahr.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
nach § 42 Abs. 3 GmbHG sind, soweit vorhanden, aus dem
Kontennachweis ersichtlich.
2.2.3 PFANDRECHTE ODER ÄHNLICHE RECHTE
Pfandrechte oder ähnliche Rechte für
Verbindlichkeiten wurden nicht bestellt.
3. Sonstige Angaben
3.1. BÜRGSCHAFTEN UND ANDERE
HAFTUNGSVERHÄLTNISSE
Nach Auskunft des Geschäftsinhabers und
den Unterlagen bestehen keine
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 268 Abs. 7
HGB.
3.2. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
Nach den Unterlagen und der Auskunft der
Geschäftsführer bestehen zum Bilanzstichtag per
31. März 2011 sonstigen finanziellen Verpflichtungen
im Sinne des § 285 Nr. 3 HGB in Höhe von
12.875,36 Euro gegenüber der BMW Leasing.
3.3. ERGEBNISVERWENDUNG
Das negative Bilanzergebnis per 31. März 2011
wird gemäß § 29 Abs. 1 GmbHG auf das neue
Wirtschaftsjahr vorgetragen.
3.4. GESCHÄFTSFÜHRER
Einzelvertretungsberechtigte
Geschäftsführer sind Herr Stefan Lechner,
Kreuzweg 9, 91629 Weihenzell und Herr Martin Lechner,
Kastanienweg 2, 91629 Weihenzell. Beide sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
3.5 ARBEITNEHMER
Während des Jahres war durchschnittlich ein
Arbeitnehmer beschäftigt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.06.2012
festgestellt.
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