KLIFOVET
AG
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
200.245,00 |
179.214,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
33.973,00 |
43.334,00 |
| II.
Sachanlagen |
141.272,00 |
135.880,00 |
| III.
Finanzanlagen |
25.000,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.488.192,96 |
4.900.754,45 |
| I.
Vorräte |
582.381,27 |
845.484,03 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.932.121,00 |
1.290.158,36 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.973.690,69 |
2.765.112,06 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.880,00 |
11.946,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
5.697.317,96 |
5.091.914,45 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.371.442,33 |
1.940.748,99 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
60.000,00 |
60.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
38.183,00 |
38.183,00 |
| III.
Gewinnrücklagen |
2.336,60 |
2.336,60 |
| IV.
Bilanzgewinn |
2.270.922,73 |
1.840.229,39 |
| B.
Rückstellungen |
1.230.923,64 |
1.288.946,39 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.094.951,99 |
1.862.219,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
5.697.317,96 |
5.091.914,45 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Klifovet AG hat ihren Sitz in München. Sie
ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter
137321 eingetragen.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des
AktG aufgestellt.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewandten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Gesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt ( §§ 265 Abs. 1
S. 2, 262 ff HGB).
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen (§
253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 HGB).
Bewegliche Gegenstände bis zu einem Wert von
800,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung
veranlasst, § 255 Abs. 3 HGB, § 284 Abs. 2 Nr. 4
HGB) angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag
niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden gem. § 253 Abs. 1
HGB zu Nominalwerten angesetzt.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet bis
zum Bilanzstichtag getätigte Ausgaben, die
Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem
Stichtag darstellen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Geschäftsvorfälle in fremder Währung
wurden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und
Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit
nicht mehr als ein Jahr beträgt, wurden mit dem
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet (§
256a HGB). Beträgt die Restlaufzeit mehr als ein Jahr,
wurden (nur) eventuelle Kursverluste am Bilanzstichtag
berücksichtigt. Gewinne und Verluste aus der
Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften werden
erfolgswirksam erfasst und in der Gewinn- und
Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "sonstige
betriebliche Erträge" bzw. "sonstige betriebliche
Aufwendungen" ausgewiesen.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Gewinn-/Verlustvortrag bei teilweiser
Ergebnisverwendung
Bei Aufstellung der Bilanz wurde im Bilanzgewinn ein
Gewinnvortrag von EUR 1.720.229,39 einbezogen.
Pensionsrückstellungen
Bei den Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem
Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach
dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im
laufenden Geschäftsjahr in Höhe von EUR
149.478,00. Dieser Betrag unterliegt der
Ausschüttungssperre.
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Verrechnung von Vermögensgegenständen
und Schulden
|
EUR
|
Erfüllungsbetrag
der Schulden
|
1.250.045,00
|
Anschaffungskosten der
verrechneten Vermögenswerte
|
478.767,35
|
Zeitwert der
verrechneten Vermögenswerte
|
515.151,99
|
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2020:
|
Verbindlichkeiten gesamt
|
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr
|
Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre
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Restlaufzeit über 5 Jahre
|
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EUR
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EUR
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EUR
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EUR
|
Verbindlichkeiten
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2.094.951,99
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2.094.951,99
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0,00
|
0,00
|
Vorjahr:
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1.862.219,07
|
1.862.219,07
|
0,00
|
0,00
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Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 46.
München, den
24.03.2021
KLIFOVET
AG
Vorstand
gez.
Dr. med. vet. Klaus Hellmann
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.03.2021
festgestellt.
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