Fehr
GmbH
Mosbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
49.804,44 |
48.342,33 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
49.804,44 |
48.342,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
49.804,44 |
48.342,33 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
45.937,01 |
44.584,90 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,60 |
25.564,60 |
| II.
Gewinnvortrag |
19.020,30 |
17.380,73 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.352,11 |
1.639,57 |
| B.
Rückstellungen |
2.442,76 |
2.400,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.424,67 |
1.357,43 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
49.804,44 |
48.342,33 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Unsere Gesellschaft ist persönlich haftende
Gesellschafterin der Steinwerk Fehr GmbH & Co. KG. Eine
gesellschaftsrechtliche Einlage ist nicht zu erbringen.
Außer der Stellung als Komplementärin üben
wir keine weitere Tätigkeit aus. Der Jahresabschluss
der Fehr GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt. Bei der erstmaligen Aufstellung des
Jahresabschlusses nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die
Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art.
67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Angaben, die
wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Nach
den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen
ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
2.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
2.1
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
orientieren sich grundsätzlich an den
handelsrechtlichen Bestimmungen. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Abweichungen der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden im Verhältnis zum Vorjahr liegen
nicht vor. Über die angewandten Methoden berichten wir
wie folgt:
2.2
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
2.3
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
2.4
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
3.1
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben grundsätzlich
eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Lediglich ein
Forderungsbetrag von € 641,61 hat eine längere
Laufzeit.
In den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen ist auch eine Forderung
gegenüber einem Unternehmen, mit dem ein
Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von
€ 48.919,69 enthalten.
3.2
Eigenkapital
Das zum Nennwert gezeichnete Kapital (Stammkapital)
ist in voller Höhe eingezahlt. Darüber hinaus
enthält das Eigenkapital thesaurierende
Ergebnisanteile (Gewinnvortrag) sowie das Ergebnis des
laufenden Geschäftsjahres.
3.3
Rückstellungen
Die Vorjahresrückstellungen wurden
bestimmungsgemäß verbraucht bzw., soweit die
zugrundeliegenden Verpflichtungen fortbestehen, beibehalten
und gegebenenfalls an die Erfordernisse zum
Geschäftsjahresende angepasst. Freie Spitzen wurden zu
Gunsten des Ertrags aufgelöst; außerdem wurden
Rückstellungen aufgelöst, wenn die Gründe
entfallen sind.
3.4
Aufgliederung der Verbindlichkeiten und
Sicherungsrechte
Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr.
Ein bestehen keine Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind.
3.5
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt den
Gesellschaftern zur Beschlussfassung vor, das
Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
4.
Sonstige Pflichtangaben
4.1
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Herr Friedrich Fehr, Steinmetz- und Bildhauermeister
Der Geschäftsführer vertritt die
Gesellschaft alleine und ist von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
4.2
Vergütung der Geschäftsführer
Auf die Angabe der Bezüge für
Organmitglieder wird gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Mosbach, den 23. September 2011
Friedrich Fehr
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.09.2011 festgestellt.
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