medical transfer systems GmbH

Waldweg 3, 91601 Dombühl, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ansbach HRB 6690
Eingetragen
14.4.2009
Branche
Herstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen GerätenHerstellung von orthopädischen ErzeugnissenHerstellung von Fahrrädern sowie von Behindertenfahrzeugen
Gegenstand
Herstellung und Vertrieb von Medizinprodukten, insbesondere von Patientenumlagerungs- und Transferhilfen sowie alle hiermit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.

Historie

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Management

NameRolle
Julian Gockel-Böhner
seit 16.2.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Petermann GmbH
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Petermann GmbH
Germany
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

medical transfer systems GmbH

Halberstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 4.358,00 4.445,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 786,00 0,00
II. Sachanlagen 3.572,00 4.445,00
B. Umlaufvermögen 63.964,83 119.212,86
I. Vorräte 46.365,96 47.602,92
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 10.359,31 59.472,19
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 7.239,56 12.137,75
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 1.262,50
Bilanzsumme, Summe Aktiva 68.322,83 124.920,36

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 41.825,00 25.284,81
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnrücklagen 170,00 0,00
III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 284,81
IV. Bilanzgewinn 16.655,00 0,00
B. Rückstellungen 10.750,00 13.222,00
C. Verbindlichkeiten 15.597,83 86.413,55
D. Passive latente Steuern 150,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 68.322,83 124.920,36

Anhang


I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 der Firma medical transfer systems GmbH, 38822 Halberstadt OT Emersleben wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem Schema des § 266 Abs. 2 und 3 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB unter Ergänzung der Darstellung der Gewinnverwendung (§ 158 Abs. 1 AktG analog) aufgestellt.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Handelsgesetzbuch in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen unter Ausübung des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungsvorschriften zur Erstellung des Anhangs wurde Gebrauch gemacht (§ 288 Satz 1 HGB).

 II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Im Einzelnen waren bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 folgende Grundsätze und Methoden zu beachten:

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der "Abnutzung" unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibung wurde linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 HGB) bzw. Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2 HGB) angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Sachanlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 410,00 wurden im Zugangsjahr gemäß § 8 Abs. 1 KStG i. V. m. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben.

Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennbetrag unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

2. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB)
  
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

III. Angaben und Erläuterungen zu den Posten der Bilanz (§ 284 Abs. 1 HGB)

1. Angaben zu Einzelposten des Anlagevermögens

Die Entwicklung des Anlagevermögens und die Gliederung der Geschäftsjahresabschreibung sind im Anlagenspiegel dargestellt.

2. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

3. Gewinnrücklagen

Aufgrund der erstmaligen Anwendung des BilMoG im Berichtsjahr wurden die notwendigen Anpassungen in Anwendung des EGHGB in die Gewinnrücklagen eingestellt.
 
4. Bilanzgewinn

In dem Posten Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von  EUR 284,81 enthalten.

5. Sonstige Verbindlichkeiten

In dem Posten Sonstige Verbindlichkeiten sind enthalten:

Verbindlichkeiten aus Steuern EUR 1.552,80
 
Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit EUR 60,00

6. Passive latente Steuern

Zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Schulden (hier: Rückstellungen) und deren steuerlichen Wertansätzen bestehen Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren
voraussichtlich abbauen. Die sich hieraus insgesamt ergebende Steuerbelastung wurde gemäß § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB als passive latente Steuer berücksichtigt.

Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit einem Steuersatz von 30 v. H..
 
  IV. Angaben und Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 284 Abs. 1 HGB)

Zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind keine gesonderten Angaben notwendig.
 
  V. Sonstige Pflichtangaben

1. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (§ 285 Nr. 1 a HGB)

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt zum 31.12.2010 EUR 0,00.

2.  Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane (§ 285 Nr. 10 HGB)

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Dr. Siegfried Grund, 61267 Neu-Anspach
Kai Stolpe, 61389 Schmitten
Hubert Josef Gockel-Böhner, 91601 Dombühl (seit 22.03.2011)

Die Darstellung der Gesamtbezüge (§ 285 Nr. 9 a HGB) wird unter Verweis auf § 286 Abs. 4 HGB unterlassen.

3. Angaben über Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung

Bilanzgewinn EUR 16.655,00

Gemäß § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB wird auf die Darstellung der Ergebnisverwendung verzichtet.

Halberstadt, den 28. Februar 2012

gez. Dr. Siegfried Grund
gez. Kai Stolpe
gez. Hubert Josef Gockel-Böhner

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.03.2012 festgestellt.

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