medical
transfer systems GmbH
Halberstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.358,00 |
4.445,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
786,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
3.572,00 |
4.445,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
63.964,83 |
119.212,86 |
| I.
Vorräte |
46.365,96 |
47.602,92 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
10.359,31 |
59.472,19 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.239,56 |
12.137,75 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.262,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
68.322,83 |
124.920,36 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
41.825,00 |
25.284,81 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
170,00 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
284,81 |
| IV.
Bilanzgewinn |
16.655,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
10.750,00 |
13.222,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
15.597,83 |
86.413,55 |
| D.
Passive latente Steuern |
150,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
68.322,83 |
124.920,36 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 der Firma
medical transfer systems GmbH, 38822 Halberstadt OT
Emersleben wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem Schema des
§ 266 Abs. 2 und 3 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs.
2 HGB unter Ergänzung der Darstellung der
Gewinnverwendung (§ 158 Abs. 1 AktG analog)
aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Handelsgesetzbuch in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden die
Vorjahresvergleichszahlen unter Ausübung des
Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Von den
größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
zur Erstellung des Anhangs wurde Gebrauch gemacht (§
288 Satz 1 HGB).
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
(§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Im Einzelnen waren bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 folgende
Grundsätze und Methoden zu beachten:
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt und sofern sie der "Abnutzung" unterlagen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibung wurde linear nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 HGB) bzw.
Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2 HGB) angesetzt und
soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des
Sachanlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 410,00
wurden im Zugangsjahr gemäß § 8 Abs. 1 KStG
i. V. m. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben.
Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennbetrag
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
2. Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB)
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
III. Angaben und Erläuterungen zu den Posten der
Bilanz (§ 284 Abs. 1 HGB)
1. Angaben zu Einzelposten des Anlagevermögens
Die Entwicklung des Anlagevermögens und die
Gliederung der Geschäftsjahresabschreibung sind im
Anlagenspiegel dargestellt.
2. Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und Sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
3. Gewinnrücklagen
Aufgrund der erstmaligen Anwendung des BilMoG im
Berichtsjahr wurden die notwendigen Anpassungen in
Anwendung des EGHGB in die Gewinnrücklagen
eingestellt.
4. Bilanzgewinn
In dem Posten Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in
Höhe von EUR 284,81 enthalten.
5. Sonstige Verbindlichkeiten
In dem Posten Sonstige Verbindlichkeiten sind
enthalten:
Verbindlichkeiten aus Steuern EUR 1.552,80
Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit EUR 60,00
6. Passive latente Steuern
Zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von
Schulden (hier: Rückstellungen) und deren steuerlichen
Wertansätzen bestehen Differenzen, die sich in
späteren Geschäftsjahren
voraussichtlich abbauen. Die sich hieraus insgesamt
ergebende Steuerbelastung wurde gemäß § 274
Abs. 1 Satz 1 HGB als passive latente Steuer
berücksichtigt.
Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit einem
Steuersatz von 30 v. H..
IV. Angaben und Erläuterungen zu den Posten der
Gewinn- und Verlustrechnung (§ 284 Abs. 1 HGB)
Zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind
keine gesonderten Angaben notwendig.
V. Sonstige Pflichtangaben
1. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (§ 285 Nr.
1 a HGB)
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt zum
31.12.2010 EUR 0,00.
2. Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane (§ 285 Nr. 10 HGB)
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Dr. Siegfried Grund, 61267 Neu-Anspach
Kai Stolpe, 61389 Schmitten
Hubert Josef Gockel-Böhner, 91601 Dombühl
(seit 22.03.2011)
Die Darstellung der Gesamtbezüge (§ 285 Nr.
9 a HGB) wird unter Verweis auf § 286 Abs. 4 HGB
unterlassen.
3. Angaben über Ergebnisverwendung und
Rücklagenbildung
Bilanzgewinn EUR 16.655,00
Gemäß § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB wird
auf die Darstellung der Ergebnisverwendung verzichtet.
Halberstadt, den 28. Februar 2012
gez. Dr. Siegfried Grund
gez. Kai Stolpe
gez. Hubert Josef Gockel-Böhner
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.03.2012 festgestellt.
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