Radiologiebedarf CON-RAD GmbH
Dinslaken
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.851,50 |
4.516,50 |
| I.
Sachanlagen |
4.851,50 |
4.516,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
365.131,91 |
324.605,07 |
| I.
Vorräte |
700,00 |
1.580,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
303.036,66 |
282.774,65 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
61.395,25 |
40.250,42 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
502,98 |
1.799,70 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
370.486,39 |
330.921,27 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
284.975,85 |
237.549,09 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
211.984,50 |
178.172,58 |
| III.
Jahresüberschuss |
47.426,76 |
33.811,92 |
| B.
Rückstellungen |
13.823,15 |
10.934,33 |
| C.
Verbindlichkeiten |
71.687,39 |
82.437,85 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
370.486,39 |
330.921,27 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31.
Dezember 2010
I.
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i. S. v. § 267 Abs. 1 HGB.
Der vorliegende Jahresabschlusses ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1
Satz 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechts-modernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2
EGHGB nicht angepasst.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 1, Abs.
3 HGB). Die beweglichen Anlagegüter werden linear und
degressiv abgeschrieben.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden zum
Nominalwert angesetzt. Wertberichtigungen waren nicht
vorzunehmen.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
III.
Angaben zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem
Anlagenspiegel (vgl. Anlage zum Anhang) zu entnehmen.
Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des
Geschäftsjahres.
2. Forderungen gegenüber Gesellschaftern
Gegenüber dem
Gesellschafter-Geschäftsführerin, Frau Sabine
Weidner besteht zum 31.12.2010 eine Forderung i. H. v.
€ 11.382,27, die mit 6% verzinst wurde.
IV.
Sonstige Angaben
Leitungsorgane
Während des Geschäftsjahres 2010 wurde die
Geschäftsführung von Frau Sabine Weidner und
Herrn Dr. med. Rainer Weidner, Facharzt für Radiologie
wahrgenommen. Die Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Dinslaken, den 30. Juni
2011
Sabine
Weidner
Dr. med. Rainer Weidner
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2011 festgestellt.
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