Felss Group GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dirk Tepel seit 10.6.2020 | Prokura |
Darko Kadoic seit 10.6.2020 | Prokura |
Oliver Walter Dohn seit 16.4.2020 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Felss Group GmbHKönigsbach-SteinKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019Aktiva
Passiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2019A. Allgemeine Angaben zum Konzernabschluss Muttergesellschaft des Konzerns ist die Felss Group GmbH mit Sitz in Königsbach-Stein, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim unter der Nummer HRB 730344. Der Konzernabschluss wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Mit Wirkung zum 13. Mai 2019 erwarb das Tochterunternehmen Felss Holding GmbH alle Geschäftsanteile an der Heinrich Müller Maschinenfabrik GmbH, Pforzheim (Amtsgericht Mannheim HRB 501627, im Folgenden "HMP-M"). Die HMP-M war zu diesem Zeitpunkt ihrerseits zu 100 % an der HMP Umformtechnik GmbH, Pforzheim (Amtsgericht Mannheim HRB 505203, im Folgenden "HMP- U") beteiligt. Die HMP-M wie auch die HMP-U wurden im weiteren Verlauf im Innenverhältnis mit Wirkung zum 1. Januar 2019 auf andere Gesellschaften des Konzerns verschmolzen. Die erstmalige Einbeziehung der erworbenen Gesellschaften in den Konzern erfolgte zum 13. Mai 2019 (Control-Konzept), die Beiträge zur Gewinn- und Verlustrechnung aus den beiden Gesellschaften betreffen folglich den Zeitraum vom 13. Mai bis 31. Dezember 2019. Auf Grund des Erwerbs der HMP-M und HMP-U sind die Vergleichszahlen des Vorjahres nur eingeschränkt mit den Abschlussposten des Geschäftsjahres vergleichbar. Zur besseren Vergleichbarkeit wurde die Konzernbilanz in einer Drei-Spalten-Form dargestellt. Neben den Vorjahreszahlen des Felss-Konzerns werden in der Bilanz für Vergleichszwecke in einer dritten Spalte zusätzlich angepasste Vorjahreszahlen nach Vornahme einer Erstkonsolidierung der HMP-M und HMP-U zum 31. Dezember 2018 dargestellt. Zur Erhöhung der Aussagekraft des Konzernabschlusses wurde gemäß § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB das Gliederungsschema nach § 266 HGB um den Posten "Genussrechtskapital" ergänzt. Hierunter werden Verbindlichkeiten aus Genussrechten ausgewiesen, deren Verzinsung zum Teil vom Konzernergebnis abhängig ist. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB auf gestellt. B. Grundsätze der Konsolidierung und Bewertung 1. Konsolidierungsgrundsätze Dem Konzernabschluss liegen die Jahresabschlüsse der einbezogenen Unternehmen zu Grunde. Bei sämtlichen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen deckt sich der Stichtag des Einzelabschlusses mit dem Stichtag des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt gemäß § 301 Abs. 1 Satz 2 HGB nach der Neubewertungsmethode. Hierbei wird der Wertansatz der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals der Tochtergesellschaften verrechnet. Das Eigenkapital ist dabei entsprechend der Neubewertungsmethode mit dem Betrag anzusetzen, der dem Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten entspricht, der diesen zum Erstkonsolidierungszeitpunkt beizulegen ist. Hierbei kommen zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von unter den immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens aktivierten Vermögensgegenständen (Technologie, Marke, Auftragsbestand) kapitalwertorientierte Bewertungsverfahren (Methode der Lizenzpreisanalogie, Methode der unmittelbaren Cash Flow-Prognose, Residualwertmethode) zur Anwendung. Die Neubewertung von in Vorjahren zugegangenem Grundvermögen des Anlagevermögens erfolgte auf Basis von erstellten Gutachten. Aufstockungen im Vorratsbereich erfolgten retrograd auf der Grundlage vereinbarter Verkaufspreise. Rückstellungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2 und 3 Abs. 2 HGB und latente Steuern nach § 274 Abs. 2 HGB zu bewerten. Die Verrechnung erfolgt gemäß § 301 Abs. 2 HGB zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Aus der Erstkonsolidierung der HMP-M und HMP U ergaben sich Zugänge zu den Geschäfts- und Firmenwerten in Höhe von TEUR 8.844. Die Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Erstkonsolidierung mit Buchwerten in Höhe von insgesamt TEUR 37.955 zum Stichtag, werden jeweils aufgrund der individuellen Stabilität und Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells linear über einen Zeitraum von 15 Jahren bzw. 10 Jahren abgeschrieben. Die Folgekonsolidierung - und damit auch die Konsolidierung zum 31. Dezember 2019 - erfasst den Anteil der nach dem Stichtag der Erstkonsolidierung (bei HMP ab dem 13. Mai 2020) erwirtschafteten Ergebnisse der Konzerngesellschaften im Konzernergebnis. Aus Vereinfachungsgründen wurden währungskursbedingte Differenzen aus der Schuldenkonsolidierung und Ergebnisauswirkungen aus der Bewertung konzerninterner Schuldverhältnisse im Jahresabschluss der einbezogenen Unternehmen in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung nicht erfolgswirksam eliminiert. Aus Wesentlichkeitsgründen wurde auf die Durchführung einer Drittschuldenkonsolidierung verzichtet. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurden alle Umsätze zwischen den Konzerngesellschaften und die übrigen konzerninternen Erträge und Aufwendungen voll konsolidiert. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Anlageverkäufen sowie aus Vorratsbeständen konzerninterner Lieferungen wurden eliminiert. Die zu eliminierenden Zwischenergebnisse erfolgten unter Wesentlichkeitsaspekten auf der Grundlage der Währung des liefernden Unternehmens. Die Abgrenzung von latenten Steuern aus Konsolidierungsmaßnahmen erfolgte gemäß § 306 HGB insoweit, als sich der abweichende Steueraufwand in den späteren Geschäftsjahren ausgleicht. Die Ermittlung der latenten Steuern wurde auf Basis der zukünftigen Steuerbelastungen der betreffenden Gesellschaften vorgenommen. Aktive und passive latente Steuern wurden saldiert ausgewiesen. Die Aktiv- und Passivposten der auf fremde Währung lautenden Bilanzen der ausländischen Gesellschaften werden mit Ausnahme des Eigenkapitals, das zum historischen Kurs in Euro umzurechnen ist, zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung wurden zum Durchschnittskurs in Euro umgerechnet. Die Durchschnittsermittlung erfolgt vereinfachend mit dem Mittelwert der Abrechnungsperiode. Die Währungsunterschiede, die sich durch die Umrechnung der Vermögens-, Kapital- und Schuldposten der auf fremde Währung lautende Abschlüsse von voll einbezogenen ausländischer Konzerngesellschaften sowie Währungsunterschiede, die sich aus der historischen Umrechnung des Eigenkapitals von in fremder Währung geführten Gesellschaften ergeben, wurden erfolgsneutral der "Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung" zugeordnet. Im Übrigen wurde der Grundsatz der Stetigkeit der Konsolidierungsmethoden und der Währungsumrechnung beachtet. 2. Angaben zu den Bilanzierung-, Bewertungs- und Ausweismethoden 2.1. Allgemeine Angaben Bei den in den Konzernabschluss einbezogenen ausländischen Gesellschaften wurden die nach landesrechtlichen Vorschriften aufgestellten Jahresabschlüsse der Konsolidierung zu Grunde gelegt. Die Jahresabschlüsse der ausländischen und inländischen Konzernunternehmen wurden, soweit dies erforderlich war, im Rahmen der Konsolidierung an die konzerneinheitlichen HGB-Bilanzierungsgrundsätze angepasst. Im Geschäftsjahr wurden die Grundsätze der Bilanzierungs-, Ausweis- und Bewertungsstetigkeit beachtet. Grundsätzlich wird von dem Wahlrecht gemäß § 248 Abs. 2 HGB betreffend die Aktivierung von Entwicklungskosten als selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Gebrauch gemacht. Die Bewertung erfolgt zu Herstellungskosten, vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen. Die Herstellungskosten umfassen Material- und Fertigungseinzelkosten, angemessene Teile zugehöriger Gemeinkosten, den Werteverzehr des Anlagevermögens sowie Sonderkosten der Fertigung. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Abschreibungen bzgl. bereits abgeschlossener Entwicklungsprojekte werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen. Die Nutzungsdauer jedes Entwicklungsprojekts wird individuell ermittelt und beträgt zwischen 5 und 9 Jahren. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände, die Geschäfts- oder Firmenwerte und die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um kumulierte Abschreibungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert nach § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB bewertet. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich über die individuell ermittelte Nutzungsdauer zwischen zwei und 15 Jahren linear abgeschrieben. Die Gebäude werden linear nach § 7 Abs. 4 EStG in der jeweils geltenden Fassung bzw. über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Gebäudeeinrichtungen und -einbauten sowie Außenanlagen werden linear zwischen sieben und 20 Jahren abgeschrieben. Die beweglichen Sachanlagen werden nach der linearen Methode abgeschrieben. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt zwischen einem und 33 Jahren. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und der Waren werden zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten, wobei für Verwertungsrisiken Abschläge in angemessenem Umfang vorgenommen wurden. Die Bewertung der im Vorratsbestand enthaltenen Werkzeugteile erfolgt zu einem Festwert gemäß § 256 Satz 2 i. V. m. § 240 Abs. 3 HGB. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten unter Vornahme von Abschlägen für Verwertungsrisiken bewertet. Die Herstellungskosten enthalten Materialeinzel- und -gemeinkosten, Fertigungseinzel- und -gemeinkosten, den Werteverzehr des Anlagevermögens sowie Sondereinzelkosten der Fertigung. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die ermittelten Wertansätze werden retrograd für Zwecke der verlustfreien Bewertung überprüft. Bei Wegfall der Gründe für eine Wertminderung wird eine Wertaufholung nach § 253 Abs. 5 HGB vorgenommen. Die geleisteten Anzahlungen sind ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sind mit dem Nennwert angesetzt und werden ohne Umsatzsteuer gemäß § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB offen von den Vorräten abgesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko ist eine Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr gegen in- und ausländische Kunden mit 1,0 % bzw. 2,0 % gebildet. Die Rückstellung für Jubiläumsverpflichtungen wird nach dem Barwertverfahren unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 2,8 % in Höhe der bis zum Bilanzstichtag bereits erdienten Beträge gebildet. Der Fluktuationsabschlag erfolgte pauschal durch Nichteinbeziehung während der ersten 5 Jahre Betriebszugehörigkeit. Die Pensionsverpflichtungen werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Heubeck-Richttafeln 2018 G) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen werden, soweit relevant, bei der Ermittlung der Verpflichtung berücksichtigt. Dabei wird derzeit von jährlichen Anpassungen von 0,0 % bis 1,0 % bei den Renten ausgegangen. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wird in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei der Abzinsung pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt. Der Rechnungszinssatz basiert entsprechend § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB auf dem von der Deutsche Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre und beträgt 2,7 % (i. V. 3,2 %). Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich zum 31. Dezember 2019 im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre eine Verminderung der Rückstellungen für Pensionen in Höhe von TEUR 33 (Unterschiedsbetrag). Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen, unbelastet und insolvenzsicher sind sowie ausschließlich zur Erfüllung von Schulden aus Pensionsverpflichtungen dienen (Deckungsvermögen), werden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB unmittelbar mit den korrespondierenden Schulden verrechnet. Das Deckungsvermögen ist zum Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens (Rückdeckungsversicherungen) entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 4 Satz 3 HGB und besteht aus dem so genannten geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsunternehmens zuzüglich eines gegebenenfalls vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattungen (so genannte unwiderrufliche Überschussbeteiligung). Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutsche Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Latente Steuern aus den Einzelabschlüssen (Handelsbilanz II - Steuerbilanz-Unterschiede) der einbezogenen Gesellschaften und latente Steuern auf Konsolidierungsmaßnahmen wurden auf der Basis der zukünftigen Steuerbelastung der einbezogenen Gesellschaften ermittelt. Aktive latente Steuern umfassen auch latente Steuern auf steuerliche Verlustvortragsmöglichkeiten, sofern mit einer Inanspruchnahme innerhalb der nächsten fünf Jahre zu rechnen ist. Aktive und passive latente Steuern wurden saldiert ausgewiesen. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Insofern sind im vorliegenden Konzernabschluss unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung enthalten. Bei einer Restlaufzeit über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Wechselkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite. C. Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss wurden gemäß § 294 Abs. 1 HGB als Mutterunternehmen die Felss Group GmbH, Königsbach-Stein, sowie vier inländische und vier ausländische Tochterunternehmen einbezogen. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Konsolidierungskreis aufgrund des Erwerbs der HMP-M nebst deren Tochterunternehmen HMP-U grundsätzlich erweitert. Aufgrund der unterjährig erfolgten Verschmelzungen der HMP-M und HMP-U auf andere Gesellschaften der Felss-Gruppe ergeben sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 bei den vollkonsolidierten Unternehmen keine Veränderungen gegenüber dem Vorjahr. Aufstellung des Anteilsbesitzes der Felss Group GmbH zum 31. Dezember 2019 gemäß § 313 Abs. 2 HGB:
Die von der Felss Systems GmbH, Königsbach-Stein, gehaltene 100 % Beteiligung an der Felss LLC, New Berlin/USA, wurde wegen untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 296 Abs. 2 HGB) nicht in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 einbezogen. D. Angaben und Erläuterungen zu Posten der Konzernbilanz 1. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Konzernanlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Konzernanlagenspiegel dargestellt. Der Konzernanlagenspiegel ist dem Konzernanhang als Anlage beigefügt. Forschungs- und Entwicklungskosten sind im Geschäftsjahr in Höhe von TEUR 1.399 angefallen. Davon entfallen TEUR 1.164 auf die aktivierten selbst geschaffene immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Die in dem Posten immaterielle Vermögensgegenstände enthaltene Geschäfts- oder Firmenwerte werden aufgrund der Stabilität und Nachhaltigkeit der Geschäftsmodelle über eine Laufzeit von 10 Jahren bzw. 15 Jahren planmäßig abgeschrieben. Im Geschäftsjahr wurde die Betriebsimmobilie der Schweizer Tochtergesellschaft im Wege eines Sale- Lease-Back-Vertrages veräußert. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind innerhalb eines Jahres fällig (i. V. TEUR 34 Laufzeit von mehr als einem Jahr). Sämtliche sonstige Vermögensgegenständen haben, wie im Vorjahr, eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. 3. Latente Steuern Latente Steuern werden ermittelt auf Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und den steuerrechtlichen Wertansätzen im Anlagevermögen, in den Vorräten und in den sonstigen Rückstellungen. Zusätzlich zu den Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlustvorträge - soweit mit einer Realisierung innerhalb der nächsten fünf Jahre gerechnet werden kann - berücksichtigt. Im Falle eines Überhangs aktiver latenter Steuern wird das Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB ausgeübt und entsprechende latente Steuern aktiviert. Auf ergebniswirksame Konsolidierungsbuchungen wie beispielsweise Zwischengewinne im Anlagevermögen oder in den Vorratsbeständen erfolgt die Berechnung der Steuerlatenzen gemäß § 306 HGB mit dem individuellen Steuersatz des empfangenden Unternehmens. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt im Konzern auf Basis der landesspezifischen Ertragsteuersätze. Für einbezogene inländische Kapitalgesellschaften kommt ein kombinierter Ertragsteuersatz von 30 % zur Anwendung. Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, den Solidaritätszuschlag sowie Gewerbesteuer. Die länderspezifischen Steuersätze der ausländischen Tochtergesellschaften liegen zwischen 21 % und 25 %. Die aktiven latenten Steuern setzen sich wie folgt zusammen:
Die latenten Steuern setzen sich wie folgt zusammen:
4. Eigenkapital Nach § 268 Abs. 8 HGB und § 253 Abs. 6 HGB besteht bei der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaft Felss Systems GmbH, Königsbach-Stein, eine Ausschüttungssperre über EUR 2.694.297,00 (i. V. EUR 1.693.130,01), die sich wie folgt zusammensetzt:
Der Bilanzverlust des Konzerns enthält einen Konzern-Gewinnvortrag in Höhe von EUR 998.282,15. 5. Pensionsrückstellungen Angaben zur Verrechnung mit Deckungsvermögen nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB:
6. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für den Personalbereich (EUR 4 Mio.), Rückstellungen für Garantien (EUR 3,5 Mio.) sowie Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (EUR 2,2 Mio.) sowie Restrukturierung (EUR 6,2 Mio.). 7. Verbindlichkeiten Im Rahmen des bestehenden Konsortialkreditvertrages stehen der Felss-Gruppe Linien zur Finanzierung von Investitionen und des Working Capital zur Verfügung. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von EUR 82,9 Mio. (i. V. EUR 66,9 Mio.) durch Grundschulden, die Verpfändung aller derzeitigen und zukünftigen Geschäftsanteile an den in den Konzernabschluss der Gesellschaft einbezogenen Gesellschaften, jedoch ohne die Geschäftsanteile an der Felss Rotaform Co. Ltd., Wujiang/ China, die Sicherungsübereignung des beweglichen Umlauf- und Anlagevermögen, die Globalzession aller Forderungen und zugehöriger Nebenrechte (einschließlich aus Lieferungen und Leistungen, Gesellschafter- und gruppeninterner Darlehen, Versicherungen, sonstiger Geldforderungen) und die Verpfändung der Bankkonten sowie der gewerblichen Schutzrechte besichert. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen bei einzelnen Gesellschaften teilweise branchen- und landesübliche Eigentumsvorbehalte der Lieferanten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen wie im Vorjahr in voller Höhe Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Die Gesellschafterin hat hinsichtlich ihrer Ansprüche aus den gewährten Gesellschafterdarlehen inkl. Zinsen in Höhe von insgesamt EUR 56,1 Mio. (i. V. EUR 40,7 Mio.) mit Vereinbarung vom 11. April 2017 den Rangrücktritt auf EUR 44,2 Mio. erklärt. Die Gesellschafterin tritt mit ihren korrespondierenden Forderungen gegen die Felss Group GmbH im Rang hinter die gegenwärtig bestehenden und künftigen Forderungen der Finanzierungsparteien unter dem Konsortialdarlehensvertrag vom 11. April 2017 nebst Änderungsverträgen, zuletzt vom 26. April 2019 zurück. Das Genussrechtskapital enthält vier Inhabergenussrechte zum Nennbetrag von TEUR 1.800, TEUR 500, TEUR 400, TEUR 300 (i. V. TEUR 1.400, TEUR 400 und TEUR 200). Die Inhaberin tritt mit sämtlichen Ansprüchen aus diesen Genussscheinen einschließlich Verzinsungsansprüchen gegen die Gesellschaft im Rang zurück gegenüber allen übrigen gegenwärtigen und künftigen Forderungen von Gesellschaftsgläubigern (einschließlich der gegenwärtigen und künftigen Forderungen der Banken unter dem Konsortialdarlehensvertrag aus und im Zusammenhang mit dem Konsortialdarlehensvertrag), soweit diese Forderungen nicht ihrerseits mit einem Nachrang ausgestattet sind. Die Verzinsung besteht aus einer ergebnisunabhängigen Festvergütung in Höhe von 7,75 % p. a. auf den Nennbetrag sowie einer ergebnisabhängigen Vergütung. Die ergebnisabhängige Vergütung bestimmt sich nach dem Konzernjahresergebnis unter Berücksichtigung von Hinzurechnungen von Ertragsteuern, Abschreibungen und weiteren gewinnabhängigen Zahlungen und beträgt höchstens 1,5 % p. a. des Nennbetrags der Genussscheine. Ist das maßgebliche Konzernergebnis geringer als die sich rechnerisch ergebende ergebnisabhängige Vergütung, wird sie auf die Höhe des maßgeblichen Konzernergebnisses begrenzt. Die Laufzeiten der Genussrechte enden in 2024. Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten ergibt sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel:
E. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Die Erfassung der Umsatzerlöse erfolgt zu dem Zeitpunkt, an dem die Leistungen erbracht bzw. die Erzeugnisse und Waren geliefert worden sind und die mit dem Eigentum an den verkauften Waren und Erzeugnissen verbundenen maßgeblichen Chancen und Risiken auf den Käufer übergegangen sind. Die Umsatzerlöse verteilen sich nach Regionen und Tätigkeitsbereichen wie nachfolgend dargestellt. Nach Tätigkeitsbereichen:
Nach geografisch bestimmten Märkten:
2. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 1.038 (i. V. TEUR 964). Der Posten enthält periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 540. Es handelt sich im Wesentlichen um Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. 3. Personalaufwand Der Posten "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung" enthält Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR 119 (i. V. TEUR 45). 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von EUR 1,2 Mio. (i. V. EUR 1,2 Mio.). 5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen enthalten Zinsaufwendungen an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 1,5 Mio. (i. V. EUR 1,5 Mio.). Der Posten enthält Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 20 (i. V. TEUR 0). 6. Außergewöhnliche Erträge / Aufwendungen Im Geschäftsjahr sind außergewöhnliche Erträge in Höhe von EUR 4,5 Mio. angefallen, die in voller Höhe in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen sind. Die außergewöhnlichen Erträge resultieren aus der Veräußerung von Grundvermögen in der Schweiz. Außergewöhnliche Aufwendungen ergaben sich insbesondere hinsichtlich Restrukturierungsmaßnahmen (EUR 5,6 Mio.), Projekt- und Integrationskosten (EUR 3,1 Mio.) sowie Gewährleistungskosten (EUR 1,6 Mio.) und der Standortverlagerung in China (EUR 0,4 Mio.). Von diesen insgesamt EUR 10,7 Mio. außergewöhnliche Aufwendungen sind EUR 6,2 Mio. in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und EUR 4,6 Mio. im Personalaufwand ausgewiesen. 7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beinhalten Erträge aus latenten Steuern in Höhe von TEUR 4.421 (i. V. Erträge TEUR 877). 8. Angaben nach § 294 Abs. 2 HGB für die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Sofern der Erwerb der HMP-M und HMP-U bereits zum 13. Mai 2018 erfolgt wäre, würden im Geschäftsjahr 2018 insgesamt Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 181.022 resultieren. Es würden betriebliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 184.637 resultieren, die sich aus dem Materialaufwand (TEUR 90.329), Personalaufwand (TEUR 53.130), Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens uns Sachanlagen (TEUR 11.510) und den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (TEUR 29.668) zusammensetzen. Zudem würde ein Finanzergebnis von - TEUR 4.580 und ein Ertragsteueraufwand von TEUR 1.685 resultieren. Der Konzernjahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2018 würde sich auf TEUR 4.610 belaufen. F. Leasingverpflichtungen und sonstige finanzielle Verpflichtungen Die nicht in der Konzernbilanz ausgewiesenen Leasingvereinbarungen sind ausschließlich als Operating-Leasing ausgestaltet. Die Leasingzahlungen sind ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten "sonstige betriebliche Aufwendungen" erfasst. Zweck der Leasinggeschäfte ist die Finanzierung sowie die Optimierung der Kapitalstruktur. Am Abschlussstichtag bestanden folgende in der Konzernbilanz nicht ausgewiesene Leasingverpflichtungen und sonstige finanzielle Verpflichtungen von wesentlicher Bedeutung:
In den EUR 41,4 Mio. aus Gebäude und Geschäftsraummietverträgen sind mit EUR 35,7 Mio. Verpflichtungen enthalten für Grundstücke und Gebäude, die erst im Geschäftsjahr 2020 im Rahmen eines Sale-and-Lease-Back Vertrages aus dem Anlagevermögen abgingen, bei denen das Verpflichtungsgeschäft jedoch bereits im Geschäftsjahr 2019 entstand. G. Derivative Finanzinstrumente Als derivative Finanzinstrumente werden CAP's zur Zinssatzbegrenzung eingesetzt. Die Kontrakte werden ausschließlich über eine Bank abgewickelt, die über höchste Bonität verfügt. Zum Bilanzstichtag bestanden folgende derivative Finanzinstrumente:
Die Bewertung erfolgte nach der Mark-to-Market-Methode. H. Ergänzende Angaben zur Konzernkapitalflussrechnung Der Finanzmittelfonds enthält, wie im Vorjahr, den Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten. Er setzt sich wie folgt zusammen:
Sofern der Erwerb der HMP-M und HMP-U bereits zum 13. Mai 2018 erfolgt wäre, würden sich die Cashflows des Jahres 2018 wie folgt darstellen (Angaben nach § 294 Abs. 2 HGB):
I. Sonstige Angaben 1. Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft sind bzw. waren:
Frau Salzbrenner sowie die Herren Dohn, Dr. Pfendtner, Egelseder und Loosli sind bzw. waren gesamtvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 2. Bezüge der Geschäftsführer Es wurden im Berichtsjahr Vergütungen an Geschäftsführer in Höhe von EUR 1,2 Mio. gewährt. 3. Beirat Als Mitglied des Beirats sind bestellt:
Im Berichtsjahr wurden Vergütungen an den Beirat in Höhe von TEUR 77 gezahlt. 4. Personal Während des abgelaufenen Geschäftsjahres waren gemäß § 267 Abs. 5 durchschnittlich beschäftigt:
5. Offenlegungserleichterungen- und Aufstellungserleichterungen Für folgende Gesellschaften werden die Offenlegungserleichterungen nach § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen:
Für die Jahresabschlüsse der Felss Systems GmbH, Königsbach-Stein, und der Felss Rotaform GmbH, Bretten, zum 31. Dezember 2019 wird zudem von der Befreiungsvorschrift gemäß § 264 Abs. 3 HGB insoweit Gebrauch gemacht, als dass auch auf die jeweilige Aufstellung eines Lageberichts verzichtet wird. 6. Honorar für Leistungen des Konzernabschlussprüfers Die Aufwendungen für Honorare an unseren Abschlussprüfer betrugen für das Geschäftsjahr TEUR 205. Diese verteilen sich wie folgt:
7. Nachtragsbericht Durch die negative konjunkturelle Entwicklung des Automobilmarktes 2019 konnten die im Kon- sortia Kreditvertrag mit finanzierenden Banken und Sparkassen festgelegten Finanzkennzahlen im vierten Quartal 2019 teilweise nicht erreicht werden, sodass den Kreditinstituten ein Kündigungsrecht zustand. Mit Vereinbarung vom 16. März 2020 haben die finanzierenden Banken und Sparkassen bzw. die Kreissparkasse Biberach, Biberach, als Verwaltungsagent unter Festlegung angepasster Finanzkennzahlen (Financial Covenants) und der Nichtrückführung eines Teilbetrags gewährter Gesellschafterdarlehen (TEUR 2.000) auf die Ausübung des Kündigungsrechts verzichtet. Am 30. Januar 2020 hat die Weltgesundheitsorganisation WHO den internationalen Gesundheitsnotstand aufgrund des Ausbruchs des Coronavirus ausgerufen. Seit dem 11. März 2020 stuft die WHO die Verbreitung des Coronavirus nunmehr als Pandemie ein. Der weitere Verlauf der Ausbreitung des Coronavirus und die Folgen auf den Geschäftsverlauf des Felss-Konzerns werden laufend überwacht. Der Konzern geht infolge der zunehmenden Ausbreitung des Coronavirus und den damit verbundenen negativen wirtschaftlichen Einflüssen (Rückgang des Umsatzes in allen Bereichen und Absatzmärkten und Unterbrechungen von Lieferketten) von einem deutlichen Rückgang des operativen Ergebnisses im Vergleich zum Vorjahr aus. Die weitere dynamische Entwicklung der weltweiten Corona-Pandemie sowie deren Auswirkungen auf die Gruppe (Ausmaß, Intensität, zeitliche Dauer) lassen sich derzeit jedoch nicht vollumfänglich quantifizieren. Bedingt durch die Ausbreitung des Coronavirus und den damit verbundenen, beschriebenen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen, wurde es notwendig, dass die finanzierenden Kreditinstitute mit Vereinbarung vom 26. Juni 2020 u.a. auf die Ausübung des Kündigungsrechts im Hinblick auf ein mögliches Nichterreichen der angepassten Finanzkennzahlen zum 30. Juni 2020 verzichtet haben. Hinsichtlich des Zeitraums danach gehen wir mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass die Liquidität der Felss-Gruppe ohne zusätzliche Fremdfinanzierung gesichert ist. Mit Wirkung zum 24. März 2020 wurde im Rahmen eines Sale-and-Lease-back-Vertrags ein Großteil der Grundstücke und Gebäude veräußert. Das Grundstück und Gebäude in Nesselwang wurde zunächst zurückbehalten und mit notariellem Vertrag vom 9. Juni 2020 verkauft. Aus beiden Veräußerungen ergibt sich im Geschäftsjahr 2020 - ohne Verrechnung mit den entsprechend anfallenden künftigen Mietaufwendungen - ein positiver Ergebnisbeitrag vor Ertragsteuern in Höhe von EUR 13,4 Mio. Nach Ende des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2019 haben sich ansonsten keine Vorgänge von besonderer Bedeutung ereignet, über die an dieser Stelle zu berichten wäre. 8. Ergebnisverwendung Der Bilanzverlust in Höhe von EUR 8.582.560,92 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Königsbach-Stein, den 2. Juli 2020 Felss Group GmbH Geschäftsführung Oliver Dohn Billigung des Konzernabschlusses Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde am 3. August 2020 gebilligt. Entwicklung des Konzernanlagevermögens der Felss Group GmbH, Königsbach-Stein, für das Geschäftsjahr 2019
Konzernkapitalflussrechnung der Felss Group GmbH, Königsbach-Stein, für das Geschäftsjahr 2019
Konzerneigenkapitalspiegel der Felss Group GmbH, Königsbach-Stein, für das Geschäftsjahr 2019
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019I. Grundlagen des Konzerns 1. Geschäftsmodell und Grundlagen der Berichterstattung Die Felss-Gruppe ist Lösungsanbieter im Bereich der Kaltumformung. Der Claim der Felss-Gruppe "The smarter way of forming" steht inhaltlich für die Hauptmerkmale, die die Unternehmensgruppe Felss und deren Arbeitsweise beschreiben und zugleich von der Konkurrenz positiv abheben. Durch ressourceneffiziente Lösungen baut die Felss-Gruppe die Innovationsführerschaft in der Umformtechnik aus. Die Felss-Gruppe versteht sich als weltweiter Lösungsanbieter in der Kaltumformung, primär für die Automobilindustrie. Wir begleiten unsere Kunden in der Entwicklung und Optimierung von Verfahren, sowie mit Maschinen oder fertigen Produkten aus unserer Komponentenfertigung. Wir bieten hierbei passgenaue und individuelle Lösungen. Unsere Technologien, Maschinen und Arbeitsweisen stehen für ressourceneffiziente Lösungen, die heute und in Zukunft zu einer lebenswerten Welt beitragen sollen. Felss steht für smarte Lösungen in der Umformindustrie/-technik, die auf jeden Kunden individuell zugeschnitten sind. Die "5 Mehrwerte" für die Kunden sind:
Die Summe dieser fünf Aspekte führt zum übergeordneten Mehrwert der Wirtschaftlichkeit und damit der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Kunden. Im Mai 2019 hat die Felss Unternehmensgruppe die in Pforzheim ansässige Heinrich Müller Maschinenfabrik GmbH sowie deren Tochtergesellschaft, die HMP Umformtechnik GmbH (in der Folge: HMP-Gruppe oder HMP-Gesellschaften), inklusive eines genutzten Betriebsgrundstücks erworben. Mit dem Zusammenschluss werden fortan die Ressourcen und Stärken beider erfolgreichen Traditionsunternehmen gebündelt. Neben der bestehenden Expertise in der Umformtechnik bei der Felss Unternehmensgruppe, bringt die HMP-Gruppe zusätzlich das Walzen als neue Technologie in die Unternehmensgruppe ein. Damit kann Felss ihr strategisches Geschäftsfeld erweitern und dem Portfolio ein weiteres innovatives Verfahren hinzufügen. Darüber hinaus bietet insbesondere die Walzentechnologie die Möglichkeit, die Präsenz von Felss in anderen Branchen als der der Automobilindustrie auszubauen. Schon in diesem Jahr konnten wesentliche Umsätze zum Beispiel in der Uhrenindustrie realisiert werden. Knapp 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten gemeinsam mit Kunden und Partnern bereits heute an den Herausforderungen von Morgen - und das weltweit an unseren Standorten in Deutschland, Schweiz, Slowakei, USA und China. Die Heinrich Müller Maschinenfabrik GmbH wurde rückwirkend zum 1. Januar 2019 auf die Felss Systems GmbH verschmolzen und die HMP Umformtechnik GmbH auf die Felss Rotaform GmbH. Unter Berücksichtigung dieser Verschmelzungen ist die Organisationsstruktur zum 31. Dezember 2019 unverändert geblieben 1 :
Die zwei Sparten der Gruppe - Maschinenbau und Komponentenfertigung - sind mit der Felss Systems GmbH respektive den Rotaform-Gesellschaften auch in der Legalstruktur abgebildet. Die Felss Systems GmbH entwickelt Technologien zur Metallverarbeitung und setzt diese in den dafür selbst gebauten Maschinen ein. Der Anspruch des Unternehmens liegt darin, Fertigungsanlagen, Maschinen und Prozesse optimal zu realisieren. Das Felss-Service-Team leistet hierbei zu jedem Zeitpunkt die notwendige Unterstützung - ob bei Wartungen und Schulungen, bei der Bereitstellung von neuen Werkzeugen oder durch die Möglichkeit, Anlagen auf Wunsch weiterzuentwickeln und auszubauen. Über die Rotaform Gesellschaften bietet die Felss-Gruppe Komponentenfertigung von Prototypen bis zur Großserie an. Dabei konzentrieren wir uns nicht nur auf die Kerntechnologien des Hauses, sondern bieten durch weitere Inhouse-Technologien ein großes Leistungsspektrum für einbaufertige Komponenten. Die Geschäftsfelder der Gruppe umfassen die Entwicklung, Herstellung, Vertrieb und Service von Maschinen und Werkzeugen zur Metallbearbeitung (Anlagenbau) und die vier folgenden Schwerpunkte der Komponentenfertigung - Transmissionen, Lenkwellen, Lenkeinheiten und E-Mobilität. Der Kern unseres Geschäftsmodells liegt darin, eine integrierte Prozesskette dieser Geschäftsfelder, begonnen vom Anlagenbau bis hin zur Komponentenfertigung, mit unseren Kunden zu gestalten. Die Kunden haben somit die Freiheit entweder mit Felss-Technologie selber zu fertigen oder Felss als Zulieferer für die eigene Produktion zu nutzen ("Make and Buy"). Die Kunden der Felss-Gruppe sind vorwiegend Global Player der Automobilindustrie, OEMs wie auch Automobilzulieferer. Der Kauf der HMP-Gesellschaften bietet ein großes Potential, vermehrt auch Kunden außerhalb des Automobilsektors zu gewinnen. Erste Erfolge konnten 2019 verzeichnet werden. Die wichtigsten Absatzmärkte für die Gruppe bleiben Deutschland, China und die USA. Daraus ergeben sich auch die wichtigsten Einflussfaktoren für das Geschäft. 2. Forschung und Entwicklung Eigene Entwicklungen Unsere Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, die in der Felss-Systems allokiert sind, richten wir konsequent darauf aus, innovative und nachhaltige Lösungen für unsere Kunden zu entwickeln und damit zugleich unsere, wie auch die Wettbewerbsfähigkeit unserer Kunden zu stärken. Schwerpunkt ist hier die Wirtschaftlichkeit des gesamten Verfahrens. Dabei setzen wir gleichermaßen auf langfristige Planung der Innovationstätigkeiten unter Berücksichtigung von Markt- und Technologietrends, als auch auf agile Methoden, um schnell und zielgerichtet Produkte mit Mehrwerten für unsere Kunden zu generieren und umzusetzen. Neue Ideen und Trends werden kontinuierlich durch interdisziplinäre Teams auf ihre möglichen Chancen und Risiken analysiert und mittels Proof-of-Concept-Ansätzen validiert. Aufwand und Investitionen in Forschung und Entwicklung Die Innovationskraft konnte durch die Erweiterung der personellen Ressourcen weiter gestärkt werden. Für Projekte und Aktivitäten, die zu neuen Produkten führen, arbeiteten im Berichtsjahr durchschnittlich 14 Mitarbeiter (i. V. 14). Die Unternehmensgruppe setzt dabei auch auf die Stärkung der Innovationskultur und den Gedanken, dass Innovation in allen Unternehmensbereichen gelebt wird. Dies wird durch einen regelmäßigen Austausch innerhalb der Felss-Gruppe gefördert und praktiziert. Die Zusammenarbeit mit Innovationspartnern aus Industrie und Forschung bildet dabei einen wichtigen Bestandteil. Aufgrund der zielgerichteten und effektiven Aktivitäten konnte die Innovationskraft der Felss-Gruppe auch die Jury des TOP 100 Innovator Award überzeugen. Die sonstigen Aufwendungen für Forschung betrugen im Berichtsjahr TEUR 235. Zu den wichtigsten Projekten des Geschäftsjahres zählen Projekte aus den Bereichen Axialformen, Rohrumformung und Digital Services. Die Investitionen unseres Konzerns in zu aktivierende, selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände, liegen mit TEUR 1.164 auf dem hohen Vorjahresniveau (i. V. TEUR 1.162). Schwerpunktmäßig betreffen diese Investitionen Maschinen, Verfahren, Softwaremodule und insbesondere Prototypen (TEUR 514). Der Anteil der aktivierten Entwicklungskosten an den gesamten Forschungs- und Entwicklungskosten des Jahres 2019 beträgt damit rd. 83 %. Die im Berichtsjahr vorgenommenen Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten belaufen sich auf TEUR 196. Partnerschaften Mit der Fraunhofer Gesellschaft besteht eine vielschichtige Kooperation, welche sich über maßgeblich relevante Forschungs- & Entwicklungsbereiche erstreckt. Auch Partner aus der Industrie sind kontinuierlich in die unterschiedlichen Entwicklungsschritte eingebunden. Patente und Auszeichnungen Das Ergebnis unserer konsequenten Ausrichtung auf innovative und nachhaltige Lösungen zeigt sich in der erfolgreichen Entwicklung der letzten Jahre und wird von diversen Schutzrechtsanmeldungen (2019: 7), erteilten Schutzrechten (2019: 5) sowie von Auszeichnungen und Preisen begleitet. 3. Personal Die Anzahl der Mitarbeiter (ohne Geschäftsführer, Auszubildende und Leiharbeiter) lag mit 949 am Jahresende 2019 um 198 über dem Vorjahreswert (751 Mitarbeiter). Der Anstieg ist auf den Erwerb der HMP-Gruppe zurückzuführen. Die Anzahl der internen Auszubildenden lag am Jahresende 2019 mit konzernweit insgesamt 55 deutlich über dem Vorjahresniveau (i. V. 29 Auszubildende). Damit erreichen wir an den deutschen Standorten eine Ausbildungsquote von 7,3 % (i.V. 6,7%). Über die Ausbildungsmessen an den Standorten Königsbach-Stein und Bretten sowie weiteren externen Messebesuchen konnten auch 2019 wieder viele neue Auszubildende gewonnen werden. Fast allen Auszubildenden, die ihre Abschlussprüfung 2019 erfolgreich abgeschlossen haben, konnte ein Übernahme-Angebot gemacht werden. Die fachliche und persönliche Qualifizierung unserer Mitarbeiter hat bei der Felss-Gruppe einen sehr hohen Stellenwert. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Personalentwicklung zu optimieren und bieten unseren Mitarbeitern mit der Felss-Akademie und dem House of Career weiterhin die notwendige Plattform. Ein Indikator für die gute Mitarbeiterzufriedenheit ist die Wahl von Felss in Deutschland zu einem Top Arbeitgeber durch die Auszeichnung Top Job in 2016 und 2018. Als Ergebnis der Top Job Befragungen wurden in 2019 weitere Maßnahmen umgesetzt, um den Weg der stetigen Verbesserung auch weiterhin für die Mitarbeiter erlebbar zu gestalten. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Unsere Geschäftstätigkeit ist von der allgemeinen Marktkonjunktur sowie externen Einflüssen entlang der Wertschöpfungskette betroffen. Die insgesamt angespannte geopolitische Lage sowie zunehmende Beschränkungen des Welthandels haben sich auf unsere Geschäftstätigkeit entsprechend ausgewirkt. Wir haben jedoch sehr frühzeitig mit der Schnürung eines umfassenden Kosten-Optimierungspakets auf diese Entwicklung reagiert. Weltwirtschaft und globaler Maschinenbau Die Weltwirtschaft verlor im Laufe des Jahres 2019 weiter an Schwung. Der zyklische Abschwung wurde durch den Wandel in der Automobilindustrie, die wirtschaftliche Neuausrichtung in China sowie den zunehmenden Protektionismus verstärkt. Zu Jahresbeginn 2019 ging der Internationale Währungsfonds (IWF) noch von einem globalen Wirtschaftswachstum von 3,5 % aus. Die tatsächliche Entwicklung lag mit geschätzt 2,9 % deutlich unter der Prognose. Der Export von Waren und Dienstleistungen stieg im Jahr 2019 um 0,8 % (i. V. 3,1 %). In allen Regionen büßte die Wirtschaftsleistung an Dynamik ein. Unter den Industriestaaten erzielten die USA mit 2,3 % den stärksten Zuwachs. Hingegen betrug das Plus in der Euro-Zone nur 1,2 %. Ausgesprochen schwach entwickelten sich Italien (plus 0,2 %) und Deutschland (plus 0,5 %). In Spanien wuchs die Wirtschaft mit 2,0 % überdurchschnittlich. In den Schwellen- und Entwicklungsländern war das Wirtschaftswachstum mit 3,7 % mehr als doppelt so hoch wie in den Industrieländern. Aber auch hier verfehlten fast alle Länder 2019 die Prognosewerte. Besonders ausgeprägt war dies (verglichen mit den Prognosewerten von Januar 2019) in Indien, Mexiko, und Brasilien. In China wurde der Strukturwandel einschließlich Wachstumsverlangsamung fortgesetzt. Die Wirtschaft soll nur um 6,1 % zugelegt haben. Für den globalen Maschinenbau schien zu Beginn des Jahres 2019 ein preisbereinigtes Umsatzplus von rund 3 % möglich. Doch viele politisch motivierte Umwälzungen verunsicherten potenzielle Investoren. Zudem kam es durch den Transformationsprozess in der Automobilindustrie zu Nachfrageausfällen. Der Welt-Maschinenumsatz dürfte 2019 preisbereinigt auf dem Niveau des Vorjahres stagniert haben. Weltweit wurden und werden drastische Maßnahmen zur Eindämmung bzw. Verlangsamung der Covid-19-Pandemie ergriffen, die das gesellschaftliche Leben in vielen Ländern stark einschränken. Die jüngsten verfügbaren gesamtwirtschaftlichen Prognosen, die auch das Covid-19-Virus inkludiert haben, stammen vom Institut für Weltwirtschaft Kiel (IfW). Allerdings wurde zum Zeitpunkt der Modellierung noch von einer Covid-19-Epidemie gesprochen, nun handelt es sich um eine Pandemie. Das IfW prognostizierte für 2020 ein globales BIP-Wachstum von 2 %, d.h. einen um rund 1 Prozentpunkte niedrigeren globalen Wirtschaftszuwachs als 2019. Diese Prognosen erweisen sich inzwischen als deutlich zu optimistisch. Inzwischen geht man vom stärksten Rückgang seit dem Ende des zweiten Weltkrieges aus. Die Europäische Wirtschaft Der Euro-Raum konnte das Wachstumstempo des Vorjahrs nicht halten und bleibt beim Wachstum hinter den Vereinigten Staaten zurück. Die Bewertung für die Eurozone im Januar 2020 durch den IMF belief sich für 2019 auf 1,2 %. Für den Euroraum und die EU ging die EU-Kommission in ihrer Februar-Prognose für 2020 noch von einem Anstieg des BIP im Eurogebiet von 1,1 % aus, die IMF Experten schätzten diese ebenfalls auf 1,1 %, IHS Markit erwartet 0,9 %. Der Brexit-Prozess und die Möglichkeit eines ungeordneten Austritts des Vereinigten Königsreichs aus der Europäischen Union bleibt ein Risikofaktor für die Konjunktur. Risiken umfassen Handelsprotektionismus, sich verschlechternde private Kreditbedingungen und Spannungen zwischen Mitgliedsstaaten und der EU (insbesondere Italien). Auch diese Zahlen sind nach der aktuellsten Einschätzung aufgrund der Corona-Pandemie nicht mehr als realistisch anzusehen. Die USA In den Vereinigten Staaten ging das BIP-Wachstum mit 2,3 % im Jahr 2019 etwas zurück (IMF, IHS Markit). Für die USA gingen IMF und IHS Markit von einer Zunahme 2020 des BIP i. H. v. 2,0 % bzw. 2,1 %, das Institut für IfW von 1,5 % aus. Die Risiken ergeben sich aus dem Handelskonflikt mit China. Auch diese Zahlen sind nach der aktuellsten Einschätzung aufgrund der Corona-Pandemie nicht mehr als realistisch anzusehen. China In China ist laut den neusten Berichten die BIP-Wachstumsrate von 6,1 % (IMF) im Jahr 2019 erreicht worden, was den Erwartungen der Ökonomen in etwa entspricht. In China dürfte sich das Wirtschaftswachstum infolge der Covid-19-Epedemie drastisch verlangsamen. Mit 3,8 % (IfW) soll es aber im internationalen Vergleich überdurchschnittlich hoch bleiben. Abzuwarten bleibt, wie schnell die China die durch das Corona-Virus verursachten wirtschaftlichen Verwerfungen überwindet. IHS Market prognostizierte Anfang März noch 5,4 % Plus für 2020. Die deutsche Wirtschaft Das Bruttoinlandsprodukt hat im Jahr 2019 um 0,6 %zugelegt. Die deutsche Wirtschaft wuchs damit auch im zehnten Jahr in Folge. Dies ist die längste Wachstumsphase im vereinten Deutschland. Das Wachstum hat sich jedoch abgeschwächt und liegt unter dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre. Wachstumsimpulse kamen insbesondere aus dem Konsum: Die privaten Konsumausgaben legten um 1,6 % zu, die staatlichen um 2,5 %. Auch die Bruttoanlageinvestitionen entwickelten sich positiv. Die Bauinvestitionen stiegen um 3,9 %, die sonstigen Anlagen um 2,7 %. Die Ausrüstungsinvestitionen schwächelten mit einem Plus von 0,6 %, die Bruttoinvestitionen, die Vorratsveränderungen berücksichtigen, gingen um 0,9 % zurück. Dieser Vorratsabbau ist auf eine schwache Industrieproduktion und gestiegene Exporte zurückzuführen. 2019 waren 45,3 Millionen Personen erwerbstätig, 0,4 Millionen oder 0,9 % mehr als 2018. Daraus resultiert ein neuer Höchststand an Erwerbstätigen. Der Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten trug maßgeblich zu diesem Wachstum bei. Das IfW rechnet mit einem deutlichen Konjunktureinbruch 2020, auf den eine starke Gegenbewegung folgt. Voraussetzung für diese Erholung ist, dass die Corona-Pandemie zur Jahresmitte abflaut, was den Weg für spürbare wirtschaftliche Aufholeffekte in der zweiten Jahreshälfte ebnet. Die sich am Horizont zaghaft andeutende Belebung der deutschen Konjunktur findet also zunächst ein jähes Ende. Stattdessen dürfte die Industrie infolge der Corona-Pandemie tiefer in die Rezession rutschen. Auch die Binnenwirtschaft, die bislang verlässliche Stütze der konjunkturellen Entwicklung war, gerät zunehmend unter Druck. Die Erwartungen der Unternehmen sind stark eingetrübt. Der ifo Index (19. März 2020) brach extrem ein, sowohl für das Verarbeitenden Gewerbe als auch den Dienstleistungssektor. Die üblichen Konjunkturindikatoren (Produktion, Auftragseingänge) sind wegen der üblichen Veröffentlichungsverzögerung derzeit noch nicht aussagekräftig. Die Corona-Krise trifft alle Wirtschaftsbereiche. Zur schwachen Exportnachfrage kommen angebotsseitige Effekte durch Lieferengpässe und krankheitsbedingte Arbeitsausfälle hinzu. Nachfrageseitig kommt es zu Konsumzurückhaltung und Aufschieben von Investitionen. Die Maßnahmen der Regierung zur Eindämmung der Pandemie wirken sich ebenfalls deutlich negativ auf die Wirtschaftsleistung aus. Das ifo rechnete in seiner Frühjahrsprognose vom 18. März 2020 noch mit einem Rückgang des deutschen Bruttoinlandsprodukts von -1,5 %. Das IfW Kiel geht mittlerweile in einer aktualisierten Überschlagsrechnung von einem Rückgang in Höhe -4,5 % bis -9 % aus. Der BMF hat als makroökonomische Grundlage für den Nachtragshaushalt ein reales BIP-Wachstum von - 6,0 % unterstellt. Die Automobilbranche auf den wichtigsten Absatzmärkten Die Automobilindustrie in Deutschland ist mit ihren über 785.000 direkten Mitarbeitern (VDA) eine der leistungsstärksten und innovativsten Branchen des Landes. Zwar übertrafen die Neuzulassungen im Jahr 2019 in Deutschland nach Angaben des VDA mit ca. 3,6 Mio. das gute Niveau vom Vorjahr um 5 %. Der weltweite Export hingegen lag mit 3,5 Mio. Pkw deutlich um -13 % unter dem Vorjahr sowie die Produktion in Deutschland bei -8,9 % deutlich unter dem Vorjahr und auf ähnlichem Niveau wie die Produktion in der EU. Zur größten Herausforderung, mit derzeit kaum abschätzbaren Folgen, wird die Corona-Krise. Mit China, Westeuropa und den USA sind drei Schlüsselmärkte der international tätigen Automobilhersteller betroffen. Auf dem chinesischen Markt brachen die Verkäufe der deutschen Hersteller im Februar 2020 um bis zu 80 % ein. Branchenexperten erwarten für Europa (EU28 + EFTA) einen Rückgang des Automobilabsatzes 2020 um 16 %, für Deutschland von 14 %. Die Corona-Pandemie trifft die deutsche Automobilbranche in einer ohnehin sehr schwierigen Situation. Um den Zielen des Klimaschutzes gerecht zu werden, senkte die Europäische Union Anfang 2020 den Grenzwert für den Ausstoß von Kohlendioxid in Neuwagen auf 95 Gramm je Kilometer ab (Durchschnittswert für alle verkauften Neuwagen). Für die Neuzulassungen im Februar 2020 lag dieser Wert laut KBA bei 149,6 g/km. Neben der Corona-Pandemie wird vor allem auch der strukturelle Umschwung hin zur Elektromobilität die Automobilbranche in den kommenden Jahren belasten - denn zur Fertigung von Elektroautos brauchen die Konzerne deutlich weniger Mitarbeiter als die Zahl derer, die sie derzeit beschäftigen. Derzeit halten sich die Kunden beim Kauf von rein batterieelektrischen Fahrzeugen zurück, u.a. weil die nötige Ladeinfrastruktur noch nicht groß genug ist. Der europäische Pkw-Markt (EU28 + EFTA) konnte sein hohes Vorjahresniveau übertreffen (+1 %, 15,8 Mio. Pkw-Neuzulassungen), die USA verzeichneten jedoch einen Rückgang (VDA). Die asiatischen Märkte entwickelten sich ebenfalls schwach: China, Japan und Indien lagen jeweils unter Vorjahresniveau. Auch der russische Markt war rückläufig. So schloss der US-amerikanische Markt für Light Vehicles das Jahr 2018 mit 17,0 Mio. verkauften Fahrzeugen ab (-1 %). Dabei ging der Absatz von Pkw um 11 % zurück, im Light-Truck-Segment, das mittlerweile 72 % des Gesamtmarktes ausmacht, stiegen hingegen die Verkäufe um 3 %. In China sank laut VDA das Volumen des Pkw-Marktes im Jahr 2019 um fast 10 %auf 21,0 Mio. Neufahrzeuge. Dies war, nach 2018, der zweite Rückgang in den vergangenen Jahrzehnten. Allerdings ist das Marktvolumen weiterhin hoch, wobei IHS Markit mit einem Rückgang in 2020 um etwa 6 % rechnet. Maschinenbau / Komponentenfertigung Ein unerwartet schwaches Schlussquartal (minus 7 %) sorgte bereits dafür, dass die Produktion im Maschinenbau im Gesamtjahr 2019 um real 2,8 % im Vergleich zum Vorjahr sank. Der Maschinenbau rechnete für 2020, auch vor Ausbruch der Corona-Krise, mit einem erneuten Rückgang der Produktion. Der Auftragseingang lag 2019 mit 9 % im Minus. Im Januar 2020 übertraf er sein Vorjahresniveau um 7 %. Auch wenn das Plus hauptsächlich durch das Großanlagengeschäft verursacht worden ist, zeigte sich doch im saisonbereinigten Kurvenverlauf der letzten Monate, dass der Auftragseingang allmählich auf der Talsohle angelangt ist. Dies wurde dadurch gestützt, dass einige Frühindikatoren ebenfalls auf der Talsohle angelangt waren. Der Rückgang der Produktion wäre daher mit einem Minus von 2 % (ursprüngliche Prognose vom Herbst 2019) einigermaßen moderat ausgefallen. Der Ausbruch der Corona-Krise kommt zu einer Zeit, die durch zahlreiche strukturelle Umbrüche und durch eine stark geschwächte Weltkonjunktur geprägt ist. Die durch Corona verursachten Verwerfungen entstehen gleich an mehreren Fronten: Die Nachfrage nach Maschinen leidet, da potenzielle Investoren sich mit der Auftragsvergabe zurückhalten werden. Das Angebot an Maschinen leidet, weil zahlreiche Lieferketten reißen. Die Folgen dieser und auch anderer Beeinträchtigungen sind nicht wirklich zuverlässig kalkulierbar. Der VDMA hat seine Produktionsprognose im März auf minus 5 % revidiert. Bei dieser Prognose ist unterstellt, dass das Corona-Virus die wirtschaftliche Aktivität vor allem in der ersten Jahreshälfte spürbar dämpft. Ihr haftet auch nicht zuletzt deswegen ein hohes Maß an Unsicherheit an. Geschäftsverlauf bei der Felss-Gruppe Das Jahr 2019 war für die Felss-Gruppe insgesamt geprägt durch die Übernahme sämtlicher Geschäftsanteile an der Heinrich Müller Maschinenfabrik GmbH, Pforzheim, sowie der Integration in die Felss-Gruppe. Für uns wie auch für die gesamte Automotivebranche war das Jahr 2019 ein schwieriges Jahr - aber auch ein Jahr, in dem für die Zukunft des Unternehmens positive Maßnahmen ergriffen wurden. Die Marktposition als Weltmarktführer für Kaltumformung konnte dank der Akquisition der HMP-Gesellschaften ausgebaut werden. Neben den bisherigen Technologien Rundkneten, Axialformen, Tube+, Endenbearbeitung und Biegen konnte dank dem Erwerb der beiden Gesellschaften auch das Walzen als neue Kernkompetenz das Portfolio abrunden und ein erster Schritt in Richtung einer Reduzierung der Abhängigkeit vom Automobilsektor gemacht werden. Die fortgesetzte Ausrichtung auf Internationalität, Innovation, profitables Wachstum, Qualität und Kosteneffizienz haben wesentlich dazu beigetragen, dass die um die Akquisition bereinigten Umsätze weniger rückläufig waren als die der Automotivebranche. Unser erstes großes Projekt in der Elektromobilität ging 2019 in die Serienfertigung. Das operative Ergebnis jedoch war insbesondere durch höhere Personal- und Materialkosten belastet. Die Mehraufwendungen resultierten im Wesentlichen aus dem Hochlauf des Projekts in der E-Mobilität in der Rotaform Sparte. Bei diesem strategisch wichtigen Projekt stellten sich die Anlaufaufwendungen umfangreicher als zunächst erwartet dar, da neue Technologien zum Einsatz kommen. Des Weiteren brachten die neu akquirierten Gesellschaften zunächst nicht die Ergebnisse, die wir erwartet haben. Inzwischen wurden jedoch in beiden Bereichen die Maßnahmen umgesetzt oder aufgesetzt, die zukünftig die Profitabilität signifikant verbessern sollen. Ferner sind im Rahmen der Integration der neuen Gesellschaften und von wichtigen wesentlichen Projekten, wie zum Beispiel die Konsolidierung der Standorte in Deutschland, in erheblichem Umfang Restrukturierungsaufwendungen angefallen bzw. zurückgestellt worden. Dank dieser Maßnahmen werden künftig Ressourcen besser genutzt und erhebliche Synergien erzeugt werden, die nachhaltig die Profitabilität der Gruppe stärken werden. 2.1 Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Felss-Gruppe Erstkonsolidierungszeitpunkt der im Geschäftsjahr erworbenen Heinrich Müller Maschinenfabrik GmbH, nebst ihrer Tochtergesellschaft HMP Umformtechnik GmbH, war der 13. Mai 2019. Der Vergleich der Werte des Berichtsjahres auf Basis der Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Bilanz und den entsprechenden Werten des Vorjahres ist nur bedingt aussagefähig. Für Zwecke der nachfolgenden Analyse der Gewinn- und Verlustrechnung wurden daher Bereinigungen wie folgt vorgenommen: Für 2019 wurde die Gewinn- und Verlustrechnung um den Zeitraum vor der Erstkonsolidierung (01. Januar 2019 - 12. Mai 2019) der HMP-Gesellschaften ergänzt. Für 2018 wurde die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung um die Gewinn- und Verlustrechnung der HMP-Gesellschaften für das Geschäftsjahr 2018 ergänzt. Wenn in der folgenden Analyse der Ertragslage von "bereinigt" die Rede ist, bezieht sich dies, sofern kein anderweitiger Hinweis erfolgt, stets auf die, wie oben beschrieben, angepassten Gewinn - und Verlustrechnungen der Jahre 2018 und 2019. Die wesentlichen Umsätze und Ergebnisse der Felss-Gruppe stammen aus den zwei Geschäftsbereichen Maschinen- und Anlagenbau und Komponentenfertigung. Der Umsatz stieg bedingt durch die Akquisition der HMP-Gesellschaften um 18,6 % von TEUR 155 Mio. auf EUR 184 Mio. Bereinigt ist der Umsatz von EUR 204 Mio. auf EUR 199 Mio. zurückgegangen. Die Umsätze der alten Felss-Group (Gewinn- und Verlustrechnung 2019 um die HMP-Gesellschaften bereinigt) sind um 1 % gewachsen. Dabei wurden konjunkturbedingte Umsatzrückgänge im Maschinenbau (Felss Systems), in der Komponentenfertigung (Rotaform) in Deutschland, der Schweiz und China verzeichnet, wohingegen die Kompontenfertigung in der Slowakei und USA wuchs. Wie erwähnt, sind die Umsätze im Vergleich zur Automotivebranche nur unterproportional gesunken. Der geplante bereinigte Umsatz von EUR 216 Mio. konnte nicht erreicht werden. Die bereinigten Bestandsveränderungen stiegen von TEUR 1.194 auf TEUR 4.513, die aktivierten Eigenleistungen sanken von TEUR 9.369 auf TEUR 1.715. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde und neutrale Erträge von TEUR 5.024, insbesondere aus dem SALB (Sale- Lease-Back) Vertrag der Immobilie in der Schweiz, enthalten. Die Gesamtleistung stieg von EUR 170 Mio. auf EUR 193 Mio., bereinigt inklusiver neutraler Erträge/Aufwendungen, ergab sich ein Rückgang von EUR 216 Mio. auf EUR 206 Mio. Insgesamt verzeichnete die Gruppe einen deutlichen Ergebnisrückgang, einerseits bedingt durch Markteffekte, andererseits durch operative Effekte sowie durch Sondereffekte. Der Konzern erzielte ein unbereinigtes EBITDA von TEUR 8.026 (i. V. TEUR 21.887) und einen unbereinigten Konzernjahresfehlbetrag von TEUR 9.581. Daraus ergibt sich eine EBITDA-Quote von 4,3 %. (i. V. Konzernjahresüberschuss TEUR 4.273). Geplant waren leichte Anstiege der EBITDA-Quote und des Konzernjahresergebnisses. Auf der operativen Seite führten, in Relation zur Gesamtleistung, gestiegene Personal- und Materialaufwandsquoten zu einem Ergebnisrückgang. Die Materialaufwandsquote der Berichtsperiode hat sich im Vergleich zum Vorjahr überwiegend aufgrund der genannten Sondereffekte sowie erhöhter Material- und Werkzeugkosten beim Anlauf des E-Mo- bility Projektes, von 46 % auf 50 % erhöht, bereinigt von 46 % auf 51 %. Die Personalaufwandsquote betrug in der Berichtsperiode ca. 31 % der Gesamterlöse, was um 4 % Punkte über dem Vorjahr liegt, bereinigt ergibt sich ein Anstieg von 28 % auf knapp 30 %. Die auf ein Umsatzwachstum von gut 10 % ausgelegte Belegschaft konnte zunächst nur unterproportional reduziert werden, wobei insbesondere die Personalanpassungen an den neu akquirierten Standorten langsamer als geplant erfolgten. Im dritten Quartal wurden jedoch u. a. mit der Teilschließung des Standortes Nesselwang und aufgrund einer Initiative zu freiwilligen Aufhebungsverträgen an allen deutschen Standorten Projekte gestartet, die den Personalstand an die zu erwartende Auslastung anpassen und eine nachhaltige Profitabilität sichern sollen. Performanceprobleme in der Sparte Rotaform, im Werk in Bretten und Pforzheim sowie beim Anlauf unseres ersten E-Mobility Projektes, führten neben überplanmäßigen Personal kosten auch auf der Materialseite zu deutlich über dem Budget liegenden Werkzeug- und Materialkosten. Ferner lagen die Deckungsbeiträge von Aufträgen der erworbenen Gesellschaften deutlich unter der üblichen Felss Rohmarge. Auch hier wurden inzwischen wesentliche Korrekturmaßnahmen ergriffen. Die von den USA verhängten Strafzölle wirkten sich negativ auf die Materialkoste nquote aus, jedoch durch die Weitergabe an die Kunden nur unwesentlich auf das Ergebnis. Sondereffekte ergaben sich insbesondere im Zusammenhang mit den erworbenen Gesellschaften hinsichtlich Restrukturierungsmaßnahmen (EUR 5,6 Mio.), Projekt- und Integrationskosten (EUR 3,1 Mio.) sowie Gewährleistungskosten (EUR 1,6 Mio.). Weitere nicht wiederkehrende Kosten betrafen die Standortverlagerung in China (EUR 0,4 Mio.). Die Versorgung der Unternehmen der Gruppe mit Rohstoffen ist innerhalb der ganzen Berichtsperiode gesichert gewesen. Es ergaben sich insgesamt keine für uns relevanten Änderungen der rechtlichen oder regulatorischen Rahmenbedingungen, welche unsere Absatz- oder Beschaffungsmöglichkeiten einschränkten. Da die Felss-Gruppe grundsätzlich eigenentwickelte Technologien und Verfahren nutzt sind Patentkosten von Dritten von untergeordneter Bedeutung. Die Gruppe stellt auf Diversifizierung sowohl im Ein- als auch im Verkauf ab, daher besteht keine starke Abhängigkeit von einzelnen Zulieferern oder Kunden. Die Qualität unserer Produkte steht im Mittelpunkt unserer Tätigkeiten. Die damit verbundene Produkthaftung decken wir sowohl durch Versicherungsverträge, die den Fall eines Rückrufs decken, als auch durch Garantie-/Gewährleistungsrückstellungen. Die Felss-Gruppe ist durch ihre internationale Geschäftstätigkeit den Wechselkursschwankungen zwischen Euro, US Dollar, Schweizer Franken und dem Renminbi ausgesetzt. Da der wesentliche Teil der Umsätze wie auch der Einkäufe in EUR abgewickelt wird und die betreffenden Währungen im Berichtsjahr keine großen Schwankungen erfuhren, sind Währungseffekte im Konzernabschluss nicht wesentlich. Im Maschinen- und Anlagebau (Felss-Systems) werden die Produkte jeweils auf der Basis einzelner Aufträge nach den spezifischen Bedürfnissen und Maßgaben unserer Kunden hergestellt (Auftragsfertigung). Die Berichtsperiode zeichnete sich durch eine weiterhin befriedigende Auftragslage aus. Unsere Komponenten (Rotaform) werden, wie in der Branche üblich, auf der Basis von Absatzprognosen bzw. Forecasts hergestellt und an unsere Kunden aus den bestehenden Beständen kurzfristig nach deren Abruf ausgeliefert. Für die Aufgliederung des Umsatzes nach Regionen und Sparten verweisen wir auf den Konzernanhang (Anlage 3). Mit dem Erwerb der HMP-Gesellschaften ging ein im Vergleich zu den Umsatzerlösen überproportionaler Anstieg an Mitarbeitern einher. Auf Basis des (vor Corona) erwarteten Umsatzes für das kommende Jahr wurden entsprechende Restrukturierungsmaßnahmen schon in 2019 angefangen, die weiter konsequent umgesetzt werden und einen am Bedarf ausgerichteten Personalstand gewährleisten sollen. Die Abschreibungen auf Anlagevermögen in der Berichtsperiode sind von TEUR 11.412 auf TEUR 13.308 angestiegen. Ursächlich sind im Wesentlichen mit + TEUR 1.000 höhere Zugänge im Sachanlagevermögen sowie mit TEUR 559 Goodwill Abschreibungen aus dem Erwerb der HMP-Gruppe. Der Anstieg der Zinsaufwendungen von TEUR 4.607 auf TEUR 6.352 resultiert aus den zusätzlich aufgenommenen Mitteln zur Finanzierung des Erwerbs der HMP-Gesellschaften. Der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Steuerertrag resultiert im Wesentlichen aus dem Ertrag aus aktiven latenten Steuern, insbesondere auf steuerliche Verlustvorträge. Kapitalstruktur Das Gesamtvermögen und -kapital (Bilanzsumme) der Felss-Gruppe zum 31. Dezember 2019 beträgt EUR 205,4 Mio. (i.V. EUR 175,6 Mio.). Der Anstieg resultiert insbesondere aus den erstmalig einbezogenen Aktiva und Passiva der HMP-Gesellschaften. Das Eigenkapital ist aufgrund des Konzernjahresfehlbetrages von TEUR 38.347 auf TEUR 29.360 zurückgegangen. Da wie erwähnt gleichzeitig die Bilanzsumme anstieg, ging die Eigenkapitalquote von 22 % auf 14 % zurück. Berücksichtigt man jedoch die vom Gesellschafter gewährten Darlehen und das Genussrechtskapital, ergibt sich eine Eigenmittelquote von 43 % (i. V. 46 %). Der Felss Group GmbH wurden TEUR 42.190 als langfristige Gesellschafterdarlehen und TEUR 13.900 als kurzfristige Gesellschafterdarlehen eingeräumt. Darüber hinaus hat die Gesellschafterin 2017 TEUR 38.573 als Zuzahlung in die Kapitalrücklage der Felss Group GmbH geleistet. Ferner wurden von der Felss Group GmbH Genussrechte in einem Umfang von TEUR 3.000, davon TEUR 1.000 im Jahr 2019, emittiert, welche auf der Passivseite der Konzernbilanz nach den Grundsätzen des IDW HFA 1/1994 gem. § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB innerhalb der Verbindlichkeiten gesondert auszuweisen sind. Für die Aufstellung der Arten und Fälligkeitsstruktur der Verbindlichkeiten verweisen wir auf den Konzernanhang (Anlage 3). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit TEUR 83.298 sind im Wesentlichen mittelfristig (TEUR 76.252) gewährte Konsortialdarlehen. Insbesondere durch die o. g. negative konjunkturelle Entwicklung des Automobilmarktes und die Sondereffekte konnten, die im Konsortialkreditvertrag mit finanzierenden Banken und Sparkassen festgelegten Finanzkennzahlen im vierten Quartal 2019 teilweise nicht erreicht werden, sodass den Kreditinstituten ein Kündigungsrecht zustand. Mit Vereinbarung vom 16. März 2020 haben die finanzierenden Banken und Sparkassen die Kreissparkasse Biberach, Biberach, als Verwaltungsagent unter Festlegung angepasster Finanzkennzahlen (Financial Covenants) und der Nichtrückführung eines Teilbetrags gewährter Gesellschafterdarlehen (TEUR 2.000) auf die Ausübung des Kündigungsrechts verzichtet. Bedingt durch die Ausbreitung des Coronavirus und den damit verbunden, beschriebenen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen, wurde es notwendig, dass die finanzierenden Kreditinstitute mit Vereinbarung vom 26. Juni 2020 u.a. auf die Ausübung des Kündigungsrechts im Hinblick auf ein mögliches Nichterreichen der angepassten Finanzkennzahlen zum 30. Juni 2020 verzichtet haben. Hinsichtlich des Zeitraums danach gehen wir mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass die Liquidität der Felss-Gruppe ohne zusätzliche Fremdfinanzierung gesichert ist. In der Berichtsperiode haben sich keine wesentlichen Veränderungen der bedeutsamen Kreditkonditionen oder außerbilanziellen Verpflichtungen ergeben. Die Grundstücke und Gebäude an unseren Standorten in der Schweiz und im Wesentlichen auch in Deutschland, standen bislang im Eigentum der Konzerngesellschaften. Ende 2019 wurden die schweizerischen Immobilien, Anfang 2020 die deutschen Immobilien im Rahmen eines Sale-and- lease-back Vertrages an Dritte veräußert. Die hieraus erzielten Mittel flossen am 24. März 2020 zu und wurden einerseits zur Rückführung von Konsortial- (TEUR 23.500) und Gesellschafterdarlehen (TEUR 9.900) verwandt, andererseits verbleiben sie in den Gesellschaften zur Finanzierung von Investitionen, Working Capital sowie als Liquiditätsreserve. Der Finanzmittelfonds, bestehend aus dem Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten, betrug zum Ende der Berichtsperiode TEUR 6.800 (i. V. TEUR 8.304) und damit 3,3 % (i. V. 4,7 %) des Gesamtvermögens. Unter Einbeziehung (kurzfristiger) Rückstellungen als (kurzfristige) Schulden und ohne kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, entspricht dies einer Liquidität 1. Grades von 21,5 % und einer Liquidität 2. Grades von 124,8 %. Die Felss-Gruppe war zu jedem Zeitpunkt im Geschäftsjahr 2019 in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Der Anteil der Rückstellungen an der Bilanzsumme beträgt 11 % (i. V. 10 %). Damit bietet das Gesamtfinanzierungskonzept ein langfristiges, solides, gleichzeitig auch flexibles Fundament für das weitere kontinuierliche Wachstum der gesamten Felss-Gruppe. Im Übrigen finanziert sich die Felss-Gruppe aus dem Cashflow der laufenden Geschäftstätigkeit. Investitionen In der Berichtsperiode entfielen von den Investitionen als Zugänge im Anlagevermögen der deutlich größte Teil auf die mit den HMP-Gesellschaften erworbenen Grundstücke und Gebäude, Maschinen und Betriebs- und Geschäftsausstattung. Darüber hinaus wurden in ähnlichem Umfang wie im Vorjahr Investitionen in selbsterstellte Immaterielle Vermögensgegenstände sowie Maschinen als auch Betriebsausstattung getätigt.
Im Rahmen des erwähnten Sale-and-lease-back Vertrages wurde das Grundstück mit Gebäuden am Standort in Triengen in der Schweiz verkauft und langfristig zurückgemietet. Auf der Mittelverwendungsseite entfallen 59 % (i. V. 63 %) des Gesamtvermögens auf das Anlagevermögen. Liquidität Die Analyse der Liquiditätslage der Felss-Gruppe anhand unserer Kapitalflussrechnung zeigt, dass die Felss-Gruppe zu jedem Zeitpunkt der Berichtsperiode fähig war, die eigenen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Die durch den Verkauf der Liegenschaften generierten finanziellen Mittel haben die Liquidität bereits 2019 (schweizerischen Liegenschaften) gestärkt und wird in 2020 zu einer weiteren wesentlichen Stärkung führen. Die komprimierte Übersicht zeigt die wesentlichen Cash-Flow Kennzahlen im Berichtsjahr.
Insbesondere dank der aus dem SALB-Vertrag im März 2020 zugeflossenen Mitteln verbleiben auch nach Tilgung/Teiltilgung mehrerer Darlehen in ausreichendem Umfang liquide Mittel. Liquiditätsengpässe sind in 2020 aus jetziger Sicht nicht zu erwarten. Die Liquidität wird so gestärkt, dass sogar die Corona Krise nach jetzigen Erwartungen nicht zu Liquiditätsengpässen führen wird. Die Liquiditätsplanung der Felss-Gruppe, die fortlaufend aktualisiert wird, ist ein fester Bestandteil des Risikomanagementsystems. Es bestanden und bestehen nichtausgenutzte Kreditlinien, die als zusätzliche liquide Mittel genutzt werden können. Vermögenslage Die immateriellen Vermögenswerte - dazu zählen vor allem der Geschäfts- oder Firmenwert und die selbsterstellten immateriellen Vermögensgegenstände - sind zum Bilanzstichtag auf TEUR 46.833 (i. V. TEUR 39.363) gestiegen. Hauptgrund ist mit TEUR 8.844 insbesondere der Geschäfts- und Firmenwert aus der HMP Akquisition. Hinsichtlich des Anstiegs des übrigen Sachanlagevermögens wird auf die Ausführungen unter "Investitionen" verwiesen. Der Forderungsbestand wie auch die Vorräte haben sich insbesondere durch die Einbeziehung von HMP erhöht. Grundsätzlich sind aber gerade durch den Maschinenbau hier stichtagsbezogen größere Schwankungen möglich. Die Entwicklung der Bankguthaben, des Kassenbestandes und der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bzw. dem Gesellschafter ist unter "Kapitalstruktur" bzw. "Liquidität" erläutert. Finanzielle Leistungsindikatoren Die bedeutsamsten, finanziellen Leistungsindikatoren, die von der Felss-Gruppe für Steuerungszwecke genutzt werden, sind die Umsatzerlöse, die EBITDA-Quote sowie das Konzernergebnis.
Die Konzernleitung beurteilt den Geschäftsverlauf und die Vermögenslage des Berichtzeitraumes als bedingt zufriedenstellend für die Felss-Gruppe. Die tatsächliche Entwicklung der Geschäftstätigkeit des Jahres 2019 ist aufgrund von Sondereffekten aber auch von operativen Schwächen in Bezug auf die erzielten Umsatzerlöse und den Konzernjahresfehlbetrag hinter den Erwartungen zurückgeblieben. III. Risiko- und Chancenbericht Risikomanagementsystem Die Analyse der Chancen und Risiken und die Ausarbeitung der entsprechenden risikobegrenzenden Maßnahmen ist ein fester Bestandteil der laufenden Tätigkeiten der Felss-Gruppe und ist in das Risikomanagementsystem eingebaut. Das System sieht in unterschiedlichen Abständen sich wiederholende Kontrollen vor. Der grundlegende Baustein dieses Systems ist eine detaillierte Finanz- und Budgetplanung vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres. Die Planung wird im Rahmen einer rollierenden Fortschreibung ("Forecast") an die tatsächlichen Gegebenheiten sowie das wirtschaftliche Umfeld quartalsweise angepasst. Im Rahmen der monatlichen Berichterstattung werden die Soll-/Ist-Abweichungen analysiert und erläutert. Nachfolgend stellen wir einzelne Risiken und deren Risikofaktoren dar, wie sie im Rahmen des Risikomanagementsystems von der Konzernmutter und den Tochtergesellschaften gesehen werden. Diese unterteilen wir in folgende Kategorien:
Dabei wird auf wesentliche Maßnahmen zur Kontrolle und Begrenzung dieser Risiken eingegangen. Konjunktur und Marktrisiken Auf die Risiken aus der Corona-Pandemie wurde bereits ausführlich im Wirtschaftsbericht eingegangen. Die Auswirkungen können aus heutiger Sicht nicht vollumfänglich abgeschätzt werden. Gleichwohl hat die Corona-Pandemie auf Felss unmittelbar, über die betroffenen Kunden auch mittelbar, starke Auswirkungen. Dadurch ergeben sich Risiken im Hinblick auf die Prognose der künftigen wirtschaftlichen Entwicklung. Im Maschinenbau sind der geographische Wandel der Wachstumszentren und die daraus resultierende Veränderung der Umsatz- und Profitpools die wichtigsten aktuellen Tendenzen. Erwartungsgemäß verschieben sich die Profitpools immer stärker Richtung China, USA und andere Regionen. Als Antwort auf diese Herausforderungen der Zukunft erweitert die Felss-Gruppe die eigene internationale Präsenz in diesen Regionen. Darüber hinaus wird organisches Wachstum in Zukunft durch die Erweiterung der Produktpalette, des Lösungsangebots und der Ausbreitung entlang der Wertschöpfungskette notwendig, was im Umkehrschluss zusätzliche Investitionen erfordert. Die Felss-Gruppe führt eine kontinuierliche Produktanalyse durch, um die zukunftsfähigen Konzepte früh zu erkennen und zu ergreifen. Auch die Automobilbranche befindet sich derzeit im Wandel. Die Wertschöpfungskette soll sich in der nächsten Zukunft fundamental ändern. Die Innovationszyklen werden kürzer, die Produktvielfalt und der Kostendruck nehmen zu. Die großen Herausforderungen der Zukunft sind vor allem Forschung an den Antriebssträngen, dem autonomen Fahren und der Digitalisierung. Diese Herausforderungen verlangen große Anstrengungen sowohl der Hersteller als auch der Zulieferer. Die Herausforderung aus dem Strukturwandel in Richtung E-Mobilität kommt aus den Aspekten Teilespektrum und Volumen. Der Preisdruck und die Durchdringung entlang der Wertschöpfungskette nehmen seitens der OEMs (Automobilhersteller) zu und die Verlagerung der Produktionskapazitäten in Regionen außerhalb der EU findet weiterhin statt. Die Felss-Gruppe beschäftigt sich schon heute mit den genauen Auswirkungen der vorgenannten Trends auf das eigene Geschäftsmodell und unternimmt die notwendigen Schritte, um die Auswirkungen proaktiv und erfolgreich zu begleiten. Dazu gehört beispielsweise unser eigener Eintritt in dieses Segment (Projekt Rotorwelle). Daneben werden die meisten der von uns verkauften Komponenten auch in E-Fahrzeugen gebraucht werden. Die Felss-Gruppe überprüft ständig die Entwicklungen auf den relevanten Absatz- und Beschaffungsmärkten im Rahmen des laufenden Steuerungs- und Risikomanagementprozesses. Die Marktrisiken auf der Absatzseite reduzieren sich zum einen dank der kontinuierlich verfolgten Internationalisierung und der damit einhergehenden Marktdiversifizierung und zum anderen durch eine enge Kooperation mit unseren Kunden über den gesamten Produktionszyklus hinweg. Auch sehen wir zunehmend neue Absatzmöglichkeiten außerhalb des Automotivebereiches. In diesen neuen Märkten ist das positive Renomee der Marke Felss allerdings erst noch weiter zu entwickeln. Die Risiken stellen - in Abhängigkeit von der Richtung der künftigen Entwicklung - zugleich Chancen dar, die im Rahmen des dargelegten Managements konsequent genutzt werden. Wegen der für uns als Technologiekonzern in besonderem Maße relevanten Chancen und Risiken mit Blick auf Innovation und Technologie verweisen wir auf die obigen Ausführungen unter dem Punkt "Forschung und Entwicklung". Strategische Marktrisiken aufgrund der Veränderung des Marktes untersuchen wir regelmäßig und reagieren gegebenenfalls mit der frühzeitigen Anpassung unserer Strategie. So haben wir beispielsweise frühzeitig die Elektromobilität als Fokussegment definiert und die Abhängigkeit vom Verbrennungsmotor reduziert. Die modernen Technologien und die gute Reputation im Markt werden der Felss-Gruppe in Zukunft viele Möglichkeiten bieten neue Absatzmärkte außerhalb der Automobilindustrie zu erschließen. Lieferanten- und Kundenrisiken Um eventuellen Lieferengpässen bei der Rohstoffversorgung vorzubeugen, setzen die Konzernunternehmen neben einer genauen Marktbeobachtung auf eine Mehr-Lieferantenstrategie, um für die Unwägbarkeiten beim Bezug der Rohstoffe und Komponenten gerüstet zu sein. Unabhängig von den Beschaffungsrisiken bestehen auch auf Kundenseite Unwägbarkeiten durch z. B. Verlust von bedeutenden Kunden. Den aus dem Verlust von Kunden resultierenden Risiken begegnet der Konzern durch ein breiteres Kundenportfolio, gepaart mit einer Streuung der Kunden über verschiedene Länder. Natürlich ist damit zu rechnen, dass Lieferanten wie auch Kunden stark von der Corona-Krise getroffen sind und auch ausfallen können. Diesem Risiko wird mit konsequentem Debitorenmanagement, ggf. auch Lieferung nur gegen Vorauskasse begegnet. Die zeitnahe Auswertung von Informationen von Auskunfteien und der Fachpresse zu Kunden und Lieferanten wie auch der generelle persönliche Zugang sind essentiell. Risiken betreffend der Beschaffungspreisentwicklungen werden vor allem durch ein gezieltes Einkaufsmanagement sowie im Rahmen der Vertragsgestaltung mit den Kunden etwa durch die Vereinbarung von Preisgleitklauseln im Komponentengeschäft begegnet. Es besteht keine Abhängigkeit von einzelnen Großkunden oder -lieferanten. Finanzwirtschaftliche Risiken Finanzwirtschaftliche Risiken liegen im Allgemeinen insbesondere auf der Mittelverwendungsseite dahingehend, dass Auszahlungsverpflichtungen nicht aus vorhandener Liquidität oder entsprechenden Kreditlinien gedeckt werden können. Im Rahmen der Betrachtung finanzieller Risiken werden die Zinsentwicklung und Wechselkursschwankungen einbezogen. Die resultierenden Risiken werden im Rahmen des laufenden Reporting-Prozesses einem kontinuierlichen Monitoring unterzogen. Durch derivative Finanzinstrumente werden diese Risiken ggf. verringert. Die kurzfristige Liquidität wird wöchentlich mittels eines 13-Wochen Forecasts engmaschig überwacht. Die Fähigkeit der Konzerngesellschaften, ihren Zahlungsverpflichtungen jederzeit fristgerecht nachzukommen, stand in der Berichtsperiode und darüber hinaus bis heute zu keinem Zeitpunkt in Zweifel. Die finanziellen Risiken werden mithin grundsätzlich als gering eingestuft, zumal die langfristigen Außenfinanzierungsmaßnahmen bis in das Jahr 2024 reichende Laufzeiten aufweisen. Aus jetziger Sicht rechnen wir nicht mit Liquiditätsproblemen. Aufgrund der derzeitigen guten Liquidität wurden bisher außer dem staatlichen Kurzarbeitergeld oder vergleichbaren Hilfen im Ausland sowie der temporären Stundung von Sozialversicherungsabgaben und Steuern, keine staatlichen Hilfen beantragt. Unsere aktuellen Szenario Rechnungen zeigen, dass auch bei einem längerfristigen deutlichen Umsatzrückgang in 2020 durch Corona und eventuell folgenden Konjunktureffekten, die Liquidität ausreichend wäre. Personalrisiken Personalrisiken bestehen vor allem im Verlust von qualifizierten Mitarbeitern und dem damit einhergehenden Wissensverlust. Die Chancen liegen in der Gewinnung und Bindung solcher Mitarbeiter. Die personelle Situation auf dem deutschen Arbeitsmarkt und besonders der Fachkräftemangel in der Maschinenbauindustrie tendieren nicht zu einer Entspannung in den letzten Jahren. Eine möglichst langfristige Bindung zu unseren Fach- und Führungskräften zu pflegen und gleichzeitig erfolgreich neue Mitarbeiter zu gewinnen und zu integrieren, ist daher ein wesentlicher Bestandteil unserer Personalpolitik. So bieten wir unseren Mitarbeitern umfangreiche Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote sowie leistungsbezogene Vergütungs- und attraktive Sozialsysteme. Daneben sind wir in zahlreichen Kooperationen mit wissenschaftlichen Instituten und Hochschulen aktiv. Der Erfolg unserer Strategie wird nicht zuletzt durch solche Auszeichnungen wie seit 2016 "TOP Arbeitgeber" und "Top Job 100" und zahlreiche an Felss verliehene Awards im Bereich der Forschung- und Entwicklung unterstrichen. Sonstige Risiken Steigende Geschwindigkeit der Digitalisierung und die dauerhaft steigenden Anforderungen an Datensicherheit sind für die Felss-Gruppe von zentraler Bedeutung. Bestehende Risiken im Bereich der Informationstechnik, wie Datenmissbrauch, Datenverlust sowie unberechtigter Datenzugriff werden durch diverse Maßnahmen wie Zutritts-Kontrollsysteme, Notfallpläne und unterbrechungsfreie Stromversorgung kritischer Systeme, Backup-Systeme sowie regelmäßige Datenspiegelung minimiert. Der permanenten Bedrohung von Angriffen auf das Firmennetzwerk wird durch kontinuierliche Updates auf aktuellste Versionen von Firewall- und Virenschutzsoftware begegnet. Chancen im Bereich IT werden insbesondere im Rahmen der Verbesserung des ERP-Systems und der weiteren Digitalisierung von Prozessen und Information wahrgenommen. Potentiellen Produkthaftungsrisiken und sonstigen qualitätsbezogenen Risiken begegnen die Konzerngesellschaften durch laufende Kontrollen der Qualitätsstandards. Qualitätssicherungsabteilungen sorgen für eine Minimierung solcher Risiken an unseren Standorten. So verfügen die Standorte über zertifizierte Qualitätsmanagementsysteme nach ISO 9001:2015 oder IATF 16949:2016. Daneben bestehen weitere Zertifizierungen beispielweise bezüglich Umweltmanagement (ISO 14001:2015) und Energiemanagement (ISO 50001:2011). Darüber hinaus sind in Produktionsbetrieben Risiken im Zusammenhang mit technischen Betriebsstörungen gegeben, die wiederum zu kostspieligen Produktionsausfällen führen können. Diese Risiken werden durch innerbetriebliche Sicherheitsvorkehrungen und -kontrollen weitestgehend minimiert und sind im Schadensfall - soweit versicherbar - versicherungstechnisch überwiegend abgedeckt. Auch Qualitätsprobleme können die Kostenseite nachhaltig belasten. Die Gesamtrisiko- und Chancenlage gestaltet sich für die Felss-Gruppe aufgrund der Corona-Krise und der beschriebenen Marktrisiken durchaus herausfordernd. Dank unserer guten Marktreputation und dem hochwertigen Produkt- und Dienstleistungsmix sehen wir uns gut auf die Herausforderungen der Märkte vorbereitet. IV. Nachtragsbericht Bezüglich der Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Berichtszeitraums eingetreten sind, verweisen wir auf den Konzernanhang der Gesellschaft. V. Prognosebericht Die Felss-Gruppe wird 2020 aufgrund der Corona Pandemie und der damit verbundenen, im Wirtschafts- und Risikobericht dargestellten Konjunktur- und Branchenentwicklung auf der Umsatz- und Ertragsseite (EBITDA-Quote) deutliche Rückgänge zu verzeichnen haben. Unter Berücksichtigung des im Jahr 2020 aus einem weiteren SALB-Vertrag erzielten Ertrages in Höhe von EUR 13,4 Mio. gehen wir aber aus jetziger Sicht davon aus, dass das Geschäftsjahr 2020 mit einem negativen, jedoch leicht verbesserten Konzernergebnis abgeschlossen wird. Wir gehen insbesondere auch davon aus, dass unsere Liquidität ausreichend sein wird, die Krise zu bewältigen. Mittelfristig sind wir überzeugt, auf Basis unserer Rolle als Technologieführer auf der Umsatz- und Ertragsseite wieder deutlich wachsen zu können.
Königsbach-Stein, den 2. Juli 2020 Felss Group GmbH Geschäftsführung Oliver Dohn Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Felss Group GmbH, Königsbach-Stein Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Felss Group GmbH, Königsbach-Stein, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Felss Group GmbH, Königsbach-Stein, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Beirats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Beirat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, 3. Juli 2020 Ebner
Stolz GmbH & Co. KG
Uwe Fiedler, Wirtschaftsprüfer Michael Rutz, Wirtschaftsprüfer |
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