Elec
OffiSto International GmbH
Pinneberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.491,00 |
244,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
157,00 |
| II.
Sachanlagen |
3.490,00 |
87,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
94.990,77 |
85.430,04 |
| I.
Vorräte |
6.440,74 |
12.518,21 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
26.184,80 |
32.142,53 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
62.365,23 |
40.769,30 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
98.481,77 |
85.674,04 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
94.240,78 |
77.012,11 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
200.000,00 |
120.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
42.987,89 |
25.815,58 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
62.771,33 |
17.172,31 |
| B.
Rückstellungen |
1.400,00 |
2.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.840,99 |
6.661,93 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.840,99 |
6.661,93 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
98.481,77 |
85.674,04 |
Anhang
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2016 ist nach den geltenden Vorschriften des
Bilanzrichtliniengesetzes aufgestellt worden.
Angaben, für die ein Ausweiswahlrecht besteht,
sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach der Regelung
in § 266 (1) S.3 HGB, auf die Anwendung des § 266
(1) S.4 HGB (Aufstellung einer verkürzten Bilanz
für Kleinstkapitalgesellschaften) wurde verzichtet.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte
unter Einbeziehung des § 276 HGB nach § 275 HGB.
Auf die Anwendung des § 275 (5) HGB (Darstellung
für Kleinstkapitalgesellschaften) wurde verzichtet.
Der Jahresabschluss der Elec OffiSto International
GmbH wurde nach den Vorschriften des HGB und des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
wurden entsprechend den Regelungen des § 253 (1) HGB
und § 8 (1) KStG in Verbindung mit § 6 (1) Nr.1
EStG bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen des
Anlagevermögens wurden nach § 253 (2) HGB und
§ 7 (1) EStG (linear) vorgenommen.
Von der Vereinfachungsregelung der Vollabsetzung
für geringwertige Wirtschafts-güter als
Betriebsausgabe gemäß § 6 (2) EStG in
Verbindung mit § 8 (1) KStG
wurde Gebrauch gemacht.
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte
sind aus dem nachfolgenden Anlagenspiegel zu entnehmen. Der
Ansatz der Vorräte erfolgte nach § 253 (1) HGB
mit den in § 255 HGB definierten
Anschaffungs-/Herstellungskosten. Niedrigere Tageswerte
wurden in den Fällen berücksichtigt, in denen sie
am Bilanzstichtag gültig waren.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind nach § 253 HGB
unter Berücksichtigung der Nennbeträge bewertet
worden.
Sie sind in der Bilanz mit einem Betrag von EURO
26.184,80 ausgewiesen. In diesem Betrag sind Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von insgesamt
EURO 16.914,09 enthalten. Steuerforderungen bestehen in
Höhe von insgesamt EURO 7.187,47. Sie betreffen die
Umsatzsteuer-Vorauszahlung für das IV. Quartal 2016
(EURO 2.622,55), die Umsatzsteuer aufgrund der
Erklärung für das Kalenderjahr 2016 (EURO
1.467,44) sowie die Körperschaftsteuer und den
Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer
aufgrund der Erklärung für das Kalenderjahr 2016
(EURO 3.097,48).
Die Mietkaution in Höhe von EURO 2.020,00 ist in
den sonstigen Vermögensgegen-ständen ebenfalls
enthalten. Der Ansatz der ausgewiesenen Rückstellung
erfolgte nach § 249 (1) HGB. Sie wurden entsprechend
den Regelungen des § 253 (1) S.2 HGB und § 6 (1)
Nr.3a EStG bewertet.
Die ausgewiesene Rückstellung betrifft die zu
erwartenden Kosten für die Erstellung der Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung sowie der
Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2016. Die
gebildete Rückstellung entspricht der erwarteten
Inanspruchnahme.
Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgte
grundsätzlich nach § 253 (1) S.2 HGB mit der
ursprünglichen Zahlungsverpflichtung. Eine
Prüfung hinsichtlich der Notwendigkeit des Ansatzes
höherer Tageswerte wurde durchgeführt und
gegebenenfalls entsprechend berücksichtigt.
Verbindlichkeiten sind in der Bilanz mit insgesamt EURO
2.840,99 ausgewiesen. Hierin sind Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen in Höhe von insgesamt
EURO 2.388,68 enthalten.
Steuerverbindlichkeiten bestehen in Höhe von
insgesamt EURO 452,31. Diese setzen sich zusammen aus der
Lohnsteuer für den Monat Dezember 2016 (EURO 191,55)
und der Umsatzsteuer aufgrund der Erklärung für
das Kalenderjahr 2015 (EURO 260,76).
Zum 31.12.2016 war Herr Xing Jiang, Kaufmann, als
Geschäftsführer eingesetzt.
Es bestehen gegenüber den Gesellschaftern zum
31.12.2016 keine Forderungen
und Verbindlichkeiten.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Xing Jiang
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.06.2017 festgestellt.
|