ELS
Equipment for Logistics Systems GmbH
Duisburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
33.209,00 |
41.762,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
654,00 |
1.146,00 |
| II.
Sachanlagen |
32.555,00 |
40.616,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
624.617,86 |
457.699,39 |
| I.
Vorräte |
406.002,68 |
245.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
151.835,35 |
147.492,07 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
66.779,83 |
65.207,32 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
451,13 |
789,53 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
31.322,54 |
32.354,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
689.600,53 |
532.605,07 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
56.887,13 |
57.918,74 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
31.322,54 |
32.354,15 |
| B.
Rückstellungen |
11.300,00 |
7.300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
678.300,53 |
525.305,07 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
644.711,99 |
479.553,58 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
689.600,53 |
532.605,07 |
Anhang
Anhang für das Geschäftsjahr 01. Januar bis
31.Dezember 2012
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der "ELS Equipment for Logistics
Systems GmbH" wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
aufgestellt. Die Aufstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren
§ 275 Abs. 2 HGB).
Die Gesellschaft macht von
größenabhängigen Erleichterungen Gebrauch.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Gesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt unter der
Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(going concern; § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit
gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wurde bei der
Ausübung von Bewertungswahlrechten und der
Inanspruchnahme von Ausweiswahlrechten beachtet.
Die Bilanzierung des
Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten
unter Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer (§§ 253 I 1, III
i.V.m. 255 I HGB). Bei voraussichtlich dauernder
Wertminderung werden außerplanmäßige
Abschreibungen vorgenommen (§ 253 III 3 HGB).
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 410,00 Euro wurden im Jahre des
Zugangs voll abgeschrieben.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von 150,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Ausleihungen zum Nennwert
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die
immateriellen Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare
Abschreibungen, bewertet. Selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden nicht aktiviert.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.
Die Geldkonten stimmen mit den Salden der
Kassenbücher bzw. den letzten Auszügen der
Kreditinstitute überein.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
angesetzt. Einzelrisiken werden durch angemessene
Wertberichtigungen, das allgemeine Ausfallrisiko wird durch
eine Pauschalwertberichtigung auf den Forderungsbestand
berücksichtigt.
Die
Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Der Ansatz erfolgt
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages.
Die zu erwartenden zwischenzeitlichen Preis- und
Kostensteigerungen werden berücksichtigt. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wird eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag
vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den
Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen
sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der
Deutschen Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden (§ 253 II 1, 4 HGB).
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung
Verbindlichkeiten
Von den Verbindlichkeiten sind insgesamt 328.989,27
Euro (Vorjahr: 479.553,58 Euro) innerhalb eines Jahres
fällig.
In den Verbindlichkeiten sind erhaltene Anzahlungen
auf Bestellungen in Höhe von 0,00 Euro (Vorjahr:
5.387,53 Euro) Euro enthalten.
Pfand- oder ähnliche Sicherungsrechte wurden
nicht vereinbart.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind die folgenden
Haftungsverhältnisse zu vermerken:
Sonstige Angaben
Rangrücktrittsvereinbarungen
Es bestehen Rangrücktrittsvereinbarungen zu
Verbindlichkeiten in Höhe von 136.092,54 Euro
(Vorjahr: 119.858,45 Euro).
Bilanzielle Überschuldung
Die Gesellschaft weist in der Handelsbilanz eine
bilanzielle Überschuldung auf. Aufgrund der
geschlossenen Rangrücktrittsvereinbarungen liegt keine
Überschuldung in Sinne des § 19 InsO vor.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Rainer Fiutak
ausgeübter Beruf: Kaufmann
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Forderungen 18.556,42 Euro (Vorjahr 18.742,16 Euro)
Verbindlichkeiten 10.742,34 Euro (Vorjahr 7.698,40
Euro)
Duisburg, 16.06.2013
gez. Rainer Fiutak
sonstige Berichtsbestandteile
Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am
16.06.2013.
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