MB
fingerMetrica GmbH
Rögling
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
18,00 |
18,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
179.857,29 |
191.132,89 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
179.875,29 |
191.150,89 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
6.986,19 |
3.996,22 |
| B.
Rückstellungen |
2.700,00 |
2.700,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
170.189,10 |
184.454,67 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
34.076,30 |
40.484,48 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
31.491,59 |
26.348,63 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
138.697,51 |
158.106,04 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
179.875,29 |
191.150,89 |
Anhang
A. Allgemeines
Die MB fingerMetrica GmbH wurde durch notariellen
Vertrag am 06.08.2003 errichtet.
Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung,
Herstellung, Handel und Vertrieb von Hardware-, Software
und Technologiekomponenten für Fingerabdrucksysteme.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften zur
Rechnungslegung und den ergänzenden für GmbHs
gelten Vorschriften erstellt.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des BilMoG aufgestellt. Die bisherige Form der
Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden
wurden sofern erforderlich angepasst. Eine Durchbrechung
der Stetigkeit liegt insofern nicht vor.
Die MB fingerMetrica GmbH ist eine kleine
Kapitalgesellschaft i.S.d. § 167Abs. 1 HGB.
Von den ihr dadurch eingeräumten
Erleichterungsvorschriften macht die Gesellschaft teilweise
Gebrauch.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die handelsrechtlichen Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften wurden bei der Erstellung des
Jahresabschlusses beachtet.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
lineare Abschreibungen, bewertet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffung-
bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung
planmäßiger Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und im Jahr der
Anschaffung pro rata temporis vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 150,00
werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die Bewertungsfreiheit für geringwertige
Wirtschaftsgüter von EUR 150,00 bis EUR 410,00 gem.
§ 6 Abs. 2 ESTG wurde im Jahr 2017 nicht in Anspruch
genommen.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter ab EUR
150,00 bis EUR 1000,00 wurde gem. § 6 Abs. 2 ESTG ein
Sammelposten gebildet und auf 5 Jahre abgeschrieben.
Die Bewertung des Umlaufvermögens (Handelswaren)
erfolgt zu Einstandspreisen unter Berücksichtigung des
Niederstwertprinzipes.
Wertabschläge aufgrund langer Lagerdauer werden
in angemessenem Umfang vorgenommen.
Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalbetrag
angesetzt. Erkennbaren Ausfallrisiken wird durch
Einzelwertberichtigung Rechnung getragen.
Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.
Das Stammkapital entspricht dem
Handelsregisterauszug.
Zur Stärkung des Eigenkapitals wurden offene
Einlagen des Gesellschafters der Kapitalrücklage
zugeführt.
Die Steuerrückstellungen wurden auf Basis der
Steuerbilanz berechnet. Auf den Ausweis latenter Steuern
wurde verzichtet (§274 HGB i.V. mit § 274aHGB).
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten.
Sie sind in Höhe des nach kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages (d.h.
einschl. künftiger Kosten- und Preissteigerungen)
gebildet.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C. Erläuterungen zur Bilanz
Die Forderungen und Sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt €
138.697,51.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt €
31.491,59.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von ein bis 5 Jahren beträgt €
34.076,30, hierbei handelt es sich um Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschafter.
D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§275 II HGB) aufgestellt.
E. Kurzbericht zur Lage der Gesellschaft
Durch fokussierte Geschäftsausrichtung
entstanden F&E-Kosten im Bereich Technologie- und
Produktentwicklung. Die daraus entstandenen Ergebnisse im
Bereich Kerntechnologie, Produktentwicklung und der
Fertigungsvorbereitung stellen die Geschäftsbasis
für die Firma dar. Durch diese teils nicht
aktivierungsfähigen Investitionen erfolgte eine
Wertsteigerung der Firma im Bereich Know How, neue
serienreife HW-Lösungen und eine Support- und
Lizensierungsplattform für Technologie-Supply im
Bereich Embedded Fingerprint für verschiedenste HW-,
Betriebssystem- und Sensor-Anforderungen, welche sich in
den kommenden Jahren buchmäßig positiv auswirken
wird.
Zur dauerhaften Verstärkung des Eigenkapitals
wurden im Jahre 2017 offene Einlagen des Gesellschafters in
Höhe von € 35.500,00 der Kapitalrücklage
zugeführt.
F. Sonstige Angaben
Geschäftsführungsorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende
Person geführt:
Geschäftsführer: Böswald Manfred,
Rögling
Hr. Böswald ist alleinvertretungsberechtigt und
von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenüber dem Gesellschafter besteht zum
Bilanzstichtag eine Verbindlichkeit in Höhe von €
34.076,30 (VJ € 40.484,48).
Monheim, den 24.02.2021
gez. Manfred Böswald -Geschäftsführer-
Angabe der Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
1.1.2019 - 31.12.2019
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 34.076,30 EUR.
1.1.2018 - 31.12.2018
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 40.484,48 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.02.2021 festgestellt.
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