Beteiligungsgesellschaften
VAVONA GmbH
Südstraße 8, 01471 Radeburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jana Kühn seit 2.4.2025 | Prokura |
Merten Fink seit 25.9.2018 | Geschäftsführer |
Frank Dutschmann seit 25.9.2018 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Merten FinkM.F. Holding GmbH | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VAVONA GmbHRadeburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine Daten VAVONA GmbH Sitz Radeburg Amtsgericht Dresden HRB 5220 Grundlagen der RechnungslegungDer vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft und nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der § 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch. Ebenfalls wird von der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichtes verzichtet. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungDie Wertansätze in der Bilanz der VAVONA GmbH zum 31.12.2022 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear vermindert. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Eine Aktivierung von Zinsen für Fremdkapital gem. § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB ist nicht erfolgt. Als Abschreibungsmethode kam im Berichtsjahr die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden direkt im Jahr der Anschaffung nach den steuerlichen Vorschriften aufwandswirksam erfasst. Die durchschnittlichen Nutzungsdauern betragen
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet. Die Ausleihungen an verbundenen Unternehmen/an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind zum Nennwert bewertet. Unverzinsliche Ausleihungen sind zum Barwert angesetzt. Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt. Von dem Wahlrecht der Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken und sind in Höhe des zu erwartenden Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt. Rückdeckungsversicherungen werden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital bewertet, sofern keine Verrechnung mit ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbare langfristig fälligen Verpflichtungen vorzunehmen ist. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussForderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar: Vorjahr
Geschäftsjahr
Eigenkapital Das Gezeichnete Kapital von EUR 154.000,00 ist mit dem Nennwert angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist in voller Höhe eingezahlt worden. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Rückstellungen (Sollwert) wurde in analoger Anwendung nach IAS 19 berechnet. Die Berechnungen erfolgten gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB, § 253 Abs. 2 HGB sowie § 246 Abs. 2 HGB. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgte nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels sog. "Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode), in Übereinstimmung mit den Regeln der IAS 19. Der Rückstellungsbetrag gemäß PUC-Methode ist definiert als der versicherungsmathematische Barwert der Pensionsverpflichtungen, der von den Mitarbeitern bis zu diesem Zeitpunkt gemäß Rentenformel und Unverfallbarkeitsregelung aufgrund ihrer in der Vergangenheit abgeleisteten Dienstzeiten erdient worden ist. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwandt. Das Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB, die erforderliche Zuführung zu den Pensionsrückstellungen auf max. 15 Jahre zu verteilen, wird nicht ausgeübt. Im Geschäftsjahr wurde die vollständige Zuführung vorgenommen. Die bei der Bewertung verwandten Annahmen sind:
Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 HGB zum 31.12.2023 beträgt EUR 12.222,00. Der Erfüllungsbetrag zum 10-Jahres-Durchschnittszinssatz beträgt EUR 884.035,00. Der Erfüllungsbetrag zum 7-Jahres-Durchschnittszinssatz beträgt EUR 896.257,00. Ab dem KJ 2022 werden die den Pensionen hinterlegten Vermögensgegenständen aus Rückdeckungsversicherungen mit kongruenter Bewertung gemäß des IDW-Rechnungslegungshinweises vom 30.04.2021 (IDW RH FAB 1.021) weiterhin mit den Rückstellungen für Pensionen saldiert (§ 246 Abs. 2 HGB. Für den inkongruenten Vermögenswert aus Rückdeckungsversicherungen (aktivischer Überhang) wird ein gesonderter Aktivwert in der Bilanz ausgewiesen. Dieser beläuft sich zum 31.12.2023 auf EUR 95.432,00 Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt: Vorjahr
Geschäftsjahr
Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern In der Position sonstige Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 179.039,42 enthalten. Forderungen gegenüber Geschäftsführer In der Position sonstige Vermögensgegenstände sind Forderungen gegenüber dem Geschäftsführer wie folgt enthalten:
Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei Herrn Uwe Vosgerau, Geschäftsführer, Dresden Herrn Merten Fink, Geschäftsführer, Moritzburg Sonstiges Die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen lag Bilanzstichtag bei 29. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Von der Vereinfachungsregel des § 286 HGB ist Gebrauch gemacht worden. Unterzeichnung gem. § 245 HGB Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.
Radeburg, 30. April 2024 Geschäftsführer Uwe Vosgerau Merten Fink Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 8.5.2024. |
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