Vermittlung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Richard Heckmeier GmbHLiquidiert
86167 Augsburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Richard Heckmeier seit 4.1.2021 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Richard Heckmeier GmbHAugsburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012Bilanz zum 31. Dezember 2012 nach § 266 Abs.1 Satz 3 HGBAktiva
Anhang 2012A. Entwicklung des Anlagevermögens
B. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussI. Gliederung des Jahresabschlusses Die gesetzlichen Schemen der §§ 266 und 275 HGB sind wegen der branchenspezifischer Besonderheit im Rahmen des § 265 Abs. 5 7 HGB angepasst. Zur besseren Klarheit und Übersichtlichkeit des Jahresabschlusses wurden weitere Untergliederungen bzw. Änderungen der Postenbezeichnungen vorgenommen. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Bilanzierungsmethoden Für die Bilanzierung des Zugangs und Abgangs von Vermögensgegenständen war der Übergang des wirtschaftlichen oder rechtlichen Eigentums maßgebend. Das Realisationsprinzip (insbesondere bei den Ansprüchen und Forderungen) wird beachtet. Bestehen zum Bilanzstichtag rechtliche, faktische und wirtschaftlich verursachte Außenverpflichtungen, werden diese als Schuld der Gesellschaft passiviert. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen gemäß § 249 Abs. 1 Satz 3 HGB a.F. sowie Aufwandsrückstellungen gemäß § 249 Abs. 2 HGB a.F. waren nicht bilanziert. Mögliche Beibehaltungswahlrechte aufgrund der Übergangsvorschriften des BilMoG (Art. 67 Abs.3 EGHGB) entfallen somit. 2. Bewertungsmethoden Bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden die allgemeinen Grundsätze des § 252 HGB beachtet, im übrigen die für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften. Das abnutzbare Sachanlagevermögen wird planmäßig nach der linearen Methode abgeschrieben. Die Nutzungsdauer richtet sich nach den einschlägigen steuerlichen Vorgaben. Die Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Beim Wertansatz wurden die Bewertungsmaßstäbe in § 255 HGB beachtet. Enthalten sind nichtabzugsfähige Vorsteuerbeträge (§ 9 b EStG). Der am Bilanzstichtag beizulegende Wert wird unter dem Grundsatz der verlustfreien Bewertung ermittelt. Auch bei den anderen aktiven Vermögensgegenständen (Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und flüssige Mittel) wurde das Anschaffungs- und Nominalprinzip bei der Bewertung zugrunde gelegt. Forderungen mit anhaftenden Risiken werden über Einzelabwertungen oder Pauschalabwertungen mit dem niedrigeren beizulegenden Wert erfasst. Die Rückstellungen werden auf der Grundlage der neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftigen kaufmännischen Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs.1 HGB. Bei Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze verwendet wie sie von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht werden (§ 253 Abs.2 HGB). Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sog. "Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC Methode). Die Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt. C. Ausführungen zur Bilanz und Gewinn- und VerlustrechnungI. Bilanz 1. Das Anlagevermögen ist im Anlagespiegel (III/1), ausgehend von den gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten, entwickelt. Geringwertige Anlagegüter werden entsprechend steuerlicher Vorschriften (§ 6 Abs. 2 und 2a ESTG ) bilanziert. 2. Das Vorratsvermögen beinhaltet grundsätzlich die im Bau befindlichen Kaufeigenheime und die Grundstücke, sowie bebaute Grundstücke (zur Veräußerung bestimmte Eigentumswohnungen). Bewertet sind die Baulichkeiten mit den bis zum Stichtag angefallenen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Berücksichtigt sind hierbei die von den Bauhandwerkern erbrachten und abgerechneten Leistungen. 3. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird das allgemeine Kreditrisiko über ein Pauschaldelkredere berücksichtigt. Einzelwertberichtigungen wegen speziellen Risiken werden gebildet. 4. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen ist der Aktivwert der nicht verpfändeten Rückdeckungsversicherung ausgewiesen. 5. Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind in Höhe von rd. € 465.736 zu vermerken. 6. Rückstellungen für Pensionen sind nach den anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der PUC Methode errechnet. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck verwendet. Im Berichtsjahr wird ein Rechnungszins von 5,06 % p.a. bei der Bewertung zugrunde gelegt. Gehalts- und Rentenanpassungen sind mit 2,0 % p.a. eingerechnet. Durch die Umbewertung der Rückstellungen für Anwartschaften auf Pensionen gem. § 253 Abs.2 HGB ist ein nach Art. 67 Abs.1 Satz 1 EGHGB noch nicht berücksichtigter Unterschiedsbetrag in Höhe von € 27.736,00 zu vermerken. 7. In der Position "Sonstige Rückstellungen" sind hauptsächlich Garantieverpflichtungsvorsorgen erfasst. Die Garantie- / Gewährleistungsrückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr erfassen marktübliche Preis-/Kostensteigerungsraten zur Ermittlung der Erfüllungsbeträge. 8. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind zugleich Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verpflichtungen - aus Steuern mit rd. € 1.062 - im Rahmen der sozialen Sicherheit rd. € 0 9. Die nach den §§ 268 Abs. 5 und 285 Nr. 1 HGB zu vermerkenden bzw. angabepflichtigen Restlaufzeiten von Verbindlichkeiten und deren Besicherung ergeben sich aus der nachstehenden Darstellung:
II. Gewinn- und VerlustrechnungDie Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren in Staffelform dargestellt (§ 275 Abs. 2 HGB). Branchenspezifische Besonderheiten der Berichtsgesellschaft werden durch entsprechende Zuordnungen in der Erfolgsrechnung berücksichtigt. Die übrigen wesentlichen Posten der Erfolgsrechnung weisen periodengerechte Beträge aus. D. HaftungsverhältnisseAm Bilanzstichtag lagen keine Haftungsverhältnisse aus
vor. E. Organe der GesellschaftGeschäftsführer ist Herr Richard Heckmeier. Die Angabe der Organbezüge wurde unter Berufung auf § 286 Abs. IV HGB unterlassen. F. ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen. G. SonstigesVon der Gesellschaft werden in vollem Umfang die Erleichterungen des § 288 Satz 1 HGB für den Bereich Anhang in Anspruch genommen, da eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HBG vorliegt. Zur Vermeidung des Überschuldungstatbestandes wurde eine Rangrücktrittsvereinbarung , bezogen auf das gewährte Gesellschafterdarlehen, getroffen. Die Ansprüche des Gesellschafters aus dem Darlehensvertrag treten hinter die Forderungen aller anderen Gläubiger der Gesellschaft. Außerdem bestehen am Bilanzstichtag ausreichend stille Reserven. G. Unterzeichnung des JahresabschlussesVorstehender Jahresabschluss wird rechtsverbindlich unterzeichnet:
Augsburg, im Januar 2013 Richard Heckmeier, Geschäftsführer |
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