IBO
Mitrenga GmbH
Divitz-Spoldershagen (vormals: Erfurt)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
30.137,00 |
37.674,00 |
| I.
Sachanlagen |
30.137,00 |
37.674,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
225.609,08 |
306.220,73 |
| I.
Vorräte |
64.337,60 |
297.007,39 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
161.113,19 |
4.846,54 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
158,29 |
4.366,80 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.639,04 |
2.820,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
257.385,12 |
346.714,93 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
12.267,99 |
114.910,42 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
9.692,19 |
9.692,19 |
| III.
Gewinnvortrag |
80.218,23 |
64.689,88 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
102.642,43 |
-15.528,35 |
| B.
Rückstellungen |
7.343,09 |
5.160,23 |
| C.
Verbindlichkeiten |
237.774,04 |
226.644,28 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
205.505,14 |
184.980,16 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
32.268,90 |
41.664,12 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
257.385,12 |
346.714,93 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der TPL processing GmbH wurde auf
der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bestimmungen
des § 252 HGB.
Die Bilanzgliederung des § 266 HGB bleibt trotz
weitergehender Mitgliedsstaatenwahlrechte in der
EU-Richtlinie unverändert. Lediglich in § 265
Abs. 5 Satz 2 HGB neue Fassung dürfen neben neuen
Posten, auch neue Zwischensummen in die Gliederung
eingefügt werden.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft nunmehr als
kleine Kapitalgesellschaft einzuordnen.
Beim
Ausweis der Verbindlichkeiten in der Bilanz
müssen zukünftig auch die Restlaufzeiten
größer ein Jahr angeben werden (§ 268 Abs.
5 S. 1 HGB).
Im Rahmen der handelsrechtlichen
Jahresabschlusserstellung sind mit dem
Gesamtkostenverfahren (GKV) gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB sowie dem
Umsatzkostenverfahren (UKV) nach § 275
Abs. 3 HGB zwei Gewinnermittlungsverfahren
zulässig.
I
m Jahresabschluss 2019 wurde wie in den Vorjahren das
Gesamtkostenverfahren verwendet.
Eine Angabepflicht von
periodenfremden Aufwendungen und Erträgen
besteht bei kleinen Kapitalgesellschaften lt. § 285
Nr. 32 HGB nicht.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten
sind nicht zu verzeichnen.
Die durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern
beträgt lt. § 285 Nr. 7 HGB im Berichtszeitraum
14 (Vorjahr 19).
Identifikationspflicht lt. § 264 Abs. 1a HGB
Firmenname laut Registergericht: TPL processing GmbH
(Neu ab 2020: IBO Mitrenga GmbH)
Firmensitz laut Registergericht: Erfurt (Neu ab 2020:
Divitz-Spoldershagen) Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Jena (Neu ab 2020: Stralsund)
Register-Nr.: 509427 (Neu ab 2020: 21343)
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur
Bilanz
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Die Bilanzierung
der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1 HGB). Die
Vermögensgegenstände wurden linear abgeschrieben.
Für bestehende
geringwertige bewegliche Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- und Herstellungskosten von 200 Euro bis 800
Euro waren die Voraussetzungen für die sofortige
Abschreibung nach § 6 Abs. 2 EStG in Verbindung mit R
6.13 EStR erfüllt.
Für Anschaffungen im Berichtszeitraum 2019 wurde
die Sofortabschreibung gewählt.
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte
ist aus dem
Anlagenspiegel zu entnehmen. Kleine
Kapitalgesellschaften sind wie bisher von der Aufstellung
eines Anlagenspiegels befreit (§ 288 Abs. 1 Nr. 1
HGB).
Die
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die
Warenbestände wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt, soweit nicht ein niedrigerer
Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB). Die Vorräte
wurden von der Belegschaft unter Aufsicht der
Geschäftsführung anhand einer körperlichen
Bestandsaufnahme ermittelt. Über die
Bewertungsvorschriften der §§ 240, 241, 256 und
253 HGB wurde die Geschäftsführung unterrichtet.
Die übergebenen Inventurwerte wurden
ungeprüft übernommen.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
Zum Bilanzstichtag waren
Rechnungsabgrenzungsposten, welche in künftigen
Wirtschaftsjahren als Aufwand bzw. als Ertrag
aufzulösen sind, lt. § 250 Abs. 1 HGB
auszuweisen.
Kapital
Das
gezeichnete Kapital der Firma "TPL processing GmbH"
beträgt zum 31.12.2019
25.000,00 €.
Die Stammeinlage ist voll eingezahlt.
Die Gesellschaftsanteile werden per Bilanzstichtag
gehalten von:
Name Gesellschafter Betag der
Beteiligung
Beteiligungsverhältnis in %
Stefan
Mitrenga
25.000,00 Euro 100 %
Gewinnrücklagen
Die bestehende gesetzliche Rücklage im Sinne von
§ 5a Abs.3 GmbHG wurde mit Rechtswirksamkeit der
Kapitalerhöhung als allgemeine Gewinnrücklage
fortgeführt.
Stand am 31. Dezember 2019 Euro 9.692,19
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
a) Steuerrückstellungen
Die Steuerrückstellungen beinhalten Gewerbe- und
Körperschaftsteuerbeträge für das
Wirtschaftsjahr 2018.
Die Ermittlungen der Steuerbeträge gehen
aus den Berechnungen zur jeweiligen Steuererklärung
hervor.
b) sonstige Rückstellungen
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken, ungewisse Verbindlichkeiten und sind
mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
In Höhe der zu erwartenden Kosten für die
Erstellung des Jahresabschlusses und die Ausfertigung der
Steuererklärungen des Berichtszeitraumes war eine
Rückstellung zu bilden.
Eine Rückstellungen für drohende Verluste
wurde nicht gebildet, da sich keine erkennbaren Risiken
abzeichneten.
Zusätzliche Kosten für die Archivierung von
Geschäftsunterlagen fielen bis zum Bilanzstichtag 2019
(auch für Vorjahre) nicht an.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als 1 Jahr i. S. d. § 253 II 1 HGB liegen nicht vor.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden nach § 253 I 2 HGB mit
dem Erfüllungsbetrag bilanziert.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren (§ 285 Nr.1a HGB)
beträgt zum Bilanzstichtag 0,00 Euro (Vorjahr 0,00
Euro).
Da keine Verbindlichkeiten, mit einer Restlaufzeit
von größer 5 Jahre ausgewiesen wurden,
entfällt die Pflichtangabe zu möglichen
Sicherungs- und Pfandrechten.
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
(§ 42 III GmbHG) betragen 10.372,22 Euro.
In der Bilanz werden Verbindlichkeiten, aber auch
Forderungen gegenüber Gesellschaftern bzw.
Geschäftsführern gesondert ausgewiesen und im
Erläuterungsbericht gesondert vermerkt.
Die Verzinsung, Darlehensauszahlung, Tilgung sowie
die Bestellung von Sicherheiten wurden jeweils in einem
gesonderten schriftlichen Darlehensvertrag geregelt.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
sonstigen finanziellen Verpflichtungen
bestehen grundsätzlich nicht.
Die bestehenden Miet- bzw. Leasingverpflichtungen
sind alle kurzfristig kündbar.
Gewinn- bzw. Verlustvortrag
Das
Jahresergebnis 2019 mit -102.642,43 Euro wird
bilanziell mit dem Gewinnvortrag aus dem vergangenem Jahr
saldiert.
Der hierdurch entstandene Verlustvortrag für das
Wirtschaftsjahr 2020 beträgt nunmehr -22.424,20 Euro.
Offene Gewinnausschüttungen wurden bis zu dem
gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beschlossen.
Geschäftsleitung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
2019 wurden die Geschäfte des Unternehmens durch
folgende Personen geführt:
1. Geschäftsführer: Stefan Mitrenga,
wohnhaft in 18314 Divitz - Spoldershagen, Mittelweg 4
sonstige Berichtsbestandteile
Beilrode, der
25.09.2020
gez. Stefan Mitrenga
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.09.2020 festgestellt.
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