Seifert
Automobile GmbH
Bad
Neustadt a.d.Saale
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsrecht
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.187.874,51 |
1.527.511,51 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.187.872,51 |
1.527.509,51 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.821.188,73 |
4.303.370,57 |
| I.
Vorräte |
2.300.324,91 |
1.476.207,07 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.266.459,52 |
2.254.087,99 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
254.404,30 |
573.075,51 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
26.312,12 |
24.812,39 |
| Aktiva |
7.035.375,36 |
5.855.694,47 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.533.056,40 |
1.429.361,70 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
56.000,00 |
56.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
1.193.800,82 |
953.187,69 |
| IV.
Jahresüberschuss |
233.255,58 |
370.174,01 |
| B.
Rückstellungen |
250.299,28 |
330.656,16 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.250.585,96 |
4.073.608,29 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.433,72 |
22.068,32 |
| Passiva |
7.035.375,36 |
5.855.694,47 |
Anhang
der
Seifert Automobile GmbH
Bad Neustadt a.d.Saale
Registergericht Schweinfurt, HR B 3294
für das Geschäftsjahr 2023
ALLGEMEINE ANGABEN
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB i.d.F. des
BilRUG auf.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs-,
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze nach den
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Auf den Jahresabschluss fanden sowohl die generellen
Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB als
auch die besonderen Ansatzvorschriften für
Kapitalgesellschaften, §§ 268-274, 276-278 HGB,
Anwendung.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275
HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das
Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Beachtung der Bewertungsvorschriften der
§§ 252-256 a HGB.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die entgeltlich erworbenen
immateriellen Vermögensgegenstände werden
mit den Anschaffungskosten aktiviert und
planmäßig linear auf die voraussichtliche
Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren abgeschrieben.
Die Bewertung des
Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen. Soweit der
Werteverzehr aufgrund erhöhter Abnutzung die
planmäßige Abschreibung übersteigt, werden
außerplanmäßige Abschreibungen auf den
niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten von bis zu 800 Euro werden im Jahr der
Anschaffung sofort abgeschrieben.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die
Waren werden mit den Anschaffungskosten bewertet.
Posten mit verminderter Marktgängigkeit werden auf den
niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werdenmit dem Nennbetrag
oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Auf
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden wegen des
allgemeinen Zins- und Kreditrisikos
Pauschalwertberichtigungen vorgenommen.
Die
Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Aufwandsabgrenzungen. Die Auflösung der Posten erfolgt
linear entsprechend dem Zeitablauf.
Die
Steuerrückstellungen und die
Sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden - soweit vorhanden - mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins
der vergangenen sieben Jahre, bei
Altersversorgungsverpflichtungen der vergangenen zehn Jahre
abgezinst. Bei der Abzinsung kommt die Nettomethode zur
Anwendung.
Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt
Euro 4.948.706,71 (Vj.: Euro 3.687.936,83).
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von über einem Jahr beträgt
Euro 301.879,25 (Vj.: Euro 385.671,46).
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte besichert sind,
beläuft sich auf Euro 4.808.409,66. Bei den
Sicherheiten handelt es sich um Eigentumsvorbehalte und
Sicherungsübereignungen.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von
Euro 43.060,92 (Vj. Euro 36.761,69), aus sozialer
Sicherheit in Höhe von Euro 1.849,44
(Vj. Euro 2.019,49) enthalten.
SONSTIGE ANGABEN
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse nach § 251 und §
268 Abs. 7 HGB sind nicht zu vermerken.
Geschäftsführung
Geschäftsführer
Herr Frank Seifert
Herr Steffen Berkes
Herr Viktor Ledin
Auf die Angaben gem. § 285 Nr. 9 Buchstabe a)
HGB wurde unter Bezugnahme auf § 286 Abs. 4 HGB
verzichtet.
Arbeitnehmer
Im Jahresdurchschnitt waren bei der Gesellschaft 34
Mitarbeiter beschäftigt.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem
Abschlussstichtag
Als Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach
dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten und weder
in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz
berücksichtigt sind, sind die wirtschaftlichen
Auswirkungen im Zusammenhang mit möglichen Folgen des
seit dem 24.2.2022 andauernden Krieges in der Ukraine zu
nennen. Deren Größenordnung ist derzeit noch
nicht in vollem Umfange abschätzbar. Die Gesellschaft
geht jedoch davon aus, dass das Weiterbestehen des
Unternehmens nicht gefährdet ist.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Unterzeichnung
Bad Neustadt a.d. Saale, den
17.6.2024
gez.
Frank Seifert, Geschäftsführer
gez.
Viktor Ledin, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.06.2024
festgestellt.
|