Weinpro GmbH
32mTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und Spirituosen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ulrich Simmet seit 2.11.2017 | Geschäftsführer |
Daniel Dominik Fedder seit 14.1.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 60.00% | |
D***** F***** | 20.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
pbz Planungs- und Baubetreuungsgesellschaft mbHEssenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht 20231. Grundlagen der Gesellschaft Im Jahre 1997 wurde die Firma pbz Planungs- und Baubetreuungsgesellschaft mbH in Essen (pbz) gegründet. Nach Jahren des beharrlichen Aufbaus sind heute über 100 Mitarbeiter beschäftigt, die alle Aufgaben im Bereich Ladenneu-/umbau, sämtliche Bau- & Planungsleistungen für den Mobilfunk sowie deren Mastverwaltung einschließlich Vermarktung übernehmen. Hierunter fallen sämtliche Generalübernehmerprojekte genauso wie der Bau von einzelnen Großprojekten und bundesweiten Bauprojekten. Zu den Kunden der pbz zählen sowohl Konzerne als auch mittelständische Firmen. Zum 1. Januar 2016 erfolgte im Rahmen der Geschäftsveräußerung im Ganzen der Erwerb des Architektur- und Ingenieurbüros FMP Architekten Jürgen Fedder. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Entwicklung der Gesamtwirtschaft und Branchenentwicklung 2.1.1 Entwicklung der Gesamtwirtschaft Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Kalenderbereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung 0,1 %. "Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland kam im Jahr 2023 im nach wie vor krisengeprägten Umfeld ins Stocken", sagte Ruth Brand bei der Pressekonferenz "Bruttoinlandsprodukt 2023 für Deutschland" in Berlin. "Die trotz der jüngsten Rückgänge nach wie vor hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen dämpften die Konjunktur. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fort", so Brand weiter. "Im Vergleich zu 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, war das BIP 2023 um 0,7 % höher." (Quelle: Auszug aus der Pressekonferenz des statistischen Bundesamtes am 15. Januar 2024 in Berlin) 2.1.2 Entwicklung der Branche Die Außenumsatzerlöse auf dem deutschen Telekommunikationsmarkt erhöhten sich im Jahr 2023 nach vorläufigen Berechnungen der Bundesnetzagentur auf 59,9 Mrd. Euro. Das entspricht einem Plus von 1,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2022: 59,2 Mrd. Euro). Damit konnte die positive Entwicklung der beiden Vorjahre auch im Jahr 2023 fortgesetzt werden. ( Quelle: Jahresbericht Telekommunikation der Bundesnetzagentur 2023) 2.2 Entwicklung der Gesellschaft 2.2.1 Ertragslage Die pbz kann erneut auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr zurückblicken. Die positive Markteinschätzung der Branche wird von der pbz geteilt und findet sich in den Geschäftszahlen des Jahres 2023 wieder. Die Prognose des Vorjahres für 2023 wurde erreicht. Die Umsatzerlöse sind im Geschäftsjahr 2023 von 23 Mio. € auf 32 Mio. € gestiegen. Der Jahresüberschuss beläuft sich auf rd. 2,4 Mio. € nach rd. 1,6 Mio. € im Vorjahreszeitraum. Ursächlich für den Ergebnisanstieg ist das höhere Geschäftsvolumen im Geschäftsbereich "Shop- Bau". 2.2.2 Vermögenslage Die Bilanzsumme ist um rd. 0,8 Mio. € auf 20,2 Mio. € gestiegen, u. a. aufgrund höherer liquider Mittel und Vorräte. Das Eigenkapital stieg um rd. 1,1 Mio. € auf 12,6 Mio. €; die Eigenkapitalquote stieg von 59,3 % auf 62,3%. 2.2.3 Finanzlage Aufgrund der vorausschauenden Finanzplanung war die Liquidität innerhalb des Geschäftsjahres jederzeit gewährleistet. Bedingt durch die Vorauszahlungen eines Kunden ist die Liquidität am Geschäftsjahresende weiterhin überdurchschnittlich hoch. Stichtagsbedingt verfügen wir über eine Liquidität von 9,8 Mio. €. Alle Verbindlichkeiten konnten innerhalb des Zahlungsziels unter Nutzung von Skonti beglichen werden. 2.2.4 Personal Ein entscheidender Bestandteil des Erfolgs resultiert aus dem Engagement und der Leistung der Mitarbeiter. Um den Erfolg auch nachhaltig zu gewährleisten und sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren, werden externe und interne Weiterbildungsmaßnahmen entwickelt und angeboten, um qualifizierte Mitarbeiter aufzubauen, weiterzuentwickeln, zu motivieren und langfristig an das Unternehmen zu binden. Aufgrund der stabilen Auftragslage und erweiterten Anforderungen der Auftraggeber konnte das Personal zudem erneut aufgestockt werden. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 3.1 Prognosebericht Die Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose prognostiziert für das Jahr 2024 einen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland um 0,1 %. Für die kommenden beiden Jahre erwarten die Institute eine schwache Erholung mit Zuwächsen von 0,8 % (2025) und 1,3 % (2026). (Quelle: DIW Berlin, Gemeinschaftsdiagnose, Herbst 2024) Der Markt für Telekommunikation soll in 2024 moderat um 2,0 Prozent auf 73,7 Milliarden Euro wachsen. Dabei wird nach der Bitkom-Prognose mit Telekommunikationsdiensten der Löwenanteil von 52,8 Milliarden Euro erzielt, das entspricht einem Plus von 1,8 Prozent. (Quelle: Bitkom e.V.) Leicht rückläufig sind die Investitionen in die Telekommunikations-Infrastruktur, die minimal um 0,3 Prozent auf 8,1 Milliarden Euro zurückgehen. (Quelle: Bitkom e.V.) Für das Geschäftsjahr 2024 erwartet die pbz, dass die Umsatzerlöse moderat über denen des Geschäftsjahres 2023 liegen und die Ergebniserwartung 2024 entsprechend auch über dem Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2023 liegt. 3.2 Chancenbericht Die Bundesregierung will die Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen verbessern. Der Gesetzentwurf "zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen" (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz, 20/13171) ist am Freitag, 11. Oktober 2024, erstmals im Plenum beraten worden. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Ausschuss für Digitales die Federführung. Damit die Entwicklung der digitalen Infrastruktur Fahrt aufnimmt, hatte die Bundesregierung bereits im Sommer 2022 die Gigabitstrategie beschlossen. Kurz darauf wurde sie Teil der Digitalstrategie - und in der Digitalstrategie ist die digitale Infrastruktur eines der besonders zentralen "Hebelprojekte". Dafür zuständig ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Am 24. Februar 2023 stellt das BMDV dem Beirat Digitalstrategie Deutschland Ausbaustand und -ziele vor. Auf dem Weg zu schnellem Internet überall stehen folgende Meilensteine an:
Während einige Maßnahmen auf faktisches Handeln des Bundes, der Länder und der Kommunen angelegt sind, erfordern andere Maßnahmen Änderungen auf gesetzlicher Ebene. Dies betrifft insbesondere die Schaffung eines Gigabit-Grundbuchs, das die bislang in Teil 5 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) normierten Informationsportale weiterentwickeln wird zu einer zentralen Datendrehscheibe für alle Informationen, die für den beschleunigten Glasfaser- und Mobilfunkausbau relevant sind. Gleichzeitig ist Potenzial für Bürokratieabbau und ein effizienteres Verwaltungshandeln zu nutzen, um eine Beschleunigung des Netzausbaus zu erreichen. Insbesondere langwierige und komplizierte Genehmigungsverfahren können sich als Hemmschuh für einen schnellen Netzausbau erweisen. Die Verordnung (EU) 2022/612 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. April 2022 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union (Neufassung) (im Folgenden: Roaming-Verordnung) wurde am 13. April 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Neufassung der Roamingverordnung ist zum 1. Juli 2022 in Kraft getreten. Um sicherzustellen, dass der Bundesnetzagentur (BNetzA) auch weiterhin die für die nationale Überwachung und Durchsetzung der Roaming-Verordnung erforderlichen Befugnisse und Sanktionsmöglichkeiten zustehen, ist eine Anpassung des TKG erforderlich. Das TKG wird durch das vorliegende Gesetz punktuell überarbeitet und geändert. Zur Umsetzung der Maßnahmen aus der Gigabitstrategie der Bundesregierung erfolgt insbesondere eine umfassende Überarbeitung des Teils 5 TKG, um das Gigabit-Grundbuch als einheitliches Informationsportal im TKG zu verankern. Als zentrale Datendrehscheibe soll es den Glasfaser- und Mobilfunkausbau in Deutschland weiter beschleunigen. Dazu werden Informationsumfang, -erhebung und -bereitstellung für alle Informationsportale klar strukturiert und übersichtlich geregelt. Darüber hinaus wird unter Wahrung sowohl öffentlicher Sicherheitsinteressen als auch von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen die Detaillierung der zu liefernden Informationen nach Teil 5 TKG überarbeitet und durch eine erweiterte Verordnungsermächtigung zum Erlass einheitlicher Datenlieferungs- und Nutzungsbestimmungen spezifiziert. Daneben werden verschiedene Änderungen im Bundesrecht vorgenommen, um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. (Quelle: Auszug aus der Drucksache 20/13171, Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 02.10.2024) Durch den nach wie vor ständigen Ausbau der in 2014 gegründeten Abteilung "Tower Management", welche sich zunehmend zu einer der tragenden Säulen der unternehmerischen Tätigkeit der pbz GmbH entwickelt, wurden erneut weitere Wachstumsimpulse generiert. Aufgrund der gestiegenen Anforderungen an einen gesteigerten Rollout konnte die Abteilung "Tower Management" weiter ausgebaut werden und hat sich als strategisch wichtiger Partner des Kunden etabliert. Die Zusammenarbeit mit dem strategisch wichtigen Kunden Vantage Towers AG konnte intensiviert und weiter gefestigt werden. Der Ausbau der Netze in der Telekommunikation hat bei den Marktführern in Deutschland auch weiterhin hohe Priorität. Daneben führen Übernahmen bei den Marktführern nach wie vor zu weiteren Konzentrations- bzw. Konsolidierungseffekten, die sowohl Risiken als auch Chancen mit sich bringen. Neben der Vorgabe für die weißen Flecken enthalten die Auktionsauflagen der Bundesregierung von 2019 die Verpflichtung, bis Ende 2022 in jedem Bundesland mindestens 98 % der Haushalte mit einem Downloadspeed von mindestens 100 Megabit pro Sekunde abzudecken. Dieses Ziel konnte noch nicht erreicht werden, so dass sich auch in den kommenden Jahren die Nachfrage nach Dienstleistungen in der Telekommunikationsbranche weiter stabilisieren wird. Die Chancen bestehen nach wie vor in einer weiteren Gewinnung von Neukunden, insbesondere aber in der Festigung der bisherigen Bestandskunden, insbesondere durch den bereits laufenden Netzausbau. Die Beschäftigung qualifizierter technischer Zeichner im Mobilfunksektor sichert zudem auch mittelfristig eine stabile Auftragslage der pbz GmbH, welche für viele Standorte als "Hauptplaner" gesetzt ist. Auch im Retailbereich ist zukünftig nach wie vor eine stabile Auftragslage aufgrund anstehender Um-, Neu- und Rückbauten zu erwarten. 3.3 Risikobericht Durch interne Prüf- und Analyseprozesse können Risiken, aber auch Chancen so früh wie möglich erkannt werden. Die pbz GmbH analysiert kontinuierlich das Marktumfeld und die Entwicklungen in der Telekommunikationsbranche. Als Risiko der Geschäftstätigkeit sehen wir nach wie vor neben der Abhängigkeit von wenigen Kunden den anhaltenden Kostendruck, der von den Kunden auf die Dienstleistungsunternehmen zum Teil weitergereicht wird und damit die Margen aus dem operativen Geschäft beeinträchtigt. Die Finanzierung sehen wir aufgrund der bestehenden Finanzierungsmodelle (ähnlich Factoring) auch nach Auslaufen der Niedrigzinsphase auf den Finanzmärkten als gesichert an. Die Gesellschaft unterliegt im laufenden Geschäft dennoch Risiken, die aus den Einflüssen der Konjunktur und der Branchenentwicklung resultieren. Sofern sich die Konjunktur weiter eintrüben sollte, könnte ein Mangel an Aufträgen und zwangsläufig ein stärkerer Wettbewerb entstehen, der einen Druck auf die Preise verursachen könnte. Die pbz begegnet diesen Risiken mit einer stetigen Erweiterung des Portfolios, der laufenden Überwachung der Kapazitätsauslastung sowie der Inanspruchnahme von Subunternehmern für nicht nachhaltige Auftragsspitzen. Allgemein wird darüber hinaus der drohende Fachkräftemangel als eine der großen Herausforderungen angesehen. Besondere, gegebenenfalls bestandsgefährdende Risiken außer den bekannten allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen in der Telekommunikationsbranche sowie Risiken, die über das allgemeine wirtschaftliche Risiko einer unternehmerischen Betätigung hinausgehen oder solche mit besonderem Einfluss auf die Ertrags-, Finanz und Vermögenslage, sind derzeit nicht erkennbar. Von dem andauernden Ukraine Krieg und dem Krieg im Nahen Osten ist die Gesellschaft nicht wie zahlreiche andere Unternehmen betroffen, da die beauftragten Dienstleistungen ohne wesentliche Einschränkungen erbracht werden können und auch auf Auftraggeberseite die notwendige Kontinuität in der Zusammenarbeit gewährleistet ist. 4. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem Mit dem Risiko- und Chancenmanagement soll der Fortbestand und die Sicherung der pbz GmbH durch einen verantwortungsvollen, zukunfts- und chancenorientierten Entscheidungsrahmen bei gleichzeitigem Risikobewußtsein gewährleistet werden. Unser Risikomanagementsystem ist integraler Bestandteil des Planungs- und Controllingsystems. Durch ein permanentes Controlling und eine konsequente Nachkalkulation der einzelnen Aufträge werden ggf. vorhandene Risiken frühzeitig erkannt. Es existieren aussagekräftige Kennzahlensysteme, die eine Überwachung der Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage gewährleisten.
Essen, den 16. Dezember 2024 Die Geschäftsführung Daniel Fedder Ulrich Simmet Offenzulegende Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Offenzulegende Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Offenzulegender Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beachtung der Vorschriften der §§ 238 bis 256 a HGB sowie nach den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff. HGB aufgestellt worden. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister Essen unter HRB 12650, erfüllt zum 31. Dezember 2023 gemäß § 267 Abs. 2 i. V. m. Abs. 4 HGB die Größenkriterien einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen auf abschreibungsfähige Vermögensgegenstände. Soweit notwendig, erfolgen außerplanmäßige Abschreibungen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 800,00 werden im Anschaffungsjahr in voller Höhe abgeschrieben und als Abgang gezeigt. Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren Tageswerten (Beachtung des strengen Niederstwertprinzips) bewertet. Die Herstellungskosten umfassen die direkt zurechenbaren Einzelkosten sowie Teile der Material-, Fertigungs- und Verwaltungsgemeinkosten. Es erfolgte keine Einbeziehung von Kosten der allgemeinen Verwaltung. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die erkennbaren Risiken werden durch entsprechende Bewertungsabschläge berücksichtigt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken sowie alle ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Angaben zur Bilanz Zur Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagenspiegel. Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben T€ 360 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Von den Verbindlichkeiten sind T€ 6.064 (i. Vj.: T€ 6.950) innerhalb eines Jahres fällig, T€ 146 (i. Vj.: T€ 182) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, davon T€ null (i. Vj.: T€ 35) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundschulden in Höhe von T€ 511 an einem eigenen Objekt besichert. IV. Sonstige Angaben 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen
Darüber hinaus bestehen jährliche Verpflichtungen aus Mietverträgen mit unbestimmter Laufzeit von insgesamt T€ 126. 2. Arbeitnehmer Die Zahl der durchschnittlich im Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitnehmer betrug 90 Angestellte (Vorjahr: 88 Angestellte), davon zwei geringfügig Beschäftigte. 3. Geschäftsführung Der Geschäftsführung gehörten im Geschäftsjahr 2023 unverändert an die Herren
4. Ergebnisverwendung Mit Gesellschafterbeschluss vom 20. September 2023 war beschlossen worden, aus dem Bilanzgewinn 2022 einen Betrag von € 1.337.000,00 an die Gesellschafter auszuschütten. Der Jahresüberschuss 2023 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Essen, den 16. Dezember 2024 Die Geschäftsführung Daniel Fedder Ulrich Simmet Entwicklung des Anlagevermögens
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die pbz Planungs- und Baubetreuungsgesellschaft mbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der pbz Planungs- und Baubetreuungsgesellschaft mbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der pbz Planungs- und Baubetreuungsgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 16. Dezember 2024 Ypsilon
Audit GmbH
Stephan Lindermann, Wirtschaftsprüfer Wolfgang Mertens, Wirtschaftsprüfer Bei Veröffentlichungen oder der Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichtes in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir weisen insbesondere auf § 328 HGB hin. Zusätzliche Angaben zur Offenlegung 1. Inanspruchnahme von Erleichterungen, Bestätigungsvermerk Der Jahresabschluss wird unter Inanspruchnahme der handelsrechtlichen Erleichterungsvorschriften nur teilweise offengelegt. Es wird gemäß § 328 Abs. 1 Nr. 1 letzter Satz HGB darauf hingewiesen, dass sich der vorstehend wiedergegebene Bestätigungsvermerk auf den vollständigen Jahresabschluss bezieht. 2. Feststellung des Jahresabschlusses, Ergebnisverwendung In der Gesellschafterversammlung vom 18. Dezember 2024 wurde der Jahresabschluss festgestellt. Mit Gesellschafterbeschluss vom 20. Juni 2024 war beschlossen worden, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von € 12.397.054,13 einen Betrag von € 1.143.000,00 auszuschütten. Der verbleibende Betrag von € 11.254.054,13 wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
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