Frank Pohl Verwaltungsgesellschaft mbHLiquidiert
53225 Bonn, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Pohl seit 5.6.2023 | Liquidator |
Nathalie Pohl seit 25.3.2019 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Frank Pohl Verwaltungsgesellschaft mbHBonnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 30.04.2023nach §§ 325 ff. HGBAmtsgericht BonnHRB 13529SCHLUSSBILANZ ZUM 30. APRIL 2023AKTIVSEITE
PASSIVSEITE
Bonn, den 16. Juli 2024 gez. Frank Pohl, Geschäftsführer / Liquidator Anhang für das Geschäftsjahr 2023AKTIVSEITE 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB Allgemeine Angaben Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Soweit im Berichtsjahr hinsichtlich der im Vorjahr von den Gliederungsvorschriften des HGB und des GmbHG abweichenden Positionen der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Veränderungen vorgenommen wurden, wurde dem Prinzip der Darstellungsstetigkeit (§265 Abs. 1 HGB) durch Anpassung der Vorjahreszahlen entsprochen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Der Jahresabschluss wurde grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewandten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze des Handelsgesetzbuches, sowie der einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages/der Satzung aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Die Anwendung einer Bewertungsmethode nach §§ 240 Abs. 3 und 4, 256 Satz 1 HGB wurde gem. § 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB nicht vorgenommen. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände - § 268 Abs. 4 HGB Von den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen haben insgesamt 0,00 EUR (Vj 0,00 EUR) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert, vermindert um Wertberichtigungen, und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. PASSIVSEITE 1. Rückstellungen 1a. Allgemeine Angaben Bei der Bemessung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, Steuerrückstellungen und der sonstigen Rückstellungen ist allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen worden. 1b. Angaben zu den Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen - § 285 Nr. 24 HGB
2. Angaben zu den Verbindlichkeiten - §§ 285 Nr. 1a und 1b, 251, 268 Abs. 5 und 7 HGB Von den Verbindlichkeiten haben insgesamt 1.060.545,08 EUR (Vj: 179.685,24 EUR) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und 601.988,49 EUR (Vj: 808.909,95EUR) von mehr als 5 Jahren. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gem. § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB, die Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, liegen nicht vor. Sonstige Pflichtangaben - § 285 HGB 1. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern - § 285 Nr. 9c HGB; § 42 Abs. 3 GmbHG
2. Alle Mitglieder des Geschäftsführungsorgans - § 285 Nr. 10 HGB Die Geschäfte des Unternehmens wurden durch folgende Person geführt: Frank Pohl, Geschäftsführer, 53227 Bonn. 3. Sonstiges Vorliegender Jahresabschluss wurde mit der Gesellschafterversammlung am 16. Juli 2024 festgestellt. |
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