Stammdaten

Register
Amtsgericht Cottbus HRB 8190
Eingetragen
2.12.2008
Branche
Malerei- und LackiergewerbeLackieren von KraftwagenFußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, Tapeziererei
Gegenstand
handwerkliche Ausführung von Malerarbeiten, Fußbodenverlegearbeiten, Wärmedämmung und Trockenbau; dazu gehören die Beschichtung von Kfz- und Karosserieteilen sowie Strahlarbeiten

Historie

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Management

NameRolle
Holger Konzack
seit 2.12.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Birgit Konzack
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Antje Schütze
Dissener Str. 26, 03055 Cottbus
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

MalerKon GmbH

Spremberg

Jahresabschluss zum 31.12.2010

Bilanz zum 31.12.2010

MalerKon GmbH, Spremberg

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 15.992,22 11.809,00
15.992,22 11.809,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 10.000,00 11.000,00
II. Ford.u.sonst.Vermögensgegenst. 20.019,80 4.176,40
III. Kassenbestand, Bundesbankguth. 67.149,39 28.279,20
97.169,19 43.455,60
C. Aktive RAP 611,32
0,00 611,32
Summe Aktiva 113.161,41 55.875,92

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 10.068,59 4.094,35
III. Jahresüberschuss 34.153,06 5.974,24
Summe Eigenkapital 69.221,65 35.068,59
B. Rückstellungen 22.715,92 10.878,32
C. Verbindlichkeiten 21.223,84 9.929,01
Summe Passiva 113.161,41 55.875,92

Bilanzierungsmethoden

Der Jahresabschluss der MalerKon GmbH zum 31. Dezember 2010 ist nach den Vorschriften des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts [Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG] vom 25.05.2009, BGBl. I 2009, 1102 vom 28.05.2009 aufgestellt worden.

Gemäß Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB sind die neuen Vorschriften des HGB erstmals für das Geschäftsjahr 2010 angewendet worden.

Der Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit durch Streichung des § 247 Abs. 3 HGB a.F. sowie des § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG a.F. ist bei der Bilanzerstellung beachtet worden.

Die Wertansätze der Vorjahresbilanz sind unverändert übernommen worden.

Die Möglichkeit des Verzichtes auf die Anpassung der Vorjahreszahlen gemäß

§ 67 Abs. 8 Satz 2 Halbs. 1 EGHGB wurde nicht in Anspruch genommen, da keine Anpassungsbuchungen zum 01.01.2010 vorgenommen wurden.

Für die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung wurde auf die für kleine Kapitalgesellschaften zulässigen und üblichen Zusammenfassungen und Vereinfachungen zurückgegriffen.

Bewertungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff) aufgestellt worden.

Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert.

Soweit es sich um abnutzbares Anlagevermögen handelt, wurden die Anschaffungs- und Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Vorratsvermögen wurden mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Das latente Ausfallrisiko sowie das Mahnkosten- und Zinsrisiko wurden durch eine aktivisch gekürzte Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Einzelwertberichtigungen wurden unter Zugrundelegung der Bonität und der Sicherheiten je nach Lage des Einzelfalles gebildet.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Fremdwährungsverbindlichkeiten haben am Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände

Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres beinhalten ausschließlich planmäßige Abschreibungen.

Vorräte

Unter der Position Vorräte sind die in Arbeit befindlichen Aufträge ausgewiesen.

Die unfertigen Leistungen / Erzeugnisse umfassen in Ausführung befindliche Bauaufträge, auf Baustellen erbrachte Teilleistungen, die noch nicht abgerechnet wurden.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Der Posten "Forderungen" enthält den Forderungsbestand per 31.12.2010 laut Debitorenliste zuzüglich des Bestandes an zweifelhaften Forderungen abzüglich der darauf vorgenommenen Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen.

Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das Stammkapital der MalerKon GmbH beträgt EUR 25.000,00.

Es ist zum Bilanzstichtag in voller Höhe eingezahlt.

Gemäß § 272 Abs. 1 HGB ist die Vorschrift des Nettoausweises beachtet worden.

Gewinnvortrag

Der Gewinnvortrag enthält die verbleibenden Jahresüberschüsse der Vorjahre, die auf neue Rechnung vorgetragen wurden.

Jahresüberschuss

Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von EUR 34.153,06.

Rückstellungen

Steuerrückstellungen

Dieser Posten beinhaltet Körperschaftsteuer-, Solidaritätszuschlag- und Gewerbesteuerrückstellungen für die Geschäftsjahre 2009 und 2010 sowie die Umsatzsteuer nicht fällig, Steuersatz 19 v.H..

Sonstige Rückstellungen § 285 Nr. 12 HGB

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlichen Verpflichtungen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bilanziert und berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken.

Angaben nach § 285 Nr. 1 HGB

Da zum Bilanzstichtag keine Verbindlichkeiten (gemäß § 285 Nr. 1a HGB) mit einer Restlaufzeit

größer 5 Jahren bestehen, erfolgen diesbezüglich keine Angaben.

Unternehmensorgane

Zur Geschäftsführung der MalerKon GmbH war im Berichtsjahr 2010 Herr Holger Konzack bestellt.

Der Geschäftsführer ist stets einzelvertretungsbefugt.

Er ist nicht von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Die Gesellschaft hatte keinen Aufsichtsrat oder Beirat.

Gesamtbezüge der Geschäftsführung

Auf die Angabe der Organbezüge gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird verzichtet.

Sonstiger Berichtsbestandteil

Der Jahresabschluss der MalerKon GmbH zum 31.12.2010 ist ordnungsgemäß durch Beschluss der Gesellschafterversammlung am 26.03.2012 festgestellt worden.

 

Cottbus, den 29.03.2012

MalerKon GmbH

gez. Holger Konzack

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