Stammdaten

Register
Amtsgericht Bonn HRB 21352
Vorher
Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH
Eingetragen
9.2.2015
Branche
Herstellung von Futtermitteln für NutztiereHaltung von sonstigen RindernErbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für die Tierhaltung
Gegenstand
Das Unternehmen hat die Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung zum Gegenstand. Es betreibt mit der "Initiative Tierwohl" ein Programm, das wissenschaftlich fundierte, messbare und belegbare Anforderungen an die Tierhaltung stellt und die Umsetzung dieser Anforderungen honoriert.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Robert Römer
seit 21.5.2021
Geschäftsführer
Oliver Thelen
seit 29.7.2020
Prokura
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Gesellschafter

6 Gesellschafter

GmbH-Struktur

5 von 6 angezeigt

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Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH

Bonn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

der Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH, Bonn

1. Unternehmenszweck

Die Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH (Trägergesellschaft) hat die Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung zum Gegenstand. Sie betreibt mit der "Initiative Tierwohl" ein Programm, das wissenschaftlich fundierte, messbare und belegbare Anforderungen an die Tierhaltung stellt und die Umset- zung dieser Anforderungen teilweise durch Zahlung eines Entgelts an die Tierhalter honoriert. Zudem ist sie seit 2019 Trägerin der einheitlichen Haltungskennzeichnung "Haltungsform" für tierische Erzeugnisse.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Rahmenbedingungen

Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Im Vergleich zum Jahr 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, war das BIP 2023 um 0,7 % höher. Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland im Jahr 2023 war geprägt von hohen Energiepreisen, Material- und Lieferengpässen, steigenden Zinsen und Lohnkosten sowie erhöhten Preisen für Konsum- und Investitionsgüter.

Im Jahresdurchschnitt waren rund 45,9 Mio. Personen mit Arbeitsort in Deutschland erwerbstätig. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren das 0,7 % oder 333.000 Personen mehr als im Jahr zuvor und so viele wie noch nie in Deutschland. Die deutsche Ernährungsindustrie gehört mit rund 647.912 Beschäftigten in 6.112 Betrieben und einem jährlichen Umsatz von rund 230,7 Mrd. Euro zu den wichtigsten deutschen Industriezweigen. Auch 2023 gehörte der Industriezweig "Schlachten und Fleischverarbeitung" zu den umsatzstärksten Branchen in der Ernährungswirtschaft. Die gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung des Ernährungssektors ist insbesondere im Verlauf der Corona-Pandemie und des Ukrainekrieges deutlich geworden.

Der Verbraucherpreisindex lag im Jahresdurchschnitt 2023 bei +5,9 % gegenüber dem Vorjahr. 722712694Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilte, verteuerten sich Nahrungsmittel im Jahr 2023 gegenüber 2022 um 12,4 %. Im Jahr 2022 hatte die Preissteigerung bei 13,4 % gelegen. 722712694ASAugustin, SarahInflationsrate im Jahr 2023 bei +5,9 % - Statistisches Bundesamt (destatis.de)

2.2 Geschäftsverlauf und wesentliche Ereignisse des Jahres 2023

Anzahl der Programmpartner

An der Initiative Tierwohl nahmen 2023 Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels, des Online-Handels, der Gastronomie, der Fleischwirtschaft sowie geflügel-, schweine- und rinderhaltende Betriebe teil. Die Anzahl der vertraglich eingebundenen Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels betrug zum 31. Dezember 2023 20 Unternehmen (Vorjahr: 17). Aus der Fleischwirtschaft waren zum 31. Dezember 2023 113 Schlacht- und Zerlegebetriebe (Vorjahr: 115), 147 Zwischenhändler und Vermarkter (Vorjahr: 146) sowie 190 Verarbeitungsunternehmen (Vorjahr: 176) vertraglich im ITW-System eingebunden. Auf der landwirtschaftlichen Seite wurden im Jahr 2023 insgesamt 13.624 Betriebe (Vorjahr: 13.597 Betriebe) eingebunden. Darüber hinaus waren zum 31. Dezember 2023 17 Zertifizierungsgesellschaften für die Initiative Tierwohl zugelassen (Vorjahr: 21).

Teilnahme landwirtschaftlicher Betriebe

Die Zahl der teilnehmenden schweinehaltenden Betriebe sank auf 10.016 Betriebe (Vorjahr: 10.433). Die Zahl der jährlich erzeugten Schweine und Ferkel in den teilnehmenden Betrieben ist ebenfalls leicht gesunken. In der Schweinemast waren es etwa 27 Mio. Tiere (Vorjahr: etwa 27,6 Mio.), 13,6 Mio. in der Ferkelaufzucht (Vorjahr: 14,1 Mio.) und 13,6 Mio. in der Sauenhaltung (Vorjahr: 14,7 Mio.). Die Zahl der teilnehmenden Hähnchen- und Putenerzeuger betrug in 2023 2.788 Betriebe (Vorjahr: 2.857) und die Zahl, der in den teilnehmenden Betrieben erzeugten Hähnchen und Puten sank auf 697 Mio. Tiere (Vorjahr: 707 Mio. Tiere). Zusätzlich sind die zugelassenen Betriebe mit Pekingentenmast auf 62 Betriebe angestiegen (Vorjahr: 53), die ca. 8,9 Mio. Tiere erzeugten (Vorjahr: 7,7 Mio.). Die Zahl der angemeldeten rinderhaltenden Betriebe stieg auf 806 Betriebe an (Vorjahr: 371), die eine Jahresproduktionsmenge von 276.192 Tieren angegeben haben (Vorjahr: 112.502). Die meisten Betriebe sind für die Produktionsart Rindermast angemeldet (693 Betriebe mit 157.151 Tieren pro Jahr, Vorjahr: 346 Betriebe mit 84.817 Tieren pro Jahr).

Auditierung der tierhaltenden Betriebe

Im Jahr 2021 wurden aufgrund des Programmwechsels bei Schwein und Geflügel und damit verbunden aufgrund der Notwendigkeit eines Abschlussaudits und eines Startaudits für das neue ITW-Programm 23.882 Audits in den teilnehmenden Betrieben durchgeführt. Erwartungsgemäß sank die Zahl der 2022 durchgeführten Audits auf 19.203. Im Jahr 2023 stieg die Anzahl an durchgeführten Audits auf 27.814. Die Schwankungen in der Anzahl der Audits sind auf die individuellen Laufzeiten der Betriebe zurückzuführen, die nicht mit dem Wirtschaftsjahr, also dem Kalenderjahr, übereinstimmen. Gut 1/3 der Betriebe haben dadurch im Jahr 2023 zwei Bestandschecks erhalten, da die Zertifizierungsstellen im Hinblick auf die bevorstehenden Programmwechsel die erforderlichen Audits noch vor dem Jahreswechsel durchgeführt haben.

Mengenmeldung des Lebensmitteleinzelhandels sowie Schlachtbetrieben und Entgeltzahlungen an die Landwirt- schaft

Entsprechend der Teilnahmevereinbarungen meldeten die Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels die Absatzmengen von Schweine-, Rind- und Geflügelfleisch sowie Wurst für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 an die von der Trägergesellschaft beauftragte Clearingstelle. Die Mengenmeldung erfolgte entweder als monatliche Abschlagsberechnung auf Basis der Gesamtvermarktungsmenge des Vorjahres oder auf Basis der tatsächlichen Bezugs- oder Vermarktungsmenge. Basierend auf der gemeldeten Menge erstellte die Clearingstelle eine monatliche oder quartalsweise Rechnung. In der 3. Programmphase muss von den Handelsunternehmen als Gegenleistung für die von der Trägergesellschaft erbrachten Dienstleistungen und die Umsetzung des Programms eine Teilnahmegebühr in Höhe von 0,0025 EUR pro Kilogramm vermarkteter Ware an die Trägergesellschaft entrichtet werden.

Die Teilnahmegebühr bei Geflügel wurde aufgrund des hohen Liquiditätsüberhangs aus den vorangegangenen Programmen für das Jahr 2023 vollumfänglich ausgesetzt.

Die Teilnahmegebühr bei Schwein wurde mit dem Programmentgelt (Einzahlung in den Ferkelfonds) in Höhe von 4,25 Cent pro kg zusammen abgerechnet.

Die Teilnahmegebühr bei Rind wurde, wie im Jahr davor, pro Kilogramm vermarkteter Ware an die Trägergesellschaft entrichtet.

Gemäß der von den Wirtschaftsprüfern testierten Absatzmengen von Schweinefleisch sowie Wurst wurden im Jahr 2023 gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel Programmentgelte in Höhe von 53 Mio. EUR (Vorjahr: 54 Mio. EUR) sowie Teilnahmegebühren in Höhe von 3,2 Mio. EUR (Vorjahr: 3,3 Mio. EUR) abgerechnet. Der Rückgang der Programmentgelte und Teilnahmegebühren gründet auf gesunkenen Absatzmengen des Lebensmitteleinzelhandels.

Für die Initiative Tierwohl Rind, die im Jahr 2022 eingeführt wurde, konnten gegenüber dem Lebensmitteleinzel- handel Teilnahmegebühren in Höhe von rund 523 TEUR erhoben werden.

In der 3. Programmphase wurde die Systematik für die Auszahlung des Tierwohlentgelts für Geflügel umgestellt. Das Programmentgelt für die Geflügeltierhalter wird seit April 2021 über die Schlachtbetriebe an die Trägergesell- schaft gezahlt und anschließend an die Mäster weitergegeben. Die von den Geflügelschlachtbetrieben an die Clearingstelle gemeldeten Mengen in kg Lebendgewicht werden quartalsweise den Geflügelschlachtbetrieben in Rechnung gestellt. Erst wenn der Schlachtbetrieb die Rechnung beglichen hat, werden die Tierwohlentgelte an die Tierhalter ausbezahlt. Im Jahr 2023 wurden gegenüber den Schlachtbetrieben Programmentgelte in Höhe von rund 55 Mio. EUR (Vorjahr: 52 Mio. EUR) abgerechnet, die in gleicher Höhe an die Geflügelmäster weitergegeben wurden.

Schlachtbetriebe müssen seit dem Wechsel in die 3. Programmphase im Jahr 2021 eine Teilnahmegebühr entrich- ten. Für die Schweineschlachtbetriebe beträgt die Teilnahmegebühr 0,15 €/Schlachtschwein. Bei Geflügelschlacht- betrieben beträgt diese 0,00025 €/kg Lebendgewicht für ITW-Hähnchen und -Puten. Die Teilnahmegebühr bei Rinderschlachtbetrieben ist abhängig von der Art des Schlachttiers und beträgt 0,5 €/Schlachtkuh bzw. 0,75 €/Jungbulle, Ochse. Die Teilnahmegebühr für Schlachtbetriebe wird wie die Teilnahmegebühr für den Lebensmitteleinzelhandel bei Geflügel aufgrund von Liquiditätsüberhängen aus der 2. Programmphase (2018-2020), solange und soweit ausgesetzt, wie die laufenden Betriebskosten der Geschäftsstelle aus diesen Überhängen finanziert werden können.

Insgesamt wurden im Jahr 2023 Programmentgelte in Höhe von rund 108 Mio. EUR (Vorjahr: 107 Mio. EUR) sowie Teilnahmegebühren in Höhe von rund 7,0 Mio. EUR (Vorjahr: 6,8 Mio. EUR) gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel und den Schlachtbetrieben abgerechnet.

Betrieb und Fortführung der Initiative Tierwohl

Die größte inhaltliche Weiterentwicklung ist die Aufnahme des Bereichs Heimtierfutter in die Initiative Tierwohl. Darüber hinaus haben zahlreiche Abstimmungsrunden und Gespräche im Hinblick auf die für 2024 geplanten Anpassungen der Anforderungen in der Initiative Tierwohl Schwein und der Haltungsform an die staatliche Tierhaltungskennzeichnung stattgefunden. Darüber sollen in der Haltungsform auch die 4-Stufigkeit und die Begriffe insgesamt angepasst werden, damit eine parallele Auslobung mit der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung bei Schwein ab 2025 ermöglicht wird. Die im April 2019 eingeführte Haltungsform-Kennzeichnung wurde auch 2023 weiter ausgebaut. Die Bekanntheit der Haltungsform-Kennzeichnung bei den Verbrauchern stieg Ende 2023 auf 80 % (Vorjahr: 70 %).

Kommunikation

Im Jahr 2023 wurden erstmals nach der Corona-Krise wieder Veranstaltungen wie die Grüne Woche, der Deutsche Bauerntag, die Anuga oder der Deutsche Fleischkongress besucht. Mit der Planung und Organisation der Messe- und Veranstaltungsbeteiligungen für das Jahr 2024 wurde im Jahr 2023 bereits begonnen.

Innovationsförderung

Im Jahr 2023 wurde wieder eine Ausschreibung für den Innovationspreis durchgeführt. Der Einsendeschluss für die Wettbewerbsbeiträge war zunächst der 30. September 2023. Nach interner Abstimmung wurde der Einsendeschluss auf den 26. Januar 2024 verlängert und auch Rinderhalter für den Innovationspreis gezielt angeworben.Im Bereich der Wissenschaft wurden zwei Projekte von der ITW gefördert:

• 722712695722712696Für das Projekt vom Friedrich-Löffler Institut "Eignung erhöhter Ebenen unter Berücksichtigung von Emissionen in Masthühnerställen (EmMa)" wird die Trägergesellschaft im Zeitraum April 2022 bis Ende November 2023 Fördermittel in Höhe von 204.321,08 EUR bereitstellen.

• Das Projekt "Kluger Stall 2.0" von Herrn Dr. Gé Backus (connecting agri and food) wird im Zeitraum Dezember 2021 bis Februar 2024 mit Mitteln in Höhe von 169.050 EUR gefördert. Dieses Projekt wurde bereits im Rahmen des Innovationspreises 2018 gefördert, daher handelt es sich um ein Folgeprojekt.722712695KTKastranek, TobiasBitte um Anreichung entsprechender Quellen.722712696ASAugustin, SarahIch habe Ihnen die Unterlagen per Mail mitgeschickt.

Die Initiative Tierwohl hat den Projekten "Digitale Medikamentenerfassung und deren Nutzen für das Herdenmanagement beim Schwein (DigiMed)" sowie "Untersuchung der Parameter "Gelenkveränderungen" und "Knochenfrakturen" bei Masthühnern und Mastputen am Schlachthof hinsichtlich deren Eignung als Tierwohlindikatoren im Rahmen der Initiative Tierwohl" eine kostneutrale Verlängerung genehmigt.

Entwicklung der wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren

Der Leistungsindikator "Teilnahmeentgelt des Lebensmitteleinzelhandels" entwickelte sich in 2023 insgesamt rückläufig. Diese Entwicklung gründet auf den gesunkenen Absatzmengen von Schweinefleisch sowie -wurst.

2.3 Lage

2.3.1 Ertragslage

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse der Trägergesellschaft betrugen 102,6 Mio. EUR (Vorjahr: 96,9 Mio. EUR). In den Umsatzerlösen werden nur die Beträge berücksichtigt, denen erfüllte Gegenleistungsverpflichtungen der Gesellschaft gegenüberstehen. Insofern gründet der Anstieg der Erlöse insbesondere auf erhöhten Ausgaben zur Förderung von Tierwohlmaßnahmen sowie zum Betrieb der Initiative Tierwohl. Insgesamt wurden dem Lebensmitteleinzelhandel Entgeltzahlungen in Höhe von 56,8 Mio. EUR (Vorjahr: 57,8 Mio. EUR) in Rechnung gestellt. Davon entfallen auf Schwein 56,3 Mio. EUR (Vorjahr: 57,5 Mio.). Auf Rind entfallen 0,5 Mio. EUR (Vorjahr: 0,3 Mio. EUR). Der Anteil der Entgeltzahlungen der Schlachtbetriebe beträgt 57,7 Mio. EUR (Vorjahr: 55,5 Mio. EUR). Davon entfallen auf Schwein 3,2 Mio. EUR (Vorjahr: 3,2 Mio. EUR) und auf Geflügel 54,5 Mio. EUR (Vorjahr: 52,3 Mio. EUR).

Von den insgesamt für das Jahr 2023 an den Lebensmitteleinzelhandel in Rechnung gestellten Beiträgen sind in den Umsatzerlösen nur die im Jahr 2023 als Ertrag zu berücksichtigenden Beträge erfasst. Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2023 mehr Gelder für die Förderung von Tierwohlmaßnahmen sowie für den Betrieb der Initiative Tierwohl vereinnahmt als verausgabt. Die nicht verwendeten Tierwohlentgelte (141,5 Mio. EUR; Vorjahr: 127,6 Mio. EUR) wurden in den sonstigen Verbindlichkeiten passiviert.

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 12 TEUR (Vorjahr: 32 TEUR) enthalten im Wesentlichen Sachbezüge der Arbeitnehmer in Höhe von 7 TEUR (Vorjahr: 6 TEUR).

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge in Höhe von 82 TEUR (Vorjahr: 8 TEUR) setzen sich zusammen aus Habenzinsen auf Termingeldkonten.

Materialaufwand

Der Materialaufwand erhöhte sich auf 98,0 Mio. EUR (Vorjahr: 92,2 Mio. EUR). Der Anstieg des Materialaufwands gründet auf erhöhten Aufwendungen zur Förderung von Tierwohlmaßnahmen in den Bereichen Schwein und Geflügel. Der Materialaufwand beinhaltet Aufwendungen für Tierwohlentgelte der teilnehmenden landwirtschaftlichen Betriebe in Höhe von 93,3 Mio. EUR (Vorjahr: 89,5 Mio. EUR), Aufwendungen für Bestandschecks in Höhe von 4,4 Mio. EUR (Vorjahr: 2,4 Mio. EUR) sowie Aufwendungen für Innovationsförderung und Beratung in Höhe von 295 TEUR (Vorjahr: 338 TEUR).

Aufwände

Der Personalaufwand betrug 659 TEUR (Vorjahr: 623 TEUR). Die Abschreibungen betrugen 316 TEUR (Vorjahr: 289 TEUR) und beziehen sich größtenteils auf entgeltlich erworbene Nutzungsrechte implementierter Geschäftsprozesse der Clearingstelle. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen 3,7 Mio. EUR (Vorjahr: 3,8 Mio. EUR), die sich im Wesentlichen aus den Kosten für den Dienstleistungsvertrag mit QS, den Betriebskosten für die Clearingstelle sowie den Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit zusammensetzen.

Betriebsergebnis und Jahresüberschuss

Gemäß Gesellschaftsvertrag hat die Gesellschaft nicht den Zweck der Gewinnerzielung. Sämtliche nicht für den Betrieb der Gesellschaft benötigten Mittel werden für die Förderung des Tierwohls vorgesehen. Insgesamt ergibt sich somit weder ein Jahresüberschuss noch ein Jahresfehlbetrag.

2.3.2 Finanzlage

Fremdkapitalanteil

Die Initiative Tierwohl ist ausschließlich über Eigenkapital und Teilnahmeentgelte finanziert.

Jahres-Cashflow

Der Jahres-Cashflow beträgt 18,24 Mio. EUR (Vorjahr: 17,42 Mio. EUR). Er errechnet sich wie in der Tabelle dargestellt:

per 31.12.2023
EUR
per 31.12.2022
EUR
Jahresüberschuss 0,00 0,00
+ Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 316.261,00 288.793,00
-/+ Abnahme/Zunahme der Rückstellungen 1.112.970,90 -3.539.700,38
-/+ Zunahme/Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.217.610,25 4.436.593,67
-/+ Zunahme/Abnahme anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 37.180,58 1.559.191,63
+/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 45.389,05 -2.742.597,69
+/- Zunahme/Abnahme anderer Pas- siva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 15.583.659,44 17.751.407,10
- Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -70.200,00 -332.575,00
-Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen 0,00 0,00
Jahres-Cashflow 18.242.871,22 17.421.112,33

2.3.3 Vermögenslage

Bilanzsumme

Die Bilanzsumme beträgt 177,6 Mio. EUR (Vorjahr: 160,9 Mio. EUR). Die Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr gründet auf der Aktivseite der Bilanz im Wesentlichen auf erhöhten Guthaben bei Kreditinstituten. Auf der Passivseite der Bilanz sind im Wesentlichen die sonstigen Verbindlichkeiten gestiegen.

Umlaufvermögen

Die wesentlichen Posten des Umlaufvermögens entfallen mit 143,1 Mio. EUR auf liquide Mittel (Vorjahr:124,9 Mio. EUR) und mit 33,0 Mio. EUR (Vorjahr: 34,3 Mio. EUR) auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie mit 1,2 Mio. EUR (Vorjahr: 1,2 Mio. EUR) auf sonstige Vermögensgegenstände sowie aktive Rechnungsabgrenzungsposten.

Eigenkapital

Das Eigenkapital beträgt unverändert 60 TEUR.

Rückstellungen

Die Rückstellungen betragen 25,9 Mio. EUR (Vorjahr: 24,8 Mio. EUR). Sie setzen sich zusammen aus Rückstellungen für Tierwohlentgelte in Höhe von 25,6 Mio. EUR (Vorjahr: 22,8 Mio. EUR), Rückstellungen aus Abrechnungskorrekturen in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 1.732 TEUR), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 268 TEUR (Vorjahr: 210 TEUR) und sonstigen Rückstellungen in Höhe von 49 TEUR (Vorjahr: 42 TEUR).

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten betragen 144,3 Mio. EUR (Vorjahr: 128,4 Mio. EUR). Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten maßgeblich Verbindlichkeiten gegenüber Tierhaltern aus noch nicht in Rechnung gestellten Tierwohlentgelten in Höhe von 141,5 Mio. EUR (Vorjahr: 127,6 Mio. EUR).

Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beträgt 7,3 Mio. EUR (Vorjahr: 7,6 Mio. EUR). Der Posten beinhaltet eingenommene Mittel, die für die Förderung innovativer Maßnahmen und Beratungen der Tierhalter zur Verbesse- rung des Tierwohls verausgabt werden sollen. Die Verausgabung der Mittel ist in den nächsten Programmphasen vorgesehen.

3. Voraussichtliche Entwicklung mit wesentlichen Chancen und Risiken

3.1 Prognosebericht

Im Rahmen der Einführung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung wurden alle Vorbereitungen getroffen, um die Anforderungen in der ITW und der Haltungsform anzupassen. Unverändert zur 2. Programmphase bildet die Gesamtabsatzmenge von Fleisch und Fleischwaren des teilnehmenden Lebensmitteleinzelhandels die Finanzierungsgrundlage für den Betrieb der Gesellschaft. Die Weiterentwicklungen betreffen, neben den Kriterien, insbesondere die Zahlungswege bei Schwein und Geflügel. Darüber hinaus wurde mit dem Bereich des Heimtierfutters ein neuer Marktzugang erschlossen, der dazu beiträgt, die Gesamtvermarktung aller Rohstoffe eines Tieres auszubauen.

Es ist davon auszugehen, dass die Ereignisse des Krieges in der Ukraine auch in den Folgejahren Auswirkungen zeigen werden. Deutlich waren 2023 jedoch die Preissteigerungen aufgrund der Inflation, die zu deutlichen Nachfrageveränderungen führen können. Die Preise für Nahrungsmittel stiegen im Jahr 2023 gegenüber 2022 für die Konsumentinnen und Konsumenten erneut spürbar um72271269772271269812,4 %. 722712697KTKastranek, TobiasUnter 2.1 wird von 5,9% berichtet. Was ist richtig? Bitte um Quelle. 722712698ASAugustin, SarahInflationsrate im Jahr 2023 bei +5,9 % - Statistisches Bundesamt (destatis.de)

Die 12,4 % sind richtig. Ich habe eine entsprechende Anpassung vorgenommen.Bereits 2022 lag der Preisanstieg bei Nahrungsmitteln mit 722712699722712700+13,4 % 722712699KTKastranek, TobiasBitte um Quelle722712700ASAugustin, SarahInflationsrate im Jahr 2023 bei +5,9 % - Statistisches Bundesamt (destatis.de) deutlich über der Gesamtteuerung. Die Preise für Fleisch und Fleischwaren stiegen gegenüber dem Vorjahr um 7227127017227127028,3 %. 722712701KTKastranek, TobiasBitte um Quelle722712702ASAugustin, SarahInflationsrate im Jahr 2023 bei +5,9 % - Statistisches Bundesamt (destatis.de)

Erste Tabelle

Der Gesamtabsatz von Fleisch und Fleischwaren des teilnehmenden Lebensmitteleinzelhandels wird voraussichtlich leicht zurückgehen. Mit einem darauf basierten leichten Rückgang der Entgeltzahlungen wird gerechnet.

Auf politischer Ebene wird für das Jahr 2024 die Umsetzung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung für die Schweinemast erwartet. Das Gesetz für eine staatliche, verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung wurde im August 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Zudem ist davon auszugehen, dass neben der Schweinemast auch weitere Tierarten in die staatliche Tierhaltungskennzeichnung aufgenommen werden und zeitnah die Einbindung der Sauen und Ferkelerzeuger erfolgt. Darüber hinaus werden sicherlich noch Gesetze und Verordnungen für die Tierhaltung angepasst werden, die dann in den Kriterien der ITW zu berücksichtigen sind. Um die Auslobungsfähigkeit der Haltungsform neben der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung für Schwein zu ermöglichen, wird die Haltungsform ab dem 1. Juli 2024 auf fünf Stufen umgestellt.

Im Jahr 2023 wurden schon zahlreiche Gremiensitzungen und Gespräche im Hinblick auf die Weiterführung der ITW ab 2024 geführt. In den Gremien der ITW haben sich die Beteiligten Ende Mai 2023 darauf verständigt, die Kriterien für die 4. Programmphase in 2024 (nur ein Jahr Laufzeit) in der Schweinemast und Ferkelerzeugung nicht zu verändern. Die Finanzierung aller aktuell teilnehmenden Ferkelerzeuger in der nächsten Programmphase, also im Jahr 2024, soll aus den nicht genutzten Mitteln der zweiten Programmphase erfolgen. Darüber hinaus sollen ab dem 1. Juli 2024 die Ferkel, die an einen ITW-Mäster geliefert werden, einen höheren Tierwohlzuschlag (4 EUR) erhalten als die Ferkel, die an andere Mäster vermarktet werden (3 EUR).

Die Kriterien für die Putenhaltung im Programm 2024 bleiben unverändert. Die Kriterien für die Hähnchenmast werden zum Teil angepasst. Im neuen Programm sind mehr Beschäftigungsmaterialien für Hähnchen vorgesehen, die Dämmerungsphase muss in allen Betrieben ohne Tageslicht umgesetzt werden und die Auswertung der Befunddaten führt für Betriebe, die im Vergleich zu den anderen im unteren Prozentbereich liegen, zu Schulungs- und/oder Beratungsverpflichtungen. Des Weiteren wird der Tierwohlzuschlag für die Geflügelmäster ab April 2024 nicht mehr über die ITW ausgezahlt, sondern wie bei Schwein über den Schlachtbetrieb an den Tierhalter. Ab 2025 wird das Kriterium Strukturierung der Haltungsumwelt, z.B. durch erhöhte Sitz- oder Ruhebereiche, ergänzt.

Die 4. Programmphase wird sich, aufgrund der Anpassungen des Finanzierungsmodells, deutlich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ITW auswirken. Durch die Finanzierung der Ferkelerzeuger mit bisher nicht genutzten Mitteln werden sich die Bankguthaben sowie die Verbindlichkeiten gegenüber Tierhaltern aus bisher nicht in Rechnung gestellten Tierwohlentgelten deutlich reduzieren. Ferner begründet die unmittelbare Zahlung des Tierwohlzuschlags von den Schlachtbetrieben an die Geflügelhalter einen deutlichen Rückgang der Umsatzerlöse sowie Materialaufwendungen. Sich erübrigende Rechnungsabgrenzungen gegenüber den Unternehmen der Fleischindustrie sowie der Tierhalter werden die Bilanzsumme zusätzlich reduzieren.

3.2 Chancen

Die Position der Initiative Tierwohl hat sich 2023 im Markt weiter gefestigt. Nach entsprechender Beschlusslage in den Gremien startete im Juli 2023 das Programm für die Kennzeichnung von Heimtierfutter und markiert einen wichtigen Meilenstein in den Bemühungen der ITW, Tierwohl in allen Bereichen der Nutztierhaltung zu steigern. Im Sommer 2023 wurde das erste Unternehmen im Bereich Heimtierfutter erfolgreich zertifiziert. Hunde- und Katzennahrung, welche unter der Eigenmarke der teilnehmenden Handelsunternehmen vermarktet wird, steht hierbei im Fokus und könnte ein moderates Wachstum der ITW bewirken, da dadurch ein weiterer Absatzweg für das Fleisch von ITW-Tieren eröffnet wird.

3.3 Risiken

Volkswirtschaftliche und branchenspezifische Risiken

Die Bundesregierung hat zunächst Ende April mitgeteilt, dass die deutsche Wirtschaft 2024 mit einem Wachstum von 0,3 % rechnen kann. Die Wirtschaft stagnierte in den vergangenen zwei Jahren größtenteils, geprägt von den hohen Energiepreisen. Allerdings erfolgte eine Überarbeitung der ursprünglichen Schätzung von Ende April. Wie Destatis bekanntgab, ist das Bruttoinlandsprodukt von Januar bis März im Vergleich zum Vorquartal um 0,3 % geschrumpft. Dies bedeutet das zweite aufeinanderfolgende Quartal mit negativem Wachstum. Die Inflationsrate, gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex gegenüber dem Vorjahresmonat, betrug im März 2024 + 2,2 %. Im Februar 2024 hatte die Inflationsrate + 2,5 % betragen, im Januar 2024 hatte sie noch bei + 2,9 % gelegen. Damit war die Inflationsrate im März 2024 so niedrig wie zuletzt im Mai 2021 (ebenfalls + 2,2 %), einen noch niedrigeren Wert hatte es zuvor im April 2021 (+ 2,0 %) gegeben. Nach Einschätzung der führenden Wirtschaftsinstitute in Deutschland wird die Inflationsrate im Jahr 2024 bei rund 2,3 % liegen. Damit gehen die Wirtschaftsinstitute grundsätzlich von einer weiteren Entspannung des Preisauftriebs aus, nicht zuletzt, weil die Preise für Energierohstoffe inzwischen wieder gesunken sind. Dennoch rechnen die Institute erst im Jahr 2025 mit einer Inflationsrate von unter zwei Prozent. Die prognostizierte Teuerungsrate für Fleisch und Fleischwaren könnte sich negativ auf die Kaufbereitschaft der Verbraucher auswirken. Andererseits könnte dies auch das Bewusstsein der Verbraucher für die Bedeutung des Tierwohls stärken. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Initiative Tierwohl weiterhin transparent kommuniziert und Verbraucher über die Vorteile von Produkten mit dem Siegel aufklärt. Ausschlaggebend für die Umsatzentwicklung der Initiative Tierwohl ist der Verbrauch von Schweine-, Rind- und Geflügelfleisch sowie -wurst. Der von den teilnehmenden Handelsunternehmen für 2023 gemeldete Absatz von Schweinefleisch und -wurst lag mit 1,30 Mrd. kg rund 0,03 Mrd. kg unter der Vorjahresmenge.

Der von den teilnehmenden Handelsunternehmen gemeldete Absatz von Geflügelfleisch und -wurst lag 2023 mit 0,66 Mrd. kg rund 0,02 Mrd. kg über der für 2022 gemeldeten Menge.

Ertragsrisiken

Der Ertrag der Initiative Tierwohl hängt von den Absatzmengen und den damit verbundenen Entgeltzahlungen des teilnehmenden Lebensmitteleinzelhandels und der Fleischwirtschaft ab. Die aktuelle Marktprognose weist bei Schwein deutliche Absatzrückgänge im Lebensmitteleinzelhandel aus. Auf Grundlage der bisherigen Entwicklungen wird bei Geflügel mit gleichbleibenden oder auch leicht rückläufigen Absatzmengen im Lebensmitteleinzel- handel gerechnet. Inwieweit die Absatzprognosen auf Fleisch und Fleischwaren zutreffen, die mit dem Siegel der Initiative Tierwohl gekennzeichnet sind, kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht sicher eingeschätzt werden. Durch den Aufbau einer Liquiditätssicherheit kann die Initiative Tierwohl gewisse Absatzschwankungen abfedern und wird die Auszahlungsansprüche der teilnehmenden Tierhalter nach aktueller Bewertung, auch im geänderten Finanzierungsmodell der 4. Programmphase, bedienen können.

Finanzrisiken

Der Bestand der Zahlungsmittel beläuft sich auf 143,1 Mio. EUR. Kredite oder Darlehen werden nicht in Anspruch genommen. Die Geldanlage erfolgt konservativ, derzeit über Festgelder.

Personalrisiken

Qualifizierte und erfahrene Mitarbeiter sind für den Betrieb der Initiative Tierwohl von zentraler Bedeutung. Die Trägergesellschaft selbst verfügt nur über eine kleine Anzahl an Mitarbeitern. Dem Risiko arbeitnehmerveranlass- ter Abgänge (Austrittsrisiko) wird dadurch begegnet, dass Mitarbeiter im vertretbaren Maße auch in die Prozesse anderer Mitarbeiter eingebunden werden. Teile des Betriebs der Initiative Tierwohl werden durch vertraglich eingebundene Dienstleister abgedeckt (QS Qualität und Sicherheit GmbH, BFS finance GmbH für den Betrieb der Clearingstelle, Parta mit der Übernahme der Finanz- und Lohnbuchhaltung, Weber Shandwick für die PR-Arbeit und die Agentur fisher appelt für das Marketing). Den Dienstleistern obliegt die Bereitstellung ausreichend qualifizierter und kompetenter Mitarbeiter. Mit den Mitarbeitern der Dienstleister erfolgt ein laufender Austausch, so dass ein Ausfall oder Wegfall eines Mitarbeiters kurzfristig kompensiert werden kann. Das Risiko von zeitraum- und funktionsorientierten Kapazitätsengpässen (Engpassrisiko) bestand 2023 nicht. Loyalitätsrisiken im Sinne von Verletzungen der arbeitsvertraglichen Treuepflicht bis zu schweren Wirtschaftsstrafen werden nicht gesehen.

Technische Risiken

Technische Risiken bestehen bei dem Betrieb der Tierwohl-Datenbank und beim Betrieb der Datenbank der Clearingstelle. Beide Anwendungen wurden 2023 kontinuierlich weiterentwickelt. Alle Datenbanken müssen 24 Stun- den täglich an 365 Tagen im Jahr zugriffsbereit und funktionsfähig sein. Der Betrieb der Datenbank der Initiative Tierwohl obliegt der QS Qualität und Sicherheit GmbH. Der Betrieb der Datenbank für die Clearingstelle obliegt im Jahr 2023 der BFS Financial Solutions GmbH und ist vertraglich geregelt. In 2024 wird es einen Wechsel des Dienstleisters für die Clearingstelle zur osapiens Service GmbH geben. Durch regelmäßigen Austausch der beiden Dienstleister für die Clearingstelle und frühzeitige Planung wird versucht, möglichen Problemen entgegenzuwirken. Darüber hinaus sollen die Risiken durch die kontinuierlichen Weiterentwicklungen der Datenbanken minimiert werden.

Organisatorische Risiken

Der Betrieb des Programms der Initiative Tierwohl birgt organisatorische Risiken. Insbesondere beim Zusammenspiel der Trägergesellschaft mit den Dienstleistern sind Abstimmungsschwierigkeiten nicht auszuschließen. Durch einen engen Austausch wird versucht, das Risiko zu minimieren.

Wettbewerbsrechtliche Risiken

Das Bundeskartellamt hatte zuletzt Zweifel bezüglich der Mindestpreisempfehlung, die durch die Gremien der Initiative Tierwohl festgelegt wurde und als Maßstab für die Honorierung der Schlachttiere galt. Daher wurde in allen neu abzuschließenden Branchenvereinbarungen der bisher gewohnte Mindestpreisaufschlag durch eine Preisempfehlung ersetzt.

Zusammenfassende Beurteilung der Risikosituation

Es bestehen wirtschaftliche Risiken, die unmittelbaren Einfluss auf die nachhaltige Entwicklung der Initiative Tier- wohl haben können. Diese resultieren insbesondere aus den rückläufigen Absatzmengen bei Fleisch sowie Wurst. Ob die breite Auslobung bei Rindfleisch im Lebensmitteleinzelhandel gelingt und ob sich die Kennzeichnung bei Heimtierfutter durchsetzen wird, werden die nächsten Jahre zeigen.Eine Herausforderung für die Initiative Tierwohl und die Haltungsform wird die Einführung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung sein. Die vierstufige Haltungsformkennzeichnung wird auf fünf Stufen umgestellt und die Bezeichnung der Stufen wird an die staatliche Tierhaltungskennzeichnung angepasst. Zeitgleich mit der Anzahl der Stufen und den Bezeichnungen werden die Kriterien für die Schweinehaltung an die Kriterien der Stufe "Stall + Platz" der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung angepasst. Verbraucher können sich dank dieser Anpassungen künftig an dem staatlichen Label oder der Haltungsform orientieren. Die Anforderungen der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung spiegeln sich in den künftigen Anforderungen der Haltungsform wider. Verwirrung der Verbraucher wird so vermieden.

Für den Geschäftsbetrieb der Initiative Tierwohl werden derzeit jedoch keine unmittelbaren grundlegenden Risiken gesehen.

 

Bonn, 21. Juni 2024

Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH

Geschäftsführung

Dr. Alexander Hinrichs

Robert Römer

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 271.040,00 517.101,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 266.834,00 511.988,00
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 266.834,00 511.988,00
II. Sachanlagen 4.206,00 5.113,00
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.206,00 5.113,00
B. Umlaufvermögen 177.255.658,40 160.321.779,81
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 34.149.288,72 35.458.281,35
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 33.037.591,05 34.255.201,30
2. sonstige Vermögensgegenstände 1.111.697,67 1.203.080,05
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 143.106.369,68 124.863.498,46
C. Rechnungsabgrenzungsposten 108.478,18 60.486,55
Aktiva 177.635.176,58 160.899.367,36

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 60.041,39 60.041,39
I. Gezeichnetes Kapital 60.000,00 60.000,00
II. Gewinnvortrag 41,39 41,39
III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 0,00
B. Rückstellungen 25.943.096,64 24.830.125,74
1. sonstige Rückstellungen 25.943.096,64 24.830.125,74
C. Verbindlichkeiten 144.312.108,33 128.394.276,68
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.202,88
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 781.109,47 741.930,59
3. sonstige Verbindlichkeiten 143.530.998,86 127.650.143,21
davon aus Steuern 8.003,79 8.434,93
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 1.915,22 1.823,74
D. Rechnungsabgrenzungsposten 7.319.930,22 7.614.923,55
Passiva 177.635.176,58 160.899.367,36

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
1. Umsatzerlöse 102.570.402,69 96.969.815,14
2. sonstige betriebliche Erträge 12.015,60 32.146,80
3. Materialaufwand 97.975.044,47 92.248.823,44
a) Aufwendungen für bezogene Leistungen 97.975.044,47 92.248.823,44
4. Personalaufwand 659.047,61 622.709,20
a) Löhne und Gehälter 539.688,69 513.091,03
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 119.358,92 109.618,17
davon für Altersversorgung 6.816,00 6.816,00
5. Abschreibungen 316.261,00 467.524,92
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 316.261,00 288.793,00
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten 178.731,92
6. sonstige betriebliche Aufwendungen 3.713.994,39 3.670.190,06
7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 81.929,18 7.666,68
8. Ergebnis nach Steuern 0,00 381,00
9. sonstige Steuern 381,00
10. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 0,00

Anhang zum 31.12.2023

Ges. z.F.d. Tierwohls i.d. Nutztierhaltung mbH Förderung des Tierwohls, 53177 Bonn

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH,

Bonn (Amtsgericht Bonn, HRB 21352) für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 3 HGB.

Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im Jahresabschluss die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften angewandt worden. Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung entsprechen den Vorjahresgrundsätzen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

B. Angaben zu Bilanzierung und Bewertung

Bilanzierungs und Bewertungsgrundsätze

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer vorgenommen.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihm am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt.

Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Abzinsungen waren nicht erforderlich, da keine Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr vorliegen.

Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert.

Zur Finanzierung der Initiative Tierwohl erhebt die Gesellschaft monatlich Tierwohlbeiträge. Dies unter anderem von den teilnehmenden Lebensmitteleinzelhändlern. Dabei handelt es sich ökonomisch betrachtet um private Zuschüsse mit den Gegenleistungsverpflichtungen einer Zuschussgewährung an die teilnehmenden Tierhalter (Weitergabe der Entgelte). Die vereinnahmten Zuschüsse werden in den Umsatzerlösen ausgewiesen. Aufgrund des zeitlichen Auseinanderfallens der Vereinnahmung der Tierwohlbeiträge einerseits, sowie der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtungen andererseits, erfolgt gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 4 2. HS HGB eine Abgrenzung der vereinnahmten, noch nicht zweckentsprechend verwendeten Tierwohlentgelte in den sonstigen Verbindlichkeiten.

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

C. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

I. Bilanz

1. Anlagevermögen

Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen haben bzw. hatten im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

3. Flüssige Mittel

Die Position enthält Guthaben bei Kreditinstituten.

4. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen. Diese betreffen überwiegend abgegrenzte Tierwohlbeiträge für Abrechnungszeiträume in 2023, die planmäßig in der ersten Jahreshälfte 2024 an die Tierhalter ausgezahlt werden (TEUR 25.626; i.V. TEUR 22.846).

5. Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten maßgeblich Verbindlichkeiten gegenüber Tierhaltern aus bisher nicht in Rechnung gestellten Tierwohlentgelten (TEUR 141.456; i.V. TEUR 127.640). Obwohl eine zeitnahe Verausgabung der Tierwohlentgelte angestrebt wird, können Restlaufzeiten zwischen einem und fünf Jahren nicht ausgeschlossen werden. Die übrigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

6. Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet eingenommene Mittel, die nach Geschäftsjahresende für die Förderung von innovativen Maßnahmen und Beratungen der landwirtschaftlichen Betriebe zur Verbesserung des Tierwohls verausgabt werden. Die Auflösung des Postens erfolgt in Höhe der für die Maßnahmen aufgewendeten Beträge.

II. Gewinn- und Verlustrechnung

1. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse lassen sich wie folgt nach Tätigkeitsbereichen verteilen:

2023
TEUR
% 2022
TEUR
%
Programmentgelt Lebensmitteleinzelhandel 38.431 37,47 36.441 37,58
Programmentgelt Schlachtbetriebe 54.030 52,68 52.320 53,95
Teilnahmegebühren Verarbeitungsbetriebe 357 0,35 268 0,28
Teilnahmegebühren Lebensmitteleinzelhandel 4.395 4,28 3.313 3,42
Teilnahmegebühren Schlachtbetriebe 3.856 3,76 3.190 3,29
Erlöse Haltungsform 264 0,26 263 0,27
Erlöse Zertifizierung 76 0,07 113 0,12
Erlöse Sanktionsstrafen 670 0,65 602 0,62
Erlöse sonstiges 491 0,48 460 0,47
102.570 100 96.970 100

Die Umsatzerlöse enthalten Aufwendungen und Erlöse aus der Zuführung sowie der Auflösung der sonstigen Verbindlichkeiten nach Maßgabe der zweckentsprechenden Mittelverwendung vereinnahmter Zuschüsse.

Dabei wurden 92,64 % der Umsätze im Inland (TEUR 95.018) und 7,36 % im europäischen Ausland (TEUR 7.552) erzielt.

2. Aufwendungen für bezogene Leistungen

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen beinhalten die auf das Geschäftsjahr 2023 entfallenden Tierwohlbeiträge für die teilnehmenden Tierhalter. Des Weiteren handelt es sich um Aufwendungen für die innovativen Maßnahmen und Beratungen, sowie Bestandschecks.

3. Sonstige betriebliche Erträge

Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen Sachbezüge für Arbeitnehmer ausgewiesen.

4. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen aus Abrechnungskorrekturen in Höhe von TEUR 56.

D. Sonstige Angaben

1. Personal

Im Jahr 2023 wurden durchschnittlich 5 angestellte Arbeitnehmer, sowie zwei Geschäftsführer beschäftigt.

2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von insgesamt TEUR 4.824 von denen TEUR 2.934 (i.V. TEUR 1.909) innerhalb eines Jahres fällig sind.

Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Verpflichtungen aus Dienstleistungs- und Geschäftsbesorgungsverträgen mit Vertragslaufzeiten zwischen einem und drei Jahren sowie einmalige Projektkosten zur Einrichtung einer neuen Clearingstelle.

3. Organe der Gesellschaft

Geschäftsführer sind:

Herr Robert Römer, Oecotrophologe, Düsseldorf

Herr Dr. Alexander Hinrichs, Agrarökonom, Wachtberg

Bezüglich der Angaben zu den Gesamtbezügen der Mitglieder der Geschäftsführung gemäß § 285 Nr. 9a HGB wird von der Schutzklausel in § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.

4. Honorar für Leistungen des Abschlussprüfers

Die Honorare für Abschlussprüferleistungen des gesetzlichen Abschlussprüfers betrugen für das Geschäftsjahr 2023 insgesamt TEUR 19,4.

5. Nachtragsbericht

Mit Start der 4. Programmphase am 1. Januar 2024 wurde das Finanzierungsmodell der Initiative Tierwohl angepasst. Seither werden die teilnehmenden Ferkelaufzuchtbetriebe mit nicht genutzten Mitteln vorheriger Programmphasen vergütet, weshalb entsprechende Einzahlungsverpflichtungen des teilnehmenden Handels insoweit bis zum 31. Dezember 2024 entfallen. Des Weiteren wird der Tierwohlzuschlag für die Geflügelmäster ab dem 1. April 2024 nicht mehr über die Initiative Tierwohl ausgezahlt, sondern von den teilnehmenden Schlachtbetrieben unmittelbar an die Geflügelhalter ausgezahlt. Die Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft werden im Lagebericht im Abschnitt "Voraussichtliche Entwicklung mit wesentlichen Chancen und Risiken" erläutert.

E. Ergebnisverwendung

Gemäß Gesellschaftsvertrag werden sämtliche nicht für den Betrieb der Gesellschaft benötigten Mittel für die Umsetzung von Tierwohlmaßnahmen bereitgestellt. Aus diesem Grund ergibt sich weder ein Jahresfehlbetrag noch ein Jahresüberschuss. Eine Ergebnisverwendung findet daher nicht statt.

 

Bonn, 21. Juni 2024

Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH

Geschäftsführung

Robert Römer

Dr. Alexander Hinrichs

Anschaffungs-, Herstellungskosten 01.01.2023
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.182.348,88 70.200,00 0,00
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 3.182.348,88 70.200,00 0,00
II. Sachanlagen
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 11.854,18 0,00 0,00
Summe Sachanlagen 11.854,18 0,00 0,00
Summe Anlagevermögen 3.194.203,06 70.200,00 0,00
Umbuchungen
EUR
Anschaffungs-, Herstellungskosten 31.12.2023
EUR
Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 3.252.548,88
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 3.252.548,88
II. Sachanlagen
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 11.854,18
Summe Sachanlagen 0,00 11.854,18
Summe Anlagevermögen 0,00 3.264.403,06
kumulierte Abschreibung 01.01.2023
EUR
Abschreibung Geschäftsjahr
EUR
Abgänge
EUR
Umbuchungen
EUR
kumulierte Abschreibung 31.12.2023
EUR
Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2.670.360,88 315.354,00 0,00 0,00 2.985.714,88
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 2.670.360,88 315.354,00 0,00 0,00 2.985.714,88
II. Sachanlagen
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.741,18 907,00 0,00 0,00 7.648,18
Summe Sachanlagen 6.741,18 907,00 0,00 0,00 7.648,18
Summe Anlagevermögen 2.677.102,06 316.261,00 0,00 0,00 2.993.363,06
Zuschreibung Geschäftsjahr
EUR
Buchwert Geschäftsjahr 31.12.2023
EUR
Buchwert Vorjahr 31.12.2022
EUR
Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 266.834,00 511.988,00
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 266.834,00 511.988,00
II. Sachanlagen
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 4.206,00 5.113,00
Summe Sachanlagen 0,00 4.206,00 5.113,00
Summe Anlagevermögen 0,00 271.040,00 517.101,00

sonstige Berichtsbestandteile

 

Bonn, 21. Juni 2024

Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH

Geschäftsführung

Robert Römer

Dr. Alexander Hinrichs

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 21.06.2024 festgestellt.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH, Bonn

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH, Bonn, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH, Bonn, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

§ entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

§ vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

§ identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

§ gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

§ beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

§ ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

§ beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

§ beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

§ führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Köln, 21. Juni 2024

RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Benjamin Schnöckel, Wirtschaftsprüfer

Dr. Werner Holzmayer, Wirtschaftsprüfer

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