Wunderlampe
GmbH
Nürnberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.840,00 |
13.854,00 |
| I.
Sachanlagen |
9.840,00 |
13.854,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
28.159,39 |
71.330,81 |
| I.
Vorräte |
3.935,56 |
34.323,30 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
22.153,24 |
31.407,46 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.070,59 |
5.600,05 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
73,45 |
328,50 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
112.943,41 |
78.066,35 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
151.016,25 |
163.579,66 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/
Kapitalanteile |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
103.066,35 |
71.592,76 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
34.877,06 |
31.473,59 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
-112.943,41 |
-78.066,35 |
| B.
Rückstellungen |
2.200,00 |
2.100,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
148.816,25 |
161.479,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
151.016,25 |
163.579,66 |
Anhang
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches i.d.F. des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes (BilMoG) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Bei der Gesellschaft handelt es sich gem. § 267
HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft.
Gem. § 284 Abs. 1 HGB sind im Anhang diejenigen
Angaben zu machen, die zu den einzelnen Posten der Bilanz
und Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschrieben oder im
Anhang zu machen sind, weil sie in Ausübung eines
Wahlrechtes nicht in der Bilanz oder in der Gewinn- und
Verlustrechnung aufgenommen wurden. Nachfolgend ist
berichtet, wenn Angaben zu folgenden
Bilanzierungsgrundsätzen zu machen sind.
Sofern hierfür ein Wahlrecht besteht, werden
Angaben im Anhang und nicht in der Bilanz oder Gewinn- und
Verlustrechnung gemacht.
Von der den größenabhängigen
Erleichterungen nach § 274a HGB, § 276 HGB und
§ 288 Abs. 1 HGB für kleine Kapitalgesellschaften
wurde Gebrauch gemacht.
Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:
:
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde die
Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Da für eine klare und übersichtliche
Darstellung aller geforderten Informationen der Raum
in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht
ausreichend ist, werden die Ausweiswahlrechte
überwiegend im Anhang dargestellt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Die Abschreibung auf Zugänge des
Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung
der steuerlichen Erleichterungsvorschriften.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages ausgewiesen.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten
sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu den
einzelnen Posten des Jahresabschlusses zu entnehmen
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung:
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren betragen 0,00 €.
Die Zusammensetzung sowie die Laufzeiten der
Verbindlichkeiten sind aus folgendem
Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich:
|
Gesamtbetrag |
bis zu 1 Jahr |
Restlaufzeit
1-5 Jahre |
über 5 Jahre |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
Verbindlichkeiten gg. Kreditinstituten |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
7.253,56 |
7.253,56 |
0,00 |
0,00 |
Sonstige Verbindlichkeiten* |
141.562,69 |
141.562,69 |
0,00 |
0,00 |
Gesamtsumme: |
148.816,25 |
148.816,25 |
0,00 |
0,00 |
*) davon:
aus Steuern |
293,40 € |
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Weitere
Pflichtangaben nach § 285 HGB
Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen:
Mit einer Inanspruchnahme aus
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende
Personen geführt:
Herrn Alexander Funke
Herrn Sascha Dowidat
Angaben betreffend die Gesellschafter gem. § 42
Abs. 3 GmbHG
Zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern
bestehen zum Bilanzstichtag Darlehens- und
Verrechnungskonten, die banküblich verzinst werden.
Entsprechende schriftliche Vereinbarungen liegen vor.
Forderung Alexander
Funke
17.904,42 €
Verbindlichkeit Alexander
Funke
92.813,28 €
Angaben zu Investmentvermögen
Die Gesellschaft hält keine Anteile oder
Anlageaktien eines inländischen Investvermögens
i.S. des § 1 InvG.
Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 und 11a HGB
Angaben nach § 285 Nr. 11 und Nr. 11a sind nicht
zu machen.
Wirtschaftliche Verhältnisse
Die Gesellschaft ist buchmäßig
überschuldet. Der Geschäftsführer Alexander
Funke wurde auf das Vorliegen der buchmäßigen
Überschuldung sowie die sich daraus ergebenden
Konsequenzen hingewiesen.
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung folgende Verwendung des
Jahresergebnisses vor:
Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Nürnberg, 5. März 2012
gez. Alexander Funke, Geschäftsführer
Der Jahresabschluss wurde am 05.03.2012 von der
Gesellschafterversammlung festgestellt.
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