FST Innenausbau GmbHLiquidiert

Taunusstraße 5, 14193 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 144364
Eingetragen
7.9.2012
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBauträger für WohngebäudeBauträger für andere Gebäude und Bauwerke
Gegenstand
Der Kauf, Erwerb und Veräußerung von Immobilien, Projektierung und Planung von Bauobjekten; Generalübernehmer für die Sanierung von Neu- und Altbauten und Denkmalgeschützen Objekten/Immobilien durch Vergabe dieser als Ausbauleistung an Dritte/Ausbaufirmen; Ausführung von Bau- und Holzschutzarbeiten sowie folgende Teile vom Innenausbau: Verlegung von Fussboden Höhenaufbauten-Unterkonstruktionen; Verlegung von sämtlichen Oberbodenbelägen wie Parkett, Dielen und Bodenbelägen jeder Art inkl. Beschichtungen und Spachtelungen; Ausführung von Raumausstatterarbeiten; Verrichtung und Vergabe von Trockenbauarbeiten; Ausführung und Vergabe von Gebäudereinigungarbeiten; Einbau von genormten Baufertigteilen, Betonbohrer und -schneider, Asphaltierer (ohne Straßenbau). Es werden nur Ausführungen durchgeführt, für die kein Qualiflkationsnachweis erforderlich ist. Handel mit allen Gütern und Stoffen, die dem vorgenannten Firmenzweck und dessen Erweiterung dienen.

Historie

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Management

NameRolle
Frank Schmidt
seit 7.9.2012
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Frank Schmidt
Berlin
50.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

FST Innenausbau GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz zum 31. Dezember 2015

AKTIVA

31.12.2015
31.12.2014
A. Anlagevermögen    
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Sachanlagen 0,00 0,00
III. Finanzanlagen 0,00 0,00
B. Umlaufvermögen    
I. Vorräte 0,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 14.484,23 14.922,53
III. Wertpapiere 0,00 0,00
IV. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 45.621,75 55.149,60
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 614.661,58 611.633,43
Summe Aktiva 674.767,56 681.705,56

PASSIVA

   
  31.12.2015
31.12.2014
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Verlustvortrag -661.633,43 -592.786,36
III. Jahresfehlbetrag -3.028,15 -68.847,07
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 614.661,58 611.633,43
B. Rückstellungen 41.580,00 40.840,00
C. Verbindlichkeiten 633.187,56 640.865,56
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00
Summe Passiva 674.767,56 681.705,56

Anhang für das Geschäftsjahr 2015

A. Allgemeine Angaben

1.

Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne von § 267 a HGB. Die größenabhängigen Erleichterungen wurden teilweise in Anspruch genommen. Auf die Anwendung des § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB zur Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Anhangs wurde verzichtet.

2.

Über das Vermögen der FST Innenausbau GmbH in Insolvenz, Berlin, wurde mit Beschluss des Amtsgerichtes Charlottenburg (Geschäftsnummer 36f IN 4833/13) am 1. Januar 2014, 9:00 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Prof. Rolf Rattunde, Kurfürstendamm 26 a, 10719 Berlin bestellt.

3.

Auf Grund des Insolvenzverfahrens konnten mit zumutbarem Aufwand nicht sämtliche für die Erstellung eines den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung mit hinreichender Sicherheit entsprechenden Jahresabschlusses erforderlichen Informationen beschafft bzw. berücksichtigt werden. Die Aussagekraft des Jahresabschlusses kann dadurch beeinträchtigt sein.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

1.

Bei der Bewertung wurde nicht von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

2.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden zum Bilanzstichtag einzeln bewertet.

3.

Es wurde vorsichtig bewertet; insbesondere wurden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Bilanzstichtag realisiert waren.

4.

In der Bilanz werden grundsätzlich alle mit Buchstaben und römischen Zahlen nach § 266 Abs. 2 HGB bezeichneten Posten ausgewiesen.

C. Erläuterungen zur Bilanz

1.

Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert bzw. mit dem niedrigeren zum Abschlussstichtag beizulegenden Wert.

2.

Die Rückstellungen wurden mit den Beträgen angesetzt, die notwendig waren, um alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung abzudecken.

3.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sie haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Sie betreffen festgestellte Insolvenzforderungen i.S.v. § 38 InsO sowie etwaige Forderungen der Massegläubiger i.S.v. § 53 InsO.

D. Sonstige Angaben

1.

Gemäß Handelsregister ist Geschäftsführer des Unternehmens Herr Frank Schmidt (Kaufmann), Berlin.

2.

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. Januar 2014 wurde Herr Rechtsanwalt Prof. Rolf Rattunde zum Insolvenzverwalter bestellt.

 

Berlin, 9. Juni 2017

Rechtsanwalt Prof. Rolf Rattunde als Insolvenzverwalter über das Vermögen der FST Innenausbau GmbH in Insolvenz, Berlin

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