Weingut
Hirth GmbH
Obersulm
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 16.06.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
93.547,00 |
| I.
Sachanlagen |
93.547,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
74.988,21 |
| I.
Vorräte |
55.884,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.701,34 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
15.402,87 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
180,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
41.558,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
210.273,65 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
66.558,44 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
41.558,44 |
| B.
Verbindlichkeiten |
210.273,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
210.273,65 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Weingut Hirth GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Bilanz des Unternehmens weist eine bilanzielle
Überschuldung aus. Eine Überschuldung aus
insolvenzrechtlicher Sicht liegt aus folgenden Gründen
nicht vor:
1. Positive Fortführungsprognose
gemäß § 19 Abs. 2 InsO:
Gemäß § 19 Abs. 2 InsO liegt eine
Überschuldung vor, wenn das Vermögen des
Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr
deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens
ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich
(positive Fortführungsprognose).
2. Eine Rangrückstrittsvereinbarung deckt die
bilanzielle Überschuldung:
Die bilanzielle Überschuldung beträgt TEuro
42. Davon sind die Gesellschafterdarlehen - da eine
Rangrücktrittsvereinbarung gemäß § 19
Abs. 2 Satz 2 InsO besteht - in Höhe von TEuro 42
abzuziehen.
Die Geschäftsführung geht aufgrund der
positiven Fortführungsprognose und der
Rangrücktrittsvereinbarung von einer
Weiterführung des Unternehmens aus. Der
Jahresabschluss wurde deshalb gemäß § 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB unter dem Gesichtspunkt der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt
(going-concern).
2.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
2.1
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
Abzug von Einzelwertberichtigungen - bei erkennbaren
Einzelrisiken - und Pauschalwertberichtigungen zur
Abgeltung des allgemeinen Kreditrisikos angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
3.1
Verbindlichkeiten
Es bestehen Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis
zu einem Jahr in Höhe von TEuro 10.
4.
Sonstige Pflichtangaben
4.1
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Sibylle Haug, Steuerfachwirtin, 74348 Lauffen
4.2
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / §
264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber Gesellschaftern bestehen
Verbindlichkeiten von insgesamt TEuro 200.
4.3
Unterschrift der Geschäftsleitung
Obersulm, den 29.06.2011
gez. Sibylle Haug
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.06.2011 festgestellt.
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