Bridge
Holding GmbH
Bonn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.949,00 |
23.172,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.227.064,83 |
1.257.984,21 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.242.013,83 |
1.281.156,21 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.195.771,92 |
1.167.119,91 |
| B.
Rückstellungen |
41.347,00 |
31.846,64 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.894,91 |
55.414,66 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
4.894,91 |
55.414,66 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
26.775,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.242.013,83 |
1.281.156,21 |
Anhang
Bridge Holding GmbH
Siegfriedstraße 28
53179 Bonn Bonn, den 26.11.2018
Anhang für das Geschäftsjahr 2017
1. Aufstellung des Jahresabschlusses und des
Anhanges
Der Jahresabschluss der Bridge Holding GmbH und der
Anhang wurde nach den Vorschriften des §§
238 ff. HGB, den ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften, den §§ 264 ff. HGB sowie
den Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gemäß dem § 275 Abs.
2 HGB gewählt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Beim Anhang wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 288 und 274a HGB Gebrauch gemacht. Die
Gesellschaft macht von dem Wahlrecht nach § 264 Abs. 1
Satz 3 Gebrauch, wonach kein Lagebericht aufgestellt wird.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden,
soweit entgeltlich erworben, zu Anschaffungskosten
aktiviert und planmäßig nach der jeweiligen
Nutzungsdauer abgeschrieben.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
einschließlich angefallener Nebenkosten aktiviert.
Vermögensgegenstände, deren Nutzungsdauer
zeitlich begrenzt ist, werden entsprechend ihrer
voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig linear
abgeschrieben.
Die Zugänge im Bereich der beweglichen
Sachanlagegüter wurden im Jahr des Zugangs
zeitanteilig ab dem Monat der Anschaffung oder Herstellung
abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter werden im
Anschaffungsjahr gemäß § 6 Abs. 2 EStG
direkt voll abgeschrieben.
Auf die Darstellung der Entwicklung des
Sachanlagevermögens als Anlagegitter wird
gemäß § 274a Nr. 1 HGB verzichtet. Es wird
auf den Anlagespiegel verwiesen.
Der Ansatz der
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert.
Das
gezeichnete Kapital beträgt € 37.500,00.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen in einem
ausreichenden Umfang.
Die Bewertung der
Verbindlichkeiten erfolgt zum Nennwert bzw. zum
höheren Rückzahlungsbetrag.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Die Abschreibung auf Anlagezugänge wurde
linear verrechnet.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich
mit dem Nominalwert angesetzt. Eine
Pauschalwertberichtigung wurde nicht gebildet. Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben insgesamt
eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die
sonstigen Rückstellungen sind in Höhe
ihrer wahrscheinlichen Inanspruchnahme bemessen.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag bewertet, sie haben alle eine
Restlaufzeit von einem Jahr.
Die
sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im
Wesentlichen die Verbindlichkeiten aus den Verrechnungen
gegenüber Lieferanten.
4. Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die
Umsatzerlöse des Geschäftsjahres
wurden ausschließlich im Ausland
getätigt. Auf eine weitere Aufgliederung der
Umsatzerlöse wird gemäß § 288 Satz 2
HGB verzichtet.
Die
sonstigen betrieblichen Erträge betreffen im
Wesentlichen Erträge aus dem Angang von
Gegenständen des Anlagevermögens und
Sachbezügen der KFZ Gestellung.
Die
sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen im
Wesentlichen Reisekosten und
Telekommunikationsaufwendungen.
Die Berechnung der
Steuern vom Einkommen und Ertrag wurden auf der
Basis der derzeitig gültigen Steuersätze
vorgenommen.
In den
sonstigen Steuern sind Kraftfahrzeugsteuern
enthalten.
5. Sonstige Angaben
Die Gesellschaft wird durch den
alleinvertretungsberechtigten
Geschäftsführer, Antonio Lopes, vertreten.
Der Geschäftsführer ist von der
Beschränkung des § 181 BGB befreit.
Auf die Angabe der Bezüge der
Geschäftsführung wird gemäß § 286
Abs. 4 HGB verzichtet.
Der Jahresabschluss wird gemäß § 245
HGB wie folgt unterzeichnet:
Bonn, den 26.11.2018
Bridge Holding GmbH
……………………………………………….
Antonio Lopes, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
A
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.11.2018 festgestellt.
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