Stammdaten

Register
Amtsgericht Neuruppin HRB 8410
Eingetragen
11.3.2009
Branche
Sonstiger AusbauSpezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Gegenstand
Trocken- und Messebau sowie Raumgestaltung.

Historie

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Management

NameRolle
Carsten Martin
seit 11.3.2009
Direktor
Kathrin Martin
seit 11.3.2009
Direktor

Konzern- und Jahresabschlüsse

ATM-Ausbau Limited

Mühlenbecker Land

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009

Bilanz

AKTIVA

  31.12.2009
EUR
31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN      
I. Sachanlagen   45.758,79 13.187,00
B. UMLAUFVERMÖGEN   174.779,17 82.616,54
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   96.160,59 57.474,74
davon mit einer Restlaufzeit von unter 1 Jahr 56.929,09   34.055,30
davon aus verbundenen Unternehmen 6.101,69   0,00
davon aus Steuern 822,72   822,72
II. Kassenbestand, Bundesbank- guthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   78.618,58 25.141,80
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN   702,29 832,00
SUMME Aktiva   221.240,25 96.635,54

Passiva

     
  31.12.2009
EUR
31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. EIGENKAPITAL   180.626,50 64.967,21
I. Gezeichnetes Kapital   10,00 10,00
II. Gewinn- und Verlustvortrag   64.957,21 0,00
III. Jahresüberschuss   115.659,29 64.957,21
buchmäßiges Eigenkapital   180.626,50 64.967,21
B. RÜCKSTELLUNGEN   26.486,86 4.654,38
C. VERBINDLICHKEITEN   14.482,39 27.369,45
davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr 40.969,68   3.946,00
davon aus Steuern 3.638,18   732,96
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 12.904,03   18.195,68
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN   -355,50 -355,50
SUMME Passiva   221.240,25 96.635,54

Anhang

BILANZIERUNG - UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach dem Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§264 ff HGB) aufgestellt worden.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um die steuerlich zulässigen Abschreibungen angesetzt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden gemäß § 6 Absatz 2 EStG im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

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