Dritte Laura Beteiligungsgesellschaft mbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Berkan Gülen seit 6.10.2025 | Prokura |
Christian Behrend seit 28.7.2025 | Geschäftsführer |
Goce Andonoski seit 22.1.2025 | Prokura |
Andreas Rüdiger Voelskow seit 22.1.2025 | Geschäftsführer |
Kathrin Michalzik seit 22.1.2025 | Prokura |
Tim Florian Siegfried Ulrich seit 7.10.2021 | Prokura |
Nicola Murray seit 6.2.2021 | Prokura |
Matthias Reinhard Reiß seit 6.2.2021 | Prokura |
Gerhard Günter Lehner seit 1.9.2020 | Geschäftsführer |
Matthias Max Menzel seit 7.5.2019 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Savills Investment Management AB | 89.90% |
1992 EBT Holdings Limited | 10.10% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% | |
| 100.00% | |
| 100.00% | |
Savills IM Beteiligungs GmbHAufgelöst | 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Savills Investment Management KVG GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht 20231. Grundlagen des Unternehmens Die Savills Investment Management KVG GmbH (nachfolgend Gesellschaft genannt) ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft gemäß § 17 Absatz 2 Nummer 1 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Als Kapitalverwaltungsgesellschaft unterliegt sie der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach den Vorschriften des KAGB. Die Haupttätigkeit der Gesellschaft ist das Auflegen und Verwalten von Investmentvermögen mit dem Anlageschwerpunkt Immobilien:
Die Immobilien-Sondervermögen in der Form von Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen richten sich an professionelle und semi-professionelle Anleger wie Versicherungsunternehmen, Versorgungsunternehmen, Kreditinstitute, Kirchen, Vermögensverwalter, Family Offices und Stiftungen aus dem deutschsprachigen Raum. Die Immobilien-Sondervermögen investieren im Wesentlichen in Deutschland und dem europäischen Ausland. Das gezeichnete und eingezahlte Kapital beträgt EUR 0,3 Mio. Gesellschafter sind mit 89,9% die Savills Investment Management AB (Schweden), ein Unternehmen der Savills Investment Management Gruppe, sowie mit 10,1% 1992 EBT Holdings Limited (Jersey). Die Gesellschaft hat ihren Sitz im Rotfeder-Ring 7, 60327 Frankfurt am Main. 2. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft 2.1 Gesamtwirtschaftliches Umfeld und Branchenentwicklung Das Jahr 2023 war geprägt von einem herausfordernden makro-ökonomischen Marktumfeld. Nach wie vor erhöhte Inflationsraten, die Auswirkungen der Zinswende und eine restriktivere Kreditvergabe der Banken haben die Konsum- und Investitionsbereitschaft der Haushalte sowie der Unternehmen und damit die gesamtwirtschaftliche Entwicklung belastet. Geopolitische Risiken durch die Ukraine- Krise und den Nahost-Konflikt sowie das schwache Wirtschaftswachstum in China haben zur moderaten weltkonjunkturellen Lage beigetragen. In der Eurozone lag die Inflation bei 5,5 % und das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts bei lediglich 0,5 % in 2023 nach jüngsten Daten von Oxford Economics. Im Laufe des Jahres haben die finanzpolitischen Maßnahmen ihre Wirkung entfaltet. Die Inflation hat in der zweiten Jahreshälfte weiter nachgegeben in Europa und seit September 2023 wurden von der europäischen Zentralbank keine weiteren Leitzinsanhebungen vorgenommen. Die Immobilienkapitalmärkte standen weiter unter dem Einfluss der Zinswende. Durch die höheren Renditen für Alternativanlagen ist die Neubewertung des Immobiliensektors fortgeschritten. Laut CBRE verzeichneten alle Sektoren einen weiteren Anstieg der Ankaufsrenditen um durchschnittlich 50 bis 75 Basispunkte in 2023. Die Investitionsbereitschaft war gering bei den Investoren. Das Immobilientransaktionsvolumen ist durchschnittlich um rund 50 % gesunken in Europa in 2023 im Gesamtjahresvergleich. Die Nachfrage nach Büroflächen war gedämpft in Europa in 2023. Das schwache Wirtschaftswachstum, unsichere Geschäftsaussichten und Fragen zum künftigen Flächenbedarf aufgrund flexibler Büroarbeitsmodelle haben Anmietungsentscheidungen verzögert. Der Büroflächenumsatz in den 15 größten Büromärkten Europas lag im Durchschnitt 16 % unter dem Vorjahresergebnis. Die durchschnittliche Leerstandsquote stieg im gleichen Zeitraum von 7,3 % auf 7,9 %. Allerdings sind die Spitzenmieten auch im Jahr 2023 in den wichtigsten europäischen Märkten im Durchschnitt um 4,5 % im Jahresvergleich gestiegen (CBRE), da es einen Nachfrageüberhang für Grade-A-Flächen in Top-Lagen gibt. Die Mieten für ältere Bestandsobjekte in Nebenlagen stehen zunehmend unter Druck. Gleichzeitig sehen sich Investoren mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert und müssen Kapital für Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen aufbringen, um die hohen Qualitäts- sowie ESG-Standards zu erfüllen. Das Konsumklima ist angesichts der hohen Inflation und einer schwachen Gesamtwirtschaft verhalten. Im derzeitigen makroökonomischen Umfeld fragen Verbraucher vermehrt den preissensiblen und nicht-diskretionären Einzelhandel nach. Die Arbeitsmärkte zeigten sich sehr robust und bilden eine Grundlage für zukünftige Wachstumsperspektiven der Konsumnachfrage. Einzelhändler mit nur begrenzt marktfähigen Omnichannel-Formaten geraten zunehmend unter Druck. Insgesamt zeigte sich die Nachfrage am Vermietungsmarkt in den wichtigsten Einzelhandelslagen in Europa aber wieder lebhafter. Die schwache Konjunktur hat in 2023 auch deutlicher die Nachfrage nach Logistikflächen geprägt. Der Flächenumsatz ist im Vergleich zum Vorjahr um 30 % gesunken, wozu auch die geringe Verfügbarkeit von Flächen in attraktiven Lagen beigetragen hat. Allerdings profitiert der Sektor weiterhin von strukturellen Nachfragetreibern, wie dem E-Commerce-Wachstum sowie der Restrukturierung der Lieferketten. Die Leerstandsrate liegt mit durchschnittlich 4 % Ende 2023 nach wie vor auf sehr niedrigem Niveau. Im Laufe des Jahres 2023 stiegen die Spitzenmieten aufgrund des strukturellen Nachfrageüberhangs in bevorzugten Lagen in Europa im Durchschnitt um 6,5 % (CBRE). 2.2 Maßnahmen zur Bewältigung von externen Krisen Mit dem Russland/Ukraine-Konflikt wurden alle Geschäftsbeziehungen zu wesentlichen Dienstleistern und Mietern analysiert. Die Analyse ergab keine Auffälligkeiten oder Verstöße gegen Sanktionslisten. Ferner hat die KVG keine unmittelbaren Geschäftsbeziehungen zu den beiden Ländern. Neue Geschäftsbeziehungen unterliegen dem Sanktionslisten-Screening. Potenzielle wirtschaftliche und politische Risiken sowie deren Auswirkungen, die sich mittelbar ergeben könnten, werden fortlaufend analysiert, um im Bedarfsfall entsprechend Maßnahmen einleiten zu können. 2.3 Geschäftsverlauf der Sondervermögen der Gesellschaft Insgesamt waren im Geschäftsjahr Nettomittelzuflüsse in Höhe von rund Euro 91 Mio. zu verzeichnen. Die Nettomittelzuflüsse stellen die Summe der erfolgten Eigenkapitalabrufe und Anteilscheinrücknahmen bei den Investoren dar. Die Anzahl der verwalteten Offenen Immobilien-Spezial-AIF blieb im Geschäftsjahr konstant bei 8. Der Savills IM German Retail Fund 2 - High Street Plus befindet sich im Prozess der Liquidation, der 2024 abgeschlossen sein wird. In der Berichtsperiode hat sich das verwaltete Immobilienvermögen auf insgesamt Euro 3.504,5 Mio. zum 31.12.2023 (Vorjahr Euro 3.706,3 Mio.) verändert. Insgesamt wurden im Berichtsjahr neue Eigenkapitalzusagen in Höhe von Euro 20 Mio. eingeworben; ferner wurden Anteile im Wert von EUR 5,0 Mio. zurückgenommen. Das insgesamt zugesagte Eigenkapital beläuft sich zum Geschäftsjahresende auf Euro 2.435,5 Mio. Die Anzahl der Objekte, das Brutto- sowie das Nettofondsvolumen stellen sich zum Stichtag 31.12.2023 wie folgt dar:
Im Berichtszeitraum waren folgende Mittelzuflüsse zu verzeichnen:
Die Performance, gemessen als 1-Jahresrendite nach BVI-Methode, betrug:
2.4 Personal- und Sozialbereich Im Geschäftsjahr 2023 stellte sich die Entwicklung des Mitarbeiterstammes (einschließlich der drei Geschäftsführer) wie folgt dar:
2.5 Finanz-, Vermögens- und Ertragslage Die Provisionserträge erhöhten sich von EUR 27,7 Mio. auf EUR 29,9 Mio. Trotz des Rückgangs der verwalteten Immobilienvermögen stiegen die laufenden Managementgebühren leicht von EUR 13,6 Mio. auf EUR 13,9 Mio. Dies ist auf die Erhöhung der Asset Management Gebühren für das in 2022 akquirierte VKB-Mandat um EUR 0,4 Mio. zurückzuführen, welches die Reduzierung um EUR 0,2 Mio. der Verwaltungsvergütung der eigenen Sondervermögen überkompensierte. Die Performance Fees für den NLCD-Fonds stiegen aufgrund von Veräußerungen von Liegenschaften im Rahmen der geplanten Fondsliquidation auf EUR 7,0 Mio. (Vorjahr EUR 0,1 Mio.). Dagegen sanken die Erträge aus Transaktionsvergütungen von EUR 4,6 Mio. auf EUR 1,0 Mio. Darüber hinaus betrafen EUR 7,2 Mio. (Vorjahr EUR 8,1 Mio.) Erträge aus Inter Company Dienstleistungen und EUR 0,8 Mio. (Vorjahr (EUR 1,3 Mio.) Letting Fees. Die Provisionsaufwendungen stiegen im Wesentlichen aufgrund konzerninterner Verrechnungen von EUR 21,9 Mio. auf EUR 23,4 Mio. Das Provisionsergebnis stieg damit von EUR 5,8 Mio. auf EUR 6,5 Mio. und lag deutlich über der Planung für das Geschäftsjahr 2023. Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen sanken von EUR 4,0 Mio. auf EUR 3,9 Mio. Darin enthalten sind Personalkosten in Höhe von EUR 2,6 Mio. (Vorjahr EUR 2,2 Mio.), die im Wesentlichen aufgrund der Neueinstellungen im Berichtszeitraum (EUR 0,3 Mio.) und einer Rückstellung für Restrukturierungsmaßnahmen (EUR 0,2 Mio.) anstiegen und sonstige Verwaltungskosten, die von EUR 1,8 Mio. im Vorjahr auf EUR 1,3 Mio. zurückgingen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wuchsen von EUR 0,4 Mio. auf EUR 0,6 Mio. Das Jahresergebnis für 2023 in Höhe von EUR 1,4 Mio. liegt deutlich über dem budgetierten Wert von EUR 0,6 Mio. Die Abweichung ist vor allem auf die gestiegene Performance Fee (EUR 7,0 Mio.) zurückzuführen. Bei einem Eigenkapital zum 31.12.2022 von EUR 8,2 Mio. und einem Jahresüberschuss von EUR 1,4 Mio., welcher auf neue Rechnung vorgetragen werden soll, veränderte sich der Return on Equity von 21 % auf 17 %. Die Bilanzsumme der Gesellschaft stieg von EUR 22,6 Mio. auf EUR 29,3 Mio. Die Änderung auf der Aktivseite resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg der Forderungen an Kreditinstitute um EUR 5,0 Mio. auf EUR 12,9 Mio. sowie der sonstigen Vermögensgegenstände um EUR 1,6 Mio. auf EUR 16,2 Mio. Der Anstieg der sonstigen Vermögensgegenstände resultiert im Wesentlichen aus den im Vergleich zum Vorjahr höheren Forderungen gegenüber verbunden Unternehmen. Auf der Passivseite resultiert die Veränderung im Wesentlichen aus dem Anstieg der sonstigen Verbindlichkeiten sowie dem im Berichtsjahr erwirtschafteten Bilanzgewinn. Die Liquiditätsquote wuchs von 35 % im Vorjahr auf 44 % am 31.12.2023. Das Verhältnis von liquiden Mitteln zu kurzfristigem Fremdkapital betrug im Berichtsjahr 56 % nach 55 % im Vorjahr. Die Vermögenslage der Gesellschaft ist geordnet. Die Gesellschaft verfügt über ausreichende liquide Mittel und ist ihren Zahlungsverpflichtungen zu jeder Zeit vollständig nachgekommen. 3. Risikobericht Risikomanagementsystem, Organisation und Prozesse Die Geschäftstätigkeit und der Erfolg der Gesellschaft sind aufgrund des Geschäftsmodells in hohem Maße von der Entwicklung der Finanz- und Immobilienmärkte abhängig. Diese Märkte unterliegen, auch vor dem Hintergrund internationaler Verflechtungen, Schwankungen und Risiken. Als Risiken werden im Allgemeinen solche möglichen künftigen Entwicklungen oder Ereignisse angesehen, die zu einer für das Unternehmen negativen Prognose beziehungsweise Zielabweichung führen können. Gesetzliche und aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Gesellschaft und somit auch an das Risikomanagement erfordern entsprechende Prozesse und organisatorische Strukturen, um ein robustes Risikomanagementsystem zu etablieren. Die Gesellschaft verfügt über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation, welche insbesondere die Einrichtung und Unterhaltung eines angemessenen Risikomanagementsystems und angemessene Kontrollverfahren umfasst. Die Gesellschaft hat ein eigenständiges, ganzheitliches und unternehmensweites Risikomanagementsystem installiert, das in allen wesentlichen Geschäftsprozessen verankert ist und kontinuierlich überprüft und bei Bedarf weiterentwickelt wird. Es ist darauf ausgerichtet, die geltenden gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Ein wesentliches Ziel ist dabei, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen, zu begrenzen und zu managen. Hierbei findet der Risikomanagementansatz, der aus den Komponenten Risikostrategie, Identifikation, Analyse und Bewertung, operative Steuerung und Überwachung sowie Kommunikation und Dokumentation der Risiken besteht, Anwendung. Zur Erfüllung dieser Aufgaben ist das Risikomanagement als eine unabhängige, zentral organisierte Einheit in der zweiten Verteidigungslinie mit direkter Berichtslinie zur Geschäftsführung implementiert. Ausgehend vom Geschäftsumfeld und den Unternehmenszielen legt die Geschäftsleitung eine Geschäftsstrategie und eine dazu konsistente Risikostrategie fest, welche regelmäßig überprüft werden. Aus der von der Geschäftsführung festgelegten Risikomanagement- Strategie hat die Gesellschaft angemessene interne Risikosteuerungs- und Controlling- Prozesse abgeleitet. Diese sind im Risikohandbuch dokumentiert und werden regelmäßig angepasst. Zur Identifizierung und Beurteilung aller wesentlichen Risiken setzt die Gesellschaft ein Risk Assessment ein, das die Risiken des Investmentprozesses sowie Risiken aus der Verwaltung der Sondervermögen abbildet. Für die Identifikation, Analyse, Bewertung und Steuerung der Einzelrisiken sind die jeweiligen Risk Owner als Risikoverantwortliche in der ersten Verteidigungslinie der Gesellschaft zuständig. Der Risikomanager aus der zweiten Verteidigungslinie plausibilisiert die Einschätzung der Risikoverantwortlichen regelmäßig, prüft insbesondere die eingeleiteten Gegenmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit und Effizienz im Sinne einer Reduktion des Gefährdungspotenzials und initiiert gegebenenfalls Maßnahmen. Die Erkenntnisse daraus fließen in die Bewertung der Gesamtrisikosituation ein. Das Monitoring und die Risikofrüherkennung auf Fondsebene erfolgt anhand von Limitsystemen. Der Risikomanager übernimmt, neben der Definition von Kontrollen, die Überwachung des Limitsystems und des Reportings an die Geschäftsleitung und den Aufsichtsrat, auch die Koordination, indem er unter anderem als zentraler Ansprechpartner für die Risk Owner fungiert. Das Risikomanagement/-controlling ist organisatorisch vom Portfoliomanagement unabhängig und direkt der Geschäftsleitung unterstellt. Die gesetzlich geforderte Unabhängigkeit von Portfoliomanagement und Risikocontrolling vollzieht sich bis auf Ebene der Geschäftsleitung. Im Zusammenhang mit den Kontrollen sind ein entsprechendes Limit-, Schaden- sowie Frühwarnsystem eingerichtet, die ein rechtzeitiges Gegensteuern ermöglichen. Der Risk Manager verantwortet zudem die prozessintegrierte Überwachung der Angemessenheit der strukturellen und inhaltlichen Ausgestaltung des implementierten Risikomanagement-Prozesses einschließlich der genutzten Anwendungen und Tools im Hinblick auf aktuelle Anforderungen. Als Maßnahme zur Qualitätssicherung prüft die Interne Revision als dritte Verteidigungslinie gemäß einem mit der Geschäftsleitung abgestimmten Prüfungsplan die Ordnungs-, Recht- und Zweckmäßigkeit des Risikomanagements. Seit 2021 ist diese Überwachungsfunktion an GAR Gesellschaft für Aufsichtsrecht und Revision mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ausgelagert. Im Rahmen der Reporting-Verpflichtung wird vom Risikomanagement regelmäßig ein Risikobericht erstellt, der sowohl die Risiken der Gesellschaft als auch die Risiken der verwalteten Sondervermögen betrachtet. Für die Messung und Überwachung der Risiken der Sondervermögen wurden in der Gesellschaft Kontrollen definiert, die eine Steuerung aller wesentlichen Liquiditäts-, Kontrahenten-, Marktpreis- sowie Immobilienportfoliorisken von Sondervermögen, abhängig von ihrem Risikoprofil, ermöglichen. Im Zusammenhang mit diesen Kontrollen ist ein entsprechendes Limit- sowie Frühwarnsystem, durch z. B. Liquiditätsprüfungen und Stresstests eingerichtet, dass ein rechtzeitiges Gegensteuern ermöglicht. Folgerichtig wird auch die Risikotragfähigkeit auf Gesellschaftsebene überprüft sowie das Risikodeckungspotential berechnet. Die im Jahr 2023 ermittelten Risikobeträge konnten stets mit dem zur Verfügung stehenden Kapital abgedeckt werden und lassen auch für die Zukunft aus heutiger Sicht keine Unterdeckung erwarten. Im vergangenen Geschäftsjahr wurden die Stresstesting Modelle der Fonds überarbeitet, um die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen und um das Marktumfeld zu berücksichtigen. Fazit - Wesentliche Risiken und Ereignisse im Berichtszeitraum Es wurden im Berichtszeitraum keine Risiken und Ereignisse identifiziert, die den Fortbestand der Gesellschaft beeinflussen könnten. Derzeit sind alle wesentlichen Risiken, welche die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft beeinflussen könnten, identifiziert und zugeordnet. Sie resultieren insbesondere aus der Verwaltung der Sondervermögen. Die Auswirkungen auf die Immobilienwirtschaft durch den Russland/Ukraine-Konflikt wurden analysiert und es gab keine unmittelbaren Geschäftsbeziehungen zu den beiden Ländern. Potenzielle wirtschaftliche Risiken und deren Auswirkungen, die sich mittelbar ergeben könnten, wurden fortlaufend analysiert, um ihm Bedarfsfall entsprechend Maßnahmen einleiten zu können. Die damit einhergehenden Risiken werden regelmäßig überwacht und gesteuert. Grundsätzlich schätzt die Geschäftsführung die Auswirkungen der Einzelrisiken auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gesellschaft wie auch im Vorjahr als gering ein. Finanzrisiken Für die Gesellschaft wesentliche Finanzrisiken ergeben sich mittelbar aus den Sondervermögen, für die Dienstleistungen erbracht werden. Finanzrisiken setzen sich im Wesentlichen aus Marktpreis-, Kontrahenten-, Adressenausfall- sowie Liquiditätsrisiken zusammen. Marktpreisrisiken Marktpreisrisiken oder Marktänderungsrisiken werden als der potenzielle Verlust aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen oder preisbeeinflussender Parameter definiert und sind sowohl für die Gesellschaft als auch ihre Anteileigner von hoher Bedeutung. Sie stellen das für die Gesellschaft wesentlichste Risiko dar. Darunter fallen insbesondere immobilienspezifische Risiken, Zinsänderungsrisiken sowie Kreditrisken. Beispielhaft werden hier neue Rahmenbedingungen für Immobilienfonds, veränderte Ansichten über die Asset- Klasse Immobilien beziehungsweise Änderungen der Kundenmeinungen in Bezug auf einen Fondserwerb als massive Auswirkungen auf das Geschäftsmodell und auf die Attraktivität der bestehenden Fonds genannt. Die Erkennung und Steuerung von Marktrisiken ist Aufgabe der Geschäftsführung bei der Entwicklung der Unternehmensstrategie. Immobilienspezifische Risiken Die Gesellschaft richtet aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit als Verwalter für Immobiliensondervermögen ein besonderes Augenmerk auf immobilienspezifische Risiken, die im Lebenszyklus der Immobilieninvestition von Ankauf über Bewirtschaftungsphase bis hin zum Verkauf beispielsweise in der Due Diligence, Vermietung und Instandhaltung auftreten können. Der Immobilienmarkt unterliegt neben Marktzyklen einer Vielzahl weiterer Einflüsse, insbesondere makro- und mikroökonomischen Entwicklungen. Immobilienpreisrisiken bestehen nicht für die Gesellschaft selbst, jedoch für die durch die Gesellschaft verwalteten Immobilien-Sondervermögen. Wesentliche Einflussfaktoren sind unter anderem Leerstände, veränderte Nutzungsmöglichkeiten, Bauschäden etc. Diese können zur Folge haben, dass sich die Verkehrswerte der im Sondervermögen gehaltenen Immobilien und damit der Wert des Immobilienfonds ändern kann. Dadurch werden wiederum das Fondsvermögen und folglich der Anteilwert beeinflusst. Mögliche Auswirkungen auf die Gesellschaft wären ein verringertes Interesse der Anleger in die Produkte der Gesellschaft und daraus resultierend sinkende Einnahmen aus der laufenden Fondsverwaltung. Die Entwicklung des verwalteten Vermögens korreliert positiv mit der Ertragslage der Gesellschaft. Zinsänderungsrisiken Das Zinsänderungsrisiko ist das Risiko, dass sich der Erfolg der Unternehmung durch Veränderungen von Marktpreisen negativ entwickelt. Hierunter werden insbesondere Veränderungen von Kapitalmarktzinssätzen und von Währungskursen subsummiert. Zur Reduzierung von Wechselkurs- und Zinsänderungsrisiken kann die Gesellschaft derivative Finanzinstrumente einsetzen. Derivate werden im Rahmen einer Risikoreduzierung ausschließlich zur Absicherung in den Sondervermögen, aktuell über den einfachen Ansatz im Sinne der DerivateV, verwendet. Kreditrisiken Das Kreditrisiko ist das Risiko, dass zum Beispiel aufgrund verschlechterter Bonitätskriterien oder bei gleichzeitigem Auslauf mehrerer Darlehensverträge keine Anschlussfinanzierung gewährt wird beziehungsweise eine Prolongation oder bei Neuabschluss nur zu schlechteren Konditionen möglich ist. Ferner wird an dieser Stelle das Risiko subsummiert, dass ein Darlehensgeber einen Kredit aufgrund der Nichteinhaltung von vereinbarten Deckungsgraden sofort fällig stellt. Die Deckungsgrade der Darlehen der Sondervermögen werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls notwendige Prolongationsverhandlungen frühzeitig begonnen. Zur Reduzierung von Wechselkurs- und Zinsänderungsrisiken kann die Fondsgesellschaft derivative Finanzinstrumente einsetzen. Kontrahenten-/ Adressenausfallrisiko Das Adressenausfallrisiko oder auch Kontrahentenrisiko bezeichnet das Risiko, dass eine Partei eines gegenseitigen Vertrags teilweise oder vollständig ausfällt. Dies gilt auf Gesellschaftsebene, aber auch für alle Verträge, die für Rechnung eines Sondervermögens geschlossen werden, insbesondere aber auch im Zusammenhang mit dem Abschluss von derivativen Geschäften, welche insbesondere zur Absicherung von Währungsrisiken eingesetzt werden können. Die Kontrahenten werden sorgfältig geprüft und nach Risikoabwägung ausgewählt, um Ausfallrisiken zu minimieren. Das Risiko steigt mit abnehmender Bonität des Kontrahenten sowie mit zunehmender Abhängigkeit von einem einzelnen Kontrahenten (Klumpen- bzw. Konzentrationsrisiko). Adressenausfallrisiken der Gesellschaft bestehen gegenüber den von ihr verwalteten Sondervermögen, gegenüber verbundenen Unternehmen sowie gegenüber den kontoführenden Banken. Von Bedeutung sind insbesondere Risiken aus dem Ausfall von Forderungen. Bedeutende Forderungen bestehen im Wesentlichen gegenüber weiteren verbundenen Unternehmen, aus Lieferungen und Leistungen. Bislang traten keine Ausfälle ein. Liquiditätsrisiko Unter dem Liquiditätsrisiko wird das Risiko verstanden, eingegangene Verbindlichkeiten bei Fälligkeit nicht erfüllen zu können und das Risiko, bei Bedarf nicht ausreichend Liquidität zu den gewünschten Konditionen beschaffen zu können (Refinanzierungsrisiko), sowie das Risiko, Geschäfte aufgrund unzulänglicher Markttiefe oder Marktstörungen nicht oder nur mit Verlusten auflösen beziehungsweise glattstellen zu können (Marktliquiditätsrisiko). Das Liquiditätsrisiko auf Ebene der Gesellschaft wird in hohem Maße durch den Liquiditätszufluss aus dem Gebührenaufkommen der verwalteten Sondervermögen bestimmt. Zur Überwachung des Liquiditätsrisikos der Sondervermögen gemäß den gesetzlichen Anforderungen werden die Vermögensteile nach ihrer Liquidierbarkeit eingestuft. Während zum Beispiel Immobilien als kurzfristig nicht liquide betrachtet werden, erfolgt bei Wertpapieren eine differenzierte Beurteilung anhand qualitativer Kriterien (Art des Instruments, Rating, Währung etc.). Um sicherzustellen, dass ein sich abzeichnender Liquiditätsbedarf frühzeitig erkannt wird, hat die Gesellschaft für ihre Liquiditätsplanung ein Ampelsystem mit entsprechenden Limiten implementiert, damit Risiken frühzeitig erkannt und gegebenenfalls notwendige Maßnahmen ergriffen werden können. Das aktuelle Gebührenaufkommen reichte im Jahr 2023 aus, um alle Verbindlichkeiten erfüllen zu können. Operative Risiken Das operative Risiko ist das Verlustrisiko für die Gesellschaft oder ein von ihr verwaltetes Sondervermögen, das aus unzureichenden internen Prozessen sowie aus menschlichem oder Systemversagen bei der Gesellschaft oder aus externen Ereignissen resultiert. Besonderes Augenmerk wird hierbei Schäden aus den Bereichen Organisation, Personal, den Systemen und Prozessen sowie den Auslagerungen und aktuell den Umfeldrisiken zuteil. Die Gesellschaft hat die ordnungsgemäße Verwaltung der Sondervermögen sicherzustellen. Daher hat sie erforderliche Maßnahmen getroffen, um die operationellen Risiken auf ein angemessenes Niveau zu reduzieren, indem entsprechende Risikominimierungsmaßnahmen installiert werden. Die Risiken werden im Rahmen der internen Risikoberichterstattung regelmäßig, mindestens jährlich, geprüft. Innerhalb der Sondervermögen bestehen spezielle operationelle Risiken, wie z.B. Steuer-, Rechts- und Dokumentationsrisiken sowie Risiken, die aus den für ein Sondervermögen betriebenen Handels-, Abrechnungs- und Bewertungsverfahren resultieren. Die vorgenannten Rechtsrisiken gründen im Wesentlichen auf der Verletzung oder fehlenden Durchsetzbarkeit vertraglicher Vereinbarungen sowie der Veränderung rechtlicher Rahmenbedingungen. Die Ergebnisse der Kontrollen werden der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat in strukturierter Form regelmäßig, mindestens jährlich, zur Kenntnis gebracht. Im Falle plötzlicher negativer Veränderungen erfolgt die Meldung ad hoc. Im Geschäftsjahr wurde die Risk-Score-Card Methodik überarbeitet, um den Grad an Standardisierung, Automatisierung und Effizienz für SIM Fonds zu erhöhen. Potenzielle Schadensfälle sind von den zuständigen Risk Ownern bzw. dem für die jeweilige Auslagerung zuständigen Auslagerungsverantwortlichen oder Risikomanagement zu melden, der seinerseits weitere Maßnahmen begleitet. Im Berichtsjahr gab es keine neuen Schadensfälle. Umfeldrisiken Die globale Ausbreitung von Krankheiten, insbesondere im Hinblick auf die zurückliegende Covid-19 Pandemie, kann zu Störungen im Geschäftsbetrieb der Gesellschaft und zu Veränderungen auf dem Immobilienmarkt führen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es durch Virus-Mutationen zu Rückschlägen in der Pandemiebekämpfung kommen kann. Auf Ebene der verwalteten Sondervermögen macht sich das unter anderem in Leerständen, Mietrückständen und Mietausfällen bemerkbar, was sich möglicherweise wertmindernd auf das Fondsvermögen und die Wertentwicklung der Sondervermögen auswirkt und in Konsequenz eine Reduktion der Verwaltungsvergütung der Gesellschaft bedeuten kann. Die Entwicklung der Pandemie wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr weiterhin intensiv verfolgt, um bei Bedarf entsprechende interne Maßnahmen einzuleiten. Die durchgeführte Business Impact Analyse hat dabei unter anderem Input für die Vorgehensweisen bei Notfällen und den Wiederanlaufplänen geliefert. Der jährliche Business Recovery Test lief erfolgreich. Mit dem Russland/Ukraine-Konflikt wurden alle Geschäftsbeziehungen zu wesentlichen Dienstleistern, als auch Mietern analysiert. Die Analyse ergab keine Auffälligkeiten oder Verstöße gegen Sanktionslisten. Die KVG hat keine unmittelbaren Geschäftsbeziehungen zu den beiden Ländern. Potenzielle wirtschaftliche Risiken und deren Auswirkungen, die sich mittelbar ergeben könnten, wurden fortlaufend analysiert. Nachhaltigkeitsrisiken Als Nachhaltigkeitsrisiken werden Ereignisse oder ESG-Faktoren (Environmental, Social und Governance) verstanden, deren Eintreten erhebliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen, bilden aber keine eigenständige Risikoart. Nachhaltigkeitsrisiken sind unter der Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung in der Geschäftsorganisation zu verankern, mit entsprechenden Verantwortlichkeiten, Prozessen, Ressourcen und Funktionen. Die Fonds der SIM KVG sind gemäß der Offenlegungsverordnung als Artikel 6 Fonds klassifiziert. Die Nachhaltigkeitsbestrebungen der Fonds werden sukzessive weiter ausgebaut. Es werden darüber hinaus stetig Verbesserungsmaßnahmen an den Objekten analysiert und sofern sinnvoll, in den Fonds umgesetzt. Sonstige Risiken Sonstige Risiken können sowohl durch interne Faktoren wie beispielsweise unternehmensbezogene strategische Entscheidungen, als auch durch externe Einflüsse entstehen, wie zum Beispiel die gestiegene Inflation und das gestiegene Zinsumfeld. 4. Prognose- und Chancenbericht Für 2024 verdichten sich die Anzeichen einer Trendwende in der Zinspolitik, wenn die Inflationsraten weiter sinken und das hohe Zinsniveau weiterhin die Konjunktur belastet. Für 2024 wird lediglich ein moderates Wirtschaftswachstum von 0,6% prognostiziert (Oxford Economics). Neben der Konjunkturentwicklung dürfte vor allem die Entwicklung der Löhne und Gehälter eine wesentliche Rolle spielen bei den Überlegungen der Zentralbanken für einen möglichen Strategiewechsel der Zinspolitik. Erste Leitzinssenkungen werden für 2024 prognostiziert (Oxford Economics). Zinshöhepunkt bietet Investmentchancen Der Höhepunkt des Zinszyklus dürfte erreicht sein. Die Neubewertung des Immobiliensektors ist fortgeschritten und die Preise sollten sich in 2024 stabilisieren wodurch auch die Chancen wieder verstärkt in den Fokus rücken. Opportunitäten in Sektoren Wohnen, Logistik und Lebensmitteleinzelhandel Gerade in Sektoren, die langfristig solide Fundamentaldaten aufweisen, ein anhaltendes Mietwachstum unterstützen und bei Objekten, welche die Nutzeranforderungen sowie ESG-Kriterien erfüllen, bieten sich Chancen. Vor allem im Wohn- und Logistiksektor, aber auch im Lebensmitteleinzelhandel tun sich attraktive Investitionsgelegenheiten auf:
Chancen auch bei Büroflächen und innerstädtischem Einzelhandel In den Sektoren Büro und urbaner Einzelhandel, die strukturelle Herausforderungen zu bewältigen haben, werden sich ebenfalls spannende Investmentopportunitäten ergeben. Durch die voranschreitende Konsolidierungsphase im Einzelhandel dürften die Mieten in Top-Einkaufslagen größtenteils korrigiert haben und die Konsumnachfrage sollte sich langsam erholen. Die Passantenfrequenz in Innenstädten bessert sich und gibt modernen Handelskonzepten Raum. Für Investoren ergeben sich auch durch den Erwerb oder die Schaffung von erstklassigen Büroimmobilien in besten Lagen Chancen. Die Nutzernachfrage nach hochwertigen und nachhaltigen Gebäuden trifft auf ein knappes Angebot. Aussichtsreiches Marktumfeld für Real Estate Debt Aufgrund des begrenzten Angebots an Fremdfinanzierungen, der Korrektur der Immobilienankaufsrenditen und des höheren Zinsniveaus ist ein vorteilhaftes Renditeumfeld für alternative Finanzierer entstanden. Neben dem attraktiven Marktumfeld überzeugt außerdem der Risikoschutz über das eingesetzte Eigenkapital, den Real Estate Debt bietet. Gerade für risikoscheue Anleger erweist sich das als wichtige Eigenschaft in einem volatilen Marktumfeld. 2024 wird für Immobilieninvestoren wieder ein herausforderndes Jahr. Gleichzeitig werden sich aber auch vielversprechende Investmentchancen in Sektoren eröffnen, die mit soliden Fundamentaldaten und Wachstumsperspektiven überzeugen. Die weiteren Auswirkungen des Russland/Ukraine-Konflikts auf die Weltwirtschaft sind nicht vollumfänglich abschätzbar. Es gibt derzeit keine unmittelbaren Geschäftsbeziehungen zu den beiden Ländern. Auswirkungen, die sich mittelbar ergeben könnten, werden fortlaufend analysiert, um ihm Bedarfsfall entsprechend Maßnahmen einleiten zu können. Auf den Jahresabschluss 2023 hat der Konflikt keinen wesentlichen Einfluss. Das Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2024 sollte leicht unter dem Niveau des abgelaufenen Geschäftsjahrs liegen. Die Erhöhung in den budgetierten Transaktionsgebühren wird durch den Rückgang in einmaligen Performance Fees und anderen Erträgen überkompensiert. Für 2024 ist geplant, durch gezielte Investorenansprache die Commtiments in den Mehranleger-Fonds ELF3 und EFRF zu erhöhen. Darüber hinaus ist es unser Ziel ein Ein-Anleger-Mandat zu erhalten. Die ständige Überwachung und Analyse des Marktumfeldes sowie des Nachfrageverhaltens unserer Kunden stellt sicher, dass die Gesellschaft jederzeit auch auf unerwartete Veränderungen reagieren kann. Insgesamt erwartet die Geschäftsführung der Savills Investment Management KVG GmbH über einen absehbaren Zeitraum keine bestandsgefährdenden Risiken.
Frankfurt am Main, 31.03.2024 Roland Maria Döhn Rena Knöpke Gerhard Lehner Jahresbilanz zum Ende des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2023der Savills Investment Management KVG GmbH, Frankfurt am MainAktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023der Savills Investment Management KVG GmbH, Frankfurt am Main
Anhang zum 31.12.2023Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der Savills Investment Management KVG GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen unter HRB 104229 im Handelsregister B beim Amtsgericht Frankfurt am Main, ist nach den Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches in Verbindung mit dem HGB, dem EG- HGB, der RechKredV und dem GmbHG erstellt worden. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das aktuelle Formblatt 3 (Staffelform) gemäß § 2 Abs. 1 RechKredV verwendet. Die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften entsprechen den Vorschriften für Kapitalverwaltungsgesellschaften. Forderungen werden zum Nennwert bilanziert. Sie sind täglich fällig. Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden dem Anlagevermögen zugerechnet und zu historischen Anschaffungskosten bewertet. Die Sachanlagen sind zu den historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet und werden planmäßig in Anlehnung an die von der Finanzverwaltung herausgegebenen AfA-Tabellen linear abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter € 250 werden im Jahr der Anschaffung gemäß § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten über€ 250, aber unter € 1.000 werden in einen Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG eingestellt und über 5 Jahre abgeschrieben. Die Bewertung der unter den sonstigen Vermögensgegenständen bilanzierten Ansprüche erfolgt zu Nennwerten und unter Berücksichtigung von gegebenenfalls erforderlichen Wertberichtigungen. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, erfasst. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wird zum Nominalwert ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert. Die Steuer- und anderen Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung bekannt gewordenen ungewissen Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen und werden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Das Eigenkapital wird zum Nennwert angesetzt. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB liegen nicht vor. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden mit dem Devisenkassamittelkurs des Abschlussstichtages in Euro umgerechnet. Erläuterungen zur Bilanz Die Forderungen an Kreditinstitute in Höhe von T€ 12.895 (Vorjahr T€ 7.871) betreffen ein auf Euro lautendes, täglich fälliges, laufendes Konto bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main. Die Gesellschaft hält unverändert Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 141 (Vorjahr T€ 141). Sie setzen sich wie folgt zusammen:
Die Entwicklung des Sachanlagevermögens aus Betriebs- und Geschäftsausstattung, (T€ 0) wird in dem Anlagespiegel dargestellt. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind im Wesentlichen Forderungen gegenüber Sondervermögen, Intercompany Darlehen zugunsten Savills IM LLP sowie Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten. Sie setzen sich wie folgt zusammen:
Es bestehen zum Bilanzstichtag keine Forderungen in Fremdwährung. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 12.835 (Vorjahr T€ 9.214), gegenüber Gesellschafter (T€ 1.872; Vorjahr T€ 1.810) sowie aus Lieferungen und Leistungen (T€ 598; Vorjahr T€ 11). Gegliedert nach Restlaufzeiten stellen sich die Verbindlichkeiten wie folgt dar:
Es bestehen zum Bilanzstichtag keine Verbindlichkeiten in Fremdwährung. Die Rückstellungen in Höhe von T€ 4.245 (Vorjahr T€ 3.320) setzen sich zusammen aus T€ 658 (Vorjahr T€ 203) Steuerrückstellungen und T€ 3.587 (Vorjahr T€ 3.117) anderen Rückstellungen. In den anderen Rückstellungen sind im Wesentlichen Rückstellungen für Provisionen, Boni, Prüfung, Beratungskosten, Aufsichtsratsvergütung, Buchhaltung sowie andere Personalkosten enthalten.
Das gezeichnete Kapital entspricht dem Stammkapital von T€ 300. Es ist voll eingezahlt. Die Gewinnrücklagen belaufen sich auf T€ 500. Beide Positionen sind zum 31.12.2023 unverändert. Der Gewinnvortrag beläuft sich auf T€ 7.438 nach T€ 6.001 im Vorjahr. Anteilinhaber der Gesellschaft sind zu 89,9 % die Savills Investment Management AB, Stockholm, Schweden sowie zu 10,1 % die 1992 EBT Holdings Limited, Jersey, Kanalinseln. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Provisionserträge stammen aus Dienstleistungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Verwaltung von Sondervermögen und stiegen im Geschäftsjahr um rund 8 % von T€ 27.684 auf T€ 29.858 an. Dabei betrafen T€ 13.881 Gebühren im Zusammenhang mit der laufenden Vermögensverwaltung, T€ 6.957 performanceabhängigen Vergütungen, T€ 7.200 Erträge aus IC Dienstleistungen und € 1.002 transaktionsgebundene Bau- und Kaufvergütung. Die Provisionsaufwendungen in Höhe von T€ 23.371 (Vorjahr T€ 21.884) resultieren vor allem aus IC Dienstleistungen im Zusammenhang mit der laufenden Verwaltung von Sondervermögen. Die sonstigen betrieblichen Erträge erreichten T€ 410 (Vorjahr T€ 442). Hierin enthalten sind im Wesentlichen T€ 313 Erträge aus der Weiterbelastung von Buchführungsaufwand, periodenfremde Erträge (im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen) T€ 82 sowie aus der Weiterbelastung von verauslagten Kosten T€ 15. Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen sanken 2023 von T€ 3.958 auf T€ 3.881. Der Personalaufwand wuchs auf T€ 2.563 (Vorjahr T€ 2.155). Im Personalaufwand enthalten sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von T€ 12 (Vorjahr T€ 12). Die anderen Verwaltungsaufwendungen erreichten T€ 1.319 nach T€ 1.803 im Vorjahr. Sie umfassen im Wesentlichen Prüfung und Beratung (T€ 259), konzerninternen weiterbelasteten Kosten (T€ 204), Rechts- und Anwaltskosten (T€ 114), sonstige Dienstleistungen (T€ 112), Raumkosten (T€ 109), Reisekosten (T€ 83), Dienstleistungen für Sondervermögen (T€ 79) und Aufwendungen für Personalberatung und -vermittlung (T€ 62). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von T€ 602 (Vorjahr T€ 405) betreffen im Wesentlichen nicht erstattungsfähige Umsatzsteuer T€ 305, Aufwand-Auslagen T€ 203, Aufsichtsratvergütungen T€ 60 und Spenden T€ 30. Das Gesamt-Honorar für den Abschlussprüfer im Geschäftsjahr 2023 umfasste ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen in Höhe von T€ 143. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von T€ 1.433 auf neue Rechnung vorzutragen. Sonstige Angaben Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB beläuft sich auf T€ 164 und beinhaltet Verpflichtungen aus Mietverträgen T€ 164. Mitglieder des Aufsichtsrates sind:
Die Geschäftsführung besteht aus:
Für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr erhielten die Geschäftsführer Gesamtbezüge in Höhe von T€ 854. An die Mitglieder des Aufsichtsrates wurden Zahlungen in Höhe von T€ 48 geleistet. Im Geschäftsjahr wurden im Jahresdurchschnitt auf Quartalsbasis 13 Mitarbeiter (davon 7 weibliche und 6 männliche Mitarbeiter) beschäftigt. Alle Mitarbeiter sind Angestellte. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres, über die im Rahmen eines Nachtragsberichts zu berichten wäre, traten nicht ein. Die Auswirkungen des Russland- /Ukraine-Konflikts auf die Weltwirtschaft sind derzeit nicht vollumfänglich abschätzbar. Es gibt derzeit keine unmittelbaren Geschäftsbeziehungen zu den beiden Ländern. Auswirkungen, die sich mittelbar ergeben könnten, werden fortlaufend analysiert, um ihm Bedarfsfall entsprechend Maßnahmen einleiten zu können. Auf den Jahresabschluss zum 31.12.2023 hat der Konflikt keinen wesentlichen Einfluss. Die Savills plc. erstellt als Obergesellschaft des Konzerns einen Konzernabschluss nach den Vorschriften der IAS/IFRS, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Die Savills Investment Management KVG GmbH ist in den Konzernabschluss einbezogen (größter Konsolidierungskreis). Der Konzernabschluss ist bei der Obergesellschaft in London erhältlich. Für das Geschäftsjahr zum 31.12.2023 erstellt die Savills Investment Management LLP, London, Großbritannien einen Teilkonzernabschluss. Der Teilkonzernabschluss wird bei dem Wirtschaftsministerium, Companies House, Cardiff, Großbritannien, hinterlegt (kleinster Konsolidierungskreis).
Frankfurt am Main, 31.03.2024 Die Geschäftsführung Roland Maria Döhn Rena Knöpke Gerhard Lehner Anlagenspiegel nach HGB für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023der Savills Investment Management KVG GmbH, Frankfurt am Main
Frankfurt am Main 25.04.2024 Savills Investment Management AB Andreas Voelskow 1992 EBT Holdings Limited, Jersey Marten Schwarting Matthias Menzel Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Savills Investment Management KVG GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Savills Investment Management KVG GmbH, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Savills Investment Management KVG GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Eschborn/Frankfurt am Main, 25. April 2024 EY
GmbH & Co. KG
Heist, Wirtschaftsprüfer Dhaliwal, Wirtschaftsprüfer |
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