Estrichbau
Otto GmbH
Guldental
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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0,50
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0,50
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II. Sachanlagen
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59.737,50
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59.738,00
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72.593,50
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72.594,00
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B. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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9.565,40
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31.065,70
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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137.949,31
|
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95.839,72
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III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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27.606,69
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175.121,40
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26.907,08
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153.812,50
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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2.500,00
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296,29
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Summe Aktiva
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237.359,40
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226.702,79
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PASSIVA
|
Euro
|
Gesamtjahr/Stand
Euro
|
Euro
|
Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
|
25.564,59
|
|
25.564,59
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II. Gewinnvortrag
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178.090,97
|
|
196.827,34
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III. Jahresfehlbetrag
|
-4.074,94
|
199.580,62
|
-18.736,37
|
203.655,56
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B. Rückstellungen
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8.129,00
|
|
5.968,00
|
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C. Verbindlichkeiten
|
|
29.649,78
|
|
17.079,23
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Summe Passiva
|
|
237.359,40
|
|
226.702,79
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ANHANG
Grundlagen der Rechnungslegung
| ― |
Der vorliegende Jahresabschluss
ist nach den maßgeblichen gesetzlichen
Bestimmungen sowie den einschlägigen
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags
aufgestellt.
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| ― |
Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1
HGB.
|
| ― |
Die Gesellschaft hat auf die
erstmalige Anwendung des
Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) verzichtet und
lediglich eine Bilanz nach den steuerrechtlichen
Vorschriften erstellt. Hierdurch haben sich keine
Veränderungen bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden ergeben.
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| ― |
Die Bilanz sowie die Gewinn- und
Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen
des HGB gem. §§ 266, 275 HGB
gegliedert.
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| ― |
Die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.
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| ― |
Die Gesellschaft nimmt die
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und
288 HGB teilweise in Anspruch.
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| ― |
Die Gesellschaft hat von der
Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3
HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines
Lageberichts verzichtet.
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Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Die Wertansätze in der Bilanz der Estrichbau Otto
GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert als
Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.
| ― |
Immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
|
| ― |
Die
Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen entsprechend der
Nutzungsdauer angesetzt. Die planmäßigen
Abschreibungen wurden entsprechend den steuerlichen
Vorschriften vorgenommen. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis
150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr
als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als
Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter
erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift
des § 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben.
Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten
Anlagepositionen und ihre Entwicklung im Berichtsjahr
sind im Anlagespiegel dargestellt.
|
| ― |
Die
Vorräte sind nach den folgenden
Grundsätzen aktiviert worden:
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren
wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter
Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem
niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert
angesetzt. Die
in Ausführung befindlichen
Bauaufträge wurden nachgewiesen. Die
Bewertung erfolgte zu Herstellungskosten unter
Zugrundelegung der angefallenen Material- und
Personalkosten.
|
| ― |
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den
Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind
Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das
allgemeine Kreditrisiko durch eine
Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.
|
| ― |
Der
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert
angesetzt.
|
| ― |
Die
Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
|
| ― |
Die
Rückstellungen beinhalten sämtliche,
nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung
erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der
Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages
erfolgt.
|
| ― |
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
|
Grundlagen der Währungsumrechnung
| ― |
Im vorliegenden Jahresabschluss
sind Währungsforderungen zum Tageskurs am
Bilanzstichtag oder zu einem niedrigeren Kurs
angesetzt. Währungsverbindlichkeiten sind zum
Tageskurs am Bilanzstichtag bzw. einem höheren
Kurs bewertet.
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Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände
| ― |
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt
dar:
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Geschäftsjahr
|
davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
|
Vorjahr
|
davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
|
|
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und sonstige
Vermögensgegenstände
|
|
|
|
|
|
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen
|
111.435,85
|
22.439,58
|
83.142,54
|
15.655,19
|
|
Sonstige
Vermögensgegenstände
|
26.513,46
|
3.912,30
|
12.697,18
|
4.471,20
|
Rückstellungen
| ― |
Die sonstigen
Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und
Steuererklärungskosten, den
Gewährleitungsanspruch und den
Berufsgenossenschaftsbeitrag für das
Berichtjahr.
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Verbindlichkeiten
| ― |
Die Restlaufzeiten der
Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
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Geschäftsjahr
|
davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
|
Vorjahr
|
davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
|
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Verbindlichkeiten
|
|
|
|
|
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
16.937,35
|
16.937,35
|
8.110,59
|
8.110,59
|
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Sonstige Verbindlichkeiten
|
12.712,43
|
12.712,43
|
8.968,64
|
8.968,64
|
| ― |
Die sonstigen Verbindlichkeiten
beinhalten Verbindlichkeiten aus Steuern von 1.443,86
EUR (Vorjahr: 3.584,15 EUR) und solche im Rahmen der
sozialen Sicherheit von 1.165,15 EUR (Vorjahr:
1.445,47 EUR).
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Haftungsverhältnisse
| ― |
Haftungsverhältnisse i. S.
d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht
bestanden.
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Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen
finanziellen Verpflichtungen.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
| ― |
Während des abgelaufenen
Geschäftsjahres lag die Führung der
Geschäfte unverändert bei Andreas Otto,
55452 Guldental.
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Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige,
nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige
Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Guldental, den 21. August 2011
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